Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 48 (29.11.1901)
- Date
- 1901-11-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 48 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sette 791 Die A«de« in Rumänien. (Schlußbetrachtungen.) In einer Reihe von Aufsätzen haben wir die von einem hervorragenden Kenner der rumänischen Verhältnisse, dem Generalinspeclor "der türkischen Tabakregie, Herr Saniel Marcus, in französischer Sprache veröffentlichte Darstellung der Lage der Juden in Rumänien mitgetheilt und gelangen nunmehr zu den Schlußfolgerungen, die Marcus, einer der hervorragenden Streiter im Kampfe ums Recht, welchen die Juden in Rumänien geführt haben und noch führen müssen, auf Grund seiner Erlebnisse und Erfahrungen zieht. Aber wir stimmen mit ihm dennoch nicht überein. Er setzt seine Hoffnung auf die Action der Mächte — wir nicht Wir sehen leider, wie wenig bei den .Mächten" Gerechtigkeit gilt und wie sehr politischer und materieller Vortheil überwiegt. Solange nicht eine idealere Auffassung der menschlichen Pflichten bei den Völkern wieder Wurzel faßt, werden auch die Regierungen nicht zu haben sein, diesen Pflichten Anerkennung bei denen zu verschaffen, die sie mit Füßen treten. Wenn wir die gegenwärtige Lage der Juden in Rumänien, die Teilnahmslosigkeit der Mächte eingegangenen Verpflichtungen gegenüber, den Wortbruch der rumänischen Regierungen, die Barbarei der rumänischen Bevölkerung ins Auge fassen, dann müssen wir wohl Marcus Recht geben, daß sich die Verhältnisse in Rumänien — im Vergleiche zu jener Zeit, in welcher Rumänien nicht frei war — viel ungünstiger gestaltet haben, aber wir sehen keine andere Rettung, angesichts der Stimmung, welche in ganz Europa die herrschende ist, als eine ebenso vorsichtige wie zielbewußte Selbsthilfe der Juden. Sie muß innerhalb des Landes selbst organisirt werden, aus eigener Kraft hervorgehen, die Mittel behutsam abwägen und sich mit einer allerdings fast übermenschlichen Geduld wappnen Erst wenn die rumänischen -Juden selbst, Alle für Einen und Einer für Alle, sich diejenige Organisation gegeben haben, die sie aus der Knechtschaft herausführt, werden ihnen ihre Glaubensgenossen wirksame Hilfe darreichen können und dann werden auch die „Mächte" zu haben sein, die mit dem Starken gehen und den Schwachen gegenüber muthig anftreten! Saniel Marcus faßt seine Schlußfolgerungen in folgenden Sätzen zusammen: „Aus dem Vergleiche der traurigen Gegenwart mit der Vergangenheit ergibt sich unzweideutig, daß sich die Lage der Juden in Rumänien nicht nur nicht verbessert hat, wie es nach dem Berliner Vertrag hätte erwartet werden sollen, sondern daß sie sich vielmehr in einer geradezu schrecklichen Weise verschlechtert hat. Alle Verschlagenheit der rumänischen Diplomaten mit ihrer unsinnigen Theorie von rumänischen Unterthanen, die Fremdlinge sind, vermag den ebenso unmenschlichen wie gesetzwidrigen Charakter des herrschenden Unterdrückungssystems .nicht in milderem Lichte darzustellen. Am treffendsten hat der hervorragende rnmänische Staatsmann, damals Ministerpräsident, Carp, in seiner im rumänischen Senat am 7. December 1898 gehaltenen Rede die Grausamkeit, welche die rumänischen Politiker gegen die Juden unter dem Vorwände, daß sie Fremdlinge seien, anwenden, geschildert, in dem er der liberalen Partei mit folgenden Vorwürfen entgegentrat: „Ist es denn etwas Anderes, als daß Ihr einen großen Theil unserer Bevölkerung außerhalb des Gesetzes stellt, indem Ihr einen Grundsatz aufstellt, von dem Ihr bestimmt wißt, daß er eine juridische Täuschung ist? Ihr sprecht immer von Fremdlingen. Sind aber die Juden wirklich fremde Unterthanen, oder sind sie rumänische