Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 14 (4.4.1902)
- Date
- 1902-04-04
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021439-3021454--11663-3036213- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Sette 228 Dr Vloch's Wochenfchrifk. Nr. 14 vorragender wiffenschaftlicher und humanitärer Vereinigungen, um Dr. Adolf H o f m a n n herzliche Sympathiekundgebungen darzubringen. Persönlich waren erschienen: Hofrath Nothnagel, Herrenhausmitglied Hofrath Ludwig, Excellenz U n g e r, Präsident des Reichsgerichtes, sammt Gemahlin, mit einer Adresse des Cultusvo standes die Herren kais. Rath Dr. Lieben, Bethausvorsteher kars. Rath S. Kohnberger u. s. w. Von Deputationen waren erschienen und überreichten kunstvoll ausgestattete Adreflen: Das W ö l fl e r h ei m mit der Mittheilung, daß eine Bettstiftuug auf den Namen Dr. Ad. Hofmann beschlossen wurde, die k. k. G e s e l l s ch a f t derAerzte, geführt von Hofrath Profeffor R e d e r, das m e d i c i n i s ch e Doctoren-Collegium, das Seehospiz von San P e l a g i o, der F r a u e n h o r t u. s. w. Schriftliche Gratulationen liefen ein von: Baron Albert Rothschild, Baronin Königswarter. Prof. Baron S chey, Oberrabbiner Dr. M. Güdemann von Wien, Landesrabbiner Dr. B. Placzek aus Brünn, Hofrath Lieben, Sectionschef Hofrath W a tz e k, Hofrath Kugelmann, Hofrath M i g e r k a, Hofrath Prof. See gen, Excellenz Baronin Julie Glaser, der greise Dichter Hermann Rolett mit einem reizenden Gedicht, Hofrath Prof. Winternitz, Baurath S t i a ß n y, Präsident des Gemeindebundes Dr. Alfred Stern, Landesschulrath Dr. Gustav Kohn, Cultusvorsteher Salo Cohn, Reichsraths-Abgeordneter Rudolf A u s p i tz. Barone Alexander und Berthold Popper, Hofrach Hahn, Profeffor K ö n i g st e i n Prof. M a u t n e r u. v. A. Jüdische Ehrennothwehr. Der Kadimahner Löwen stamm war von dem Deutschnationalen W e s p nach einem Streit gefordert worden; als der Gegner erfuhr, daß er es mit einem Juden zu thun hatte, wollte er des Letzteren Karte zurückstellen mit den Worten: „Da bedauere ich sehr, denn Sie wissen, wie wir mit den Juden stehen." Die Antwort darauf war eine Ohrfeige, die der Antisemit mit den Worten quittirte: „Das war zu viel!" Der Geohrfeigte, Cadet in der Reserve, forderte nun den Kadimahner, deffen Vertreter jedoch Satisfaction verweigerten, da ihr Mandant durch die ausgetheilte Ohrfeige nicht satisfactionsfähig werden wolle. Der Gerichtssecretär Dr. S ch a ch n e r beim Bezirksgerichte Josefstadt, vor welchem der Fall zur Austragung gelangte, empfahl einen Ausgleich mit der Motivirung, daß der Vorgang wohl nur auf die übermüthige Laune nach der Kneipe zurückzuführen sei, was den Bertheidiger des Löwenstamm, Dr. Jakob K o h n, zur Bemerkung veranlaßte, der Beschluß der deutschnationalen Studenten, Juden wegen deren Ehrlosigkeit Satisfication zu verweigern, sei wohl nicht auf kneipselige Laune zurückzuführen. Löwenstamm war des Tatsächlichen geständig, erklärte jedoch, auf's Gröblichste beleidigt worden zu sein. Die Zeugen bestätigten, auch sie hätten in der Rückgabe der Karte unter Bezugnahme auf den bekannten Waidhofner Beschluß die schwerste Beleidigung der Juden überhaupt und des Löwenstamm insbesondere erblickt. Nun stellte Dr. Jakob Kohn an Wesp die Frage, ob er selbst, wenn ihm Gleiches widerfahren wäre, sich für beleidigt gehalten hätte, worauf der Befragte zögernd antwortete, er könne sich in eine solche Lage nicht hineindenken, worauf ihm Dr. Jakob Kohn zurufl: „Sie und Ihresgleichen sind eben in der glücklichen Lage, eine solche Möglichkeit gar nicht ausdenken zu müffen!" Der Richter stellte dann die Frage, ob die beiden Streittheile einander vor dem Rencontre persönlich gekannt haben, weiters, ob Wesp speciell den Löwenstamm habe beleidigen wollen, welche beide Fragen verneint werden. Nach Schluß d-s Beweisverfahrens führte Dr. Jakob Kohn aus, der vorliegende Fall habe eine weit über den Rahmen dieses Proceffes hinausreichende Bedeutung. Der Beschluß des Waidhofner Verbandes, als einer ansehnlichen Gruppe der Studentenschaft, dürfe in seiner Tragweite nicht verkleinert werden und sei daher anzuerkennen, daß Wesp unter dem Zwange der Vorschrift seines Comment handelte. Demzufolge erhielt er eine Ohrfeige — weil dies der Comment den Kadimahnern vorschreibt. Da steht Comment gegen Comment — über beiden das Gesetz. Wenn der Waidhofner Beschluß die Allgemeinheit der Juden für aller Ehre baar erklärt, so könne der Staatsanwalt nach § 302 St.