Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 47 (22.11.1901)
- Date
- 1901-11-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 47 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sette 779 Graf Pückler's Erzählungen. Berlin. Der preußische Junker, Graf Pückler. der die antisemitische Agitation als Sport betreibt, wurde bekanntlich vor einigen Tagen wegen Aufreizung in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu einer Geldstrafe verurtheilt. Nun hielt er eine Versammlung ab, in welcher er sich über seine Arretirung und Verurteilung in folgender, schon mehr als burschikoser Weise äußerte: Es kamen der Amtsvorsteher von Klein-Tschirne und ein Dresdener Gerichtsdiener Morgens Früh um 7 Uhr zu mir und sagten, sie müßte» mich verhaften, ich solle doch ja mitmitkommeu und keine Schwierigkeiten machen, sonst müßten sie Gewalt anwenden. Na, ich ging mit und sagte zu dem Gerichtsdiener: „Hären Se, mei Kutester, det is doch eine coloss a l e Unverschämtheit, det Sie mich, m i ch den Grafen Pückler, verhaften wollen. Eigentlich müßte ich Sie jetzt nehmen und in den Schloßkeller von Klein-Tschirne sperren!" Da erbleichte der Mann. „Ja", sagte ich, „und denn müßte Sie mal da unten so acht Tage bei meinen Mäusen und Ratten brummen. Da würde Ihnen wohl denn die Lust vergehen, einen preußischen Rittergutsbesitzer verhaften zu wolle n." Der Mann erbleichte immer mehr. „Uff' en Bahnhof!", sagte ich rund heraus: „Gerichtsdiener, ich fahre Er st er. selb st ver stündlich, und Sie werden natürlich Dritter fahren, sonst fahre ich überhaupt nich mit." ,.Na, denn fahre ich ähm ooch Erschte", sagte der Mann. Na, da la-he ich natürlich und sage: „Det jibt et nich, Mann, ich werde doch nich mit Ihnen zusammen Erster fahren, als preußischer Rittergutsbesitzer. Wo denken Sie hin?" Na, er stieg denn Dritter ein. ich Eisler, und so jondelten wir los. Na, die Verhandlung hat mir nu j a r nich j e f a l l e n. Der Präsident fragte gleich: „Geben Sie zu, daß Sie gesagt haben: Jeder Jude'soll Dresche kriegen?" „I a w o l l!", sagte ich. „Geben Sie auch zu, daß Sie gesagt haben: Mau soll die Jude» mit K e u l e nu n d Dreschflegeln t o d t s ch l a g e n. w o man s i e trifft?" „Ja w oll!", sage ich. „Und geben Sie auch zu. gesagt zu haben: Wir wollen ja die Juden nicht todtschlagen, aber Haue müsseu sie haben, Keile müssen sie kriegen ganz unbändige Keile, daß ihnen di? Schwarte knackt!" — „Jawoll!", sage ich. — „Na, das genügt!", sagt er. Und es genügte ooch. Ich war zu hundert Mark Geldstrafe verurtheilt. Graf Pückur erzählte dann weiter, auch in Berlin habe das Gericht einen Borführungsbefehl gegen ihn erlassen: „Aber ich hatte bei Zeiten davon gehört und mich dünne jemacht, und wie sie diesmal kamen, war ich längst über alle Berje. Zum Termin stellte ich mich aber pünktlich ein. Na, das war nu erst ne Verhandlung. O c d e und langweilig rein zum Verzweifeln! Der Präsident schnauzte mich jleich an. so wie die Verhandlung losjejangen war, blos weil ich den Zeugen Polizei-Lieutenant v. Sanden mit den Worten: „Aber verehrter Herr Lieutenant!" angesprochen hatte. Auch damals haben Sie mich verurtheilt. Na, ich werde mich ja nicht dabei beruhigen. Diese Handlungsweise gegenüber einem A r i st o k r a t e u und Patrioten ist einfach unerhört, incorrect und unstatthaft, und ich werde mich an geeigneter Stelle über die mir zutheil