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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-02-14 · 7 (14.2.1902) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
7 (14.2.1902)
Date
1902-02-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 7 Dr. Bloches Wochenschrift. Seite 105 verschiedener Länder in sehr freundschaftlicher Beziehung, sahen die hohen Herrschaften öfter bei sich zu Gaste und leisteten ihren Glaubensgenossen ausgezeichnete Dienste. Sie waren die vornehmsten Juden ihrer Zeit. Ihr Adel stammte aus dem XV. Jahrhundert und war spanischen Ursprungs; ihr Prädicat lautete: de Sanpayo. Manuel's erste Frau war ebenfalls adeliger Abkunft mit dem Prädicate de Mattos, welches Prädicat ihre Nachkommen bis auf den heutigen Tag führen. Der interessante und lehrreiche Vortrag wurde von dem zahlreichen Auditorium mit großem Beifall ausgenommen. Nun las Geza Szilägyi unter dem Titel „Aus dem Buche des Predigers Salamon" mehrere ergreifende Verse. Ein arischer Jugendbildner. Wien, 11. Februar. Vor Kurzem wurde bei dem Bezirksgerichte Hernals über die Klage eines zwölfjährigen Schülers gegen seinen Lehrer, einen Gymuasial-Professor, verhandelt. Eine solche Klage mag noch niemals vorgekommen sein, aber wie wir voraussetzen, auch noch sehr selten die Sprache eines Lehrers, die den Gegenstand dieser Eingabe an das Gericht bildete. Die Klage, welche im Namen des unmündigen Felix K o p st e i n durch den Cultusbeamten David K o P st e i n erhoben wurde, der diese in einem Punkte auch für sich anstrengte, richtete sich gegen den Professor am Hernalser Gymnasium, Dr. Johann S p i k a. In derselben war zu lesen: Wenn mein Sohn oder sonst ein anderer Schüler mosaischer Religion irgend einmal keine Gnade vor dem Angeklagten gefunden hat, so pflegte er denselben auf folgende Weise anzuschreien : „Ich will Sie nicht bei den Löffeln reißen, sonst sind morgen alle Zeitungen voll; da würde es heißen: „Steinigt ihn, e Goi, e Professor, hat das talentvolle Jüngel bei den Ohren gerissen." Ein andermal fragt der Angeklagte: „Was ist zu thun, wenn der Vater ein Verschwender ist und zu befürchten ist, daß alles Geld vergeudet wird?" Ein Schüler antwortet auf diese Frage in ganz unschuldiger Weise: „Das Geld verstecken." Darauf replicirt der Angeklagte sofort: „Wendet euch nur an jene Andersgläubigen, die alle Kniffe vom Geldverstecken wissen und was zu thun ist, wenn sie Giranten sind. Wenn ein Schüler mosaischer Religion geprüft wurde, pflegte er zu sagen: „Erzählen Sie mir keine Lozelach und Schmonzes, ich bin kein Freund des Alten Testaments." Einem Andern rief der Professor zu: „Nehmen Sie sich eine andere Hose, damit Ihr Cadaver nicht durchfalle, und nehmen Sie das Gewächse, _ welches Sie Kopf nennen, putzen Sie ihn mit der Bürste gut aus, spucken Sie hinein, und dann werfen Sie ihn auf den Misthaufen." Die Klage registrirt nun folgende Worte, welche der Professor an den Knaben Felix K o p st e i n richtete: „Frechheit tft_ eine Tugend, d i e in der Familie Kopstein sorgsam gepflegt wird." — Sie jüdischer Rotzbub'! Sie Socialistenbub'! In meines Vaters Zeiten habt ihr noch gar nicht ins Gymnasium hineindürfen, und jetzt ist dies der Dank dafür, daß man euch hineinläßt. — „Ihnen, Kopstein, sage ich kein gutes Ende voraus, Sie werden noch Ehrenbürger von Stein werden, dort werden Sie ein sorgenloses Alter verbringen; Sie werden im Landesgerichte enden; Sie sind für die grauen Mauern geboren; ich kann Sie mir nicht anders vorstellen, als mit dem Messer, das Sie einem Andern in die Brust senken. Verschwinden Sie von hier und machen Sie andere Gegenden unsicher!" In zwei Schulzeugnissen des Knaben aus der Zeit, bevor er Schüler des Angeklagten war, sind seine Noten zu den Lehrgegenständen theils 1, theils 2, in den Sitten 1, im Fleiß 2; in einem späteren Zeugnisse verschlechtern sie sich. Das Bezirksgericht sprach Professor Spika frei; es fand in einem Theile der incriminirten Aeußerungen nur eine Ueberschreituug des Disciplinarrechtes, gegen welche Beschwerde bei den Vorgesetzten des Angeklagten erhoben werden kann; die anderen dem Professor zur Last gelegten Ausdrücke erachtete es theils als nicht erwiesen, theils als verjährt. In der heutigen landesgerichtlichen Verhandlung, die unter dem Vorsitze des Landesgerichtsrathes v. Neubauer stattfand, waren weder der Kläger noch der Angeklagte erschienen; der Erstere war durch Dr. Heinrich T r i t s ch, der Letztere durch Dr. Sigmund Beck vertreten. Nach kurzer Berathung verkündete der Vorsitzende Landesgerichtsrath Dr. Ritter v. Neubauer das Urtheil, wonach der Berufung st a t t g e g e b e n und Dr. Johann S p i k a wegen Beleidigung und Beschimpfung eines Schülers zu fünfzig Kronen Geldstrafe verurtheilt wurde. In der Begründung des Urtheils führte der Vorsitzende zuerst aus, der Gerichtshof habe angenommen, daß die