Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 10 (7.3.1902)
- Date
- 1902-03-07
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 160 Dr. Block's Wockrnfckrrft. 3". 10 Referent empfiehlt feine Anträge der Annahme. (Allseitiger lebhafter Beifall.) Ueber Antrag des Herrn Cultusvorstehers Salo Cohn wird nach den lichtvollen Ausführungen des Referenten die Vorlage en bloc unverändert angenommen. Sohin schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung. In der auf die öffentliche Sitzung folgenden vertraulichen Sitzung gelangten zunächst Stiftungs-Verleihungen gemäß den Anträgen des Vertreter-Collegiums zur Erledigung. Die Erträgniffe des Dr. Salomon Hayum Goldschmidt'schen Legates pro 1902 im Betrage von rund 47.000 Kronen werden im Sinne der widmungsgemäßen Anordnung, wonach „die;ährlichen Einkünfte unter verschiedene israelitische Wohlthätigkeitsinstitute der Stadt Wien, vorzugsweise Lehranstalten" zu vertheilen find, einer Reihe besonders förderungswürdiger jüdischconfeffioneller Unterrichts- und Wohlthätigkeits-Jnstitutionen der hiesigen Cultusgemeinde zugewendet. Aus den Stiftungszinsen der Dr. Adolf Sacks'schen Stiftung für Herz- und Aortakranke werden über das von Herrn Docenten Dr. Grünfeld namens des Comitss für diese Stiftung- und conform den Beschlüffen des Vertreter-Collegiums erstattete Referat an 7 Competenten ganze Stiftplätze per je 600 Kronen und an 20 stiftbrieflich geeignete Personen monatliche Unterstützungen im Gesammtbetrage von 4200 Kronen zuerkannt. Aus der Dr. Adolf Sacks'schen Stiftung für Techniker werden über Referat und Antrag des Herrn Baurath Stiaßny im Sinne der Anträge des ComitSs für diese Stiftung und des Vertreter-Collegiums 14 Stipenk ien per je 600 Kronen an Hörer österreichischer technischer Hochschulen für die Dauer des laufenden Studienjahres verliehen. Ferner werden aus der Osias H. Lchorr'schen Stiftung für Rabbinats- und Lehramtscandidaten 14 Stipendien per je 600 Kronen conform dem Gutachten des Profefforen-Collegiums der Wiener israelitisch-theologischen Lehranstalt an Hörer dieser Hochschule für das laufende Studienjahr verliehen. Sohin werden für einen Bethausverein und zwei Bibelschulvereine Subventionen bewilligt. Weiters wird die Uebernahme der Marie Gerstmann'schen Jahrzeit-Widmung für die israelitische Bersorgungsanstalt mit dem Capitale von Nom. 400 Kronen beschlossen. Nach Erledigung von Personalien wird die Sitzung um halb 2 Uhr Mittags geschloffen. Der „Ritualmord" des Herrn Eisenkolb. Mit welcher Leichtfertigkeit österreichische sogenannte „Volksvertreter" die parlamentarische Immunität zur Propaganda der Lüge mißbrauchen, zeigte neuerdings die famose „Interpellation" des Herrn Dr. Eifenkolb vom 14. Februar, über welche wir in der letzten Nummer berichtet haben. Nunmehr meldet ein Telegramm aus Leitmeritz: * Leitmerih, 4. März. Eine hier angeschwemmte Frauenleiche wurde als die der Marie Krejsa agnoscirt, jener A u s f i g e r D i e n st m a g d, die bei einem Herrn Pick bedienstet gewesen war und von der der Abgeordnete des Aussiger Bezirkes, Dr. Eisenkolb, in einer Interpellation im Abgeordnetenhause behauptet hatte, sie sei das Opfer eines Ritualmordes geworden. Die Krejsa hatte sich in gesegneten Umständen befunden. Da der Vater des Kindes, das sie unter dem Herzen trug, sie nicht heiraten konnte, weil er, wie die Krejsa unmittelbar vor ihrem Verschwinden erfahren hatte, bereits verheiratet war, scheint das Mädchen den Plan gefaßt zu haben, den Tod in d e r E l b e zu suchen. Die Auffindung der Leiche bestätigt diese bald nach dem Verschwinden der Krejsa aufgetauchte Vermuthung von ihrem Selbstmord. Die Versicherungs-Gesellschaft „Victoria" und der ermordete Keßler. An die Revaction der „Oesterreichischen Wochenschrift" Wien. Löbliche Redaction! Auf Grund des § 19 des Preßgesetzes ersuche ich um Aufnahme der nachfolgenden Berichtigung: Es ist unwahr, daß der ermordete Keßler auf einen Lebensversicherungs-Antrag von 4000 Kronen die erste Prämie eingezahlt hat. Es ist unwahr, daß sich im Besitze des Ermordeten eine Jnterimsquittung befunden hat. Es ist unwahr, daß