Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 51 (20.12.1901)
- Date
- 1901-12-20
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 51 Dr. Blych's Wochenfrlirift. Sette 847 Berichte -für das „Kl. Journal" geliefert habe. Im Uebrigen seien alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe unwahr. Durch die Zeugenverlfdhmung wurde erwiesen, daß der Kläger niemals in den D i e n st e n der Polizei qestanden hatte, ebensowenig wurden die übrigen über seine Persönlichkeit aufgestellten Behausungen erwiesen. Der Anwalt des Klägers stellte anheim, den Beklagten Bruhn freizusprechen, weil nicht genügend erwiesen sei, daß derselbe Verfasser der beiden Artikel sei; dagegen müsse der Beklagte Dr. Bötticher wegen übler Nachrede verurtheilt werden, und zwar beantrage er, wegen Schwere der Beleidigung, eine Freiheitsstrafe. Der Gerichtshof sprach den Beklagten Brnhn frei und verurtheilte den Beklagten Dr. Bötticher z u 250 Mark Geldstrafe. Von der Verhängung einer Freiheitsstrafe sei Abstand genommen worden, weil zu damaliger Zeit die Wogen der Erregung in Betreff der Konitzer Mord-Affaire besonders hoch gingen. Von anderer Seite wird uns über eine interessante Episode aus diesem Proceß Folgendes berichtet: „Criminalinspector Braun erklärte unter seinem Eide, daß er bei seinen Bemühungen, die Konitzer Mord-Affaire aufzuklären, keinen Unterschied zwischen Jude und Christ gemacht und nach beiden Richtungen hin mit gleicher Energie recherchirt habe. Die von dem Verleger der „Staatsbürger-Zeitung" aufgestellte Behauptung, es läge ein B l u t m o r d vor. habe er zurückgewiesen, da er sich als vernünftiger Mensch geschämt haben würde, an derartigen Unsinn zu glauben. Criminalinspector Braun erklärte ferner, daß nur die antisemitischen Hktzereien und die Umtriebe der Antisemiten, speciell die der „Staatsbürger-Zeitung", daran Schuld sind, daß der Thäter des Verbrechens in Könitz un entdeckt g e b l i e b e n i st." Hamburg, 6. December. Im Juni wurde von einem Exceß berichtet, der aus einem Dampfer der „Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrtsgesellschaft" gegen einen jüdischen Passagier verübt worden war. Ein österreichischer Geschäfts- - reisender, Herr Leo Glück, war auf der Reise von Bahia nach Hamburg auf dem Dampfer „San Paolo" von zwei deutschen Mitreisenden, den Herren Otto Kuhlen und Paul Haase, in seiner Cabine überfallen und blutig mißhandelt worden; der Capitän hatte ihm, wie er mittheilte, nicht nur keinen Schutz gewährt, sondern ihm noch obendrein in Cherbourg zum Aussteigen bewegen wollen, damit es keinen Scandal gebe. Die Direction der Südamerikalinie gab Herrn Glück's Beschwerde ebenfalls keine Folge. Die Verhandlung vor dem Schöffengericht endigte heute damit, daß beide Angeklagte zu je 3 Monaten Gefängniß verurtheilt wurden. — Die Sache ist nicht nur an sich bedauerlich, sondern gleichzeitig für die betheiligte Rhederei wenig rühmlich. Sollte man es für möglich halten, daß auf einem großen deutschen Dampfer ein kleiner, schwächlicher Mann von zwei vierschrötigen Menschen derartig mißhandelt werden kann, ohne daß irgend Jemand sie daran hindert? Köln a. Rh. Die „Kölnische Zeitung" publilirt folgende Zuschrift aus zionistischen Kreisen: Der „Deutsche Rabbiner- Verband" beabsichtigt, bei der Regierung dahin vorstellig zu werden, daß die jüdische Religion in Zukunft in religiöser und politischer Beziehung den anderen Bekenntnissen gleichgestellt werden solle, daß die Gemeindeverwaltungen in enge Beziehung zum Caltusrnkkristerinm treten und die Rabbiner als Staatsbeamte mit staatlich garantirter Pfründe und Pensionsberechtigung angestellt werden sollen. Diese Forderungen dürften an sich vom Standpunkte der Rabbiner aus nicht unberechtigt sein; freilich müßten über die Zweckmäßigkeit einer staatlichen Organisation des jüdischen Kirchenwesens vorerst die berufenen Gemeindevertretungen gehört werden, die wenigstens früher vielfach gerade auf die gesetzliche Unmöglichkeit staatlicher Einmischung in jnnerjüdische religiöse Angelegenheiten großen Werth gelegt haben. Eigenartig berührt übrigens die Begründung, die die Rabbiner ihren Forderungen beifügen und deren Argumente durch eine demnächst erscheinende apologetisch-polemische Schrift des Berliner Arabisten Dr. Schreiner verstärkt werden sollen. Es wird aüsgesührt, die Juden seien nichts als eine religiöse Gemeinschaft, und als solche hätten sie ein Recht staatlicher Gleichstellung mit den anderen Bekenntnissen; wären die Juden eine Volksgemeinschaft, so dürften sie diesen Anspruch nicht erheben. Für die vorliegende Angelegenheit scheint die Ausrollung der Streitfrage nach der Existenz einer eigenen jüdischen Nationalität, die, w'as ethnologische Eigenthümlichkeiten