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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-01-03 · 1 (3.1.1902) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
1 (3.1.1902)
Date
1902-01-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Dr. Blach's Wochenschrift. Nr. 1 „Oesterreichischen Wochenschrift". Jawohl, ohne den gewaltthätige» Judenhaß, der uns noch in aller Welt auf Schritt und Tritt; bedrängt, hätten wir unsere Daseinsberechtigung verloren. Aber dieser. Haß besteht, da die Bedrängniß noch vorhanden ist, Wnnen wir den Halben und Lauen, den Empfindsamen und Zartbesaiteten noch immer nicht die Genugthuung bereiten, das Zeitlühe. zu segnen. Wie vor siebzehn Jahren, da man unseren Nothrufen, unserem Verzweiflungsschrei das Gehör versagen wollte, ccks man uns eine Stätte verweigerte, von der aus wir den Kampf um unsere Ehre und unser Recht führen wollten, ist die „Oeflerveichische Wochenschrift" noch immer eine Nothwendigkeit. In diesen siebzehn Jahren ist unser Blatt ein Waffenplatz, ein Arsenal der Bertheidigung geworden, aus dem sich Jedermann seine Streitkolben und Sperre zur Abwehr holt. Wer sich des Gegners erwehren, wer Schimpf und Unglimpf, Lüge und Verleumdung mit den Waffen der Wahrheit zurückweisen will, kommt zu uns und unsere Rüstkammer steht ihm zur Verfügung. Wir stehen, Gott sei Dank! — nicht mehr allein, und haß Andere neben und mit uns von gleicher Kampfesfreude, von gleichen Muthe beseelt sind, ist der wichtigste Erfolg unserer .langjährigen Bemühungen. Wir aber werden cus dem Vordertreffen nicht weichen, und unsere Feinde sollen nach wie vor die Wucht unserer Schläge zu fühlen bekommen. / Mühevoll war unsere Arbeit, aber keine erfolglose. Der Kreis unserer Aufgaben hat sich von Jahr zu Jahr erweitert. Neben der Förderung der geistigen und ethischen Interessen unseres jüdischen Volksstammes waren wir stets bestrebt, zur Verbesserung der materiellen Lage unserer Glaubensgenossen Ansporn und Aneiferung zu bieten. Die Unterstützung der jüdischen Handwerker und Kleingewerbetreibenden bildet einen Programmpunkt der „Oesterreich ischen Wochenschrift" seit Anbeginn ihrer Wirksamkeit, und von den Vereinen und Instituten, welche aus dem Jdeenkreise der„Oesterreichischen Wochenschrift" und jenen durch sie propagirten Bestrebungen hervorgegangen, nennen wir die „Oesterreichisch-Jsraelitische Union", das „Ferienheim", die Eravlirung des „Rechtsschutzbureaus", des „Jüdischen Arbeitsnachweises", die Gründung des „Oesterreichisch-Jsraelitischen Bundes * und endlich der große Hilfsverein für unsere nothleidenden Brüder in Galiziens Alle die Ideen, welche die vorgenannten Vereine und Institute in die That umsetzten und lebendig verkörperten, hat die „Österreichische Wochenschrift" unermüdlich pcopagirt, mit der ganzen Kraft innigster Begeisterung und lebendigstem Pflichtbewußtsein verfochten, populär gemacht, bis sie lebendige Gestalt angenommen. So beginnen wir ein neues Jahr mit dem alten Gottvertrauen, mit dem Vertrauen auf die Treue unserer Freunde! Mögen sie tapfer und unerschütterlich zu uns stehen, wie wir zu ibnen! Gönnen wir dem Kleinmuth, der Eifersucht, der Nörgelei keinen Raum in unseren Reihen, bleiben wirdie festgeschloffene, unerschrockene Kämpferschaar, die bisher gegen eine Welt in Waffen ihr Recht behauptete, ihren Glauben schützte, ihre Ehre hochhielt! Verlassen wir uns selber nicht, dann wird auch der Gott unserer Väter uns nicht verlassen. Ueue Peefeeutiousgesehe irr Rumänien. Die rumänische Regierung erhebt von Neuem die Hand zum Schlage gegen die Juden in ihrem Lande. Während sie die Linke zum Bettel ausstreckt und mit verlogenen Finanzberichten die europäischen Geldkräfte irre zu führen - sucht, damit sie dem Lande, dessen Steuerkrast und Consum in Abnahme sind, zu Hilfe kommen, holt sie die Rechte zu einem neuen furchtbaren Schlage gegen die rumänischen .Juden ans. Wer wird ihr in den Arm fallen?' Wer den Schlag abwehreu? Wer über die Bedrängten die schützende Hand ausbreiten? Ist noch Empfindung für Recht und Menschlichkeit in Europa vorhanden? Hat noch eine Macht Gefühl für die eigene Würde, daß sie für die im Jahre i 878 übernommenen Verpflichtungen