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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-03-28 · 13 (28.3.1902) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
13 (28.3.1902)
Date
1902-03-28
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 13 Dr. BlvÄz^s Wochenschrift. Seite 211 Last legen körrnten. Warum hatten die Portugiesen ihren Rabbiner hier am Orte? Auch könne er in Folge des Bannes für seine Kinder keinen Lehrer bekommen. Die Hamburger Behörde, welche von jeher die Gerechtsame des Altonaer Rabbinates über die Hamburger Juden zu beseitigen suchte, forderte von den Aeltesten die Aufhebung jenes Bannes. 1732, 16. Februar, erscheint in der That bei dem Gebannten der Synagogendieuer Moses Jeremias Fürst („vor 30 bis 40 Jahren in Hamburg jetzt in Altona") mit der Mittheilung, der Rabbiner wolle mit ihm auf dem Hamburger Berg zusammenkommen. Er brauche also nicht nach Altona zu gehen, um, wie es sich gehöre, den Rabbiner um Aufhebung des.Bannes zu ersuchen. Isaak weigert sich aber dessen, will überhaupt nichts mit dem Rabbiner zu thun haben. Am 27. August bittet er Sal. Berend Salomon, er-möge ihn aus dem '^anne befreien. Doch dieser schickt ihn zu den anderen Vorstehern. Zwei Tage später läßt ihn Salomon durch seinen Diener Salomon Jochen, welcher die Stelle eines Beisitzers bei der Hamburger Gemeinde bekleidete und zu den Audienzen bei Salomon die Einladungen überbrachte, zu sich rufen. Er wirft ihm jene Denunciation und andere Ränke vor, welche er in Verbindung mit Marx Jochen gegen die Gemeinde gesponnen habe. Auch die Behörde könne die Juden nicht zwingen, das Baunurtheil aufzuheben. Er möge sich doch der Autorität des Oberrabbiners beugen, wenn auch nur in einer Kleinigkeit, wie etwa, indem er auf dessen Aufforderung einen Leuchter von einer Stelle an eine andere tragen sollte. Seine Anklagen bei der christlichen Behörde würden ihm nichts nützen. Salomon habe geradezu gesagt: „Wir haben uns einmahl dawieder gesetzt, und wann auch der Rabbiner darüber sollte seinen Tienst vermehren, ja, da Gott vor behüt, wir alle die Stadt sollten meiden, ja, wie unmöglich der Himmel zur Erde kann gebracht werden, so wenig könnt Ihr durch obrigkeitliche Macht und Hülfe aus dem Banne kommen". Auch die anderen Aeltesten Moses Goldschmidt und Moses Ahron von der Hamburger, Nathan Halberstadt und Joel Salomon von der Altonaer und Sal. Levi del Baneo von der Wandsbeker Gemeinde ruft Israel vergebens an. So sagt er wenigstens vor der Behörde aus. Es kommt dahin, daß, ohne auf die Vorstellungen der Aeltesten und Beisitzer einzugehen, der Senat diese sämmtlich am 25. September „unter einem Zulauf von vielen Hundert Menschen mittelst des Pfand-Wagens oder statt dessen mittelst eines Karren * pfänden ließ. Sehr beachtenswerth sowohl nach Inhalt wie Form ist die Beschwerde, welche die Executirten am folgenden Tage überreichen. Sie betheuern von Neuem, daß sie durchaus nicht die Macht hätten, Jemanden aus dem Bann zu befreien. „Nun ist es zwar an und für sich selbst eine schwere Sache, umb in Sachen die Religion anbetreffend einem andern, der einer solchen Religion nicht zugethan ist, eine Unmöglichkeit klärlich vor Augen zu stehen, absonderlich wenn solche Sachen und die damit verknüpfte Unmöglichkeit einen Punkt betrifft, wobey die Autorität der Obrigkeit, und die deroselben gebührende Superioritet mit interessiert zu seyn scheinet, gleich wie wir aber dieses voraussetzen, daß religions und Glaubens Sachen den weltlichen Gesetzen nicht uuterworffeu seyn, und daß die Tolerance und reception frembder religions Verwandten allen Zwang in Glaubens Sachen von selbsten aufheben, also werden auch Ew. Magnificences aus nachfolgenden Gründen nach dero weisen und gerechten Einsicht leicht von selbsten erkennen, daß so lange wir Juden seyn und bleiben, wir denn Bann, womit