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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-04-11 · 15 (11.4.1902) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
15 (11.4.1902)
Date
1902-04-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 240 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 15 im Handel und Gewerbe thätigen Personen im Lande ihre neue Gesetzgebung zur Anwendung bringen? Wir wünschen nichts sehnlicher, als daß sie es thun. Dann käme endlich Europa zum Bewußtsein, daß es in seiner Mitte einen Staat und ein Volk besitzt, das, fanatischer als Arnauteu und Chinesen, nur mit den Menschenfressern in Afrika vergleichbar, einen Fremdenhaß prakticirt, der seines Gleichen nicht mehr hat. Und vielleicht würde dieses Europa sich dann ausraffen und diesen Staat und dieses Volk fo behandeln, wie es ein sich von Civilifation und Cultur selbst ausschließendes Gemeinwesen verdient. Oder werden die Rumänen alle diese Fremden von den neugeschaffenen Gesetzen uubelästigt lassen und nur gegen die im Lande seit Jahrhunderten ansässigen Juden die Verfolgung kehren? So sehr wir die armen Juden bedauern, gegen welche der rumänische Furor sich kehrt — auch die egyptische Verfolgung hat ein Ende genommen. Allerdings werden sich dieJudeu kaum selbst befreien können, allein wir leben doch auch nicht mehr im Pharaonischen Zeitalter. Eine Verfolgung, die solche Dimensionen annimmt, wie die rumänische, muß das Gewissen der Völker erwecken, muß den Staatsmännern Europas die Pflicht ins Gedächtnis; rufen, die im Jahre 18/8 feierlich gegebenen Versprechungen einzulösen, sie muß endlich dazu führen, daß die Heimatsangehörigkeit der Juden in Rumänien durch einen europäischen Areopag klargestellt werde. Es kann im civilisirten Europa keine Heimatlosen geben. Sind die Juden in Rumänien nicht rumänische Staatsangehörige, so müssen sie Angehörige eines anderen Staates sein. Und diese Wirkung hervorzubringen, ist die neueste Fremdenverfolgung in Rumänien sehr geeignet. Endlich werden die Juden in Rumänien eine Heimat erhalten. A. Wiener. Vom IshrnmrKl des Levens Glossen zur Tagesgeschichte. (Die Bluthunde an der Arbeit. — Drei Fragezeichen. — Schwer als Wohlthäter. — Die Justiz unter antisemitischer Controle. — Pornographische Lei st ungen der Madame Gyp. Die Polizei war diesmal rascher zur Hand als die aus die Judenhetze dressirten Bluthunde. Ja, wenn wenigstens einige Tage hindurch die Geschichte mit den zwei Dienstmädchen aus der Pramergaffe unaufgeklärt geblieben wäre — welche packende Sensationstitel, welche fette Lettern hätte es da gegeben, wie hätte der antisemitische Pöbel an der blutrünstigen Lectüre des »Deutschen Volksblatt'" sich ergötzen können! Das »gefundene Fressen" wurde den Bluthunden leider in Wien servirt und nicht in einem Provinzstädtchen, aus welchem Herr Bergani, wie es ja wiederholt geschehen, einige Lügentelegramme, die in seiner Redaction fabricirt werden, hätte d a t i r e n können. Die Aufklärung wäre dann viel später erfolgt und trotz aller „Klarheit und Wahrheit" wäre der neueste Fall den übrigen Anschuldigungen des Blutrituals angereiht geblieben, um immer wieder als Requisit im Betriebe des Verleumdungsgeschästes verwendet zu werden. Man würde sich leicht versucht fühlen, die Geschichte der zwei Dienstmädchen, von welchen eines in dem Hause eines unbescholtenen Wiener Juden »angezapft" worden sein wollte, von der heiteren Sette zu nehmen, müßte man nicht mit der Thatsache rechnen, daß es der antisemitischen Niedertracht gelungen ist, den unintelligenten Schichten der Bevölkerung den Aberglauben, daß die Juden Christenblut gebrauchen, einzuflößen. Dieser Aberglaube ist in manchen Gegenden, insbesondere in Böhmen, genau so verbreitet wie der Glaube an Hexen und an Gespenster. Die Magd Therese Jedlicka glaubte daran, es drohe ihr in einer jüdischen Familie die Gefahr, daß man ihrem Körper Blut abzapfe, und man kann eine solche Person wegen dieser Wahnvorstellung nur belächeln oder beklagen. Fluchwürdig und Verabscheuungswerth ist nur das Treiben Jener, die intelligent genug sind, um sich über die Blödsinnigkeit eines solchen Aberglaubens klar zu sein, und Schurken genug, um im vollen Bewußtsein ihrer Verlogenheit diesen Irrglauben im Volke zu nähren und zu stärken. Ein solcher Schurke ist der Reporter des »Deutschen Bolksblatt" Hans Arnold Schwer, bezüglich dessen gesagt werden muß, daß es eine Schmach und eine Schande für die! Stadt Wien ist, daß ein so verächtliches Subject in den Gemeinderath gewählt werden konnte, eine Schmach und eine Schande, daß