gewordene Behandlung energisch beschweren. Wie man mit mir umaegangen ist, das ist einfach toll, und die janze Verhandlung machte einen kläglichen und jammervollen Eindruck. Die wiss-n ja nicht mal, wie sie die Leute behandeln sollen. Ich verlange als preußischer Rittergutsbesitzer, Graf und Patriot Respect und Achtung, und der Deubel soll mir Den holen, der mir diese Achtung nickt entjejenbringt!" Als Graf Pückler schließlich meinte: „Unsere Behörden laufen eben wie toll und verrückt hinter den Inden her", erklärte der Polizei-Lieutenant die Bersammlung für aufgelöst. Das Attentat gegen Max Rögis. Paris, 15. November 1901. Die Geschworenen von Aix haben h"ute den wegen Mordversuches angeklagten algerische» Agitator Talhouidec f r e i g e s p r o ch e n, welcher in Algier auf den damaligen antisemitischen Maire Max Regis geschossen und denselben verwundet hatte. Das Gericht in Aix hatte in: Delegationswege die Rechtsprechung über diesen Fall erhalten. In der Verhandlung wurde durch Z-ugen der Terrorismus gekennzeichnet, welcher von den antisemitischen Machthabern der Stadtverwaltung in Algier ausaeubt wurde und Gewaltacte förmlich provocirt habe. Gerault-Richard ans Paris sagte, als Zeuge vernommen, Algier stand unter der Schreckensherrschaft der Antisemiten. „Indem der Angeklagte den Angriff auf Max Regis beging, hat er sich im Zustande legitimer Nothwehr befunden, wir wollen Niemandes Ted, aber wir müssen bas Recht haben, uns zu verlheivigen, wenn wir angegriffen werden. Indem Sie Talhonidec sreisprechen, werden Sie den 'Antisemiten Frankreichs zeigen, daß Jedermann das Recht hat. sich zur Wehre zu setzen, und zumal daun, wenn er damit der Sache der Freiheit dient." Der Bertheidig.r sagte: „Wenn Sie den Angeklagten sreisprechen, werben Sie einen Act guter und heilsamer Justiz üben." Die Verkündigung des Freispruches wurde mit den Rufen: „Nieder mit den Antnranzosen!". „Es lebe die Republik!" „Hoch die Jury!" ausgenommen. Äiettj. (Ja» Märtyrin m eines Juden) wird in schlichten aber ergreifenden Worten in einer Eingabe geschildert, welche Srnl (Israel) Minewit ch ans dem Städtchen Kalinkowitz, Kreis Rjeshitz un Gouvernement Minsk an den Gouverneur von Kiew gerichtet hat. Am 43. August 13>!U hat der Kiewer Gouverneur in einem Rundschreiben an die Polizeibehörden des Gouvernements Kiew verfügt. daß alle nach Kiew koinmenden Inden ein polizeiliches Zeugniß vorzwegen baden, in welchem der Zweck der Reiie nach Kiew ihnen amtlich bescheinigt werden muß. Inden, welche olme eine solche Bescheinigmig in Kiew betroffen werden, werden, gleichviel ob ihre sonstigen Papiere in Ordnung sind oder nickt, verhaftet und per S ch lt b in ihre Heimat geschickt. Diese Verordnung hätte ihrer enormen Wichtigkeit wegen im ganzen Ansiedlungsrayon durch Tronunelschläge bekanntgegeben und zur Kenntniß der jüdischen Bevölkerung gebracht werden müssen. Da dies aber selbstverständlich nicht geschehen konnte, so hatte sie die entsetzlichsten Folgen gehabt. Durch dieselbe ist dre Stadt Kiew für alle Inden Rußlands für volle 3 ^Wochen hindurch eine w a h r e Todesfälle geworden, in welche Tausende von indischen Opfern ahnungslos gerathen find. Eines dieser Opfer war der obengenanme Srnl Minewitsw, der seine Leiden, wie folgt, schildert. Am l. September kam ich nach Kiew, um daselbst Maaren einznkanfen. Im Eifer des Geschäfts versäumte ich den Dampfer, der