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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-12-27 · 52 (27.12.1901) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
52 (27.12.1901)
Date
1901-12-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 854 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 52 körper eingedruugen ist, wie sehr es auch schon solche Theile dieses Körpers ergriffen hat, die bisher noch als gesund augesehen werden dursten. Gegen die Entscheidung des Tetschener Bezirksgerichtes ist Berufung eingelegt worden. Wer wollen abwarten, ob das Kreisgericht in Leitmeritz erleuchteter ist, als der Eiuzelrichter in Tetschen. Bleibt es bei jener ungeheuerlichen Begründung, dann tritt an die Generalprocuratur die unausweichliche Pflicht heran, auch in diesem Falle das Gesetz zu wahren. An den Justizminister aber richten wir heute schm die Frage, ob er es nicht als seine Aufgabe betrachtet, die.oben citirte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im amtlichen Wege allen Oberlandesgerichten und Gerichten erster Instanz zur Kenntniß zu bringen, damit sie — wie das höchste Tribunal es ausdrücklich ausgesprochen hat, „als Richtschnur für die Anwendung des § 302 Str.-G." diene. Denn der Füll von Tetschen beweist, daß der Hort des Rechtes in Oesterreich, der Fels der Gerechtigkeit in Gefahr ist, unterwaschen zu werden, daß auch unsere gelehrten Richter sich den Einflüssen der politischen Parteikämpfe und der confessiouellen Vorurtheile nicht mehr zu entziehen vermögen. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Die Steuermoral Bergani's — Müheloser Erwerb im Zocke yclub. — EineL ehrkanzel fürguteLebensart.— Wie die Antisemitenführerinwendig aussehen. — Der Vater eines Angeklagten.) Der bekannte Ehrenmann „vom Scheitel aufwärts und von der Sohle abwärts" rempelt in seinem für Bestechungen jeder Art zugänglichen Blatte den Finanzminister an, weil dieser die von dem Denuncianten Herzog, eingebrachte, auf einer Denunciation des Verganiblattes beruhende Interpellation bezüglich der Einkommensteuer des Hauses Rothschild der Wahrheit gemäß beantwortet hat. Der Finanzminister constatirte, daß für eine Muthmaßung, als ob das Haus Rothschild sein Einkommen für die Steuerbemeffung nicht vollständig der Wahrheit gemäß angegeben habe, nicht der geringste Anhaltspunkt vorliege. Was hätte der Finanzminister eigentlich thun sollen, um den Beifall des „Deutschen Volksblattes" zu erringen? Hätte er lügen sollen, wie Bergani gelogen hat? Wir wissen nicht, ob es den Besitzer des „Antisemitenhofes" freuen oder ärgern wird, zu erfahren, daß das Vermögen des Hauses Rothschild nach der Einkommensteuer viel geringer ist, als es allgemein geschätzt wird. Warum kümmert sich der um die Steuermoral so besorgte Herr nicht um das Einkommen arischer Millionäre, sondern nur um das eines reichen Juden? * * * Das ist vielleicht eine naive Frage; denn daß es sich einem Bergani um die Bekämpfung des Capitalismus handelt, muthet ihm ohnehin Niemand zu. Der reiche Jude wird ohne den geringsten thatsächlichen Anhaltspunkt in der frivolsten Weise verdächtigt, nicht weil er reich, sondern weil er ein Jude ist. Da verliert im Zockeyclub ein Graf Josef P o t o c k i in einer einzigen Nacht über drei Millionen Kronen im Baccarat. Ein Herr von Szemere gewinnt davon über zwei Millionen Kronen und den Rest theilen sich einige Vollblut-Aristokraten, eine durchwegs arische Gesellschaft. Nicht wahr, Herr Bergani, da ist die wahre Tugend des Reichthums, der Luxus, zu Hause, denn Sie sind ja competent, darüber zu urtheilen, was Tugend ist. Drei Millionen verliert ein polnischer Cavalier in einer Nacht? Hat man den Namen dieses Cavaliers schon als den eines hochherzigen Spenders gelesen, wenn es sich um eine Action der Wohlthätigfeit gehandelt hat? Wo stehen die Spitäler, die der Graf Potocki erbaut oder erhält, wer bezieht die Stipendien, die er gestiftet. Wo sind die Humanitären Institute, die Herr von Szemere als Wohlthäter fördert. In einer Zeit, wo Zehntausende hungern und ftieren, wo die Verzweiflung die Arbeitslosen zu Excessen treibt, würfeln in dem streng arischen Club die streng arischen Millionäre um Millionen. Was folgt daraus? Nach der Ansicht unserer Antisemiten nichts Anderes, als daß die Sucht nach Mühelosem Gewinn eine Erfindung und ein Merkmal der