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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-01-31 · 5 (31.1.1902) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
5 (31.1.1902)
Date
1902-01-31
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 74 Dr. Bloch's Wochenschrift. 'lir. 5 Cultusgemeinde ein Benützungsvertrag zu Stande, besten § 5 die Verpflichtung ausspricht, daß der neue Leopoldstädter Tempel bis zum 7. März 1903 zu erbauen ist. Nun wendet sich das Präsidium der Pester israelitischen Cultusgemeinde an die Stadtbehörde mit dem Ansuchen, den Termin des Tempelbaues auf weitere drei Jahre zu verlängern. Die Gemeindevorstehung wacht in ihrer Eingabe geltend, daß sie im Februar 1898 eine Concurrenz auf die Tempelbaupläne eröffnet habe, welche resultatlos verlaufen war, da die Jury kein einziges der eingelaufenen Concurrenzwerke zur Ausführung empfohlen hatte. Eine zweite, engere Concurrenz war auch nicht von dem gewünschten Erfolg begleitet. Die beim Tempelbau zu lösenden künstlerischen und praktischen Fragen erheischen ein längeres Studium, damit durch übereilte Annahme eines Planes der für zahlreiche Generationen berechnete Monumentalbau keine Einbuße erleide. Aus diesem Grunde, aber auch um die materiellen Bedingungen des mit den Kosten von zwei Millionen Kronen präliminirten Tempelbaues zu sichern, erbittet das Präsidium der Cultusgemeinde die Verlängerung des Bautermines bis zum Monate März 1906. Es führt nämlich in seinem Gesuche an. daß der vorhanden gewesene geringfügige Baufonds durch die vorbereitenden Arbeiten aufgezehrt worden sei und die beträchtlichen Baukosten nur durch den Verkauf der Betsitze des neuen Tempels und durch Stiftungen und Spenden seitens der Gemeindemitglieder aufgebracht werden können. Die gegenwärtigen tristen wirtschaftlichen Verhältnisse der Hauptstadt lasten es aber nicht als wahrscheinlich erscheinen, daß eine diesbezügliche Action der Cultusgemeinde ein zufriedenstellendes Resultat ergeben würde. — Der hauptstädtische Magistrat wird demnächst das Gesuch der Cultusgemeinde verhandeln und es steht außer Zweifel, dag er dem Municipalausschuß den Antrag unterbreiten wird, dem motivirten Ansuchen Folge zu leisten. Hamburg. Die von der Hamburg—Amerika-Linie errichteten Auswanderer-Hallen sind nunmehr ihrer Bestimmung übergeben worden. Die Einweihungsfeier, welcher u. A. der Oberrabbiner Hirsch, der Vorstand der jüdischen Gemeinde rc. beiwohnten, nahm einen würdigen Verlauf. Für die jüdischen Auswanderer sind besondere Küchen und Speisehallen eingerichtet, auch eine Synagoge ist nicht vergeffen worden. Die Rücksicht, welche die Direktion auf die jüdischen Auswanderer genommen, verdient alle Anerkennung. Dresden. Der Cm curs des Dresdener Spar- und Vorschußvereins trifft die antisemitischen Kreise Dresdens in erster Linie. Das Bankinstitut ist gegründet worden, um gerade den kleinen Handwerker, Händler und Bauunternehmer, die Stützen der antisemitischen Partei, gegenüber den Kaufleuten und Großgewerbetreibenden zu unterstützen. Der Spar- und Vorschußverein war der Creditgeber derjenigen Leute, aus deren Kreisen alljährlich der Ruf ertönt: „Kauft nicht bei Inden!" Deshalb haben gerade die antisemitischen Stadtverordneten sich bemüht, trotz der Mißwirthschaft im Spar- und Vorschußverein diesen vor dem Zusammenbruch zu bewahren, wobei sich namentlich der durch die antisemitischen Bilderbogen berüchtigte Stadtverordnete Glöß hervorgethan hat. Nachdem die Sanirungsprojecie gescheitert waren, hat der antisemitische Stadtverordnete Hartwig eine Anfrage an den Rath gerichtet, ob und wie eine Hilfsaction für die Kunden dieser Bank eingeleitet worden sei. Es entbehrt nicht des Humors, daß diese Hilfe anscheinend in der Form erfolgen wird, daß die Deutsche und Dresdner Bank Einlagen beim Spar- und Borschußverein vorschießen werden. Jedenfalls sind auch bei der Mißwirtschaft, die in diesem Institut geherrscht hat. keine jüdischen Kreise, sondern ausgesprochene Antisemiten beih-iligt.' Koburg. Die mißglückten Versuche, welche in unseren beiden H 'rzogthümern in letzter Zeit mehrfach unternommen wurden, um auch hier dem Antisemitismus Boden zu schaffen, stad von allen Einsichtigen gleich von vornherein scharf verurteilt worden. Sogenannte „Volksversammlungen", deren Einberufer und Besucher in der Regel angehende Commis und Lehrlinge aus den Reihen des .Deutsch-nationalen Handlungsgehilfenvereins" waren, wurden so spärlich besucht, daß die Localpresse sich nicht einmal veranlaßt fand, ihnen auch nur einige Aufmerksamkeit zu schenken. Auch einige Gastwirthe, die es mit dem Geschäftsantisemitismus versuchten — einer kündigte z. B. seine „antirituelle Speisekarte" an — verfielen sofort der Lächerlichkeit. Daß auch der Regierungs- Verweser Erbprinz Ernst von