eintrete? Lebt noch ein Staatsmann, der den Idealen des 19. Jahrhunderts im zwanzigsten Geltung verschaffen wollte? Wird das menschliche Interesse endlich über das politische den Sieg davon tragen. Wir hoffen, was wir wünschen, aber leider müssen wir auch bekennen, daß wir unsere Erwartungen nicht hoch spannen dürfen, um nicht allzusehr enttäuscht zu werden. Dennoch wollen wir nicht verzagen und den Muth nicht sinken lassen, vielmehr mir Vertranen der Zukunft entgegenblickeu, erwartend, daß die Gefahr vorübergehen und der neueste Versuch der rumänischen Regierung, die Inden zu erdrosseln — Versuch bleiben wird. Vergebens richten wir unsere Augen auf den Thron — er ist der „nationalen" Leidenschaft gegenüber machtlos und daß sich ein rumänischer Staatsmann zu Recht und Gerechtigkeit, 311 Wahrheit und Menschlichkeit aufschwingen werde, das dürfen wir noch weniger erwarten. Aber Rnmäuien steht nicht auf einem Jsolirschemel, es ist durch unzählige Interessen an das Wohlwollen anderer Staaten und Kräfte gebunden, so daß wohl von dieser Seite dem mörderischen Beginnen Einhalt ge-, boten werden könnte Säße auf dem Prüsidentenstuhl des englischen Cabiuets ein Lord Beaconsfield, so wäre nutz um eine moralische Einwirkung zu Gunsten der Bedrohten nicht bang — ein Salisbury aber,. der sich in.. Südafrika so schwer blamirt hat und der auf die dringende Bitte, sich der verfolgten rumänischen Inden anzunehmeu, die verlegene Antwort ertheilte, ihm sei amtlich von der Verfolgung nichts bekannt, der vermag allerdings nicht sich aufzuraffen und das alte Prestige Englands, ein Schutz der Unglücklichen zu sein, wiederherznstelleu! Vielleicht wenn Roseberh aus seiner Zurückgezogenheit heraustritt und sich wieder activ an der Negierung betheiligt, daß dann ein Großer aufsteht, der an das Gewissen der eigenen und der anderen Nationen pocht, um sie zu mahnen, ihre Pflicht zu thun. Angesichts der geringen Hoffnungen, die wir auf die Mächte setzen können, müssen wir umsomehr die eigenen Glaubensgenossen auffordern, jene geringe Macht, die ihnen geblieben ist, aufzubieten, um sich ihrer Brüder wirksam anzunehmen. Es gilt vor Allem, daß die Glaubensgenossen der armen Inden in Rumänien Kenntniß nehmen von der drohenden Gefahr. Es ist ein förmliches Aushnngerungssystem, das ins Werk gesetzt werden soll. Der neue Schlag geht vom Ackerbauminister aus, der ein „Feldpolizeigesetz" der Kammer vorgelegt hat. Ein Feldpolizeigesetz und die Juden — wo besteht da ein Zusammenhang? In anderen Staaten würde er gewiß nicht bestehen — in Rumänien aber wird jedes Gesetz zu einem antijüdischen geprägt, ob es ein Sanitätsgesetz oder eine Schifffahrtsordnung oder ein — Feldpolizeiaesetz wäre. Wie das „Feldpolizeigesetz" zu antijüdischen Zwecken fabricirt wurde, erhellt aus den nachfolgenden Paragraphen, deren Sinn wir später erläutern werden: Laut Art. 16 al. 7 muß jeder „F r e m d e", der sich in irgend einer Landgemeinde (Dorf oder Marktflecken) etabliren will, einen „freien Aufenthaltsschein" vorweisen. Art. 24 lautet: „Fremde", die durch ihre Thaten, Worte und Schriften die Sicherheit des Staates gefährden oder die öffentliche Ruhe und Ordnung stören, werden laut dem Fremdengesetze, — wenn sie auch die Aufenthaltserlaubniß erlangt haben — ausgewiesen. Art. 40. Oeffeutliche Unternehmungen wie: Gasthöfe, Schaukhänser, GennschtwaarenhaudlnncM, Kaffeehäuser, Wirkwaareuhandlnngen, Bäckereieil rc. können nur mit Erlaubniß des Gemeinderathes und Genehmigung des Präfecten eröffnet werden. Art. 44. Nur Rumänen oder Naturalisirte haben das Recht, derartige Unternehmungen zu eröffnen. Art. 47. Binnen längstens sechs Monate, vom Tage der Kundmachung des gegenwärtigen Gesetzes, müssen a l l e U n t e r n e h m u u g e n, die den Bedingungen des Art. 44 nicht entsprechen, geschloffen werden. Wer nur einigermaßen mit den rumänischen Verhältnissen vertraut ist, wird den wahren Inhalt dieser Paragraphe, die mib der Feldpolizei absolut nichts zu thun haben, sofort heransfinden. Unter „Fremden" versteht nämlich der seit 1878 eingebürgerte officielle Jargon bie ■ Juden und nur diese. Vor 1878 waren die Juden Rumänen mosai-

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