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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-04-11 · 15 (11.4.1902) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
15 (11.4.1902)
Date
1902-04-11
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 15 Dr. Bloch's Wochonschrifk. Seite 239 bestimmter Branchen in zahlreichen rumänischen Städten überhaupt nicht gibt. Dafür ein Beispiel: In Galatz, also für rumänische Verhältnisse in einer recht beträchtlichen Stadt, baut man einen Circus; die städtische Verwaltung hat die Bauerlaubniß unter der Bedingung gegeben, daß ausschließlich rumänische Arbeiter bei dem Bau beschäftigt werden sollen. Allein es gibt in Galatz nur jüdische Dachdecker; folglich bleibt der Circus ohne Dach, bis man aus andern Städten eine genügende Anzahl christlich-rumänischer Dachdeckerhände zusammengetrommelt hat. Man muß sich gegenwärtig hatten, daß über 70 Percent der rumänischen Bevölkerung Ackerbauer sind und daß gleichwohl der vierte Theil Rumäniens noch Brachland ist; in Deutschland sind nur 9 Percent des Landes Brache. Ein Viertel des rumänischen Staates verlangt also noch nach Ackerbauern; die Bevölkerung ist sehr dünn gesäet, noch dünner als in Serbien; die natürliche Vermehrung ist eine sehr geringe, pro Jahr 1233 auf 100.000 Einwohner gegen 1423 in Deutschland, und gleichwohl stößt dieses Land, dem Menschen und Capital fehlen, die Menschen ab und schreckt das fremde Capital zurück, und zum Ueberfluß legt es die Arbeitskräfte, über die es verfügen könnte, brach. Das wird in einem sehr erheblichen Umfange das neue Handwerkergesetz wiederum thun. Aber auch dieses Gesetz ist ja nur ein Zwischenfall und nur ein Symptom. Das Entscheidende ist, daß in Rumänien, dem König Carol zum Trotz, ein schweres Mißregiment, sich immer mehr verschärfend, herrscht; eine Folge der parlamentarischen Demagogie von politischen Cliquen, deren letztes Ziel es ist, an der sie nährenden Staatskrippe zu bleiben. Eine einzige Zahl bringt diese Lage zum Ausdruck; bei einem Budget von rund 240 Millionen werden über 63 Millionen Franken benutzt, um über 23.000 Beamte zu besolden, und entsprechend hatte dieses Land 1900 Schulden von 1.451,497.307 Lei, so daß die Zinsen der Staatsschuld pro Kopf der Bevölkerung in diesem ausgepowerten Lande noch eine Kleinigkeit mehr betrugen als pro Kopf in — England. Wenn Rumänien das Glück hat, zufällig eine gute Ernte zu haben, so weicht der drohend nahe wirthschaftliche Zusammenbruch ein wenig zurück, und alsdann bringt die allgemeine Mißwirtschaft das Land dem Abgrund wieder langsam näher — so hat man in diesem Augenblick in Folge übertriebener Bauspeculationen einen großen Häuserkrach und dem entsprechend eine Krisis für die Pfandbriefbesitzer — bis eine neue Mißernte von Neuem eine gänzlich verzweifelte Lage schafft. Rumänien ist Neuland. Es hat zu wenig Bevölkerung; es hat zu wenig Capital; es hat eine gänzlich unentwickelte Volkswirthschaft. Was wäre nothwendiger, als Menschen und Capital in das Land hineinzuziehen, wie es die Vereinigten Staaten bis in die jüngste Vergangenheit gethan haben; statt dessen verscheucht man die Menschen, man zwingt das fremde Capital zur äußersten Vorsicht und Zurückhaltung gegen Rumänien; man vertreibt ganze Classen von Handwerkern, die man im Lande hatte, und man desorganisirt durch solche Austreibungen ganze Betriebe. Man verliert producirende Hände und zugleich Consumenten. Wenn jetzt Tausende von Handwerkern aus den Städten und dann aus dem Lande hinaus müssen, dann wird die Calamität der Hausbesitzer und Pfandbriefinhaber weiter wachsen, und solche kurzsichtige und selbstmörderische Politik ist es, durch die Rumänien jetzt mit trauriger Consequenz schweren Krisen immer näher kommt, trotz künstlicher Balancirung des Budgets, die keine Sanirung bedeutet. Der rumänische „Evenimentul" hat eine Statistik über die Handwerkerverhältnisse in einer Reihe rumänischer Städte ausgenommen. Die Zahlen sind folgende: Jassy .... 