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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-11-22 · 47 (22.11.1901) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
47 (22.11.1901)
Date
1901-11-22
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 47 Seite 777 Dr. Bloch's WochsnschrM. den zusammen. Nebst seinem einzigen Bruder, dem Herrn Julius L e v i und seinen Schwestern, die in inniger Liebe an ihm hingen und ihn wie einen Vater verehrten, waren erschienen: Der Herr Dr. Schischmanow, Legations-Secretär Sr. königl. Hoheit des Fürsten von Bulgarien, in dessen hohem Aufträge. Von dem Fürsten selbst war auch ein Beileidstelegramm aus Sofia augelangt, in welchem er den Verstorbenen als seinen langjährigen, treuen Freund bezeichnet. Ferner waren erschienen: die Herren Baron Gustav Springer, Sectionschef Doctvr L i h a r c z i k, Commercialrath Wolf, Gustav R. v. S ch a rmitze r, Werksdirector I i c i u s k y, Georg R. v. M a t a z a, Fabrikant Fritz Mayer, Dr. S o b o t k a u. v. A. Ebenso war auch die Cultusgemeinde Baden durch ihren Präsidenten Herrn Moriz L e i t n e r, und die Chewra-Kadischa durch Herrn Sigm. R a u s n i tz vertreten. Unser Rabbiner, Herr W. Reich, sprach vor der Bahre im Aufträge der Familie und die Leistung des weitbekannten Redners war auch bei dieser Gelegenheit eine solch' meisterhafte, daß demselben vom Vertreter des Fürsten besonderer Dank ausgesprochen wurde. Am nächsten Tage erhielt Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Reich folgendes Schreiben von dem Herrn Legations-Secretär: Hochwürdiger Herr! Unter dem überwältigenden Eindrücke der wunderschönen, formvollendeten und ergreifenden Trauerrede, welche Euer Hochwürden heute Früh an der Bahre des verewigten Freundes Sr. königl. Hoheit des Fürsten Ferdinand von Bulgarien weil. Moritz L e v i gehalten haben, möchte ich Euer Hochwürden ergebenst bitten, falls Sie ein Concept dieser allen Leidtragenden unvergeßlichen Rede besitzen, mir eine Abschrift davon gütigst zukommen lassen zu wollen, damit ich dieselbe meinen Allergnädigsten Herrn und Fürsten zur Erinnerung an die heutige Trauerfeierlichkeit übersenden könne, wodurch mich Eu:r Hochwürden zu großem Danke verpflichten würden. Empfangen, hochwürdiger Herr, die Versicherung meiner besonderen Hochachtung und Verehrung. Ergebenst Dr. M. St. Schischmanow, fürstl.-bulg. Legations-Secretär. Condolenzen liefen zahlreiche aus den höchsten Kreisen ein, und es zeigte sich, daß dieser Mann, der da zu Grabe geleitet wurde, durch seinen Charakter und sein Ansehen in der hohen Gesellschaft eine Ehre für das Judenthum war. Prag. In einem „Prager Brief", den der „Vorwärts" brachte, lesen wir folgende interessante Schilderung: „Schon lichtet sich das alte Judenviertel. In das dumpfe, erstickende Gemäuer wehen befreiend zugleich und zerstörend die Forderungen der Hygiene und der — Begierden der Grundstücksspeculanten. Auch das Prager Ghetto ist dem Abbruch verfallen, wie das in Frankfurt a. M. bereits verschwunden ist. Indessen ein krauses Nest engverschlungener Judengasien existirt heut noch. Und wie vor Jahrhunderten sitzen und stehen vor den schwarzen, übel riechenden Grüften der Trödel-Läden die armseligen Söhne und Töchter Israels — erinnernd an die Zeit grenzenlosen Elends. Ihre Gesichter haben nichts von dem Reiz der Schönheit und der Jugend. Der Geist der traurigen Waren, mit denen sie handeln, hat sich in ihren Mienen eingegraben. Es sind alte modrige Kleider in dunklen Kerkern, „getragene Sachen", die zufällig Mensch werden. Dennoch kniee ich erschauernd vor Eurer Häßlichkeit — Märtyrer der Jahrhunderte! Und diese Welt dumpfer, öder, verkümmerter Tage und niedrig quälender Sorge endigt in einem Garten voll seltsamer Weihe, voll erhabenem Ernst und fast lieblicher Schönheit: der alte Friedhof, in dem die Prager Juden bis ins 18. Jahrhundert hinein des ächtenden, gelben Zeichens ledig wurden. Zu Tausenden ragen hier die verwitterten grauen Grabsteine hervor, schief, gesunken, dicht nebeneinander, eine Anzahl immer wie aus einer gemeinsamen Wurzel auseinanderstrebend aufwuchernd. Es wurden immer fünf Todte übereinander begraben; darum drängten sich die Male. Auf den Steinen sind Thierbilder eingemeißelt, Namen kündend: Wölfe und Hirsche, ein Karpfen zeigt an, daß ein Karpeles in der Erde ruht. Zwischen den Hügeln und Steinen des Todes aber wachsen üppig die noch grünen Hollunderbüsche. Ein alter Mann sitzt zwischen zwei Steinen, in seinem Schoß ein Drahtgeflecht, auf dem er die schwarz-rothen Hollundertrauben liest. Warum soll man auch nicht nährendes Mus kochen aus den Früchten, die der Menschendünger vieler