Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 5 (31.1.1902)
- Date
- 1902-01-31
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 72 Dr Bloch's Wochsnfchrifi. Nr. 5 beute in diese Welt hinein, wie ein Fels im Meere, den die unsteten Wogen umspülen, weil es im Leben, in der Arbeit, in Bezug auf Geist und Körper die natürliche Richtung einschlägt. Ich schließe mit dem Ausspruch Virchow's: „Die Physische Wohlfahrt ist die Grundlage aller Bildung und Freiheit". Diese Güter sind es, welche von uns Juden zu allen Zeiten und allen Orten angestrebt wurden. Die neueste rumänische Judenverfolgung. Wir können uns eines großen Erfolges rühmen. Das neue rumänische Verfolgungsgesetz hat eine Abänderung erfahren. Der moralische Druck, den eine ehrliche. öffentliche Meinung ausübt, verfehlt also selbst bei den Rumänen seine Wirkung uicht, und wir könnten uns vorstellen, wie groß diese Wirkung sein müßte, wenn nicht blos ein Theil der öffentlichen Meinung, wenn sie in ganzem Umfange, in allen civilisirten Ländern, von allen civilisirten - Parteien, von allen Culturfactoren — selbstverständlich zählt das nationalistisch-antisemitische Pack dazu nicht — ihre Stimme gegen die ebenso vertragswidrige, wie auch unmenschliche, barbarische Fremdenverfolgung in Rumänien erheben würde. Wenn die Veröffentlichung in unserer Wochenschrift nud nachher in der „Neuen Freien Presse", die sich in gerechter Entrüstung gleich uns gegen das neue Fremdenverfolgungsgesetz aussprach, bewirkt hat, daß man es rumänischerseits zuerst ableugnen wollte und dann seine Abänderung in Aussicht stellte, wie groß wäre erst der Erfolg gewesen, wenn auch die deutsche Presse sich zu Gunsten des Rechtes eingesetzt hätte, wenn von Frankreich aus, dem Lande der Proclamiruug der Menschenrechte, wenn von England aus, dem Asyl der Verfolgten, die Forderung gestellt worden wäre, Rumänien müsse endlich aufhören, das China Europas zu sein. Es müsse sich, wie es China zu thun gezwungen wurde, den Gesetzen der Civilisation unterwerfen und das Boxerthum im eigenen Laude bewältigen. Wir werden ohne Unterlaß Europa zu dieser Pflicht aufrufen, wir werden umsoweniger ermüden, als wir eben jetzt erfahren haben, daß die Rumänen doch noch eine Achillesferse haben, an der man sie verwunden kann, daß sie eine empfindliche Stelle an ihrem Körper haben, an der man sie fühlen lassen kann, wie weh der Schmerz thut, den sie Anderen zufügen. Ihre finanzielle Roth ist so groß, daß sie es gerne vermeiden möchten, vor aller Welt immer von Neuem als vertragsbrüchig, als unzuverlässig, als fremdenfeindlich hingestellt zu werden. Sie werden wahrscheinlich auch bald wieder an die Finanzmächte Europas herantreten um ihre leeren Säckel zu füllen, die ausgehungerten Mägen der Beamten zu befriedigen, die unterbrochenen Arbeiten zu vollenden. Sie brauchen also eine „gute Stimmung" in Europa für sich und dürfen daher nicht allzusehr ihre wahre Natur zur Anschauung bringen. Wir aber haben die falsche Decke fortgezogen und die abscheuliche Nacktheit bloßgelegt, und nun möchten die Rumänen gern wieder den Schleier vorziehen und glauben machen, daß sie Scham empfinden und sich bessern wollen. Wir lassen uns aber nicht täuschen. Wir wissen den Werth des Zugeständnisses genau abzuschätzen, wenn mau erklärt, daß man den einen Paragraphen aus dem Gesetze, wonach nur „Rumänen und Nationalisirte das Recht haben, bestimmte Gewerbe zu betreiben", eliminirt. Es bleiben die Paragraphe aufrecht, welche den Wohnsitz verbieten, respective so erschweren, daß es einem Verbote gleichkommt — mag Derjenige denn ein Gewerbe betreiben, der nicht einmal im Orte wohnen darf! Und wenn ihm dieses Gesetz nicht den Unterhalt entzieht, so hat man ja noch das Gewerbegesetz und unzählige Verordnungen, welche den Fremden der Willkür preisgeben. Wem es also um die Sache und nicht um die Form zu thun ist, der muß die Abolirung aller fremdenfeindlichen Bestimmungen verlangen und darf sich nicht mit der Eliminirung eines Paragraphen zufrieden geben. Es ist nicht eine