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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-12-27 · 52 (27.12.1901) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
52 (27.12.1901)
Date
1901-12-27
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 52 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 859 wäre gegenseitig gewesen, wenn der deutsche Reformator Chamberlain gekannt hätte. Ec hätte ihn wohl zu den gef Ehrlichen und schädlichen „Schwarmgeistern" gezählt und ihm vielleicht noch minder höflich geantwortet als einem anderen Engländer, dem König Heinrich V1U. Mitunter geräth man sogar auf den Verdacht, als ob der stets mit seiner Bescheidenheit prahlende Mann eine eigene Religion gründen oder wenigstens. das Werk Jesu verbessern wollte. Oder will er vielleicht die Völker Europas zu der Religion des Wodan und der Freya zurückführen? Dann hätte er den Papst nicht tadeln sollen, daß er die Lectüre der Bibel verbietet (S. 518—19), seine Gothen nicht loben sollen, weil sie „nach dem reinen Sinne der hebräischen Urschrift forschten. (S. 513 Anm.) Vielleicht schlimmer als die Juden kommen bei ihm die Judenfreunde weg oder die, welche er für solche hält. (Fortsetzung folgt.) „Ang' ttitt Auge, Zahn «in Zahn". Von Dr. Heinrich Cohn in Berlin.') Je mehr der Glaube an Macht über die Gemüther verlor, umsomehr versuchte das religiöse Protzenthum den vermeintlichen Vorzug seiner Religion in einer angeblich höher stehenden Ethik zu finden. Es ist in dieser Beziehung Sitte geworden, den Gott des „neuen Testaments", als Gott der Liebe, dem des „alten Testaments", als Gott der Rache, gegenüberzustellen, durchaus in Widerspruch mit den Evangäien selbst, in welchen Christus die Nächstenliebe nicht als etwas Neues, sondern als eine Lehre der Väter vorträgt (vergl. Marc. 12, 28—32, Math. 22, 40, Lucas 10, 26). Scheinbar allerdings gibt die Bergpredigt einen Anhalt für die Auffassung, welche einen Gegensatz zwischen dem Alten und Neuen Testament in Bezug auf die Nächstenliebe erkennen will. Namentlich ist mit Rücksicht ans Evang. Matthäi 5, 38‘2) ein solcher Gegensatz allgemein angenommen worden und selbst in das Volksbewußtsein gedrungen, so daß die Nächstenliebe als vermeintlicher Gegensatz der alttestamentarischen Vorschrift „Auge um Auge rc." schließlich eine allgemeine Redewendung wurde, die sich wiederholt selbst in die „Ethische Cultur" eingeschlichen hat. Eine Prüfung der Schriften ergibt, daß es sich nun allerdings um eine verschiedenartige Auffassung handelt, indessen nicht im Sinne einer höheren und niederen, oder im Sinne einer rauheren und milderen ethischen Auffassung, sondern in einem Falle (im Neuen Testament) um individuelle Ethik, welche .das Seelenheil des Individuums zum Ziele hat, im anderen Falle (bei der Vorschrift des Alten Testaments) um sociale Ethik, welche das Gemeinwohl zu fördern bestrebt ist. Die Stelle im Ev. Matthäi 5, 38 lautet: 38) „Ihr habt gehört, daß da gesagt ist, Auge um Auge, Zahn um Zahn. 59) Ich aber sage euch, daßJhr nicht wider st re den sollt dem U e b e l" rc. Die Bedeutung der Stelle wird deutlich, wenn man ihr die Stelle im alten Testament V. M. 18—21 gegenüber hält. Die Stelle lautet: „Und die Richter sollen genau uachforscken, und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, Lügen hat er gezeugt wider seinen Bruder, so sollt ihr an ihm thun, wie er getrachtet an seinem Bruder zu thun, und Du sollst austilgen das Böse 3) aus Deiner Mitte. Und die fiebrigen w e r d e n h ö re n und f i ch f n r ch t e u, und fortan nicht mehr thun, wie diese böse Sache in ') Wir entnehmen diesen Aufsatz einer Nummer der Wochenschrift „Ethische Cultur." ') Es steht allerdings auch Matth. 5, 43 „Ihr habt gehört, daß gesagt ist, Du sollst Deinen Nächsten lieben und Deinen Feind hassen. 44.) Ich aber sage euch" rc. — Indessen concordirt diese Stelle mit keiner Stelle im Alten Testament, welches nirgends lehrt, daß man den Feind hassen soll, vielmehr ebenfalls Feindesliebe vorschreibt. Zum Beispiel: II. M. 23, 4, 5. Sprüche 24, 17 und 25, 21 3) „Das Böse" nicht „d e n Bösen". Aehnlich einem talmudischen Wort: Man soll die Sünde Haffen,: aber nicht den Sünder. Deiner Mitte. Und nicht blicke schonend Dein Auge, Leben um Leben. Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß". Auf die Strafe des Meineidigen bedacht zu sein, ist hier also nicht als ein Recht des Einzelnen statuirt, sondern als eine Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, damit Andere sich fürchten und sich eines ähnlichen Verbrechens nicht schuldig machen. Als eine Pflicht, der man selbst gegen seine Neigung zu gehorchen hat („Und nicht blicke schonend" rc.). Es ist hier deutlich die bekannte Strafrechtstheorie der Abschreckung als Grund der Vorschrift ,iAuge um Auge" rc. dargelegt. Gegen die Vorschrift, ini Dienste des Gemeinwohls auf die Bestrafung des Verbrechers bedacht zu sein, wendet sich die Aufforderung im Matthäus-Evangelium: „Ich aber sage Euch, daß Ihr nicht widerstreben sollt dem Uebel". Die Strafrechtstheorie der Abschreckung ist heute allgemein aufgegeben. Es ist aber trotzdem verfehlt, wie das manchmal geschieht, in unserer heutigen Auffassung eine Annäherung an die Auffassung der Evangelien zu erblicken. Der Ausspruch „Aug' um Auge rc." findet sich noch au zwei anderen Stellen im Alten Testament, nämlich V M. 21, 24. III. M. 24. 20. Hier tritt nicht so deutlich wie V. M. 19, 21. zu Tage, daß es sich um ein Interesse der Allgemeinheit handelt; es kann aber auch hier kein Zweifel sein,' daß es sich um eine Rechtsvorschrift und nicht um eine Morallehre handelt. Um eine Rechtsvorschrift übrigens, die im Wesentlichen noch heute gilt, denn der Mord wird auch heute noch mit dem Tode bestraft (Leben um Leben) *). Ein Mörder, der verlangen würde, freigesprochen zu werden, weil es im Ev. Matth, heiße: „Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ich aber sage Euch, daß Ihr nicht widerstreben sollt dem Uebel, sondern so Dir jemand einen Streich gibt auf Deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar" — würde mit dieser Argumentation vor Gericht kein Glück haben. Oder wenn er seinen Richtern zurufen würde: „Richtet nicht, auf daß Ihr nicht gerichtet werdet", so dürfte kaum anzunehmen sein, daß er mit dieser löblichen Mahnung seine Richter von der Fällung eines Urtheilsspruches zurückhalten würde. Er hätte aber nichts anderes gethan, als den Gedanken von Matth. 5, 39 zum Ausdruck gebracht, beziehentlich derjenigen, welche in dem Ausspruch der Bergpredigt eine Verbesserung gegenüber der Auffassung des Alten Testaments sehen. Es handelt sich im Neuen Testament um das Verhältnis des von allen irdischen Erwägungen absehenden Menschen zu Gott, oder was dasselbe ist, um das vermeintliche Seelenheil des Individuums; im Alten Testament um die von der Religion bestimmten Pflichten des in menschlicher Gemeinschaft lebenden Menschen Von dem Standpunkt dieser Pflicht aus hat man nicht das Recht, nach der Vorschrift des Evangeliums zu handeln; der Kampf ums Recht ist eine sittliche Pflicht gegenüber der Allgemein- ') Nur beiläufig sei bemerkt, daß zur Zeit Christi die Todesstrafe praktisch abgeschafft war: „Ein Synhedrium, das einmal in 70 Jahr n ein Todesnrtheil fällt, muß mordgierig genannt werden". (Anspruch des Elieser den Asarjah im Calmud Makkorh 7 a.) — Ob ein ins talionis im Sinne von Aug' um Auge in Judäa bestanden hat. ist fraglich; in geschichtlicher Zeit war es jedenfalls dnrch Buße abgelöst. Das das ins talionis d. h. Vergelnmgsrecht im buchstäblichen Sinne niemals bestanden hat. wird nicht etwa nur — wie bekannt — von den Talmudisten bestritten, sondern auch von christlichen Bibelforschern als zumindest zweifelhaft bezeichnet. So z. B. äußert sich R ü e t s ch i in Herzogs „Real-Encyklopädie für protestantische Theologie und Kirche", II. Ausl., Bd. VIII., S. 535: „Wenn auch gesetzlich als rechtliche Basis und Maßstab der Bestrafung anerkannt, galt doch das ins talionis mehr als ein Princlp, denn als strictes Gesetz und scheint bei Körperverletzungen selten oder nie wirklich angewendet zu sein, etwa nur, wenn der Verletzte es ausdrücklich verlangte, wogegen gewöhnlich eine anderweitige Entschädigung in Geld oder Geldeswerth eintreten mochte, was nur beim Mord verboten war, vgl. Prov. 6. 35; Niun. 35 31 Aus der Bibel ist uns wenigstens kein Beispiel von buchstäblicher Ausübung der talio bekannt.

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