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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-12-06 · 49 (6.12.1901) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
49 (6.12.1901)
Date
1901-12-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 904 Dr. Vl.rch's Wochenschrist. Nr. 49 Ein Justizminister — sein Name ist Freiherr von Lerwod — grdt öffentlich die Zusage, emeuÄittrag auszufüyren, den er selbst als ungesetzlich erklären muß. Das Recht capitulirt vor dem Antisemitismus. Bom praktischen Standpunkte ist diese cynische Offenherzigkeit des baierischen Justizmimsters für die baierischen Juden freilich noch günstiger als die anderwärts vielfach geübte Rückhalligkeit und Heuchelei. Der Baron Lerwod genirt sich wenigstens nicht und sagt es gerade heraus: Das Staatsgrundgesetz macht zwar die Staatsämter allen Bürgern zugänglich, aber ich werde Euch Juden, möget Ihr noch so tüchtige und tadellose Richter liefern, die Lust am Justizoienste ,chon austreiben. Ich rorrde Euch nur nach einem „bestimmten Prrcentsatz* ernennen und besordrru." Jetzt wissen die Juden wenigstens, wie sie mit einer solchen Leuchte der Gerechtigkeit aaran sind, und bevor Einer sich der richterlichen Laufbahn wldmei, wird er erst die statistischen Tabellen studircn, um zu 1chen,'ob er noch innerhalb des „Percentsatzeszu stehen kommt. Linderswo hat man die jüdischen Juristen Jahrzehnte laug zum Besten gehalten; man hat sie um ihre Jugeno und um die besten Lebensjahre ihres Mannesalters betrogen, bis sie zur Erkenntnitz kamen, dug auch ihre aufopferndste PfllcyterMuug ihre Vorgesetzten nicht dazu bewegt, ihnen das Judenthum zu verzeihen. Zu spät verstanden Biele von ihnen das gewisse Llchselzucken des Herr» Präsidenten und die gewissen Anveuluilgeu, eS sei ja Alles recht schön und man sehe es auch ein, aber.Da ist doch der baierische Justlzmüiister em viel fescherer Kerl. Er hält auf seine iunfti)ct}e Reputation gerade genug, um zu sagen, er könne gegen das Gesetz nicht offenkuuoig handeln, aoer er werde das Gesetz umgehen. Ec darf als königlich baiertfcher Justlzminister das Recht nicht verlttzen; er wird es nur beugen . . . * * * Wenn eiu Justlzminister so handelt, so müßte man eigentlich Mit den Rechtsoerlttzuugen und Mißbräuchen, welche von den communaleil Machtyaoern in Wien begangen werden, größere Nachsicht haben. Das neueste Stücklein, das sie unter den Au- Ipiclen des Dr. Lueger aufgeführr, ist aber doch zu unerhört. Gm Lehrercomue, welches sich damit besaßt, die Nothlage der Ottakringer Schulkluder zu mildern, hat um die Erlaubniß äuge sucht, über vlese Nolyluge Echebuilgen zu Pflegen. Der Bezirksschulralh aber will vicse Cuyeouugen nur oann zulassen, wenn dem Bürgermeister das Recht zugestanden wird, für das Comite auch Mitglieder zu eeue.-neu, oie nicht dem Lehrerstande angehören, und von den Lkhlpcrsvncn des Comites alle jene auszuschließen, die ihm nicht geeignet erscheinen? Wenn auf irgend Etwas der Ausdruck „unverschämtaugewendet werden oarf, so ist es diese von Dr. Lueger ausgestellte und vom Magistcalsraih Biktorm vertretene Forderung, ore natürlich vom Bezirksschulrathe pünktlich acceptirt wurde. Man stelle sich nur vor, daß cs sich um eine menschenfreundliche Htlssactiou zu Gunsten hungernder und frierender Kinder handelt. Dr.Lueger will sich das Recht anmaßen, aus jenen Lehrern, die dieses leider so überaus nolhwenoige Werk der Charitas unternehmen, diejenige» auszu sch ließen, die ihm „nicht geeignet erschemen!" Der erste Lehrer, der ihm nicht geelguer erschienen wäre, wäre selbstverständlich der Obmann des Comttss, der Söcialdemokrat und Relchsrathsabgevronete S e l tz gewesen, dessen Initiative es zu danken ist, baß Tausende von Schulkindern vor Frost und Noth geschützt weroeu. Das steht aber mit dem Prestige des Patenr-Borkssreundes Dr. Lueger und seiner Partei nicht rm Einklänge, daß irgend welche nicht zu ihnen gehörige Personen sich den Dank der nothleidenden Bevölkerung erwerben, die Humanität soll in Wien nur unter christlich-socialer Flagge einhergehen. Darum hat man auch die Freiwillige Rettungsgefellschaft unterzukriegen versucht und ihr unter Beschimpfungen ore Suovention verweigert und darum bemmmt man sich geradezu feindselig