Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 3 (17.1.1902)
- Date
- 1902-01-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 88 Dr. Bloch's Wochenschrift. vir. 3 Wir haben vorhin so oft von dem Kornwucher der arischen Kaufleute gehört. Man nannte das im Mittelalter Fürkauf oder Borkauf. Es kauften nämlich die Händler auf dem Markte die Maaren auf, um sie alsdann im Einzelnen natürlich theuerer zu verschleißen. Die Thatsache, daß die Tournierregeln ausdrücklich Denjenigen vom Tournier ausschließen, der solchen Fürkauf treibt, diese Thatsache belehrt uns, daß auch Ritter sich mit diesem Laster befleckten. Das jüdische Gesetz gebietet demgegenüber sogar dem Producenten, in Zeiten der Hungersnoth nie mehr als den Bedarf eines Jahres aufzuspeichern, das Uebrige muß er verkaufen. Welche Stellung aber die kaufmännische Ehre in dem System der jüdischen Ethik cinnimmt, lehrt uns ein einziges Beispiel. Dem Kaufmann ursprünglich und vor Allem gilt das bekannte Gebot: Richtiges Maß sollt Ihr gebrauchen. Der Talmud benützt aber den Gleichklang der Worte, — den tseäeh „richtiges Maß" bedeutet nämlich zugleich auch „ein gerades Ja" — um dem biblischen Gebot noch eine andere Deutung zu geben, nämlich daraus das Sittengebot zu folgern, welches Ihnen meist wohl aus einer ganz anderen Quelle, aus dem Neuen Testament, bekannt ist, in Wahrheit aber dem Talmud entstammt: Es ist das Gebot: „Dein Ja sei Ja, Dein Nein sei Nein!" Dieses wichtige Gebot leitet sich also aus einer Vorschrift her, die ursprünglich nur dem Kaufmann gilt. Hier und in so vielen anderen Fällen finden wir die Ehre des Kaufmannes zur Grundlage aller anderen moralischen Begriffe gewählt. Und diese Thatsache gibt uns mit einem Schlage Antwort, die einzig treffende Antwort auf unsere Frage nach der kaufmännischen Ehre im Sinne des Judenthums. Es ist nochmals zu betonen, daß nach jüdischem Gesetz gerade im Handel und Wandel, im kaufmännischen Leben kein Unterschied gemacht werden darf zwischen Juden und Nichtjnden. Im Leker Chassidim, Buch der Frommen, (Rabbi Juda b. Samuel aus Regensburg) lesen Sie: „In dem Verkehr mit Nichtjuden befleißige Dich derselben Redlichkeit wie mit Juden, mache den N'chtjuden auf seinen Jrrthum aufmerksam." „Holt sich der Nichtjude bei Dir Rath, so sage ihm, wer an dem Ort, wohin er sich begibt, des Credites und Vertrauens unwürdig ist." Man darf Niemanden, auch keinen Nichtjuden, veranlassen, etwas zu thun, was ihm verboten ist, und wer dies denn dennoch thut, Übertritt das Thoraverbot: „Vor einem Blinden sollst Du keinen Anstoß legen" (Orach-chajim 347 im Magen Abraham 4). Wer einen Richter besticht, Übertritt das Verbot: „Vor einem Blinden sollst Du keinen Anstoß legen". Lhosehen ha Mischpat 9, 1) einerlei, ob es ein jüdischer oder ein nichtjüdischer Richter ist. (Responsen des Chatam Sopher, Theil VI, 14, citirt im P. Teschubah zu CH. M. 9, 1.) Die Moral als Schranke des Rechtserwerbes und der Rechtsausübung haben ein hervorragender österreichischer Jurist, Senatspräsident Dr. Emil Steinbach, und ein schweizerischer Rechtslehrer, Professor Philipp Lotmar in Bern, in jüngster Zeit in besonders interessanten Schriften behandelt. Sie glauben, diese Frage zum erstenmale angeschnitten zu haben. Wir haben gesehen, schon der Talmud enthält hierüber zahlreiche und sehr werthvolle Materialien. ' Ich eile zum Schluffe. Nur noch eine kleine Geschichte. Der Talmud erzählt uns: R. Simon b. Jochai war einst zu einem reichen Freund zu Gaste und wunderte sich über die Genauigkeit, mit der der Reiche seinen Hausstand führte. Er gibt seinem Befremden darüber Ausdruck und der Freund erklärt ihm sein Verhalten. „Euch Meister verschafft Euer Wissen die Achtung der Welt, aber wir gelten nur. wenn wir Geld haben." Und dieses Worthat die Geschichte als Losung unserem Volke geradezu aufgedrungen. Der Jude hat immer nur gegolten, wenn er Geld besaß. Und daß er trotzdem bei allem äußeren Zwange, Geld und viel Geld zu erwerben, daß er aus allen unsäglichen Kämpfen und Mühen den Schild seiner kaufmännischen Ehre so rein und spiegelblank gerettet hat, das sichert dem jüdischen Kaufmann einen Ehrenplatz in dem Ruhmestempel der gesammten Menschheit. In dem