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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-02-07 · 6 (7.2.1902) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
6 (7.2.1902)
Date
1902-02-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
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JlT. 6 Dr. Bwch's Wochenschrift. Teile 87 sondern vom Tage nach dem ganzen Feste, vom 22. Nissan. Zur Erinnerung an diese Heiligkeit des 7. Sabbaths hat bei ihnen jeder 7. Sabbath des ganzen Jahres einen höheren Grad der Weihe. Am 1. Tage Tischri feiern sie das Schofarfest. Am 10. Tischri begehen sie den Tag der Versöhnung, nach ihrer Aussage zur Erinnerung, daß Gott dem Jakob am Jom Kippur erschienen sei. Am Sukkotfeste haben sie keine Laubhütten und nehmen auch nicht die vier vorgeschriebenen Pflanzenarten, weil, wie sie sagen, letztere bei ihnen nicht wachsen, sondern verwenden an deren Stelle Zweige vom Baume Sigb, eine Palmenart und Weidenruthen vom Baume Kaha. Am letzten Tage des Monates September feiern sie das „Amata-Sau", das „Versammlungsfest". Sie besteigen die Spitzen der Berge, bringen daselbst Opfer dar, geben Almosen den Nasiräern und streuen Fruchtkörner auf die F'lsen zur Nahrung für die Vögel. Am 12. October ist bei ihnen das Fest der Ernte, an welchem sie ihren Priestern den Zehent geben. Am 18. November begehen sie das „Erinnerungsfest" zum Andenken an Abraham, Jsak und Jakob, welche, wie sie sagen, an diesem Tage gestorben seien. Gleich den Karäern feiern sie nicht das Chanukafest. obwohl sie das Buch der Makkabäer kennen; auch das Purimfest wird bei ihnen nicht begangen, was bei den Karäern der Fall ist. Ihre Fasttage sind folgende: Jeder Montag und Donnerstag; jeder Tag vor dem Neumonde; der Tag vor dem Pessachfeste, die ersten neun Tage des Tamus-Monates; die ersten 17 Tage des Monates Ab. Zum Ersatz für die in diese Fastenperiode fallenden Sabbathe, an welchen nicht gefastet werden darf, und für das uns unverständliche „Arfe-Asart"-Fest kasteien sie sich am 18., 19. und 20. Tage desselben Monates; sie .fasten ferner die ersten zehn Tage im Elulmonate; neun Tage vor dem Bersöhnungssiste; die ersten zehn Tage des Octobermonates und die ersten zehn Tage des November. Zu den allgemeinen Fasttagen, welche auch Kinder im Alter von sieben Jahren einhalten müssen, gehören der Montag- und Donnerstag-Fasttag, der Tag vor dem Pessachfeste und der Bersöhnungstag. die übrigen genannten Fasttage werden den Nasiräern überlassen.^ Folgende sind ihre gesellschaftlichen und religiösen Gebräuche : Sie ehelichen nur em Weib und gehen in ihrer ehelichen Verträglichkeit bis zur äußersten Grenze; die „Schwagerehe" wird von ihnen nicht geübt, weil das einer solchen Ehe entsprossene Kind nach dem Gesetze als das Kind des Verstoroenen betrachtet wird und dem Bruder des Verstorbenen die Pflicht obliegen würde, sich nachher von seiner Schwägerin, seinem nunmehrigen Weibe, zu trennen. Einige könnten daher dies Gebot übertreten und den Scheidebrief verweigern. Sofort nach der Geburt eines Kindes wird es mit kaltem Wasser begossen und im Namen des Glaubens zum Falascha geweiht. So der achte Tug an einem Sabbath fällt, wird die Operation auf den neunten verschoben. Ihren Erstgeborenen bestimmen sie entweder zum Nasir, oder lösen ihn mit Geld aus. Auch für eine Erstgeborene geben sie ein Lösegeld dem Priester, wenn diese einen Erstgeborenen heiratet. Die Milch der einjährigen Kuh geben sie dem Priester; für einen erstgeborenen Esel erhält er ein Schaf. Bor dem Tode eines Falascha wird sein Nasir gerufen, dem der Sterbende seine Sünden bekennt^ Sofort nach dem Tode wird der Leichnam ins Freie getragen, die Verwandten streuen Asche auf ihr Haupt, ritzen sich blutig, erheben ein Klagegeschrei und ergehen sich in Lobeserhebungen des Verstorbenen. Der Nasir verrichtet während der ganzen Trauerwoche das Patash-Todtengebet für das Seelenheil des Verschiedenen. Die Gräber sind mit Steinen ausgemauert, damit die Erde den Tobten nicht berühre. Am dritten und siebenten Tage bringen sie für das Seelenheil des Verstorbenen das „Erinnerungsopfer", weil nur dadurch dessen Seele aus dem Fegefeuer errettet werden könne. Ist das Opfer erfolgt, steigt die Seele zu Abraham in den Himmel. Arbeiten und Kochen ist im Hause während der sieben Trauertage verboten, die Hinterbliebenen erhalten ihre Nahrung von ihren Bekannten und Freunden, welche mit ihnen speise». Die Reinheitsvorschriflen werden bei den Falascha besonders rigoros beobachtet. Sie haben in jeder Wohnung ein abseits gelegenes Gelaß für solche Familienglieder, die mit Unreinem in Berührung kommen; der