anbelangt, sicher bejaht werden wird, müßig. Fraglich ist auch immerhin, ob gerade diese Begründung in den maßgebenden Kreisen, in denen man den jüdisch-volklichen Palästinabestrebungen, die der Zionismus vertritt, wohlwollend gegenübersteht, als besonders zugkräftig angesehen werden wird. Moskau. (Die Moskauer Anwaltskammer für die Jude n.) Wir haben seinerzeit über den Plan der russischen Regierung berichtet, die Zahl der bei den Gerichten thätigen jüdischen Anwälte und Anwaltsgehilfen auf höchstens 10 Percent zu beschränken. Aus den diesen Plan beigegebenen Motiven ist zu ersehen, daß der Berfaffer derselben ein gelehriger Schüler des Oberprocurators Pobjedonoszew ist. Denn mit einer an Unverfrorenheit grenzenden Heuchelei wird dieser von jeder christlichen Nächstenliebe weit entfernte Plan mit der „christlichen" Moral begründet, welche den meisten Juden, weil sie sich dem Christenthum verstockt verschließen, versagt geblieben ist. Die Moskauer Anwaltskammer, der dieser höchst unchristliche Entwurf zur Begutachtung Vorgelegen hat, bestritt jedoch im gleicheil Sinne wie die Petersburger Kammer das Vorhandensein einer besonderen „christlichen Moral" unter den russischen Rechtsanwälten und meinte, daß eine 30jährige Erfahrung gelehrt hat, daß die jüdischen Anwälte ebenso anständig und moralisch sind, wie ihre vom christlichen Geiste erleuchteten Standesgenoffen. Noch weniger haltbar war der in den Motiven für die Beschränkung der zuzulassenden jüdischen Anwälte ins Feld geführte zweite Grund. Die russische Regierung fürchtet nämlich die Möglichkeit einer Majorisirung der Kammer durch die jüdischen Anwälte. Da jedoch zu einem jeden Beschluß die Anwesenheit von einem Drittel aller Mitglieder erforderlich ist, so wäre eine Majorisirung nur denkbar, wenn 1. von je 100 Mitgliedern der Anwaltskammer 70 abwesend wären. 2. Von den anwesenden 30 Mitglieder 15 Juden und 15 Christen wären und 3. von diesen 15 Juden alle wie ein Mann gegen die 15 Christen stimmen würden. Die Kammer erklärte es als eine beleidigende Zumnthung für die christlichen Mitglieder, wenn von ihnen, denen die Motive eben eine höhere angeborene „christliche" Moral zugesprochen haben, nun plötzlich angenommen wird, daß sie bei wichtigen Beschlüssen einen sträflichen Jndifferentismus an den Tag legen und durch Abwesenheit glänzen könnten. Aus diesen Gründen sprach sich die Kammer ganz entschieden gegen die Einführung der in Rußland beliebt gewordenen 10 Percent-Norm in den Anwaltsstaud aus. Petersburg. (Bibliothek jüdischerClassiker.) Der auch außerhalb Rußlands berühmte russische Schriftsteller Maxim Gorki gedenkt im Vereine mit Herrn P o t e m k i n eine Sammlung aller in den letzten 15 Jahren erschienenen belletristischen Werke der hervorragendsten jüdischen Schriftsteller in russischer Sprache herauszugeben. Die Bibliothek jüdischer Classiker soll sowohl die im Hebräischen als auch im Jargon erschienenen Schriften dem russischen Publicum vorführen. Zu seinem sachverständigen Berather hat der des Hebräischen unkundige Gorki den bekannten hebräischen Journalisten Achadhonom (Ascher Ginzberg) gewählt, welcher ihm zunächst die Herausgabe der Werke von Äbramowitsch. Rabinowitsch ^der unter den Pseudonym Scholaum-aleichem schreibt), sowie der Herren Dinenson^ Spector, Feuerberg rc. empfohlen haben soll. London. Eine glänzende Probe edelsten jüdischen Gemeinsinns hat Herr Isidor Spielmann abgelegt. Derselbe erhielt von dem Generalcommissär der englischen Regierung für die von der ruffischen Regierung geplante allgemeine ruffische Ausstellung zu Petersburg die ehrenvolle Aufforderung, für diese Ausstellung eine Abtheilung der englischen Kunst zu organifiren. Mr. Spielmann lehnte jedoch das Anerbieten mit der Motivirung ab, daß er Jude sei und als solcher ruffischen Boden nicht betreten darf. Dem englischen Beamten, dem so etwas unglaublich vorgekommen sein mochte, wandte sich um Auskunft an den russischen Consul und erhielt die Antwort, daß den ausländischen Juden das Betreten russischen Bodens allerdings verboten sei, daß er aber bereit sei, Herrn Spielmann's Auslandspaß zu visiren, falls er von seinem Banquier eine Bescheinigung beibringen würde, daß er, Spielmann, in London „eine große. Stellung" einuehme. Mr. Spielmann lehnte jedoch dieses über alle Maßen großherzige Anerbieten des edlen Russen ab, da er nicht wisse, was der russische Consul unter einer „großen Stellung" versteht. Aber selbst wenn er sich ein solches Schreiben verschaffen könnte, würde er es ablehnen, vom russischen Consul irgend eine Gefälligkeit zu acceptiren, die anderen minder begünstigten Juden versagt wird. Im Uebrigen müsse er einem Lande, das seine Glaubensgenossen so schändlich verfolgt, jeden uoch so geringer Dienst