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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-02-28 · 9 (28.2.1902) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
9 (28.2.1902)
Date
1902-02-28
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 136 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 9 Ehamberlain's Buch hasten auch alle Nachtheile und Mängel an, die der Dilettantismus mit sich führt. Dahin gehört, daß er bei allem Respect vor der Wissenschaft mit den armen Gelehrten und Fachmännern oft recht übel umspringt, als wären sie Schulbuben, und ebenso die Resultate ihrer Wissenschaft hochschätzt oder ignorirt, ganz nach Belieben und wie es ihm paßt; daß sein Buch einen Haufen der klaffendsten Widersprüche aufweist und ein boshafter Kritiker damit allerweiteren Kritik sich überhoben glaubte, indem er einfach diese'Widcrsprüche nebeneinander drucken ließ und damit seine ganze Broschüre füllte; daß Ehamberlain mit Enthusiasmus nagelneue, aber gründlich verfehlte Meinungen verficht, indem er damit das Ei des Columbus entdeckt zu haben wähnt; daß nur Liebe oder Haß bei ihm ins Spiel kommen, alle Wissenschaft vorweg nicht in Betracht kommt, oder daß er öfter die Wissenschaft nur dazu mißbraucht, uni einen gehaßten Gegner eine Ohrfeige zu verabreichen. Oder ist es, um für alles Aufgezählte nur einen Beweis anzuführen, nicht unwissenschaftlicher, die Wissenschaft gröblich mißbrauchender Dilettantismus, wenn Chamberlain sein Buch mit angeblich aus egyptischen Denkmälern geschöpften Hethiterschädeln verunziert, dann auf die „aus lebendiger Erfahrung wohlbekannte" Nase hindeutet und triumphirend ausruft: „Die sogenannte Judennase" ist ein hethisches Erbstück!" Die Juden sind nämlich der Popanz seiner Weltanschauung; auf sie fällt sein grimmigster Haß; denn sie find ihm die drohendste Gefahr der Menschheit, vorab des Germanenthums. Das religiöse Gesetz über den Selbstmord. Unter vorstehender Ueberschrist bat der auf dem Gebiete jüdischer Forschung allgemein bekannte Rabbiner Dr. Stern in der letzten Nummer der „Oesterreichischen Wochenschrift" eine treffliche Abhandlung über die Bedeutung und das Verbot des Selbstmordes veröffentlicht, die allgemeine Würdigung und Anerkennung verdient. Allein, da noch manche Stellen des talmudischen Schristtbums, die der Verfasser nicht hinzugezogen hat, berücksichtigt werden müssen, so verträgt dieses Thema noch immer eine eingehende kritische Behandlung. Ich erlaube mir daher, diesen Gegenstand hier nochmals zu berühren, um einige scheinbare Widersprüche, die sich jedem Leser obiger Zeilen aufdrängen, zu beheben und dieselben mit einigen Bemerkungen zu ergänzen. Herr Dr. Stern will beweisen, daß Furcht vor Armuth und Noth oder vor körperlichen Leiden nur materielle Gründe, niedrige Motive seien, die keineswegs als Entschuldigungsgründe für den Selbstmord gelten können. Und dabei beruft er sich auf die Mischna (Semachoth H), wie auf die Codifiacatoren (.Inre Dea cap. 34?»). Indessen ist von Furcht v:r Armuth und Noth dort nirgends die Rede. Vielmehr heißt es in dem angeführten Gutachten des bekannten R. Hirsch Eisenstadt, Verfaffers des „Pische Teschuba" (zur Stelle) ausdrücklich, daß Kummer und Noth sowohl, als auch Furcht vor Armuth oder Leiden als Entschuldigungsgründe angesehen werden können. So wird in der Bibel der Selbstmord Saul's und seines Waffenträgers, ebenso des Simri und des Achitophel ohne Tadel genannt, weil derselbe aus Furcht, vom Feinde gelobtet zu werden, geschah. Und daher wird auch in Bezug auf Saul ausdrücklich bemerkt, daß die Israeliten von Gott bestraft