an einer Leiche Verunreinigte weilt darin sieben Tage, am dritten Tage wird er mit „Ent- 'sündungswasser" besprengt/ er scheert sein Haupthaar und am siebenten Tage erfolgt die zweite Besprengung; die Aussätzigen entfernen sie aus ihrem Umkreise. Blut ist auch den Falaschas streng verboten und darum zerstückeln sie das Fleisch vor der Zubereitung. Bor dem Essen werden die Hände gewaschen, vor und nach dem Speisen verrichtet Einer die Gebete, woraus die Tafelrunde „Amen" sagt. Die Zubereitung von Fleisch und Milch halten sie für erlaubt. An jedem Freitag-Abende gehen die Priester in das Bethaus, woselbst sie ihr Nachtlager aufschlagen, beim ersten Hahnschrei stehen sie auf und beginnen mit den Sabbathgebeten. Nach dem Gebete bringen die Falascha ihre am Freitag zubereiteten Speisen in das Bethaus. Der Priester nimmt von den Speisen zuerst, verrichtet den Segensspruch und dann erfolgt nach essenischkr und therapeutischer Sitte das gemeinschaftliche Mahl. Dieses Mahl vertritt bei ihnen die Stelle des Sabbathopfers, welches sie an diesem Tage nicht darbringen. Nach dem Mahle wird aus der Thora ein Abschnitt verlesen, erläutert und nachher geht Jeder in sein Heim. Am Sabbath entzünden sie kein Licht in ihren Häusern. Ihr Vieh, dessen Milch sie am Sabbath nicht genießen, weiden an diesem Tage die Abeßchristen. Das Gebot der „Schaufäden" halten sie nicht, weil sie die Summe für die vorgeschriebene theuere „blaue Wolle" nicht erschwingen können. Die „Mesusa" ist an ihren Thürpfosten nicht zu finden, an deren Stelle schreiben sie an die Thürpfostr des Bethauses statt des Schema-Abschnittes die zehn Gebote. Das Tephillin-Gebot wird von ihnen nicht beobachtet, obwohl sie es als Thoragebot anerkennen. Diese Nichtbeachtung motiviren sie damit, daß ihr Wasser nicht die gleiche Kraft besitze als das unsere; denn unser Wasser — sagen sie — verlöscht das Geschriebene nicht, während das bei dem ihren der Fall ist. Sie gehen nämlich von der Voraussetzung aus, daß die Abschnitte derTephillin auf das Fleisch des Armes und auf die Stirne s e l b st geschrieben werden müssen, selbstverständlich würde dann das Wasser beim Reinigen des Körpers die Schrift verwischen. Die Literatur betreffend, besitzen sie außer der heiligen Schrift eine Anzahl der in der LXX. enthaltenen Apokryphen; das Buch Henoch, Kufale oder das Buch der Jubiläen, Gadla Abraham, Gadla J.sak, Gadla Jakob, Gadla Muse, Gadla Ahron, Nagara Muse, Tasas Saübet, Buch der Schüler, Buch der Zeit, G. Sirach, Buch der Medie am e n t e. Buch über Eliahu, das Leben Adams u. s. w. Eine Inhaltsangabe dieser Werke biete ich in meiner erwähnten Arbeit über die zehn Stämme. Wie aus der verzeichneten Literatur und aus den angeführten Sitten und Gebräuchen der Falascha ersichtlich, haben wir es mit einem versprengten, uns ganz entfremdeten Bruderstamme zu thun, mit welchem eine dauernde Verbindung herzustellen in der That ein großes Verdienst einflußreicher jüdischer Kreise wäre. Malaczka. Bez.-Rabbiner Dr. L e w i n. R. Leo« Modena. Von Dr. M. H. Friedländer. R. Juda Leon Modena (geb. 23. April 1571, gest. a s Rabbiner in Venedig am 24. März 1648) entstammte einer hochachtbaren Gelehrtenfamilie, die bei der Vertreibung der Juden aus Frankreich sich nach Italien geflüchtet hatte. Sein Großvater, R. Mordechai Modena, zeichnete sich als rationeller Arzt wie als biederer und wackerer Charakter tzortheilhaft aus. Er wurde von Kaiser Karl V., der ihn seiner hohen Gelehrsamkeit und Humanitären Bestrebungen halber besonders begünstigte, zum Ritter des goldenen Vließes ernannt. Eine hohe Auszeichnung, die geeignet war, in der damaligen Zeit ungewöhnliche Sensation zu erregen. Der kleine Leon bekundete schon frühzeitig einen scharfen Geist, der ihn zu den schönsten Hoffnungen berechtigte. Schon in seinem dritten Jahre soll er bereits einen Abschnitt aus den Propheten vorgelesen und in seinem dreizehnten Jahre ein Merkchen, unter dem Titel „Sur mera“ oder „Eldat und Medat“, verfaßt haben. Dasselbe ist ein Dialog über Zuläffigkeit und Schädlichkeit des Kartenspiels, dem der Verfasser selber ergeben war. Der allgemein bewunderte Knabe, der nicht blos eine ausgezeichnete Auffassungskraft, sondern auch ein sehr glückliches Gedächtniß besaß, so daß ihm all die zahlreichen Schriften und Werke, die er mit unvergleichlichem Fleiße und Eifer gelesen und studnt hatte, unvergeßlich blieben*), machte in den mannigfachen *) Es ist ihm auch gelungen, ein Mittel, das Gedächtniß zu schärfen, zu erfinden; daher er eine Art Mnemotechnik unter dem Titel Lew Arjeh in Venedig veröffentlichte.

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