der Versicherungsvertrag über eine Summe von 4000 Kronen zwischen Keßler und der „Victoria" zustande gekommen ist. Es ist unwahr, daß der Witwe Keßler von der „Victoria" ein Vergleich angeboten wurde. Wahr ist vielmehr Folgendes: Keßler war seit dem 24. September 1898 in der Volksversicherung der „Victoria zu Berlin" mit der Polizze Nummer 2175391 auf einen Betrag von 520 Kronen versichert. Am 30. December 1901 beantragte Keßler eine Todesfall-Versicherung über 4000 Kronen unter der Bedingung, daß die für die Bolksversicherung bezahlten Prämien auf die beantragte Lebensversicherung — im Falle der Annahme dieses Antrages — voll in Anrechnung gebracht werden. Die Gesellschaft lehnte dies ab mit der Begründung, daß sie, nachdem sie 3 Jahre das Risico getragen hat, nur den Betrag der Prämienreserve auf die neue Versicherung verrechnen könne. Die „Victoria" empfahl Keßler Fortsetzung der Volksversicherung oder Capitalisirung derselben, d. h. sie erbot sich, eine prämienfreie Polizze in Höhe der eingezahlten Beiträge auszufertigen. Durch die zuständige General-Agentur, Wien, Franz Josefs-Quai Nr. 3, wurde die „Victoria" mit Schreiben vom 28. Jänner verständigt, daß Keßler die Capitalisirung wünsche und um Annahme seines neuen Lebensversicherungs-Antrages, ganz unabhängig davon, ersuche. Bevor die Prüfung dieses Lebensversicherungs-Antrages über 4000 Kronen ein geleitet war, traf von derselben zuständigen General-Agentur die Mittheilung ein. daß Keßler ermordet sei, durch welche Nachricht natürlich der Antrag als nicht zustande gekommen abgelegt wurde. „Die Victoria zu Berlin" verfügte sofort die Auszahlung der Versicherungssumme von 520 Kronen. Die Annahme wurde aber von der Frau Keßler verweigert. Die Gesellschaft hat mit Schreiben vom 21. Februar den Vertreter der Frau Keßler aufgefordert, die vermeintlichen Ansprüche" durch eine Kläge beim k. k. Handelsgericht in Wien zu begründen. Falls dies innerhalb einer gewissen Frist nicht erfolgt, wird die „Victoria zu Berlin" die negative Feststellungsklage gegen Frau Keßler einbringen. Hochachtend General-Repräsentanz für Oesterreich der „Victoria zu Berlin" Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft. Ludwig. Prag.(„Afike-Jehuda-Verein.") Am26.Februar l. I. hielt Herr Dr. Bi ach aus Brüx seinen Vortrag, zu dem sich in Folge des dem Vortragenden vorangehenden Rufes als hervorragenden Kanzelredners und wissenschaftlichen Schriftstellers eine ganz außerordentliche Zahl von Zuhörern eingefunden hatte. Der Vortragende ging in der Einleitung davon aus, daß man jeder Religion, die auf sittlicher Basis ruhe, Achtung entgegenbringen müffe. Dies dürfe aber keineswegs hindern, die Vorzüge der eigenen Religion zu beleuchten. Zu diesen Vorzügen der jüdischen Religion, wodurch sie eine große Bedeutung für die Zukunft hat, gehört vor Allem die Glaubens- und Gewissensfreiheit. An den beiden jüdischen Geisteshelden Maimonides und Mendelssohn zeigt nun der Redner, wie das Judenthum keinen blinden Glauben kenne, sondern einen Glauben, der auf Ueberzeugung beruht. „Dem Glauben wird nicht befohlen, denn der nimmt keine anderen Befehle an, als die durch den Weg der Ueberzeugung zu ihm kommen." (Mendelssohn.) Nach der jüdischen Religion könne jeder Mensch selig werden, ob er auch nicht dem Judenthum angehört, wenn er nur die Gesetze der Menschlichkeit beobachtet. „Die Glaubens- und Gewissensfreiheit" sei gleichsam die Sonne, von der alle übrigen Vorzüge der Wischen Religion wie die einzelnen Strahlen von der Sonne ausgehen. Hiezu gehören: das Judenthum kennt keine Dogmen, das Judenthum fei stets ein Freund und Förderer der allgemeinen Wissenschaft gewesen, im Judenthum konnte niemals ein Hexen- oder Teufelsglauben platzgreifen, das Judenthum lege auf Wundererzählungen keinen Werth, und so sei gerade die jüdische Religion diejenige, die sich am meisten mit dem berühmten Worte Mommsen's von der voraussetzungslosen Wifsenschaft vertrage. Am Schluffe des Vortrages wurde starker und anhaltender Beifall laut. Sowohl der Vorsitzende des Vereines, als auch die Tischredner des auf den Vortrag folgenden geselligeu