jüdischen Race ist. * * * Diese „interessante Race", wie Herr Victor Sil derer sich zur großen Freude seiner Zuhörerschaft ausdrückte, erfreute sich einer eingehenden Besprechung in einem Vortrage, den der genannte Herr im katholischen Schulverein hielt. Herr Victor Silberer kokettirt seit Jahren mit dem Antisemitismus, möchte es sich aber auch nicht gerne ganz mit den Juden verderben; am angenehmsten wäre es ihm vermuthlich, wenn alle seine Mttbürger ohne Unterschied der Confession seine „Sportzeitung" abonniren und wenn sie Alle ihn in den Gemeinderath, Landtag und Reichsrath wählen würden, womit es aber vorläufig seine guten Wege hat. Herr Silberer also sprach im katholischen Schulverein über „gute Lebensart", und hielt es wahrscheinlich, den modernen Anschauungen entsprechend, für einen Beweis von guter Lebensart, die Juden zu bespötteln und zu bewitzeln. .Er erklärte, daß die Juden überhaupt keine Lebensart haben und sagte, sie seien arrogant. Jeder gute Christ dagegen, dem ja die Demuty vorgeschrieben sei, habe schon aus diesem Grunde gute Lebensart. Herr Silberer mag aus diesem Anlässe die ergebene Versicherung entgegennehmen, daß wir neben der großen Anzahl ausgesprochener Feinde seine mit einer gewissen überlegenen Nachsicht gejpickre Abneigung auch noch zu vertragen uno zu überstehen hoffen. Von allzu großer Demuth war übrigens in dem Auftreten des Herrn Victor Silberer niemals etwas wahrzunehmen. Auch die christlich-sociale Bekämpfung des den Juden so eigenthümlichen mühelosen Gewinnes dürfte an Herrn Victor Srlberer schwerlich einen geeigneten Parteigänger gefunden haben. Wenigstens ist das Gewerbe eines Buchmachers, das Herr Silberer viele Jahre hindurch mit großem Erfolge betrieben hat, unseres Wissens nicht allzu strapaziös. Ein Buchmacher kann noch so lange Odds in den Wetten legen, so wird er davon allein keine schwieligen Hände bekommen. Herr Silberer mag aus der Höhe fernes Luftballons mit noch so großer Geringschätzung auf dre Juden herabblicken; wir wollen chu nicht darin stören. Wenn er sich aber darin oerufen. fühlt, über die Manieren der „Judenjüngelchen" wie er sich geschmackvoll ausdrückt, öffentlich zu sprechen, so wollen wir ihm daraus sagen, daß eine solche Sprechweise, durch welche viele Juden, dre den Herrn Silberer nicht genau kennen, sich vielleicht doch verletzt fühlen könnten, jener guten Lebensart widerspricht, über die zu dociren der genannte Buchmacher sich berufen fühlt. * * * Es ist überhaupt sehr lehrreich und nützlich, den Trägern der Jnoenhetze hie und da ins Gesicht zu leuchten, und wir wollen es, dessen können die Herrschaften versichert sein, daran nicht fehlen lässen. Da hat kürzlich in Deutschland ein sehr interessanter Procetz stattgesunden. Der natioualsociale Redacteur Erdmannsoorffer hatte dem antisemitischen Abgeordneten des Wahlkreises Hersfeld-Hüuselo, Werner nicht nur vorgehalten, daß er einem jüoischen Parlamentsjournatisten gegen Entgelt habe Nachrichten aus dem Reichstage zugehen lassen, sondern auf dessen Ableugnung ihn öffentlich der bewußten Unwahrheit geziehen. Nach langem Drehen und Winden halte, auf wiederholtes dringendes Ersuchen, Werner, „der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe", geklagt mit dem Effect, daß sein Gegner glänzend sreigesprochen wurde, weil er den Wahrheitsbeweis zur Evidenz erbracht hatte. Nunmehr liegt die Urtheilsbegründung vor. Sie bedeutet die moralische Vernichtung des Herrn Werner. Es heißt darin u. A.: „Der von dem Angeklagten angetretene Wahrheitsbeweis ist in vollem Unfange zu seinen Gunsten ausgefallen. Danach hat der Privatkläger anfänglich dem Redacteur der „Staatsbürgerzeitung" Dahsel .in Berlin Co m m issio n s b eri ch te, die er nur in seiner Eigenschaft als Abgeordneter erhalten konnte, gegen Entgelt geliefert; als D a h s e l sie aber nicht mehr honoriren konnte, schlug er dem Privatkläger vor, seine Auszeichnungen an den jüoischen Parlamentsjourii a l i ft e u Dr. Hamburger abzugeben, womit sich der Privatkläger einverstanden erklärte, aber verlangte, daß die Lieferung äußerlich unter der Deckadresse von Dahsel stattfinden sollte. Seit 1895/96 haben sich dann auch direkte Verbindungen zwischen dem Privatkläger und Dr. Hamburger herausgebildet, die soweit gingen, daß Hamburger, als Werner

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