ein Gemeinderath der Stadt Wien eme so schmutzige Agitation zu seinem Erwerb macht. Nicht „beschimpfen" wollen wir dieses Individuum wie das „Deutsche Bolksblatt" vom „Collegen Schwer" sagt, sondern die Verächtlichkeit seiner Person und seines Treibens an den Pranger stellen. Das Rechtsgesühl und das sittliche Niveau dieses Menschen ist ja durch das Bubenstück, das er in Polna verübte, hinreichend klargestellt; wie sollte er sich anders benehmen, als er es auch diesmal gethan hat? * -i- * Am Freitag in der vorigen Woche versendete die aus amtlicher Quelle informirte Correspondenz Wilhelm den Bericht über die in der Pramergaffe verbreiteten Gerüchte und über das Ergebniß der polizeilichen Erhebungen, die in Folge der vom Tempelvorstande des neunten Bezirkes, also von einem Juden, erstatteten Anzeige gepflogen wurden. Zwei Dienstmädchen, Therese I e d l i c z k a und Auguste H r u s k a, waren bei Herrn Leopold Kraus in der Pramergaffe bedienstet, und die Erstere soll zwei Stiche in die Vorderarme erhalten haben. Wer ihr diese beiden Stiche beigebracht, weiß sie nicht; dagegen wußte das die Auguste H r u s k a, die sechs Wochen vorher auch einen solchen Stich erhalten hatte, und zwar soll einer der Gäste des Herrn Kraus, ein Arzt und ein Cantor, das Verbrechen behufs Abzapfung von Blut begangen haben. Die polizeiärztliche Untersuchung stellte fest, daß die Jedliczka an beiden Armen Hautabschürfungen zeigte, die zur Blutentnahme nicht geeignet waren, während die Hruska überhaupt nicht verletzt war. Es wurde ferner schon in diesem Berichte erwähnt, daß die betreffenden Gäste des Herrn Kraus gar nicht im Hause genächtigt hatten, und die Lächerlichkeit, hinsichtlich der Hruska auch die offenbare Lügenhaftigkeit, ging auch schon daraus hervor, daß die Hruska behauptete, in den Arm gestochen worden sein, trotzdem aber sechs Wochen lang noch immer in dem unheimlichen Hause blieb, in welchem ihr so große Gefahren für ihre Gesundheit und für ihr Leben drohten. Hat nun das Berganiblatt diesen klaren und objectiven Bericht, in welchem mit der größten Aengstlichkeit jedes Wort vermieden war, das als ein Zweifel an der Wahrheit des Blutrituals hätte gedeutet werden können, einfach abgedruckt? Im Gegentheil; das antisemitische Schandblatt brachte den Bericht mit drei großen Fragezeichen als Ueberschrift in einer Adjustirung, als wäre soeben eine sensationelle Entdeckung gemacht worden, und es fügte hinzu: „Unseren Lesern d-ene zur Beruhigung, daß wir über diese s o mysteriöse Angelegenheit eingehende Erhebungen eingeleitet haben und jedem Versuch, die Wahrheit zu vertuschen, mit aller Entschiedenheit entgegen treten werden. Die Polizei fordern wir auf, den Act der Staatsanwaltschaft sofort abzutreten. Wir unsererseits werden nicht säumen, das Unsere zu thun. Wir wollen Klarheit und Wahrheit." Was war „mysteriös" in dieser Sache und wer sollte ein Interesse daran haben, t ie Wahrheit zu vertuschen? Ein Mädchen erhebt die Beschuldigung, es sei behufs Blutabzapfung gestochen worden und die polizeiärztliche Untersuchung constatirt, daß die vorhandenen Hautabschürfungen zur Blutentnahme ganz ungeeignet waren. Selbst wenn Jemand so dumm ist, an das Blutmärchen zu glauben, so war doch schon daraus erkennbar, daß in diesem Falle entweder eine Wahnvorstellung oder eine Verleumdung vorliegt. Das hinderte aber das „Deutsche Bolksblatt" nicht, zu sagen: „Geradezu lächerlich ist jedoch die Mittheilung, daß die Wunde nur einen Millimeter groß gewesen, und obwohl sie die Haut durchdrang, doch nicht geeignet gewesen wäre, Blutabzapfungen vorzunehmen. Darüber wirdnochgesprochen werden." Damals, als der famose freiwillige Detective das niederschrieb, konnte er das Mädchen noch gar nicht gesehen haben, konnte sich also, abgesehen davon, daß es eine freche Anmaßung ist, in einer ärztlichen Frage sein Gutachten über das des beeideten Amtsarztes zu stellen, hinsichtlich der Größe und Beschaffenheit der Wunde überhaupt eine Ansicht gar nicht gebildet haben. Welche Unverschämtheit und Gewissenlosigkeit gehört dazu, trotzdem den objectiven Befund des beeideten Polizeiarztes als geradezu lächerlich zu erklären und drohend hinzuzufügen.- Darüber wird noch gesprochen werden. Am nächsten Vormittag waren selbstverständlich die beiden Dienstmädchen bereits in den Händen des Herrn Hans Arnold Schwer, der ihnen „das Mittagmahl gab." Welche edle Gastfreundlichkeit, welche rührende Fürsorge für die zwei Dienstmädchen. Jahraus, jahrein hungern und darben Tausende Menschen in Wien! Wir

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