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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-12-20 · 51 (20.12.1901) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
51 (20.12.1901)
Date
1901-12-20
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 51 Dr. Bloches Wvchsnfchrifk. Seite 839 dir" auf sie genau so angewendet wird, wie sie es ihren Gegnern gegenüber thun, und daß es eigentlich nur die bösen Früchte der eigenen Aussaat sind, die ihnen dann auf die Köpfe fallen. Aber vergeblich ist's, den Verblendeten von der Farbe reden zu wollen, vergeblich, mit Leuten, deren Moral auf der Stufe eines Schneider steht, über ein sittliches Princip Auseinandersetzungen zu pflegen. Erst wenn sie am eigenen Leibe die Ruthe spüren, die sie gegen Andere schwingen, wenn die Hacke, die sie gegen Andere schleudern, auf sie zurückfällt, dann freilich möchten sie das Unvermeidliche ungeschehen machen. Zu spät. Sie müssen mit dem Maße gemessen werden, das ihr Mafl ist, ihnen muß mit gleicher Münze heimgezahlt werden, und wenn die Slaven den nationalen Boycott über Deutsche verhängen, so geschieht ihnen nur, was sie selbst gethan haben, als sie über Juden den „nationalen" Boycott aussprachen. „Kauft nicht bei Deutschen" ist nur das slavische Echo des Deutschen „Kauft nicht bei Juden", und wenn's ihnen weh thut — nun so sollen sie selbst das Wehthun unterlassen. Anders steht es aber mit der Jnconsequenz der Regierungen. Die Negierungen sind verpflichtet, gleiches Recht zu üben, sie haben nicht die freie Wahl, hier die Augen und Ohren zu verschließen und dort die Fuchtel zu schwingen. Wenn in Prag die Staatsanwaltschaft Placate des „Bürgerclub der Weinberge", in welchen er die Bevölkerung aufforderte, ihre Weihnachtseinkäufe nicht be Deutschen zu besorgen, confisciren läßt und erklärt, es könne „eine Agitation, wie sie auf den Placaten propagirt werde, unter keinen Umständen geduldet werden", ja warum geschieht nicht das Gleiche in Wien? Sind die Reden in den verschiedenen Vereinen — vom Bürgermeister Dr. Lueger und den Seinigen gehalten — etwas Anderes als die Placate des Bürgerclub Weinberge? Haben die Publicationen antisemitischer Blätter in Wien nicht den gleichen -Inhalt, wie die Placate in Weinberge. Wo blieb denn hier der Staatsanwalt, hat etwa der Umstand, daß dem Worte Deutsche das Wort Jnd substituirt wurde, die Staatsbehörde tanh und blind gemacht? Daß sich in Wien der Bürgermeister nicht schämt, an einer solchen Hetze theilzunehmen,, charakterisirt diesen Mann und die Wahrhaftigkeit seines Wesens. Wiederholt hat er ox cathedra erklärt, er betrachte sich als den Bürgermeister aller Wiener. Wäre er es in Wahrheit, er dürfte nicht in Versammlungen gegen einen Theil der Bevölkerung auftreten, dessen Verdienste auf wissenschaftlichem, humanitärem, culturellem, wirthschaftlichem und politischem Gebiete so hoch stehen, daß sie selbst der verlogenste Antisemit nicht verleugnen kann. Der Bürgermeister hat am allerwenigsten die Aufgabe und den Beruf, an der Spitze einer solchen wirthschaftlichen Verhetzung zu stehen, denn diese Stadt nimmt nicht nur die Steuern von den Juden, sondern läßt sich auch Judengelder für Christen schenken, und schwerlich könnte der Almosenier der Gemeinde seinen Pflichten Nachkommen, wenn nicht auch Juden dazu beitragen