Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-12-27 · 52 (27.12.1901) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
52 (27.12.1901)
Date
1901-12-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021385-3021438--11405-3035941
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Dr. Wvrtzrnschrifk« Sette 855 Nr. 52 einmal verbindert war, die Commissionsberichte zu liefern, den Abgeordneten Müller-Fulda bat, sie für den Privatkläger anzusertigen, und Müller-Fwlda dem Privatkläger von seiner Vertretung Kenntniß gab, damit Letzterer das ihm zustehende Honorar von Hamburger erheben könne. Nach dem vorstehenden Sachverhalt erweisen sich die B ehauptungen des Angeklagten somit als wahr, daß der antisemitische Abgeordnete Werner Commissionsberichte gegen Entgelt einem jüdischen Parlamentsjournalisten geliefert hat, daß dessen Ab streiten jeder Verbindung mit Juden unwahr ist, daß der Privatkläger den Vorwurf der bewußten Unwahrheit auf sich hat sitzen lassen, und daß er bis zum 13. August 1899 keine Privatklage trotz deren Androhung gegen den Angeklagten erhoben hat. Das Ableugnen dieses Verkehrs war thatsächlich eijle bewußte Unwahrheit und unter Lüge ist nichts Anderes zu verstehen, als bewußt die Unwahrheit zu sagen/ So sind die Führer der antisemitischen Bewegung gearbt. Es ist überflüssig, zu bewerten, daß diese Affaire ' dem Herrn Werner in den Augen seiner Parteigenossen schaden wird, wie die Berliner „Staatsbürgerzeitung", deren Redacteur einen so schmutzigen Handel vermittelt hat, versichert. * * * Wenn unter zahlreichen Spitzbuben, die jahraus jahrein vor Gericht gestellt werden und deren Confession vollständig nebensächlich ist, auch Verbrecher jüdischer Confession erscheinen, dann figuriren sie nach bewährter Methode in den antisemitischen Blättern nicht als Diebe oder Betrüger, sondern als jüdische Diebe, als jüdische Betrüger. Wenn es einem sogenannten Judenblatte einfiele, einen Gerichtssaalbericht mit der Ueberschrift: „Christliche Diebe" oder „Christliche Betrüger" zu versehen, so würde das nicht blos die Entrüstung jedes anständigen Menschen Hervorrufen, sondern auch der Confiscation verfallen. Und das mit vollem Recht. Es gibt nichts Gemeineres, als die Uebelthat eines Einzelnen dem ganzen Volke und der ganzen Confession, denen er angehört, zuzurechnen, und ein solches Beginnen ist nach dem Gesetz; strafbar. Die „Ostdeutsche Rundschau", deren Herausgeber Herr K. H. Wolf wahrlich allen Grund hat, auf die discrete Behandlung seiner Angelegenheiten zu reflectiren, geht in dieser Gemeinheit noch weiter als selbst das wahrlich genug ordinäre Verganiblatt. Vielleicht geschieht das in neuester Zeit deshalb, um den vereinzelten Lesern des ostgothischen O - gans zu zeigen, daß Herr K. H. Wolf sich wirklich, nachdem er aus der alldeutschen Tischgesellschaft gegangen ward, seinem Blatte vollständig „widmet". Er oder sein Reporter, dessen allfällige Gemeinheit selbstverständlich der Herausgeber zu verantworten hat, erzählt uns also von einem „hoffnungsvollen Judenjüngling". Wäre das Blatt nicht schon einige Tage früher erschienen, so hätten wir glauben können, daß der Verfasser bereits von dem Vortrage Victor Silberer's über gute Lebensart sich Einiges gemerkt hat. Es heißt aber dann weiter: „Der Vater des Angeklagten hat auf der ersten Bank des Zuschauerraumes Platz genommen, offenbar in der Absicht, aus der Verantwortung des Schmulchens zu entnehmen, ob der Jüngling für die Zukunft zu brauchen sein wird." Dem Vater eines ungerathenen Sohnes, der seinen Angehörigen Schande und Kummer bereitet, wird also zugemuthet, daß er der Verhandlung gegen den jugendlichen Verbrecher zu dem Zwecke beiwohne, um sich davon zu überzeugen, daß er auch in Zukunft zu Betrügereien verwendbar lein wird, denn einen anderen Sinn kann doch der Satz nicht haben. Der Berichterstatter des Herrn K. H- Wolf, und dieser ist persönlich für die in seinem Blatte geschehenden Taktlosigkeiten und Gemeinheiten verantwortlich, begnügt sich also nicht damit, den Angeklagten selbst in seiner Art zu behandeln; den Vater, den er gar nicht kennt, der vielleicht ein unbescholtener und achtbarer Mann ist und dem vielleicht die verbrecherische Veranlagung seines Sohnes den bittersten Schmerz bereitet, verhöhnt man obne jeden Anlaß und verdächtigt ihn, daß er seinen Sohn zu offenbar unehrlichen Geschäften verwenden wird. Das ist erlaubt in einem Rechtsstaate, und was noch trauriger ist, daran findet ein gewisses Publicum auch sein Behagen. 