896 rumänische Handwerker; 2563 jüdische Handwerker Tulena . . . 1229 „ * 460 n „ Galatzi . . . 2009 „ „ 1062 „ „ Constanta. . 248 „ 107 „ „ Botosäni . . 887 „ „ 1659 „ „ Piatra N. . 957 n „ 739 Foksani . . . 780 * 613 Roman . . . 563 692 Bacau . . . 173 „ * 509 Dorohoi . . 280 „ 465 Falticeni . . 165 „ „ 509 „ „ 8187 rumänische Handwerker; 9380 jüdische Handwerker Welche Revolutionirung der wirthschaftlichen Verhältnisse muß es zur Folge haben, wenn man in elf der erheblichsten Städte des Königreiches über die Hälfte der Handwerker brotlos macht? Und ein Land mit solchen unsinnigen wirthschaftlichen Tendenzen nimmt unausgesetzt den Credit Europas in Anspruch. In Rumänien gibt es Großgrundbesitzer, die überschuldet sind; eine unabsehbare Schaar von Beamten, die umso verschuldeter zu sein pflegen, je höhere Aemter sie bekleiden; eine kleine Anzahl reicher Großkaufleute; einen gänzlich bedeutungslosen Mittelstand; einen ärmlichen Handwerkerstand , meist Juden und eiugewanderte Serben, Ungarn, Bulgaren, die unmittelbar in den wenig zahlreichen Arbeiterstand übergehen, und dann das riesige landwirthschaftliche Proletariat, das die eigentliche Masse des rumänischen Volkes ausmacht. Wie die früheren Leibeigenen, die 1864 emancipirt worden sind, die dann auf der eigenen Scholle angesiedelt wurden und die heute durch Mißwirthschaft und Ausbeutung als freie Staatsbürger in so tiefer Misere stecken wie nur je als Frohnbauern, so sind auch die Juden die gequätten, sich mühsam dahinschleppenden Lastthiere Rumäniens, aber während die westlichen Glaubensgenossen der Juden wenigstens noch hin und wieder auf die dortigen Zustände Hinweisen, soweit sie ein besonderes Interesse daran haben, spricht von den Leiden der rumänischen Landproletarier überhaupt Niemand. Allein in den Fremdenverfolgungsgesetzen hat man nicht blos die wirthschaftliche Bedeutung zu prüfen, sondern auch ihre politische. Und in dieser Beziehung dürfte es wohl für Niemanden zweifelhaft sein, daß diese Gesetze in directer Weise ebenso sehr internationalen Verträgen, als auch der Grundlage der Anerkennung der staatlichen Selbstständigkeit Rumäniens, dem Berliner Vertrage, widersprechen. Alle Handelsverträge beruhen auf Gegenseitigkeit, auf Anerkennung der Gleichberechtigung der beidersettigen Unterthanen im Handel und Wandel, im Verkehr, vor Gericht, in allen Functionen des Erwerbes. Die rumänische Gesetzgebung vernichtet diese Grundlagen des internationalen Rechtes, und folgerichtig müßten alle Wirkungen einer solchen Gesetzgebung auf die Rumänen zurückfallen. Bulgarien, auf das die Rumänen mit einer gewissen Geringschätzung herabzublicken sich anmaßen, schließt eben mit Oesterreich-Ungarn eine Convention, in welcher gegenseitige Anerkennung von Besitz- und Erwerbrechten zugestanden wird — und Rumänien schließt die Fremden von Besitz, Erwerb, Aufenthalt aus! Und da wehren sich noch die Rumänen dagegen, daß man sie die europäischen Barbaren nennt. Als ob es ein Volk oder einen Staat in Europa gäbe, der eine barbarischere Gesetzgebung hätte als Rumänien! Wir haben uns absichtlich an die gesetzliche Nomenclatur gehalten und nur davon gesprochen, daß die neuen Gesetze den Fremden Erwerb, Besitz, Aufenthalt streitig machen — nicht den Juden, wiewohl wir wissen, daß nach dem rumänischen Parteijargon die rumänischen Juden mit Vorliebe als Fremde bezeichnet werden. Allein das Gesetz spricht nicht von Juden, sondern von Fremden und so wollen wir die Rumänen beim Wort nehmen. Werden sie bei deutschen, österreichischen, russischen, ungarischen, englischen, französischen, türkischen, griechischen, bulgarischen, serbischen,

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