wurden, weil sie es unterließen, ihn, der wegen des Feindes den Selbstmord an sich begangen, gehörig zu betrauern (^edawotb 78 b). Die von Dr. Stern angeführte Meinung, daß die idealen Motive sich immer auf das Wohl Anderer und nicht auf das des Selbstmörders beziehen, und daher nur ein Selbstmord, wie der Saul's, der durch seinen Tod die Ehre des Volkes schützen wollte, Entschuldigung finden könne, ist nicht stichhältig, da sie in Bezug auf die anderen beretts erwähnten, in der Schrift vorkommenden Fälle (Simri und Achitophel) keine Anwendung finden kann*), und dennoch werden diese im talmudischen Schriftthum nirgends als Selbstmörder im eigentlichen Sinne hin gestellt**). Auch ein Selbstmord, den man verübte, um der irdischen Strafe für ein begangenes Verbrechen zu entgehen, ist, wie aus der Mischna (Semachoth das.) hervorzugehen scheint, als Nothfall anzusehen und zu entschuldigen. Als Beweis dafür werden dort folgende zwei Beispiele angeführt: In Lydda entfloh der Sohn eines Georgias aus der Schule; der Vater traf ihn und drohte mit Strafen. Der Knabe ängstigte sich vor den Strafen und tödtete sich mittelst eines Kleidungsstückes. Als die Sache vor R. Tarphon zur Entscheidung kam, da erklärte er, den Knaben nicht zu den Selbstmördern zu zählen. Ein anderer Fall ereignete sich in Bne-Berak. Ein Knabe zerbrach einen Krug am Sabbath. Der Vater drohte mit harten Strafen. Darauf ergriff der Knabe die Flucht, stürzte sich in eine Cisterne und brachte sich so selbst um. Und als R. Akiba über diesen Selbstmord befragt wurde, antwortete er ebenfalls, derselbe gehöre nicht in die Kategorie des Selbstmordes, und befahl, ihm nichts von der üblichen Leichenbestattungsweise zu entziehen. Daß diese Beispiele nur, wie Einige behaupten wollen, auf Personen vor beendetem 13. Jahre sich beziehen, ist aus der Mischna nicht zu ersehen. Es scheint also auch in diesen Fällen das Motiv der Furcht vor einer Strafe als Entschuldigungsgrund vorgeschwebt zu haben. Es handelt sich nämlich in allen Stellen hauptsächlich darum, ob der Selbstmörder seine That mit *) Beide haben den Selbstmord bekanntlich aus Furcht vor den Häschern und Verfolgern begangen. **) Bei Achitophel wird in der Schrift (2 Sam. 17, 23) ausdrücklich bemerkt, daß er in aller Ehre bestattet worden ist. Ueberlegung, bewußt und absichtlich ausgeführt hat. Diese Bezeichnung des Selbstmordes erhielt später die gesetzliche Sanction. Im Gesetzescodex (Jore Dea 345) heißt es daher: „Als Selbstmörder gilt nur der, welcher sagt, er wolle sich auf diese oder jene Weise tödten, und den wir gesehen im Zorne (nicht aber in Verzweiflung oder Furcht) diese gegen sich ausgesprochene That ausüben". Es muß also erwiesen werden die Vorsätzlichkeit der Handlung, d. h. daß der Selbstmördernach einem Vorherwohl überlegten Plane handelte, was aber in einem Zustande von Furcht oder Erbitterung nicht möglich ist. Das Verbot des Selbstmordes, das der Verfasser von Genesis (9. 5) herleitete, ist nach Maimonides (Hilch. Rozeach 2, 5) auch in dem allgemein lautenden Ausspruche der Zehngebote: „Du sollst nicht morden" mit enthalten*). Man versteht darunter jede Art des Selbstmordes, die unmittelbare, sowie die mittelbare. Es riefen die Jünger ihrem zum Feuertode verurtheilten Lehrer R. Chanina ben Teradion zu: „Oeffne Deinen Mund, damit die Flammen in Dich eindringen und Dich früher tödten!" Da entgegnete dieser, sie belehrend: „Gott allein kann mir das Leben nehmen, ich selbst darf mich nicht tödten!" (Aboda Sara 18 a; vergl. auch Josephus jüdische Kriege III. 8, 5.). Was den vom Verfasser wie auch von einigen Codificatoren