Einmischung in die innere Politik Rumäniens, wenn man fordert, daß das Land die Fremdenverfolgung aufgebe. Rumänien ist nicht blos durch den Berliner Vertrag, sondern auch durch Handelsverträge verpflichtet, den Angehörigen fremder Staaten gleiches Recht widerfahren zu lassen. Jeder fremdenfeindliche Act ist ein offener Vertragsbruch und von diesem Standpunkte aus muß Rumänien zur Anerkennung seiner Pflichten verhalten werden. Daß die Fremdenfeindlichkeit für Rumänien zugleich ein selbstmörderischer Act ist, mögen die Rumänen mit sich selber ausmachen. Kein europäischer Staat hat so viel Oedlaud wie Rumänien, keiner hat eine so geringe Dichtigkeit seiner Bevölkerung, keiner einen so niedrigen Grundwerth und einen im Verhältniß zu seiner Gesammtfläche so niedrigen Gesammtertrag. Rumänien könnte 15 Millionen Menschen reichlich ernähren und es zählt kaum acht. Rumänien könnte die Weizenkammer Europas werden und es hat Mißjahre, weil das Land schlecht cultivirt ist. Doch das ist ihre Sache. Wir nehmen blos das Vertrags- und Menschenrecht in Anspruch, mehr nicht, und diese beiden Rechte werden durch das neueste Landpolizeigesetz aufs Empörendste verletzt. Die Juden werden davon schwer betroffen, aber nicht die Juden allein. Die Bulgaren, die in großer Zahl sich im Lande aufhalten, die Griechen, die Geschäftstreibende pur oxeolleneo sind, die Russen, welche die Moldau überschwemmen, die Deutschen, die sich in Städten und Städtchen einnisten, sie werden Alle bedroht und gefährdet. Würde es sich nur um Juden handeln, wir müßten die Hoffnung aufgeben, daß das Gewissen Europas erwache, da es sich aber um alle Fremden handelt, dürfen wir wohl darauf rechnen, daß sich alle Nationen zusammenthun werden, um ihre Connatioualen vor rumänischer Willkür zu schützen. Den wahren - Charakter dieses fremdenfeindlichen Gesetzes vermag auch Rumänien nicht abzuleugnen. Wenn es einem Nicht-Rumänen dennoch eingefallen ist, in dem Gesetze „einen Fortschritt" zu erblicken, weil angeblich jetzt den Fremden, ergo auch den Juden, der Aufenthalt in Dörfern gestattet sein würde, falls der Ortsvorstand die Bewilligung ertheilt, so müssen wir diese, gelinde gesagt, „naive" Auffassung gründlich zerstören. Das frühere gegen Juden allein gerichtete Aufenthalts- Verbot wird nämlich gar nicht annullirt, und daß irgend ein rumänischer Gemeindevorstand Juden eine Aufenthaltserlaubniß gewähren wird, kann nur Jemand annehmen, der Land und Leute nicht kennt. Aber selbst wenn dieser Ausnahmsvorstand sich vorfände, ist durch einen anderen Paragraphen bekanntlich vorgesorgt, daß jederzeit eine Ausweisung trotz der Erlaubniß verfügt werden kann — wenn z. B. der Aufenthalt als ein die Ruhe und Ordnung störender erkannt wird. In Rumänien aber kann man zu jeder Stunde durch Battauschen die Ruhe und Ordnung stören lassen — um den Juden auszuweisen! Das Gesetz ist demnach nicht nur kein „Fortschritt" gegen früher, sondern ein Rückschritt in jeder Beziehung, namentlich aber in der Richtung, daß nun Marktflecken den Dörfern gleich behandelt und die Fremden daselbst von der bisherigen relativen Rechtsfreiheit zu der neuen absoluten Austreibung verurtheilt werden. Ein solches Gesetz muß nicht nur im Verkehr im Innern, sondern auch im Außenverkehr verheerende Wirkung üben und kann den wirtschaftlichen und industriellen Aufschwung des Landes nur unterbinden und niemals fördern. Daß Rumänien keinen Staatsmann besitzt, der dem Lande diese Folgen klar zu machen den Muth besäße, ist das Verhängniß dieses Landes. Lorresponvenzeu. Der neue Reetor an der Universität in Zürich. Wie uns aus Zürich gemeldet wird, ist zum Rector der Universität Zürich der Professor der Jurisprudenz Dr. Georg Cohn gewählt worden. Herr Professor Cohn, der von Heidelberg nach Zürich berufen worden, entstammt einer sehr bekannten Breslauer Gelehrtenfamilie, welche auch in Wien Anverwandte und Angehörige zählt. Er ist ein Bruder des berühmten Breslauer Augenarztes Professor Hermann Cohn und ein Cousin des Wiener Cultusvorstehers Herrn Salo Cohn.