-G. einschreiten, Niemand sonst sei da zur Klageführung legitimirt. Erst wenn sich der allgemeine Fall zum speciellen verdichtet, gelangt der § 491 St.-G. zum Schutze der Einzelehre zur Anwendung, wie insbesondere hier, wo die objective Beleidigung und die subjektive Absicht, eine solche zuzufugen, zweifellos vorliegen. Löwenstamm sei wegen seiner Eigenmacht strafbar, denn unser Gesetz kennt keine Ehrennothwehr, allein auch Wesp müsse bestraft werden, wenngleich er wegen der milden Form der Beleidigung Milde verdiene. Auf die Frage des Richters an Löwenstamm, ob er Vermögen besitze, antwortet Letzterer mit Nein und verneint auch die dringliche Frage des Dr. Kohn, es würden doch gewiß seine Eltern eine Geldbuße für ihren Sohn erlegen können, worauf der Richter über ihn eine 24stündige Arreststrafe verhängt. Wesp, welcher einiges Vermögen zu besitzen erklärt, wird zum Erläge von 20 Kronen eventuell 24 Stunden Arrest verurtheilt. Beide Theile melden die Berufung an. — Mit diesem Urtheil ist zum ersten Mal ausgesprochen worden, daß unter Umständen auch die Verweigerung eines Duells als Ehrenbeleidigung strafbar werden kann. Wien. Der „Jüdische Schulverein" versendet nachstehenden Aufruf: Euer Hochwohlgeboren! Der jüdische Schulverein für den IX. Bezirk hat sich die Förderung der Religiosität, sowie die Verbreitung der Kenntniß der hebräischen Sprache und der Geschichte des Judenthums unter den Juden Wiens zur Aufgabe gemacht. Zur Durchführung dieser für die Erhaltung unseres Volkes sehr wichtigen Mission hat der jüdische Schulverein eine gesetzlich concessionirte Schule ins Leben gerufen und an deren Spitze eine aus pädagogischem Gebiete bestehende Schulleitung gestellt. Trotz ihres kurzen Bestandes hat diese Schule bereits die schönsten Erfolge aufzuweisen. Der Schulverein hält es naturgemäß für seine unabweisliche Pflicht, die Segnungen der Schule nach Thunlichkeit auch jenen armen Kindern zu Theil werden zu lassen, deren Eltern ganz unvermögend sind, die jedoch für das Judenthum verloren gehen, wenn ihre jüdische Erziehung im zarten Kindesalter vernachläffigt wird. Der jüdische Schulverein kann jedoch nur dann allen an ihn herantretenden Anforderungen gerecht werden, wenn er sich der kräftigen Unterstützung der jüdischen Mitbürger erfreut. Wir erlauben uns nun an Euer Hochwohlgeboren die Bitte zu richten, diesem im schönsten Sinne des Wortes humanitären Verein als Mitglied beizutreten, Ihre schulpflichtigen Kinder unserer Schule anzuvertrauen und bei Ihren geschätzten Freunden und Bekannten im gleichen Sinne für die gute Sache einzutreten. Euer Hochwohlgeboren! Es gilt einer heiligen Sache, es handelt sich um unsere Jugend, der Zukunft des Judenthums! Hochachtungsvoll. Der Vorstand des jüdischen Schulvereines für den IX. Bezirk. Stundenplan: Sonntag.von 2—4 Uhr Montag.„ 4—7 „ Dienstag. 5-6 „ Mittwoch . 4—7 „ Donnerstag.. 5—6 „ Samstag . ..„ 3—5 „ Gönner der Anstalt sind während des Unterrichtes gerne gesehen. Lemberg. (Ein Spiritus-Cartell.) Ueber Veranlassung des Reichsrathsabgeordneten Dr. Emil Byk und des hiesigen Advocaten Dr. Solovin hat in letzter Zeit eine Versammlung jüdischer und christlicher Brennereibcsitzer stattgefunden, in welcher die Gründung einer Spiritusbank beschloffen wurde. Den Pächtern und Gutsbesitzern soll der Preis garantirt werden gegen die Verpflichtung, zehn Jahre im Cartell zu verbleiben. Ein verhängnißvolles Resultat dieser Action dürste die Thatsache sein, daß die galizischen Großgrundbesitzer fortan keine jüdischen Pächter brauchen und bestellen werden, da das Cartell ihnen für ihren Brennereiertrag haftet. Infolge dessen herrscht auch unter den jüdischen Pächtern große Aufregung und wurde in einer am 27. März einberufenen Versammlung sowohl gegen die Cartellirung als auch gegen das Vorgehen der erwähnten Advocaten protestirt. «I. H. Brünn. (Mährisch-jüdischer Lande smassaf o n d s.) Am 25. v. M. fand die diesjährige Versammlung der Delegirten zur Verwaltung dieses Fonds unter Vorsitz des Herrn Regierungsrathes Dr. S. Spitzer statt. Anwesend waren die Vertreter von 38 mährischen Cultusgemeinden. Der Rechenschaftsbericht des Curatoriums für das Jahr 1901 wurde debattelos genehmigt. Ebenso wurde der Rechnungsabschluß gemäß dem von Herrn Bittner vorgetragenen Berichte der Revisoren für richtig anerkannt und der Verwaltung die Entlastung ertheilt. Der Voranschlag für das Jahr 1902 beziffert die Ein-