mich von Kiew noch am selben Tage forttragen sollte, und war gezwungen, daselbst in einem Gasthofe zu übernachten, (st. gen 4 Uhr Morgens wurde ick jedoch von (stenbarmen geweckt, welche mich mit noch 4 anderen Juden zunächst nach dein Polizeirevier brachten, hier mußten wir, ohne einen Bissen zu uns genommen zu haben, J volle Stunden warten, bis wir gegen I I Uhr nach dem Polizeipräsidium abgeführr wurden. Bon da wunderten wir gegen -r Uhr nach dem Gefängniß, nin sofort in (stemeinschast mit vieleil Dieben uild Landstreicher:: zunächst nach Kanatop abgeschoben zn werden. Bemerken null ich, daß ich im Besitze eines voUgiltigen Reisepasses mich befand. In zlanatop mußte ich volle I u Tage im (st e f ä n g n i ß z nb rin gen und warten, bis sich eine genügende Anzahl von Dieben und Landstreichern angefammelt hatte, um mit denen zusammen nach H o in in e l abgeschoben zu werden. Hier mußte ich wieder volle 3 Tage im (stefängniß sitzen, bis man mich nach Rjeshitz abschieben konnte. Bon hier aus telegraphirte ich in das nahe Heimalstädtchen, woraus die Behörden des Ortes dem Landrath des Kreises telegraphisch mittheilten, das ich in meinem Städtchen ein angesehener Hausbesitzer bin. Jetzt erst wurde ich, nachdem ich in Gesellschaft von allerhand Gesindel 13 Tage in den Gefängnissen und aus den Landstraßen zugebracht habe, in Freiheit gesetzt. Der Bittsteller fordert nun: 1. Aufhebung .der wahnwitzigen Verordnung; 4. Die Bestrafung der Urheber seiner Oualen wegen F r e i h e i t s b e r a n b u n g. Da der Urheber d-ests über viele Tausende von Inden, welche das Schicksal des Bittstellers getheilt haben, verhängte Elend, kein anderer als der Herr Gouverneur selber ist, so sind wir sehr gespannt, zu wissen, ob der wahnwitzige Despot, der der Urheber jener unerhörten Verordnung ist, der Bittschrift wohl Folge leisten wird. Lehnt der Gouverneur die Bittschrift. welche seine eigene Bestrafung s o r d e r t, ab, so wird zweifellos an den Senat appellirt werden, der ganz vor Kurzem in einem völlig gleichen Fall' den Gouverneur von Charkow angewiesen hat, einen seiner Beamten wegen Freiheitsberaubung vor Gericht zu stellen. Warschau. (Zurück ins Mittelalter!) Zn den in Odessa, Riga, Bialystock, Taganrog mld Warschau bereits bestehenden Handelsschule n sind in diesem Jahre zwei weitere Handelsschulen in Wilna und Minsk hinzugekommen. Neue Schulen dieser Art werden in Wittebsk, Twinsk. Kowno und Odessa geplant. Der Grund für die rapide Vermehrung der Handelsschulen im Ansiedlungsrahon ist in der rigorosen Ausichließu g der Juden aus den dem Eultusministerium unterstehenden Gymnasien, Realschulen und Nniversitäten zu suchen, durch welche die bildungsdürstende jüdische Jugend gezwungen ist, sich »ach einem Surrogat umzusehen, um sich so wenigstens eine gewisse Schulbildung anzueignen. Tie jetzt erfolgte Ausdehnung der 10 Percent Beschränkung auf die unteren und mittleren (Gewerbeschulen wird ten Zudrang der Inden zu den Handelsschulen noch weiter verstärken. Es spielt sich in Rußland am Beginn des -40. Jahrhunderts genau derselbe Vorgang wie im Mittelalter ab. Die Inden werden von der Wissenschaft, dem Ackerbau und dem Handwerk abgedrängt und mit Gewalt dein Handel in die Arme getrieben. Dabei dort die antisemitische „Nowoje Wremja" nicht ans, über die „jüdischen Schacherer" zu schimpfen. Spotten sich selber und wissen nicht wie!