citirten Lehrsatz, „wer einen Selbstmord begeht, hat keinen Theil in der zukünftigen Welt", betrifft, so sinder er sich nirgends deutlich ausgesprochen, weder im Talmud noch im Maimuni; es heißt blos im Hieb, Abelotb, Absch. I., 11, wie auch Jore Dea 345, 1, daß Demjenigen, der sich entleibet, keine übliche ehrenhafte Beerdigung zugetheilt werden darf, und auch verdient derselbe keine Trauerrede, aber daß dadurch die Zukunft verwirkt wird, geschieht nirgends Erwähnung. Er ist aber jedoch aus folgender Stelle herzuleiten; es heißt nämlich ((xittin 57): „400 Knaben und Mädchen wurden zur sittlichen Entehrung gefangen! als diese sich insgesammt entschlossen hatten, um diesem Laster zu entgehen, sich ins Meer zu stürzen, stellten diese die Frage auf: „Werden wir des zukünftigen Lebens theilhaftig werden in diesem Falle, wo wir uns vorsätzlich das Leben nehmen?" Daher ist daraus einleuchtend, daß sonstiger Selbstmord, ohne ideale Motive, der Zukunft nicht theilhaftig sei. Im Allgemeinen sei bei jedem Selbstmörder zu beachten, daß bei dessen Bestattung nichts unterlassen werde, was die Hinterbliebenen Lebenden beleidigen könnte. Die wörtliche Bestimmung lautet darüber: „Alles, was zur Ehre der Lebenden ist, verweigere man nicht, aber was nicht zur Ehre der Lebenden gehört, entziehe man" (Semachoth das.). Später bürgerte sich doch überall die Sitte ein, jeden Selb st mörder nicht in die Reihe der Gräber, sondern an der Seite zu beerdigen, was in vielen Gemeinden noch heute beachtet wird. Loschitz, Rabbiner Dr. I. G ü u z i g. Georg Brandes. Von Dr. I. Niemirower, Jassy. Die Gebildeten feiern den 60. Geburtstag Georg Kohen Brandes. Trotzdem Brandes im Judenthume weder Kohen noch Lewi ist, trotzdem er seine Feder der Wissenschaft des Judenthums nicht geweiht und sogar seine Hiobsstudie nicht vollständig vom Geiste des Völkerhiobs Israel hat tragen lassen, ist er ein Jsraelite. Nicht nur sein in einer Aufsehen erregenden Arbeit geäußertes Gefühl für die rumänischen Juden bezeugt es, sondern auch sein ganzes Wesen, dasjenige, das ihm zu einer Geistesmacht der Gegenwart erhebt. Wenn wir seine großen Werke studiren, von seinen Biographien hingerissen werden, seine Aufsätze „genießen" und seine literarisch-reformatorische Wirksamkeit bewundern, so können wir feststellen a) daß er als muthiger Kritiker zerstört, b) als begeisterter Heroenapostel gebaut, o) als feinsinniger Culturmissionär zwischen Literatur und Literatur vermittelt, ä) als Vorkämpfer des neuen Zeitgeistes der Moderne gedient und e) als stylstarker Feuilletonist große Wahrheiten in kleine Spielmünzen geschlagen. a) Es ist sicherlich kein Zufall, daß dieser gefeierte Kritiker dem jüdischen Stamme angehört, dem Stamme, der die hervorragendsten Meister der Kritik erzeugt hat. Die Propheten waren religiöse Kritiker, die Könige, Höflinge, Priester, Volksführer vor dem Richterstuhl ihrer Religionsmoral gerufen. Die Zeloten waren Kritiker der That, die jüdische Römlinge und römische Heere mit dem patriotischen Schwerte kritisirt. Die talmudischen Hagadisten waren Moralkritiker, die über alle biblischen Persönlichkeiten zu Gerichte saßen; die talmudischen Halachisten waren Geisteskcitiker, die jedes Wort der Bibel, jede Wendung der Mischna als besonderes Ganze scharf beurtheilten. Manche jüdische Philosophen, wie Maimonides, Crescas, Spinoza und Salamou Maimon waren in der Theologie, Ethik oder Erkenntnißtheorie „Zerdenker* ersten Ranges. Börne und Heine waren als nationale. Fischhoff, Johann Jacoby und ") S. Saalschütz, Mos. Recht, S. 549.

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