Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 15 (11.4.1902)
- Date
- 1902-04-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 15 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 241 entriren jede Wette, daß es dem Hans Arnold Schwer noch niemals eingefallen ist, Nothleidende an seinen Tisch zu laden, Arbeitslosen Obdach und Nahrung in seiner Familie zu bieten. Dem Bruder Hilsner's, dem Geständnisse entlockt werden sollten und dem man, da er sie nicht machte, erdichtete Geständnisse unterschob, dem ließ der Hans Arnold Schwer Wein credenzen, um ihn zu berauschen und redselig zu machen, und aus dem gleichen Grunde sind auch Dienstmädchen, denen in einem Judenhause Blut abgezapft worden sein soll, der Fall des Herrn Hans Arnold Schwer. Die gehörten ihm, und er, der Untersuchungsrichter von Polna, gerirte sich nunmehr auch als Untersuchungsrichter in Wien. * * -i- Was weiter geschah, ist so grotesk, daß man es wirklich nicht mehr ernst behandeln kann. Die Polizei sucht die Mädchen, um sie zu vernehuien und muß sie bei Herrn Hans Arnold Schwer abholen. Dieses Herrchen, dem seine Gemeinderathswürde in den Kopf gestiegen, protestirt gegen eine eventuelle Verhaftung der Mädchen, als hätte darüber, ob ein Beschuldigter auf freiem Fuß zu belassen sei oder verhaftet werden soll, nicht die Sicherheitsbehörde oder das Gericht, sondern der Herr Hans Arnold Schwer zu entscheiden. Bis 7 Uhr Abends, erklärte er den Polizeiorganen, müßten die Mädchen in seinen Händen sein; wenn nicht, dann werde er einige befreundete Reichsrathsabgeordnete, die sich wahrscheinlich bereits die Zunge geschliffen hatten, in Bewegung setzen. Am nächsten Tage konnte denn auch Herr Hans Arnold Schwer berichten, Geheimpolizisten hätten ihm die Mädchen nach deren Vernehmung wieder „überstellt." Dieser Ausdruck ist ungemein bezeichnend. „Urberstellt", das Wort ist dem Polizeijargon entnommen. Häftlinge werden dem Commissariat, dem Gerichte, der Strafanstalt re. „überstellt"; Herr Hans Arnold Schwer fühlt sich bereits als Behörde, er hat auch am nächsten Tage bereits die Mädchen durch einen ärztlichen Gesinnungsgenossen untersuchen lassen. Die Gutachten der beeideten Polizeiärzte werden also in Wien durch die Gesinnungsgenossen des Herrn Hans Arnold Schwer überprüft. Erst wenn ihre Aussage das Gutachten der beeideten Amtsärzte bestätigt hat, erst dann darf man den Letzteren einigen Glauben schenken. Die Polizei, die Aerzte und das Gericht stehen unter seiner Controle und Dienstmädchen, die bei einem Juden gedient haben und diesen entweder aus Aberglauben oder aus Schlechtigkeit verleumden, sind bis soundsoviel Uhr dem Herrn Hans Arnold Schwer zu „überstellen". Der obj-'ctiven Wahrheit wegen müssen wir auf Grund authentischer Mittheilungen die Polizei gegen die entwürdigende Zumuthung, als ob sie den Weisungen des mehrgenannten Subjectes unterstünde, in Schutz nehmen. Der Vorfall hat sich nämlich derart abgespielt, daß der Untersuchungsrichter Herr Hanusch nach der stattgefundenen Vernehmung der Mädchen den Detective, der sie gebracht hatte, anwies, sie wieder dorthin zu bringen, wo er sie geholt hatte und wo sie seiner Meinung nach wohnten, und da der Detective sie bei Schwer abgeholt hatte, brachte er sie wieder zu Schwer zurück. Der Herr Untersuchungsrichter hatte also mit dieser Verfügung keineswegs im Sinne, das mehrgenannte Individuum als eine Person anzuerkeunen, die in ein anhängiges Strafverfahren mit ihrer schmutzigen Hand einzugreisen befugt wäre. Für ihn war Herr Hans Arnold Schwer einfach die Adresse der beiden Mädchen, wobei allerdings gesagt werden muß, daß der Name des berüchtigten Handlangers einer schändlichen Hetze den Herrn Untersuchungsrichter hätte stutzig machen und bei Ertheilung seines Auftrages zur größeren Vorsicht hätte mahnen können. In diesem Falle wäre es nicht möglich gewesen, im Publicum die irrige Meinung aufkommen zu lassen, als stünde die Rechtspstege in Wien unter Oberaufsicht und controlirender Mitwirkung der antisemitischen Journalistik. * * * Um das Gesammtbild über das miserable Handwerk, das die Antisemitenpresse in Wien betreibt, zu vervollständigen, sei hier noch constatirt, daß in einem Berichte der Correspondenz Wilhelm mitgetheilt wurde, daß die Untersuchung gegen die beiden Dienstmädchen wegen Vergehens nach § 302 auf freiem Fuß geführt werde, daß aber die „Deutsche Zeitung" trotz dieser authentischen, auch ihr zugesendeten Mittheilung, die sie aus dem Berichte der Correspondenz Wilhelm herausgestrichen hat, in einem Artikel unter dem Titel „Eine