kabbalistisch-chassidischen 8eker hamiddoth von einem Schüler und Enkel des Israel Bescht findet sich ein Wort, welches des größten Cnlturhistorikers würdig ist: “ppsi? b>n;rt “imon “:n «in „Ein Großkaufmann in einer Stadt ist ein Licht in der Stadt." Was das bedeuten soll, ist klar. Der Kaufmann ist der natürlichste Förderer der Aufklärung, nothgedrungen ein eifriger Träger der Bildung. Allen Schwingungen und Schwankungen der Zeit unterworfen, den socialen Wandlungen und den veränderten Lebensrichtungen am meisten ausgesetzi, wird er von seinem Berufe gedrängt, auf alle Forderungen der Zeit zu achten, eintretenve Veränderungen in der Gesellschaft zu berücksichtigen, von allen Vorurtheilen sich loszureißen. Sein Blick ist frei, sein Gesichtskreis weit, sein Urtheil unbefangen, sein Sinn empfänglich für den Fortschritt in allen Lebensbeziehungen Täglich lehrt ihn sein Beruf, daß der Menschengeist nicht stille steht, daß er erfindet, entdeckt, verbessert und vereinfacht. Was er wahrgenommen, vermittelt er seiner Umgebung. So wird er deren Erleuchter. Daher der Haß, mit welchem die Reactionäre aller Zeiten, die Mächte der Finsterniß in allen Ländern den Kaufmannsstand auszeichnen. Das Judenthum hingegen bleibe für alle Zeiten seiner ruhmreichen Tradition getreu in der Hochschätzung des ehrlichen Kaufmannes und der Hochhaltung der kaufmännischen Ehre. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Defraudation und C a s s e n d i e b st ä h l e. — „Heil" der Braut, die sein erkiest. — Wolf's moralischer Bankerott. — Der Boulanger von Trauten«u. — Die Drei -Näder-Theorie. — Wolf und Herzog. — Erwischt oder noch nicht erwischt.) Defraudationen und Cassendiebstähle ohne Unterschied der Sprache, der Nationalität, der Confession und der politischen Parteistellung — das ist die Signatur der letzten Woche. Cis und Trans sind dabei in gleicher Weise betheiligt wie das deutsche Wien und das czechische Prag. Hier sind es die Christen, dort ist es ein Jude, am dritten Orte sogar ein frommer Christlich - Socialer, die sich an fremdem Eigenthum vergreifen oder vergreifen wollen. Wenn d'e Gleichberechtigung auf allen anderen Gebieten bestritten wird, die Verbrecher halten sie hoch! Man kann darüber streiten, welche Nation in der Cultur höher steht, welche Confession das bessere Sittengesetz hat — aber die menschlichen Leidenschaften sind überall die gleichen. Trotzdem wird differenzirt. Man spricht vom Juden Tomka, aber das Glaubensbekenntniß der braven Herren Mudroch und Wastl wird weise verschwiegen. Der Erstere hat sich zunächst nur selbst bestohlen und die bloße Absicht, in fremde Taschen zu greisen, durch freiwilligen Tod gesühnt. Die Letzteren haben jahrelang öffentliche Gelder veruntreut, mit leichtfertigen Dirnen und am Turf durchgebracht und in der Gesellschaft eine tonangebende Rolle gespielt Aus den letzten Aeußerungen des jüdischen Gauners klingt Neue und Selbstverachtung, aus den Aeußerungen der ertappten arischen Spitzbuben klingt nur das Bedauern darüber, daß sie ihr frevelhaftes Treiben nicht länger fortsetzen konnten. Trotzdem mißt die antisemitische Presse den Ariern einen Vorzug vor dem Juden zu. Durch die Beifügung seines Religionsbekenntnisses soll doch eine generelle Belastung construirt werden. Der Jude ist verdammenswerth, weil er erstens ein Verbrecher, zweitens ein Jude ist; der Arier ist freilich auch kein Ehrenmann, aber in der Thatsache seiner arischen Abstammung liegt 'an sich schon ein Milderungsgrund. Das ist die Moral, die allmälig aus dem Antisemitismus herausgewachsen ist und die breiten Massen vergiftet hat. Es hat Herrn V e r g a n i nichts geschadet, daß er von zwölf Männern verurtheilt wurde, die „zufällig" Richter aus dem Volke waren. Herr Schneider ziert noch immer unsere öffentlichen Körperschaften, obwohl er der Stampiglien- und.Stimmzettelfälschung und der Verleitung zu falscher Zeugenaussage überwiesen wurde. Herr P u r s ch t vom Mittelberg blieb ein einflußreiches Mitglied der Christlich- Socialen, der Bordellvater Schönerer der Führer der alldeutschen Partei und Herr W o l f hat sich seine „Honorigkeit" von den Wählern in Arnau und Hohcnelbe neu bestätigen lassen. Es wird auch der 'Reputation des städtischen