Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 7 (14.2.1902)
- Date
- 1902-02-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Dr. Vloch's Wochenschrift. Seite 101 Nx. 7 ragenden Großindustriellen emporführte. Wenn wir nicht irren, ist Dr. Lueger der Sohn eines Hausmeisters; was würde Herr Dr. Lueger wohl sagen, wenn Jemand so geschmacklos wäre, ihm diese Abkunft als einen Makel anzurechnen? Er selbst ist ja stolz darauf, daß er von armen Leuten abstammt und es doch so weit gebracht hat, und er nennt sich mit Emphase einen „Sohn des Volkes". Vielleicht ist es richtig, daß der alte Wiesenburg ein Binkeljude war; sein Sohn braucht sich dessen wahrlich nicht zu schämen; die Erziehung, die dieser Binkeljude seinem Sohn gegeben, kann wahrlich keine schlechte gewesen sein. In dem Munde des Dr. Lueger hat freilich das Wort „Binkeljude" die Bedeutung eines Schimpfwortes. Was hat aber der Vater Wiesenburg's dem Dr. Lueger gethan, daß er ihn im Grabe beschimpft, und welche Roheit gehört zu einer solchen Beschimpfung? Und wie kann Dr. Lueger die Beschuldigung verantworten, daß der Industrielle Gerhardus „sich auf Kosten der Gemeinde bereichert hat", als hätte er an der Stadt Wien unredlich gehandelt, und wie will er es rechtfertigen, daß er das greise Oberhaupt der Wiener israelitischen Cultusgemeinde sowie die übrigen Unterzeichner des Aufrufes und das gesammte fortschrittliche Wähler» mite in den Bereich seiner schmutzigen Verdächtigungen zieht? Als ob die Antisemiten niemals Gelder für ihren Wahlfond gesammelt hätten, als ob nicht gerade in dieser Woche ein Aufruf um Beiträge für den antisemitischen Wahlfond erschienen wäre! Nach einem sachlichen Grunde für die von Dr. Lueger begangene niedrige Verleumdung wird man vergeblich suchen, dagegen liegt ihr Zweck klar zu Tage. Den freisinnigen Bürgern soll die Lust, gegen die antisemitische Partei aufzutreten, gründlich ausgetrieben werden. Wer gegen Dr. Lueger und seine Partei ist, wer für den Wahlfond der fortschrittlichen Parteien sammelt oder einen Beitrag leistet, mag es nur wissen, daß er damit nicht blos die politische Gegnerschaft und wenn möglich den wirthschaftlichen Boycott seitens der Christlich-Socialen, sondern auch deren Verleumdungen zu gewärtigen hat. Die Interpellation, die Doctor Lueger an den Ministerpräsidenten richtete, unter dem lächerlichen Prätext, die Reinheit der Wahlen zu schützen, ist nicht blos ein Act der Verleumdung, sondern ein Act politischer Erpressung, eine infame Bedrohung der freisinnigen Bürger mit Angriffen auf ihre persönliche Ehre. Dieser Vorgang entspricht ja vollständig dem von der christlich-socialen Partei inaugurirten und zu vollendeter Ausbildung gebrachten System der politischen Erpressung, durch welches sie ihre Herrschaft in Wien befestigt hat. Wer gegen sie ist, wird bedroht und wenn möglich vernichtet in seiner Existenz und in seiner Ehre. Diejenigen, die von der herrschenden Partei abhängig sind, die von ihr materielle und moralische Schädigung zu befürchten haben, sind freilich wehrlos. Nun denn, freisinnige Lehrer kann man maßregeln, Angestellte und Contrahenten der Commune kann man entlassen oder boycottiren. Die unabhängige Bürgerschaft Wiens aber, für sie ist es eine Ehrensache, den von Dr. Lueger in Gemeinschaft mit G e ß m a n n und Steiner verübten Schurkenstreich zum Ausgangspunkte entschiedener und energischer Abwehr zu machen. Die Lueger'sche Interpellation zeigt, wie weit der Uebermuth und die Verwegenheit dieser Leute bereits gediehen ist, wie sie jedes Schamgefühl und jeden Rest politischen und persönlichen Anstandes verloren haben. Ist die Ehre hochachtbarer Wiener Bürger vogelfrei, wenn sie nicht die christlich-socialen Candidaten wählen? Wenn die Wiener noch ein Gefühl haben für die Ehre ihrer Vaterstadt, dann ist es fürwahr die höchste Zeit, daß sie dem Dr. Lueger den Laufpaß geben. Auf dem Bürgermeisterstuhle der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien ist kein Platz für einen notorischen Verleumder. * * * Nach dem glorreichen Beispiele des großen Führers der Christlich-Socialen sind die kleinen antisemitischen Lumpereien der Woche wirklich kaum erwähnenswerth, und so wollen wir nur einige wenige davon in aller Kürze registriren. Vor dem Bezirksgerichte Leopoldstadt war ein Jude wegen Mißhandlung eines Dienstmädchens angeklagt und der Polizeiarzt, von welchem die Beschädigte ein Parere verlangt hatte, gab an, er habe sichtbare Merkmale der Mißhandlung nicht finden können. Wenn die Klägerin angegeben habe, daß sie zwei Tage lang das Bett hüten mußte, so halte er das für überflüssig. Auf wiederholtes Befragen blieb der Polizeiarzt dabei, er habe directe