Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Dr Bloches Wochenschrifk. Nr. 1 Es hätte uns sehr gewundert, wenn die Beschimpfungen, mit welchen Professor Spicka einen wehrlosen Schulkunden überschüttete, nicht im „Deutschen Volksblatt" gutgeheißen worden wären. Das specielle Organ für echt antisemitische Rohheit meint, der Professor habe den Schüler in Ausübung seiner Disciplinargewalt so behandelt, „wie es dessen herausforderndes Benehmen als'nöthig erscheinen ließ". Herr Vergani, bekanntermaßen der Autor eines Antrages auf Wiedereinführung der Prügelstrafe in der Schule, findet es also nothwendig, einen ungezogenen Schüler nicht etwa in würdigem Tone und mit väterlichem Ernste zurechtzuweisen und zu seiner Pflicht zu verhalten, sondern ihm zu sagen, er sei ein jüdischer Rotzbub und er möge seinen Kopf auf den Misthaufen werfen. Das Blatt weiß auch zu erzählen, und zwar dürfte es das selbst von Herrn Spicka erfahren haben, daß der „jüdische Dreikäsehoch" wegen ungehörigen Benehmens in der israelitischen Relizionsstunde zu einer Arreststrafe vernrtheilt worden ist. Daraus folgt nun zweierlei: Das „Deutsche Bolksblatt" ist gesinnungsvermandt mit Herrn Dr. Spicka und bedient sich der gleichen Mittel; es nennt den Schüler nicht blos einen „Dreikäsehoch", sondern einen „jüdischen Dreikäsehoch"; zweitens aber weiß das „Deutsche Bolksblatt" gar nicht, wie sehr es durch diese Mittheilung dem Herrn Spicka schadet, denn sie zeigt, daß in der jüdischen Religionsstunbe der Lehrer gegen den unartigen Schüler von dem ihm zustehenden Disciplinarmitteln ordnungsgemäßen Gebrauch machte, während der antisemttische Professor unter Mißbrauch der Disciplinargewalt den Schüler mit unfläthigen Ausdrücken schmähte. Es ist auch nicht bekannt geworden, daß gegen den Lehrer, der den Knaben mit einer Carcerstrafe belegte, irgend eine Beschwerde erhoben wurde. * * * Dieselbe Nummer des Berganiblattes, welche die Beschimpfung des Schülers als nothwendiges Disciplinarmittel vertheidigt, bringt einen Leitartikel unter der Ueberschrift „Schach den Literaturhebräern", der in literarischen Kreisen große Heiterkeit hervorgerufen hat. Den Gedankengang dieses Artikels zu skizziren, ist uns nicht möglich, denn es ist weder ein Gang darin, noch ein Gedanke. Nur soviel glauben wir entnehmen zu können, daß die antisemitischen Clafiiker in der deutschen Literatur nicht jene Würdigung finden, die ihnen der Literarhistoriker Ernst Vergani zuerkennt. Er will, daß für die „stammesge^ nössischen" Dichter mehr „eingetreten" werden soll, als bisher. Unwillkürlich dachten wir dabei an Sauerkraut, das so energisch eingetreten zu werden pflegt. Aber das Dichten ist kein Sauerkraut, und so lange der schöngeistige Besitzer des Antisemitenhofes sich darauf beschränkt, im Laufe der Jahre hie und da eine nordische Reisebeschrcibung abzuschreiben, anstatt die Fülle seiner weltbewegenden Ideen in elastischen Dramen niederzulegen, die im Siegesfluge die Bühnen der ganzen Welt erobern, insolange fürchten wir, wird die Anbaufläche für antisemitische Dichtung und Literatur auf den Leserkreis der Frau Ruzizka und ihrer Freunde beschränkt bleiben. * * * Eine Masseuse und ein Blumenmädchen wohnten seit Langem ungestört und unbehelligt im Hause Nr. 6 der Krugerstraße. Es war das niemals ein „reinlich Häuschen". Wem es gehörte? Das ist wohl allbekannt, denn dieser übelriechende Besitz hat dem Herrn Georg Schönerer seitens ° seiner Gegner den Spitznamen „Bordellritter" eingetragen, und vor Jahren bereits wurde Herrn Schönerer laut und öffentlich gesagt, daß die Duldung des Betriebes kleiner Kuppeleien mit dem Ruhme eines großen Teutonen nicht ganz vereinbar ist. Vor wenigen Wochen erst hat der Herrgott von Zwettel diesen Theil seines irdischen Besitzes verkauft, und der neue Besitzer ging daran, dcs Haus von der schwergeprüften Masseuse und von dem Blumenmädchen ohne Blumen zu säubern. Was erfuhr man bei der betreffenden Tagsatzung? Zunächst wurde erklärt, daß weder Herr Schönerer, noch dessen Administrator von der Qualität der Bewohnerinnen unterrichtet war. Stellen wir uns so, als ob wir das glauben würden. Was hört man nun aber weiter? Der Hausmeister des Herrn Schönerer erzählte, er habe den Auftrag gehabt, Juden und unanständige Personen nicht aufzunehmen. Was die Juden betrifft, hat unser guter