Unterthanen? In Wirklichkeit sind sie rumänische Unterthanen, die unter keinem fremden Schutz stehen, denen Ihr aber doch nicht den natürlichen Schutz des rumänischen Staates zugesteht und die Ihr als Parias behandelt!" Soll dieses unerträgliche Regime, das seit so langer Zeit in einem Lande, welches den Anspruch erhebt, zu den civilisirten Staaten Europas gezählt zu werden, besteht, endlich beseitigt werden, so müßten die Staatsmänner in den europäischen Parlamenten darauf dringen, daß ihre Regierungen sich der Sache kräftigst annehmen. Diese Intervention müßte im Namen des öffentlichen europäischen Rechtes und nicht blos vom Standpunkt der Menschlichkeit ihren Ausgangspunkt nehmen, denn jeder Appell an die Gefühle der Gerechtigkeit und Menschlichkeit der Rumänen, wie er vom edlen T r a r i e u x. dem Präsidenten der französischen Liga der Menschenrechte, ausging, bleibt wirkungslos. Das verbrecherische Vorgehen der Rumänen ist eine erniedrigende Beleidigung, die sie seit nahezu einem Bierteljahrhundert den europäischen Mächten zufügen. Es liege also an diesen, Rumänien zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen, die es unterzeichnet hat, zu zwingen. Die Rumänen sind sich ihrer Frechheit wohl bewußt. In seiner Wahlrede hat der alte Rossetti es offen bekannt („Ronianul 25. December 1881), indem er sich sogar dieses Vorgehens rühmte, mit den Worten: „Wir können uns dazu beglückwünschen, die Judenfrage im nationalen Sinne gelöst zu haben, und jetzt können wir es eingestehen — wir haben sie gelöst in Widerspruch mit dem kundgegebenen Willen der Mächte, im Widerspruch mit dem Gei st e de ^Berliner Vertrages!" Ich berufe mich hier auf die vom Fürsten B i sm a r ck dem Herrn Bleich rüder ertheilte Antwort bei Uebernahme der Denkschrift, eine Antwort, deren Echtheit von Herrn v. Radowitz dem Professor Lazarus bestätigt wurde: „Um die deutschen Ersparnisse vor einem großen Verluste zu bewahren, sehe ich mich gezwungen, diese Form in der Judenfrage (die rumänische) anzunehmen, aber glauben Sie nicht, daß ich sie als gelöst erachte. Ich lasse sie in der halbverschlossenen Schublade, um sie im gelegenen Augenblick hervorzuziehen". In diesem Sinne haben auch die drei Großmächte, Deutschland, Frankreich und England in der authentischen Note vom 20. Februar 1880, in welcher sie die Unabhängigkeit Rumäniens anerkannten, folgenden Vorbehalt gemacht: Die Regierung betrachtet die ihr mitgetheilten neuen Verfassungsbestimmungen nicht als völlig übereinstimmend mit den Anschauungen, von denen die Sig.natarmächte des Berliner- Vertrages geleitet waren, insbesondere jene, wonach Personen nicht-christlichen Glaubens, die in Rumänien ihren Wohnsitz haben und keiner anderen fremden Nation angehören, einer individuellen Naturalisation sich unterwerfen müssen. Allein im Vertrauen auf den guten Willen der fürstlichen Regierung, daß sie immer mehr und mehr jenen freisinnigen Absichten sich nähern werde, von denen die Mächte erfüllt waren, nimmt sie Kenntniß von den bestimmten Zusagen, die ihr zu diesem Zw e ck e mit g eth eilt w ord en sind". Die Regierungen dieser drei Mächte, insbesondere die von Deutschland und England, deren jetzt lebende, leitende Staatsmänner, die Salisburys und B ü l o w s, ihre Namen unter den Berliner Vertrag gesetzt haben, der von den Rumänen in so rücksichtsloser Weise zerriffen wurde, sollten zur Ehre ihres eigenen Volkes, um des Ansehens ihrer Staaten willen, die Initiative ergreifen und mit den. anderen Unterzeichnern des Vertrages sich vereinigen, damit durch eine energische gemeinsame Action die Rumänen zur Pflichterfüllung, zur Anerkennung des internationalen Rechtes verhalten werden. (Schluß folgt.)