Spuren von Thätlichkeiten nicht wahrgenommen. „Der Jude" wurde demgemäß freigesprochen. Es würde nun keinem Menschen einfallen, ohne jeden Grund in das Gutachten und in die Aussage des Polizeiarztes irgend einen Zweifel zu setzen. Man sollte glauben, daß der Polizeiarzt, falls er Spuren einer Mißhandlung wahrgenommen hätte, diese ohneweiters constalirt haben würde, denn der Mann ist nicht blos Doctor der Medicin, sondern auch ein beeideter öffentlicher Beamter. Ja, wenn es keine Ausrufungszeichen gäbe! Der Polizeiarzt in der Leopoldstadt. Herr Doctor Steinberger, ist halt ein Jude i!), ein, wie die ehrenwerthe „Deutsche Zeitung" sagt, „Racegenosse" des angeklagten Trödlers, und das erklärt Alles. Das genügt, um nicht blos den Namen, sondern auch die gerichtliche Aussage eines beeideten Arztes mit Ausrufungszeichen und hämischen Bemerkungen zu begleiten, die den unverschämten Zweck verfolgen, den Arzt der Abgabe eines wissentlich falschen Gutachtens, einer falschen Aussage vor Gericht verdächtig erscheinen zu laffen. So ein Ausrufungszeichen an sich ist ja nichts, aber im Zusammenhang mit der übrigen Darstellung gleicht es dem gewissen Lächeln und Schmunzeln, das hinreichen kann, um den guten Ruf einer Frau zu gefährden. Das Ausrufungszeichen der Antisemitenblätter bei der beabsichtigten Verdächtigung eines öffentlichen Functionärs ist ungefähr dasselbe, was die Immunität für parlamentarische Verleumder ist, das schützende Buschwerk, das den Hinterhalt antisemitischer Ehrabschneider bildet. * * * Die Gerichtssaalrubrik der Antisemitenblätter und insbesondere das „Deutsche Volksblatt" ist überhaupt eine Ablagerungsstätte antisemitischer Niedertracht, die aber zuweilen ihrer Dummheit wegen erheiternd wirkt. Ueberaus drollig war beispielsweise ein Bericht „aus dem Leben einer jüdischen Volkssängerin" zu lesen, eine jener „zahlreichen in Wien herumlaufenden jüdischen Straßendirnen, die in Folge ihrer angeborenen Charaktereigenschaften sofort durch ihre widerliche Zudringlichkeit auffallen." Wenn der Gerichtsreporter des Verganiblattes diesen Eindruck durch eigene Beobachtungen der Wiener Straßendirnen gewonnen haben sollte, so hat er jedenfalls gründlichere Studien gemacht als jener „in Krems garnisouirende Lieutenant", der, wie wir zu unserem schmerzlichen Bedauern erfahren, „der Jüdin zum Opfer fiel". Wie konnte das nur geschehen, obgleich sie dem in Krems garnisonirenden und ihr zum Opfer gefallenen Lieutenant durch ihre widerliche Zudringlichkeit hätte auffallen müssen! Der Berichterstatter, der sich in dem Falle mit augenscheinlichem Behagen herumwälzt, gibt uns darüber eine ausführliche psychologische Erklärung. Also: „Der Lieutenant sprach sie an, doch die raffinirte Jüdin stellte sich ungemein zurückhaltend, zimperlich und sträubte sich zum Scheine ganz gewaltig. Endlich ging sie doch mit . . ." Diese rasche Metamorphose einer durch ihre widerliche Zudringlichkeit auffallenden Jüdin ist dem in Krems garnisonirenden Lieutenant leider nicht erkennbar gewesen, und so ist der „Marssohn", wie ihn das Verganiblatt nennt, einer Person zum Opfer gefallen, die würdig gewesen wäre, am Spittelberg in jenem Hause zu wohnen, das der christlich-sociale Alexander Purscht seiner geliebten Philomena gekauft hat. Diese mit so viel Aufwand von Sachkenntniß und Stil geschilderte Person bezeichnet nun das Verganiblatt als eine „Mustertochter Israels". Das ist aber ebenso unwahr, als würde man den Vergani als Mustersohn von Sollenz hinstellen. Das wäre eine Beleidigung, die uns die Sollenzer nie verzeihen könnten. * * Der Abgeordnete Daszinsky schilderte in seiner Rede über die Affaire Matasta-Keglevich den Advocaten Regierungsralh 'Dr. Bach rach, der nach der Darstellung des Redners in der Affaire eine nicht einwandfreie Rolle gespielt haben soll, als einen „kleinen Juden". Es iutereffirt uns nicht, ob Dr. Bachrach in der Sache sich correct benommen hat oder nicht, und es ist nicht unsere Sache, ihn hinsichtlich der B-urtheilung seines Vorgehens irgendwie zu vertheidigen. Das mag er mil der Advocatenkammer oder mit Herrn Abgeordneten Daszinsky auskochen, Was aber die Betonung des „Juden" betrifft, so möchten wir dem Herrn Abgeordneten Daszinsky nur bemerken, daß das Judenthum mit der Eigenschaft des Herrn Dr. Bachrach als Advocat nicht dos Geringste zu thun hat. Die Anführung dieses zufälligen Merkmals hat keinen anderen Sinn, als ein bei Herrn Daszinsky öfter beliebtes Kokettiren mit dem Antisemitismus, und das scheint uns eines Parteiführers d-r Socialdemokratie nicht würdig zu sein. Falls Dr. Bachrach sich incorrect benommen haben sollte, so hat er es als Advocat gethan und nicht als Jude. 'ise-rim.