Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 15 (11.4.1902)
- Date
- 1902-04-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 238 dx. Vlvch's WochenschrM. Nr. 15 Schwer entsendet, um von ihm die Herausgabe der Mädchen zu verlangen. Selb st verständlich wurde diesem Ansuchens!) entsprochen, doch erklärteGemeinderath Schwer, daher, um einem eventuellen Vorwand zu begegnen, daß die Mädchen subsistenzlos seien — was eventuell deren Schubirung zur Folge haben könnte — für deren Unterstand und Unterhalt Sorge tragen werde. Gleichzeitig bemerkte er, daß er schon jetzt gegen eine Verhaftung der Mädchen protestire und, wen« die Freilassung und Ueberstclluug der Mädchen an ihn nicht bis Abends 7 Uhr erfolgt sein werde, die erforderlichen Schritte eiuleiten werde . . . Am Abend wurden die Mädchen dem Gemeiuderathe Schwer durch Geheimpolizisten überstellt. Jetzt ließ Herr Schwer die Theresia Jedliczka „durch einen hervorragenden Arzt und Gesinnungsgenossen, dessen Glaubwürdigkeit für uns über jeden Zweifel erhaben ist", untersuchen, und dos Resultat dieser Untersuchung war, „daß von irgend einer Blutabzapfung bei Theresia Jedliczka absolut nicht gesprochen werden könne." „Mit diesem ärztlichen Befund erscheint diese Affaire für uns als abgethan", hat das „Deutsche Volksblatt" die Gnade, zu bemerken. Mit dem „Ritualmord" ist es also nichts. Aber abgethan ist die Sache durchaus nicht. Der Vorfall in der Pramergasse lenkt in mtensivster Weise, die Aufmerksamkeit auf die Bluthunde von Pol na, die seit Jahren beflissen sind, die Bevölkerung mit der Massensuggestion ritueller Blutmorde zu erfüllen, die neben dem amtlichen Apparat ein eigenes JnquifitionStribuual etablirt haben und deren gesetzwidriges Treiben sich einer merkwürdigen Duldung erfreut. Wir erinnern heute an eine Reihe auffälliger Thatsachen: An den unerhörten Vorwurf der Bestechlichkeit, deu der Abgeordnete Schneider im April des Jahres 1689 dem damaligen Justizminister Ruber in offener Landtagssitzung ins Gesicht schleuderte, ohne daß dieser jemals darauf reagirt hätte; an den Vorwurf der Complicität mit einem Mörder, den die Antisemitenblätter am 13. April 1t>99 gegen den Polnaer Bezirksrichter R ei ch enbach erheben durften, ohne daß der Staatsanwalt gegen diese Verletzung der Amtsehre eines österreichischen Richters eingeschritten wäre; an das berüchtigte Trinkgelage, das Herr- Schwer in Groß-Meseritsch mit Hilsner's Bruder Jtzig veranstaltete, um diesen im Zustande der Trunkenheit zu belastenden Aussagen zu bringen, ein Vorgehen, das Herr- Schwer später als einen harmlosen Spaß hinstellen wollte; an die Einvernehmungen, die Herr Schwer in Gemeinschaft mit dem Bürgermeister Sadil und mehreren Polnaer Gemeinderäthen im dortigen Rathhause neben und trotz der strafgerichtlichen Untersuchung pflog. Dasselbe Spiel, das man in Polna wagte, hat man mit den beiden Mädchen Jedliczka und Hruska aus der Pramergasse versuchen wollen. Das Mittagmahl bei Herrn Schwer erinnert nur zu lebhaft an die Groß-Meseritscher Episode mit Jtzig Hilsner. Und das Alles unter den Augen der Polizei und der Untersuchungsrichter, welchen Herr Schwer drohen darf, mit denen er wie Macht zu Macht unterhandelt, deren Untersuchungen er überprüft und die pünktlich seiner Forderung nach Rückstellung der Mädchen willfahren, nachdem er chrem „Ansuchen" um Auslieferung derselben huldvoll entsprochen hat. Das polizeiärztliche Parere wird öffentlich für unmaßgeblich erklärt, erst dem Resultate der Untersuchung eines Gesinnungsgenossen mißt Herr Schwer volle Glaubwürdigkeit bei. Justizminister werden terrorisirt, Richter zu willfährigen Werkzeugen von Mördern