Jakob Jsaac von dem Rabbiner in Altona beleget worden, so wenig aufheben als wenig, als lange dieser Bann dauret, mit demselben einigen Umgang haben können. Denn wie das Letztere nemlich der Verbotene Umgang mit einer in den Bann sehenden Persohn ein Haupt- und Glaubensarticel unserer Religion ist, gefolglich. Derselbe so lange eine Religion geduldet wird, tanquam primum principium weder eines Beweises bedarf noch auch salva substantia religionis geändert werden kann eben so wenig als der Verboth vom erstickten Sabbaths- Feyer und so weiter, also ist auch in Ansehung des elfteren 1. notorium, daß der Bann weder von den Aeltesten dependire noch angeleget werde, sondern daß der Rabbiner solches ohne jemanden zu fragen, wie er es nach unserer Lehre für recht findet, verhänge, wie wenn bey diesen Umständen die Sache vcn selbsten spricht. 2. Auch die Aufhebung des Bannes von dem der ihn verhänget lediglich dependire, oder aber derjenige, der sich dadurch graviret befinde, durch andere Rabbiner die Uhrsachen des Bannes untersuchen lassen, und deren Erkäntnis gewärtigen müsse, also giebet auch 3. die Natur der Sachen zu erkennen, daß die Aeltesten via taeti und durch Zwang einen Rabbiner zu Aufhebung eines Bannes, weil Sie keine Gewalt über ihn haben, nicht obligiren können, sondern wenn ja etwas geschehen soll, es bittweise und durch Vorspruch, auch mittelst einem von dem der in Bann ist der Lehre gemäß Buße geschehen müßte." Sie hätten sich für den Gebannten, wie für einen leiblichen Bruder beim Altonaer Rabbiner eingesetzt und dies erfordere schon ihr eigenstes Interesse, aber mehr könnten sie beim besten Willen nicht thun. „Denn so viel kan Eine hohe und Gerechtigkeit liebende Obrigkeit uns wohl zutrauen, daß ob es zwar in dero Mächten stehet, uns unsereGüter zu nehmen, unddas fernere Exercitium unserer Religion zu versagen, ja gar von der Stadt hinaus zu treiben, wir dennoch das Gott verhüte, und wir von unserer lieben Obrigkeit nicht hoffen noch vermuhtenkönnen, lieber alles über uns ergehen lassen, und mitGedult ertragenmüssen, alsdaßwirunferenGlauben verleugn enundetwasthunsolten, waswieder die Lehreund den Glaubenist, denn wirse st iglich glauben, vonGott empfangen zuhaben, und so langewirJudenbleibenunverbrüchlich und ohne Verlust unserer Seeligkeit nicht übertreten zu können." Wieso der Rabbiner in Altona dazu komme, über einen Hamburger ein Urtheil zu fällen? So habe auch der Krakauer Rabbiner trotz der Einsprache des preussischen Königs, ja selbst des Kaisers und trotz der Drohung des Königs von Polen, alle Juden deshalb aus Polen zu vertreiben, den Ansbacher Hofjuden Marcus Anspach in den Bann gethan, weil er eine zu nahe Anverwandte geheiratet hatte. Sie könnten nun freilich dem Rabbiner aus Verlangen der Behörde nach Ablauf des Contractes kündigen, aber dann würde ja der Bann gar nicht mehr aufgehoben werden. Am 5. Februar 1733 wird der Bann gegen Jsaac endlich aufgehoben, doch noch am 18. droht die Behörde den Aeltesten, dem Rate Jsaacs folgend, die Synagoge zu schließen, falls mit dieser Urtheilsaufhebung nicht Ernst gemacht werde. Am 24. kam Jsaac in das ,.Studir Haus" (die Klaus) Seligm. B. Salomons und traf dort, außer diesem, Jos Philipp Cohen an, der ihn fragte, ob er denn eine Gemeinde von mehr als 10 00V Seelen zwingen wolle. Sein Name sei durch die Verbreitung des Bannurtheils über Constantinopel hinaus bekannt geworden. Nun wird die Lossprechung vom Bann in der Synagoge verkündet und diese Thatsache von Salomon der Behörde mit der Bitte um fernere Erhaltung der Gnade angezeigt. Dieser Streit hatte die Gemeinde 500 Reichsthaler gekostet. 1764, 5. Januar antworten Sam. Marcus und Lion Moses Goldschmidt auf eine Anfrage des Senates (l c- 9) über die Jurisdiction, daß in den letzten zehn Jahren niemand

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