Mann, offenbar ein Gesinnungsgenosse Bergani's. die Instruction getreu befolgt. Was die Anständigkeit bettifft, so berief er sich darauf, daß er Hausmeister sei und wenn er keine Parteien habe, so bekomme er keine Reinigungsgelder. Nun habe ihm der Administrator, was die Masseuse und das Blumenmädchen betrifft, gesagt, er hätte nichts dagegen, der Herr von Schönerer auch nicht. Aber es werde auf dem Herrn Schönerer immer herumgeritten und am Ende komme es »och in die Zeitung. Ueber die Moral - des großen Antisemiten von Rosenau wollen wir eine Aeußerung des „Deutschen Volksblatt" citiren. Diese tugendhafte Zeitung bemerkt über die Aussage des Hausmeisters : „Diese Aussage wirft ein grelles Streiflicht auf die Moral Schönerer's. Er hätte nichts dagegen, wenn in seinem Hause Mädchen von der Schande lebten. Er kündigt ihnen nur, weil die bösen gegnerischen Zeitungen den Besitz eines solchen Hauses mit dem Stande eines Abgeordneten nicht für vereinbarlich erklären und weil es sonst einen öffentlichen Scandal geben könnte". Wäre Schönerer ein Christlich-Socialer, so hätte das Bergani-Blatt selbstverständlich seine Partei ergriffen. Die Spittelberger Moral hat ja in dem antisemitischen Moniteur eine sehr energische Bertheidigung gefunden. Wenn aber schon der Vergani Moral siedet, so möchten wir fragen: Warum verschweigt die sogenannte Schriftleitung des „Deutschen Bolksblatt" bei der Wiedergabe der Aussage jenes Hausmeisters gerade das Detail, daß ihm verboten wurde, Juden und unanständige Personen aufzunehmen? Das ist eben etwas „Antisemitisches" und das wollen sie dem Schönerer nicht zugestehen. Wir aber würdigen vollkommen die Herrn Vergani und Herrn Schönerer gemeinsame antisemitische Moral. Es ist die eine so viel werth wie die andere -i- * * Die Geschichte der antisemitischen Moral und Bürgertugend ist in diesen Tagen auch bereichert worden durch den Zusammenbruch der „Unio catholica“, die ihrem Programm nach vollständig judenrein hätte bleiben sollen. Dieses Programm wurde freilich nur theilweise eingehalten, indem die Gesellschaft Prämiengelder von Juden annahm, denen sie dann im Falle eines Schadens die Auszahlung unter Hinweis auf ihr Statut verweigerte. Die judenreine Gesellschaft ist nun total verkracht, das Geld der Einleger ist „pritsch", die Regierung hat dem scandalösen Treiben dieser Sippe ein Ende gemacht, und Baron Kalbermatten, sowie mehrere seiner Spießgesellen, die in der Verwaltung saßen, befinden sich noch immer aus freiem Fuß. Unter diesen Verwaltungsräthen sehen wir die Namen hervorragender antisemitischer Agitatoren, die in christlichsocialen Versammlungen das Volk vor den Juden warnen. „Unio catholica“ hat die Gesellschaft geheißen. Es war eine Schändung des Katholicismus. „Unio antisemitica“ oder „Unio Verganica“, das wäre der einzige passende Titel für eine Gesellschaft gewesen, deren gesammte Thätigkeit von Anfang bis zu Ende eine Serie von Lumpereien und Gaunereien gewesen ist. Die Grabschrift der „Unio catholica“ müßte von rechtswegen vom Staatsanwalt geschrieben werden. 18 e g r i m m. Der jüdische Eid. Die antisemitische „Hallesche Reform" veröffentlicht ein vom Amtsgericht zu Darmstadt gefälltes Urtheil, dessen Urschrift ihr Vorgelegen hat, mit folgenden Entscheidungsgründen: „Das Gericht hat keinen Anlaß, die Glaubwürdigkeit des Zeugen St. zu bezweifeln. Derselbe hat einen zuverlässigen, vertrauenerweckenden Eindruck gemacht und seine Aussagen unter dem Eide abgegeben. Er ist mosaischer Religion, deren Angehörige nach den Erfahrungen des Gerichtes es mit dem Eide durchgängig sehr genau nehmen. Seine Religionszugehörigkeit dient daher dem Gericht zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit". Die „Kreuz- Zeitung" bemerkt zu dieser „Verherrlichung des Judenthums", wenn auch das genannte Blatt bemerkt, daß ihm die Urschrift des Urtheils Vorgelegen hat. so möchten wir trotzdem immer noch annehmen, daß es einer Täuschung zum Opfer gefallen ist. Andernfalls könnten wir es noch erleben, daß ein deutsches Gericht sagt: „Der Zeuge ist Nichtjude, deshalb muß von vornherein an seiner Glaubwürdigkeit gezweifelt werden." — Man kann beiden Blättern die Herzbeklemmung nachfühlen, die sich jedenfalls durch Angriffe gegen den Amtsrichter, der sich erdreistet, einen Juden als glaubwürdig zu erachten, Luft machen wird.