Jahrhunderte reifen ließ. Man darf nichts umkommen lasten — außer die Menschen. — — — — — — — Mein Fremdenführer hat in seinem Vortrag eine fatale Tendenz. All' die zahllosen armen Juden übergeht er schweigend. Aber auf „die Großen von unfern Leuten" weist er stolz hin. die es auch in der Ghettozeit schon zu Ehren und Würden gebracht. Da ist ein kaiserlicher Rath, der zu dem Hof irgend eines Habsburgers gehörte, da ein Kriegsmann, der Prag gegen die Schweden vertheidigte, selbst eine geadelte Jüdin ist vorhanden; denn der Frau Hendele Schmieles Gemahl ward von Ferdinand II. Anno 1622 zu einem von Treuenberg erhoben. Bermuthlich gehören die heutigen Nachkommen der braven Hendele Schmieles zum hochkatholischen antisemitischen Feudaladel. Vor Allem aber ist da der Grabstein eines gelehrten Rabbi, um den seine 33 Lieblingsschuler gelagert liegen. Dieser Rabbi war ein Freund des großen Tycho de Brahe, der den Himmel eroberte. Des Rabbis Todtenmal ist mit vielen kleinen Steinen übersäet, die Zeichen der Verehrung; denn es ist eine orientalische Sitte, daß jeder, der an das Grab eines bedeutenden Mannes tritt, ein Steinchen auf das Mal legt. Eine tiefsinnige Huldigung . . . Der Ruhm steinigt! — Pilsen. Ein schmerzliches Gefühl erfaßte mich, als ich in einer der letzten Nummern des „Tagblatt" nachstehende Gerichtsverhandlung zu Gesicht bekam: „Neun Frauen und drei Kinder standen am 12. d. M. vor einem Erkenntnißsenate des Strafgerichtes in Prag, wegen Diebstahls angeklaqt. Sie hatten Ende September d. I. auf einem Kleefelde des Oekonomen A. R. in Dablitz bei Prag getrockneten Klee nachgelesen, etwa 22 Bündel, die zusammen einen Werth von 18 Kronen repräsentirten, ehe die Klee-Ernte noch vom Eigenthümer nachgerecht worden war. Die Frauen wurden zu je 48 Stunden Arrests, verschärft mit einer Faste, verurtheilt. Die eventuelle Bestrafung der Kinder wurde der Bezirkshauptmannschaft überlasten. Bemerkenswerth war ein Gutachten des Gemeindevorstandes in Dablitz, aus dem hervorgeht, daß das Aehrenlesen und das sonstige Nachlesen der Felofrucht überhaupt nicht gestattet ist." Wie ganz anders lehrt uns das mosaische Gesetz gegen Arme, Witwen und Waisen verfahren. Da wird dem Landmanne (Leviticus 19. 9.) befohlen: „Und wenn ihr erntet die Ernte eueres Landes, so sollst du nicht gänzlich abernten die Ecke deines Feldes und die Nachlese deiner Ernte sollst du nicht Nachlesen. Und deinen Weinberg sollst du nicht Nachlesen, dem Armen und dem Fremdling sollst du sie überlasten. Ich bin Gott, euer Herr." Ferner heißt es (Deuteronomium 24. 19.): „Wenn du deine Ernte einerntest auf deinem Felde, und du vergistest eine Garbe auf dem Felde, so kehre nicht um, um sie zu holen, dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören, auf daß dich segne Gott, dein Herr, in allem Werke deiner Hände." Diese und noch viele ähnliche Vorschriften wurden den Israeliten als Acker- und Weinbau treibenden Volke gegeben, um sie zur Milde und Wohlthätigkeit gegen Arme und Bedürftige zu erziehen. Das sollte aber auf eine Weise geschehen, daß die Armen nicht beschämt werden. Das Buch der Bücher schreibt vor: Du sollst jene Gaben dem Armen und dem Fremdling überlassen, es sollen diese Unglücklichen an dem Besitzthume des bester situirten Nebenmenschen gleichsam ein Anrecht haben, von dem Gesetze ihnen zugesichert: „Denn ich bin Gott, euer Herr, euer aller Herr!" — Wie ganz anders möchte es in der Welt ausschauen, wenn derartige Gesetze zu Recht bestehen würden, wenn, wie es nach mosaischer Vorschrift lautet, zum mindesten der sechzigste Theil aller Feld- und Baumfrüchte den Armen gehören würde, die dies als ihr Eigenthum betrachten könnten! Wenn die gesammte Nachlese der bedürftigen, nichtbesitzenden Menschenclaste überlassen wäre? — Was würden aber der durchlauchtigste Prinz Liechtenstein und Consorten dazu sagen, wenn einer der Abgeordneten einen derartigen Dringlichkeitsantrag im österreichischen Reichsrath einbringen würde? Welche Stellung würde wohl die polnische Schlachta zu einer derartigen Gesetzesvorlage nehmen? Das sind aber die gesetzlichen Vorschriften der Bibel, Vorschriften, human und milde, wie sie in keinem anderen Religionsbuche der Welt vorgezeichnet find. Während der Gerichtshof in Prag über neun Frauen und drei Kinder zu Gericht sitzt und sie dafür bestraft, weil sie auf dem Felde eines Oekonomen Nachlese gehalten haben, ist in dem viel gelästerten Talmud im Gegentheil zu lesen, daß der Eigenthümer des Feldes strafbar ist, welcher die Nachlese auf seinem Felde für sich behält, er ist vielmehr verpflichtet, die Nachlese aus allen

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