gestempelt, Zeugen präparirt, Amtsärzte beleidigt, Befehle an die Behörden ertheilt, Drohungen gegen sie gerichtet — und all' das bringt den Staatsanwalt nicht ans seiner olympischen Ruhe, all' das wird nicht als Beeinflussung der gerichtlichen Untersuchung aufgefaßt, ja im Gegentheil, den Wünschen und Befehlen des Herrn Hans Arnold Schwer wird im weitesten Maße entsprochen. Hat schon der Polnaer Proceß bedenkliche Erscheinungen in unserer Justizpflege zutage gefördert, so sind die unerhörten Vorgänge der letzten Tage noch weit mehr geeignet, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die unheimliche Macht der christlich-socialen Blut- und Schreckensmänner zu lenken. Ja mehr noch, sie gestatten einen Rückschluß darauf, unter welchem suggestiven Hochdruck die Verhandlungen gegen Hilsner durchgeführt werden mußten. Herr Hans Arnold Schwer hat wohl gewußt, warum er im Falle Jedliczka einen fluchtartigen Rückzug angetreten hat. In den vierundzwanzig Stunden, während welcher der Apparat des berechtigen „Rechtscomites" auf dem Boden der Reichshauptstadt spielte, hat man Einblick in die Arbeit der Polnaer Bluthunde gewonnen. Die Beleuchtung ist hier eine andere als in Polna und in Groß-Meseritsch. Noch einen Schritt weiter und Herr Hans Arnold Schwer hätte sich selbst und die Resultate seiner Polnaer Thätigkeit gefährdet. Das ist der wahre Grund, warum er die Affaire Jedliczka so rasch für abgethan erklärt hat. Wir aber werden die Erfahrungen, die wir dabei gewonnen, nicht so leicht aus dem Gedächtniß verlieren. '_ Die Fremdermerfolgrmg und der irnrthschafttiche Derfall Rumäniens. Aus Bukarest wird der „Vossischeu Zeitung" gemeldet: König Carol empfing den Präsidenten und den Prediger der israelitischen Choraltempelgemeinde und nahm deren Berichte über die vom neuen Gewerbegesetze den israelitischen Handwerkern drohende schwere Schädigung huldvoll entgegen. Welche innere Zerstörung Rumänien in seiner Arbeitsconstruction vornimmt, hätte vielleicht die ganze übrige Welt gleichgiltig lassen können, wenn dieser Staat nicht einer der meist verschuldeten wäre, der also in Beziehung auf Credit- und Geldverhältnisse ganz unselbstständig ist, von dem Wohlwollen der Finanzinstitute Europas abhängt und auch immer von Neuem an die monetäre Hilfe des Auslandes appelliren muß. Wenn ein solcher Staat die Quellen seines inneren Reichthums verstopft, wenn er den Erwerb im Lande erschwert, wenn er den Gewerbefleiß lähmt und die tüchtigsten Kräfte brach legt, so untergräbt er selbst seinen Credit und die Geldmächte müßten sehr ernstlich mit sich zu Rathe gehen, ob nicht diesem Lande, das die Axt an die Wurzeln seines Einkommens legt, das Vertrauen entzogen werden müßte. Es verdient beachtet zu werden, daß die solonischen Gesetzgeber von Bukarest der „heimischen Productionskraft" nur bis 3U.000 Francs vertrauen, aber natürlich ist diese Klausel für das concurrirende Ausland keine Garantie; denn in jedem einzelnen Falle wird es möglich sein, Unternehmungen, die Hunderttausende von Francs erfordern, in einzelne Lose zu zerschlagen, von denen jedes 30.000 Francs nicht übersteigt, und der Ausländer wird diese Schwierigkeiten nur überwinden, wenn er das Wohlwollen der entscheidenden Personen erwirbt — wobei der Erwerb auf der anderen Seite zu liegen pflegt. In anderer Beziehung, welche Hilflosigkeit, und wiederum, welche Möglichkeiten für Willkür, wenn nach dem neuen Gesetze die Behörde nach Lage der Verhältnisse, die Zahl der bei einem Unternehmer zu beschäftigenden ausländischen Arbeiter festsetzen darf. Gewiß — man kann hier feste Normen beim besten Willen nicht geben, weil es rumänische Arbeiter und Handwerksmeister