würden, den Almosensäckel der Stadt zu füllen. Sagt es dem Bürgermeister nicht das Gesetz, sagt es ihm nicht sein Rechtsgefühl, sagt es ihm nicht sein Gewissen, daß er ein Unrecht begeht, sich zum Leithammel einer solchen Bewegung zu machen, müßte es ihm sein Tact sagen und das städtische Interesse. A. Wiener. Die Oeseifrage irr Kai« a. gUf. Seit der Petition, welche die Einführung der Orgel in die neue Synagoge forderte, ist die Orgelfrage nicht zur Ruhe gekommen.' Der Vorstand hatte die Petition abgewiesen. Später hat er aus anderen Gründen in seiner Gänze demissionirt und der neugewählte Vorstand mußte sich über den Antrag des neugewählten Vorstandsmitgliedes Dr. Kallmann mit der Frage nochmals beschäftigen. Die Repräsentanten verhandelten hierüber am 28. November. Zur Sitzung waren die beiden Rabbinen der Gemeinde, die Herren Dr. Frank und Dr. Ros enthal eingeladen und erschienen. Mit großem Nachdruck verlas zunächst Rabbiner Dr. Rosenthal sein Gutachten, welches, in der Hauptsache von lediglich religionsgesetzlichen Vorschriften und Erwägung n ausgehend und viele andere, gegen die Einführung der Orgel sprechende Gründe unberücksichtigt lassend, *ii dem Schlüsse kommt: „Die Einführung der Orgel in ein jüdisches Gotteshaus ist durch die Lehren, Gesetze und Vorschriften der jüdischen Religion strengstens verboten, durchaus unstatthaft." Dies sucht er aus religionsgesetzlichen Vorschriften, auf welchen auch die Handhabung der Heilighaltung des Sabbaths, der Schechita, der Eheschließungen und Ehetrennungen, der Bestattung der Todten u. s. w. beruhen, nachzuweisen. Insbesondere thut er dies in der Beantwortung dreier Fragen, die er sich gestellt: 1. Ist die Einführung der Orgel in der Synagoge nach den Gesetzen und Vorschriften der jüdischen Religion erlaubt? 2. Ist die Orgel zur Weihe oder weihevolleren Gestaltung des jüdischen Gottesdienstes erforderlich? 3. Ist die Einführung der Orgel, namentlich mit Rücksicht auf die Kölner Verhältnisse, zweckdienlich? Die erste Frage beantwortet der Rabbiner auf Grund der. jüdischen Gesetze und Lehren mit „Nein", die zweite Frage mit Rücksicht auf die gerade dem altehrwürdigen, traditionellen jüdischen Gottesdienste innewohnende Weihe mit „Nein" und die dritte Frage ebenfalls mit „Nein", weil die Einführung der Orgel in der neuen Kölner Svnagoqe zu einer unüberbrückbaren Spaltung der bisher einigen, blühenden Gemeinde führen müßte. Hieran anschließend gibt der Rabbiner zum Schluß die feierliche Erklärung ab: „Ich werde in einer Orgelsynagoge nicht amtiren, auch dann nicht, wenn die Orgel schweigt?' Hierauf erstattete unser Rabbiner Dr. Frank sein Glrtachten, welches auch er zur Verlesung bringt. Im Gegensatz zu seinem Amtsbruder kann Herr Rabbiner Dr, Frank in unseren religionsgesetzlichm Schriften und Lehren nichts finden, was gegen die Einführung der Orgel in der Sy lagoge ins Feld geführt werden könnte, trotz eifrigsten Studiums. Er sei stets im Sinne des Judenthums thätig gewesen und habe während seiner Amtsführung nie den Antrag gestellt, irgend etwas von unseren traditionellen Cultuseinrichtungen abzuschaffen. Dieselbe Frage habe 1832 die Berliner Gemeinde b schäftigt. Der damalige Synagogenvorstand habe die Gutachten der beiden Berliner Rabbiner Dr. Sachs und Rosenstein eingeholt, die sich gegen die Einführung