beleidigenden Aeußerungen vor Ablauf der Verjährungsfrist gefallen seien, da Zeugen angegeben haben, daß sie die letzten Aeußerungen Anfangs November hörten, und da erst am 4. November die Verjährungsfrist ablief, müssen die früheren Aeußerungen des Professors innerhalb der Frist gefallen sein. Was die Worte anlangt: „Frechheit i st eine Tugend, die von der Familie K o p st e i n sorgsam gepflegt wird!", so liegt in ihnen nicht n u r e i n e B e l e id i g u n g des Schülers, sondern auch der Familie und des Oberhauptes derselben, das ja die Klage erhoben hat. Auch die Redensarten: „Sie werden noch als Ehrenbürger von Stein ein sorgloses Alter genießen!" — „S i e werden im L a n d e s g e r i ch t enden!" — „S i e sind für die grauen Mauern geboren!" gehen weit über eine Kritik hinaus, die ein Lehrer an dem Benehmen des Schülers üben darf. Solche Worte können aber auch gewiß keine erziehliche Wirkung üben und müssen daher als eine Verhöhnung und Beschimpfung aufgesaßt werden. Was die anderen Aeußerungen anlange, wurde das erstrichterliche Urtheil bestätigt, weil, so ungehörig und unstatthaft sie auch sind, sie nur in Ausübung des Disciplinarrechtes gebraucht wurden und keine Ehrenbeleidigung bilden. Als mildernd nahm der Gerichtshof an, daß der Professor durch das Benehmen des Schülers herausgesordert worden sei, als erschwerend, daß die Beleidigungen während des Unterrichtes, vor allen Schülern gefallen seien. Zum antisemitischen Treiben in Karlsbad. Daß das Treiben der Karlsbader Antisemiten für jüdische Curgäste überaus gefährlich werden kann, lehren die entsetzlichen Vorgänge in der letzten Saison, die falschen Denunciationen gegen einen unschuldigen Curgast, blos weil er Jude war, seine plötzliche und unbegreifliche Verhaftung und die traurige Leidensgeschichte, die er durchgemacht hat. Selbst nach seiner Freilassung, schon als die Behörde ihm schriftlich bestätigte, daß nicht das Geringste gegen ihn vorliege, haben die antisemitischen Preßköter nicht aufgehört, ihm tollmüthig nachzubellen, Wochen, ja Monate hindurch nach ihm die Zähne zu fletschen. Die antisemitische Race aller Secten ist überall von der gleichen Art, ihre moralischen Grundsätze werden am würdigsten repräsentirt durch den Herrn Stöcker oder Freiherr v. Hammerstein, Ahlwardt, Rohling, Vergani, Herzog, Stampiglius Schneider, den Rrtter von Trauteuau oder den Hausherrn von der Krugerstraße. Die Anhänger dieser Apostel hausen derzeit in Karlsbad und ihr ungeheurer Spectakel erschallt durch ganz Böhmen und die sauberen Herrschaften wundern sich, daß das Echo etwas weiter dringt. Dieselben Scribenten, welche während des letzten Sommers mit erlogenen Denuneiationen einen unschuldigen Juden verfolgt haben und ins Zuchthaus zu bringeil bemüht waren, haben dre eiserne Stirne, sich darüber zu beklagen, daß die „Oesterreichische Wochenschrift" die schlimmsten Agitatoren dem jüdischen Publicum im In- und Auslande „denuncirt" hat. Ein Denunciant ist aber bei den Deutschnationalen Oesterreichs ein Ehrenmann, ein Häuptling, und wer sich zu derlei moralischen Grundsätzen nicht bk kennt, ist zweifellos ein Jude oder mindestens jüdischer Abstammung dringend verdächtig. Nein, dieses Anbellen genirt uns nicht. Dagegen wollen wir nicht anstehen, zu constatiren, daß der Besitzer des Hotel „Post" mit der Dependance „Romania", Herr Wacker, in einem Schreiben an uns jede Zugehörigkeit zur antisemitischen Hetzpartei mit aller Entschiedenheit ablehnt, was uns auch von anderer Seite bestätigt wird. Wir erhalten ferner folgende Zuschrift: In der letzten Nummer Ihres werthen Blattes brachten Sie eine Notiz aus Karlsbad. Zur Richtigstellung diene Ihnen, daß der Besitzer des Hauses „Hygaea" am Schloßberg nicht „Bauer" sondern „Bayer" heißt, und zur näheren Illustration : daß die Schwiegermutter des Dr. Bayer bis zu ihrer Verheiratung Jüdin war. Uebrigens ist in der von Ihnen gebrachten Liste nur der kleinste Theil jener Arier genannt, die von Juden leben und über dieselben schimpfen! Wir sind übrigens der Ansicht, daß die Leiter der israelitischen Cultusgemeinde in Karlsbad den Muth aufbringen sollten, eine authentische Liste der antisemitischen Hetzer ^zu publiciren. Damit würde sowohl den Juden als auch den Antisemiten, welche von einander nichts wissen wollen und sich gegenseitig ehrlich und aufrichtig Hessen, in gleicher Weise ein Dienst erwiesen. Dazu sind die Führer der Cultusgemeinde ehrlich verpflichtet. Wer sich seiner Haut nicht wehrt, dem wird sie abgezogen. E. B. Wien (Rabbiner D r. Adolf Schmieds für die jüdische Toynbee-Halle in Wien.) Der hochverdiente Rabbiner Herr Dr. Adolf Schmieds nahm Veranlassung, in einer Samstag, den 8. d. M., im Leopoldstädter Tempel gehaltenen Predigt auf die Wirksamkeit der Wiener jüdischen Toynbee-Halle hinzuweisen und zur Förderung der

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