Untersuchung wegen Blutabzapfung zu rituellen Zwecken" ihre Entrüstung darüber aussprach,daß die beiden Mädchen sich in Hast befinden. Und aus dem „Deutschen Volksblatt" sei hier noch eine Stelle citirt, die daselbst erschien, bereits nachdem das Blatt erklärt hatte, „der Fall sei abgethan". „Therese Jedlizka", heißt es da, „die, wie uns mitgetheilt wird, als sie im Hause des Juden Leopold Kraus in Dienst trat, ein rothb a ckiges, blühendes, hübsches Mädchen war, ist s ch w e r leidend. Ihre Wangen find fahl, ihr körperliches Befinden ein durchaus ungünstiges, sie klagt über große Schwäche uud vermag sich nur schwer auf den Beinen aufrecht zu halten" rc. Damit soll gezeigt werden, wie verderblich es für das arme Kind war, bei dem Juden in Dienst zu treten. Vordem frisch und blühend, jetzt fahl und herabgekommen. Das kommt davon, wenn man bei Juden dient. Die Madame G y p erzählte im „Deutschen Bolksblatt", die Juden stammen aus der in der Arche Noah stammenden Begattung eines häßlichen Weibes mit einem Schwein. Die Madame Gyp und der Herr Hans Arnold Schwer, sie gehören beide in ein und dasselbe Blatt, und diese zwei literarischen Erscheinungen bieten ein intereffantes Spiegelbild von dem sittlichen Werthe des Antisemitismus. In einem Blatte hat man sich darüber verwundert, daß die haßerfüllten und auf die Hervorbringung von Haß und Abscheu vor den Juden berechneten Artikel der Madame Gyp, betitelt „A bas ]es juifs“ in einem Rechtsstaats unbehindert erscheinen durften. Wir theilen diese Ansicht nicht, sondern freuen uns der weitherzigen Preßfreiheit, unter deren Schutz die antisemitische Hetze in Wien betrieben werden darf. Zeigen doch diese Artikel die geistige Führerschaft des Antisemitismus in ihrer ganzen Verworfenheit und die fast gleichzeitige Veröffentlichung der Artikel „A bas les juifs“ und der Fragezeichen über die Pramergasse bieten das zwar ekelhafte, aber charakteristische Bild einer publicistischen Begattung zwischen der Madame Gyp und dem Herrn Hans Arnold Schwer. Isegrim. Ein strammer Alldeutscher. An der Brünner Technik treiben die Alldeutschen ebenso ihr Unwesen wie an den Wiener Hochschulen. Ihre wichtigste nationale Arbeit besteht darin, fleißige jüdische Studenten anzurempeln, zu beleidigen und ihnen sodann mit Berufung auf die Ueberlegenheit der arischen Race die geforderte Genugthuung zu verweigern. Einer dieser angenehmen Bursche, Namens Franz T h i m, provocirte vor Kurzem einen seiner verhaßten jüdischen Collegen, und als dieser mit einer Contrahage antwortete, erwiderte er ihm höhnisch, daß Juden nicht satisfactionsfähig seien. Die Antwort des also Beleidigten war ein Faustschlag ins Gesicht des tapferen Germanen. Es kam zu einer regelrechten Keilerei und in weiterer Folge zu einer Disciplinaruntersuchung, die derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Dagegen wurde die interessante Thatsache festgestellt, daß der Judenfresser Franz T h i m es nicht unter seiner arischen Würde gehalten hat, Heuer bei der Wiener israelitischen Cultusgemeinde um das Dr. Sacks'sche Technikerstipendium einzuschreiten. Das Sacks'sche Stipendium besteht aus 14 Plätzen zu je 600 Kronen und wird stiftungsmäßig an Bewerbern ohne Unterschied der Confefsion verliehen. Franz T h i m erfuhr allerdings eine bittere Enttäuschung, denn es wurde ihm ein besser qualificirter Bewerber vorgezogen. Das mag sein alldeutsches Hochgefühl und seinen Haß gegen die Juden noch erheblich gesteigert haben. Ein rechter Deutscher mag keinen Juden leiden, doch seine Stipendien genießt er gern! Antisemitische Apostel. Herr Rudolf Lencer aus Apolda ist 35 Jahre alt. In Berlin und in Weimar hat er wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung zwangsweise Gefängnißstudien gemacht; in Basel hat man ihn noch härter angefaßt, indem man ihn wegen Diebstahls auf zwei Jahre ins Zuchthaus schickte und ihn für drei Jahre der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig erklärte. Damit hatte er seine vorbereitenden Arbeiten beendet. Er besaß jetzt die Fähigkeit, sich „deutsch-völkisch" zu bethätigen und im antisemitischen Sinne an der Erziehung des deutschen Volkes zur Sittlichkeit zu helfen. In München ließ er sich nieder, um zunächst das baierische Volk zu „heben". Seine Vielseitigkeit gestattete ihm, nebenbei ein recht umfangreiches Wechselsälschungs- und Betrugsgeschäft zu versehen. Seine idealen Bestrebungen wurden arg verkannt. Das Münchener Landgericht hat ihn zu acht Jahren Zuchthaus und zu zehn Jahren Ehrverlust verurtheilt. - So sind sie Alle, Alle ohne Ausnahme.