der Orgel aussprachen, während fünf auswärtige als Gutachter vernommene Rabbiner dafür waren. Durch die immer mehr abnehmende Kenntniß des Hebräischen habe unser Gottesdienst viel an Andacht und Innigkeit verloren, die Orgel könne hierfür Ersatz schaffen. Vielleicht ziehe sie auch Elemente heran, die bisher dem Gottesdienste fern blieben, ja dem Judenthum gar verloren gingen. Von der Weiterentwicklung der couservativeu Richtung hat Redner keine Hobe Meinung, da er die Ansicht ausspricht, in 30 Jahren werde sich kein Rabbiner mehr gegen die Einführung einer Orgel erklären. Die Orgelfrage lasse sich nicht ausschließlich vom religiösen Standpunkt aus entscheiden, hierbei seien auch Opportunitätsrücksichten mit in Erwägung zu ziehen. Es fänden sich Beispiele, wo man selbst biblische Gesetze aufgehoben habe, wenn es galt, für Gott und Göttliches zu wirken. Die endgiltige Entscheidung über die Einführung einer Orgel habe die Gemeindeverwaltung, nicht die Rabbiner. Daher will Redner in dieser Frage sich der Entscheidung selbst enthalten. Möge die Verwaltung prüfen und das Richtige treffen. Daß er religiöse Bedenken nicht als vorliegend erachten könne, müsse er zum Schluß nochmals betonen. Nunmehr richtete Herr Dr. Wolssohn (cons.) an Herrn Rabbiner Dr. Frank folgende Frage: „Werden Sie. Herr Rabbiner, in einer Synagoge, in welcher der Orgelgottesdienst eingeführt ist, amtiren?" Herr Rabbiner Dr. Frank: „Auf diese Frage verweigere ich, weil sie nicht hierher gehörig, die Antwort." Darauf nahm Herr Wolfsohn das Wort zu einer Rede, die ein nmfassendes Studium des gesummten Materials erkennen ließ. Redner hob hervor, daß hier zwei rabbinische Gutachten einander gegenüber ständen, so daß sich Jeder das ihm zusagende Gutachten wählen könne. Es ,ei indessen noch nie dagewesen, daß ein orthodoxer Rabbiner sich für die Einführung der Orgel ausgesprochen oder deren Einführung überhaupt vom Religionsstandpunkte aus als statthaft erklärt habe. In dem Augenblicke, wo dies geschehe, höre ein Rabbiner auf, orthodox zu sein, beziehungsweise für orthodox zu gelten. Die Orgel als solche sei gewiß kein christliches Jnstrunient, aber durch deren Verwendung in den christlichen Kirchen sei sie zu einer christlich-kirchlichen Einrichtung geworden. Für ihre Ueberzeugung hätten die conservativen und orthodoxen Juden seit Jahrtausenden die größten Opfer gebracht, Gut und Blut herg-geben, eigene Gemeinden, gegründet, herrliche Gotteshäuser unter großen Aufwendungen an Geldbeiträgen errichtet; wo aber wäre es je vorgekommen, daß die liberalen Juden auf ihre eigenen Kosten Orgelsynagogen erbaut, für die Verwirklichung dieser ihrer Lieblingsidee, die für sie allerdings keine Gewisfenssache sei, irgend welche Opfer gebracht hätten. Während in den großen und kleineren Städten die großen Orgetsynagogen meist leer bleiben, sind die Synagogen der conservativen Juden mit ihrem traditionellen Gottesdienste überfüllt. Redner warnt in diesen ernsten Zeiten ganz besonders vor der durch den Streit um die Orgel drohenden Zersplitterung unserer besten Kräfte. Einigkeit im Judenthum sei gerade jetzt nöthiger wie je zuvor, wo so viel Feindschaft, so viel Haß uns umgibt, und wo wir so große Aufgaben auf den Gebieten der öffentlichen Wohlfahrt,

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