18 e g r i m m. Vom militärärztlichen Osficierseorps. Die Armeeverwaltung laborirt eontinuirlich an einem Mangel von Militärärzten. Dieser Mangel hat derzeit eine noch besondere Verschärfung dadurch erfahren, daß auch für die Laudwehrfußtruppeu eine große Anzahl von Aerzten gestellt werden muß. Auf Ersuchen des Landesvertheidigungsministeriums hat nun der Minister für Cultns und Unterricht Dr. von Hartl au das Deeanat der medicinischen Facultüt in Wien, sowie au die übrigen medicinischen Decanate Oesterreichs einen Erlaß gerichtet, welcher der allgemeinen Beachtung würdig ist. Dieser Erlaß macht zunächst darauf aufmerksam, daß in Folge beträchtlicher Vermehrung von Landwehrfußtruppen sich auch der Bedarf an Landwehrärzten erhöht habe, so daß vom Landesvertheidigungsministerium neuerdings die Acguisition einer großen Anzahl von Aerzten ins Auge gefaßt werden müsse. Das Ministerium für Landesvertheidiguug beabsichtige hiebei für die Ergänzung des landwehrärztllchen Officierscorps hauptsächlich solche Aerzte in Aussicht zu nehmen, welche nach ihrer Promotion durch längere Zeit auf Universitäts-Kliniken verwendet worden seien. Derlei Aerzten wird außer dem Kostenstudiumsersatz von 6000 K im Sinne des § 6 der Vorschriften über die Ernennung im landwehrärztlichen Officierscorps auch eine Rückdatirung des Oberarztenranges uni soviel Jahre als die Betreffenden in klinischer Verwendung waren, zugestandeu. Der betreffende Erlaß hebt weiters hervor, daß die zu acquirirenden Aerzte den allen Oberärzten der Landwehr zugesicherten Vortheil genießen, daß sie nach ihrer Uebernahme in den activen Stand mindestens 1% Jahre in Universitätsstädten eingetheilt bleiben und während dieser Zeit fachmännische Vorlesungen und Curse an der Universität auf Rechnung des Landwehrärars hören können. Die Gesuche von Bewerbern sollen thunlichst bis Ende dieses Jahres eingebracht werden, wobei nähere Auskünfte von dem Sanitätsreferenten der in Universitätsstädten befindlichen Landwehr- Truppendivisions-Commanden — in Wien von dem Sanitätsreferenten des Ministeriums für Landesvertheidiguug — ertheilt werden. Die Noth an Mann, resp. an Aerzten muß thatsächlich sehr groß sein, wenn sich das auf die höchste Sparsamkeit angewiesene Landesvertheidigungsministerium herbeiläßt, die bezeichneten Concessionen zu machen. Wohl hat der militärärztliche Stand für die Mediciner, namentlich für diejenigen, die ihre Studien auch nach der Promotion fortsetzen wollen, keine besondere Anziehungskraft, allein es gibt der unbemittelten Mediciner eine solch' große Menge, daß es an Aspiranten nicht mangeln wird, namentlich dürften vi'le jüdische Mediciner sich um Verleihung von Stipendien bewerben. Es ist nur die große Frage, ob ihnen bei ihrer Bewerbung auch ein Erfolg zur Seite stehen wird. Es ist ein öffentliches Geheimniß, daß die Kriegsverwaltung, die ja auch an einem continuirlichen Mangel an. Militärärzten des stehenden Heeres laborirt, die Gesuche jüdischer Mediciner um Verleihung von Stipendien schon seit längerer Zeit entweder gar nicht erledigt oder negativ behandelt. Es werden sogar den jüdischen Medicrnern, die ihr Einjährig-Freiwilligenjahr absolvirt haben und die umActivirungansuchen, die größten Schwierigkeiten bereitet. Fragt man nach dem Grunde, was die Kriegsverwaltung zu dieser ihrer animosen Haltung gegen die jüdischen Aspiranten veranlaßt, weiß man keinen anderen Bescheid zu geben, als den, daß die Bewerber Juden sind. Das militärärztliche Officierscorps hat Taufende Juden in seiner Mitte, die diesem Stande zumindest nicht zur Unehre gereichen. Die jüdischen Militärärzte erklimmen unter den schwierigsten Verhältnissen die höchsten Chargen und unter dem Regime des Kriegsministers Bauer sind allein vier Juden zu Generalstabsärzten avancirt, gewiß nicht, weil sie Juden waren, sondern ihrer vorzüglichen Qualificativn wegen. Wir wollen hoffen, daß das böse Beispiel des derzeitigen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.