Hohenlohe-Langenburg nicht daran denkt, seinen andersgläubigen Landeskindern die volle Anerkennung ihrer Gleichberechtigung zu versagen, geht aus dem Schlußpassus irrer Rede hervor, mit welcher er am 7. Jänner eine Ansprache des Vorstandes des evangelischen Bundes beantwortete und in der er von der „Anerkennung der Gleichberechtigung gegenüber Andersgläubigen und der Duldsamkeit für die einzelnen Richtungen" in begeisterten Worten sprach. Berlin. Könitz fängt wieder an zu spuken. Es gibt ja genug Leute, die ein Interesse daran haben, die Sache nicht einschlafen zu lassen. Wir überlassen diesen Leuten dies Arbeitsfeld und begnügen uns für heute nur die folgende Mittheilung wiederzugeben, die von allgemeinem Interesse sein dürfte: „Vor einiger Zeit erst wurde bekannt, daß in der viel besprochenen „Konitz»r Mordaffaire" das westpreußische Medicinalcollegium auf Erfordern der Konitzer Justizbehörde ein wissenschaftliches Gutachten über die Todesart des Schülers Ernst Winter abgegeben habe, welches zu der Annahme gelangt, daß der Jüngling bei einem Liebesabenteuer wahrscheinlich durch Erwürgen getödtet worden, und erst nach der Tödtung die Zerstückelung der Leiche erfolgt sei. Um alle Mittel zur Klärung der Sache zu erschöpfen, hat die Staatsbehörde — wie die „Danz. Zeitung" jetzt zuverlässig erfährt — noch die höchste medicinalwissmschaftliche Gutachterinstanz, nämlich die wissenschaftliche Deputation in Berlin, mit der Sache betraut und von dieser ein Super-Arbitrium erfordert. Die Acten und sonstigen Materialien liegen derselben zur Zeit vor, und es wird angesichts der eingehenden Begründung des von dem Medicinalrath Professor Dr. Ba^th ausgearbeiteten Danziger Gutachtens die Meinungskundgebung der wissenschaftlichen Deputation, welche man für nahe bevorstehend erachtet, in den westpreußischen medicinischen Kreisen mit großer Spanuung erwartet." * * * Zur Konitzer Mordaffaire schreibt das „Kleine Journal" (20, 1) dem wir die Verantwortung für seine Mitteilungen überlassen müssen: „Im August 1900 veröffentlichte eine hiesige Zeitung das Gutachten der Konitzer Medicinalbeamten, sowie den Bericht des damaligen ersten Staatsanwaltes Settegast an den Justizminister über die Ermordung Winter's. In dem Bericht wurde bemerkt, daß nach der Ansicht der Mediciner und des Staatsanwalts ein Ritualmord vorliege. Da der Bericht fast wortgetreu wiedergegeben war, so konnte nur die Zeitung durch den Vertrauensbruch eines Beamten im Besitz des Berichts gekommen sein. Es wurde von Staatswegen eine große Untersuchung eingeleitet, um den schuldigen Beamten zu ermitteln, was jedoch zur damaligen Zeit nicht gelang, und gerade diejenige Zeitung, welche den Bericht veröffentlicht hatte, ließ es geschehen, daß ehrenweithe Beamte, die doch dem Antisemitismus nicht huldigten, bis zum heutigen Tage verdächtigt wurden. Vor einigen Tagen ist es jedoch gelungen, den Schuldigen durch einen Zufall zu ermitteln, und, wie es nicht anders zu erwarten war, ist es ein Mann, der zu den eifrigsten Antisemitenführern in Könitz zählt... Der jetzige Medicinalrath und Kreisphysikus Sanitätsrath Dr. Müller, welcher zuerst sein Gutachten über die Ermordung des Gymnasiasten abgegeben hatte, und der, entgegen der Behauptung der Berliner Capacitäten, den Tod des Ernst Winter als um 4 Uhr. Nachmittags erfolgt festsetzte, erhielt von der königl. Staatsanwaltschaft die Acten nach seiner Wohnung gesandt. um sich über irgend einen Punkt zu äußern. Sanitätsrath Müller wurde von dieser Arbeit plötzlich fortgerufen und ließ die Acten, entgegen der Vorschrift, unverschlossen in seinem Zimmer liegen. Während der Abwesenheit des Sanitätsrathes erschien in dessen Wohnung sein Sohn, der in Könitz ansässige Arzt Dr. Arthur Müller, nahm ohne Wisien seines Vaters eine Abschrift des Berichtes und entfernte sich damit. Um seine Wissenschaft für die antisemitische Partei ausbeulen zu können, übergab er den Bericht dem dort für den Verleger der „Staatsbürger- Z-itung", Bruhn, agitirenden Buchhändler Werner aus Landsberg, und als die Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen die „Staatsbürger-Zeitung" wegen Beleidigung des Konitzer Gerichts und der Berliner Criminalbeamten stellte, veröffentlichte die Zeitung den Bericht, um sich den Schutz des § 193 des Strafgesetzbuches zu sichern und um ihrer Behauptung, verschiedene Beamte in Könitz hätten ihre Pflicht verletzt, dem Publicum als glaubhaft erscheinen zu lassen. Leider kann gegen Dr. Arthur Müller gesetzlich nicht vorgegangen .werden, da er kein Beamter der Staatsanwaltschaft war, doch wird sich die ärztliche Standeskammer mit der Sache befassen. Zur Zeit werden Ermittlungen darüber angestellt, ob Dr. Arthur Müller auch Honorar für den Vertrauensbruch'erhalten hat."

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