gegen zahlreiche andere Humanitätsanstalten, oie nur woylthätig wirten, aber für oie christlich-sociale Agitation uüht zu yaoen sind. Da spricht der Mann mit dem falschen Blick und dem hohlen Pathos ln den Frauenverfammlungen von seinem »Herz fürs Bock- und trieft von Menfchenlieve, und oann, wenn es gilt, seiner Eitelkeit zu stöhnen und seine Macht zu zeigen, geht er hm und verhindert Erhebungen über die Nothlage armer Schulkinder. Was soll man von der Intelligenz einer Bevölkerung halten, die sich derartiges von emem »Bolksmannebieten läßt, ohne ihm ihren Abscheu vor emem solchen Betragen auszudrückeu, von einem Bürgermeister, der auf so frivole Art seine Macht mißbraucht, um auch die Wohlthätigkeit in den Dienst seiner Paltelagitation zu zwingen! Ise grimm. Die Inden tu Rumänien. Von Saniel Markus. (Schlußbetrachtungen.) Cs ist selbstverständlich, daß man sich unter der Jnterventiou der Mächte zu Gunsten, der Juden in Rumänien nur eine friedlich-freundschaftliche Bermittlung vorzustellen hat. In China, wo die Boxer nichts Anderes thaten, als was die Rumänen in Europa ungestraft thun, hat man freilich eine militärische Execution eintreten lassen. Die gegen die Juden in Rumänien verübten Grausamkeiten sind aber noch viel ruchloser als die der Boxer. In China wurden nur durch eine revolutionäre Bewegung, die sich als eine vereinzelte und auch gar nicht über das ganze Reich verbreitete Erscheinung erwies, empörende Gewaltthätigkeiten verübt, an denen die Regierung allerdings mitschuldig war, ohne daß jedoch ein systematisches, ganz China umfassendes Vorgehen hätte constatirt. werden können. In Rumänien hingegen ist die Judenverfolgung direct von der Regierung ausgegaugen, wird systematisch betrieben, ist durch Gesetz und Praxis constatirt, steht seit 30 Jahren im ganzen Laude zum Trvy aller liugegangenen Verpflichnmgen in Blüthe — und dennoch wehrr Europa das Unrecht nicht ab, obwohl es übergenug friedliche Mittel verfügt, um die rumänischen Politiker zur Anerkennung des Rechtes zu zwingen. Rumänien ist ein- Ackerbaustaat ohne Industrie, es ist völlig auf den europäischen Markt angewiesen; es kann sich nicht etwa wie China isolireu, es muß seine Erzeugnisse absetzen und nothmendige Industrieobjccte, die es sich nicht selbst beschaffen kann, in Tausch nehmen, es muß überdies fortwährend an den Geldmarkt in Europa appelliren. (In Deutschland allein sind für tausend Millionen Mark rumänische Papiere placirt. sAnm. des Hebers.)). Wenn also die fremden Mächte den Rumänen die Geldquellen versperren würden, wenn sie die Cotirung rumämfcher Werthe an den Börsen nicht gestatten, so lange die Rumänen ihren internationalen Pflichten nicht Nachkommen und die Judenfrage conform mit dem Berliner Vertrag lösen, bedarf es gar keines anderen Mittels mehr, um die Rumänen von ihrer Boxer-Politik abzubringen. Daß sie in Geldfragen empfindlich sind, hat sich oft genug gezeigt, und was eine vernünftige und gerechte Regierung durchsetzen kann, wenn sie dre Run änen beiin Geldventel packt, das hat die srauzösifche Regierung gezeigt, als sie sich des Unternehmers Hallier anuahm, den die Rumänen um etliche Millionen prellen wollten. Die bloße Drohung, oaß die rumänischen Papiere von der Panier Börse ausgeschlossen würden, hat genügt, um Hallier ui den Besitz der ihm vorenthaltenen Millionen zu bringen. Und da hat es sich nur um das Geld und das Recht eines Einzelnen gehanoelt — in der Judenfrage ist aber bas europäische Völkerrecht compromittlrt und das individuelle Recht öou 5tu.0u0 Menschen! Europa hätte das Recht, sitzt nach Ablauf von nahezu fünfundzwanzig Jahren seit Abschluß des Berliner Vertrages zu verlangen, daß dessen Bestimmungen endlich erfüllt werden. Es würde aber genügen, wenn nur oie Zusagen ehrlich eingehalten würden, die das Cabinet Brarranu unter Zustimmung der damaligen Opposition dem Juden-Comite gemacht hatte. Aus Grund dieses ganz formell geschlossenen Uebereinkommens hätten sonach dre Machte zu fordern: 1. daß allen rumänischen Juden, die in der Armee gedient haben, das volle rumänische Bürgerrecht eriheilt werde; / 2. daß alle beschränkenden Gesetze aufgehoben werden und die Unterdrückung aufhöre;

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