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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-11-22 · 47 (22.11.1901) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
47 (22.11.1901)
Date
1901-11-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 774 Dr. Bloches Wochenschrift. Nr. 47 licheu Verpflichtungen. — Im bayerischen Landtage hatte der antisemitische Centrumsabgeordnete Dr. Heim einen Antrag auf Beschränkung der Anstellung von Israeliten im Richterdieufte auf das Verhältuiß ihrer Zahl zur Gesammtbevölkeruug gestellt. Im Finanzausschuß, der sich am letzten Donnerstag mit dem Justizetat befaßte, wurde der Antrag mit Stimmengleichheit abgelehut; dafür stimmten die antisemitischen Bauernbündler und einige Centrumsabgeordnete eben dieser Färbung, dagegen die Liberalen und gleichfalls eine Anzahl Ceutrumsvertreter. In der Discussion ergriff u. A. der Justizminister Dr. v. Leonrod das Wort und erklärte, „er mache auf das Reichsgesetz über die Gleichberechtigung der Confessiouen aufmerksam. Das müsse er beachten Danach könne israelitischen Rechtspraktikanten der Eintritt in den Justizdieust nicht Verlvehrt werden. Er habe getrachtet, Justizbeamte mosaischen Bekenntnisses dort zu verwenden, wo sie Anstoß nicht erregen. Wo die Confessiouen gemischt seien, werde ein Widerspruch gegen solche Richter nicht erhoben. Die jüdischen Richter seien meistens sehr befähigte, bescheidene Herren, die keinen Anstoß erregen. Er würde das Gesetz verletzen, wenn nur nach einem gewissen Procentsatz die Bekenner des mosaischen Glaubens angestellt würden." Der baierische Justizminister sieht also bereits eine Gesetzesverletzuug darin, daß jüdische Richter nur in beschränkter Zahl angestellt werden sollen; der hessische Justizminister ßagegen vermag eine Gcsetzesverletzung selbst darin nicht zu erblicken, daß überhaupt jüdische Richter nicht augestellt werden. Das ist ein Gegensatz der Auffassungen bei den Justizministern, der doch zu einigem Nachdenken Anlaß gibt. Die Anschauung des baierischen Justizministirs, daß die Beschränkung von Anstellungen im Justizdienst aus confeffionellen Gesichtspunkten auch einmal für eine andere Minoritätscoufeffion. beispielsweise die protestantische in Baiern, schlimme Wirkungen haben könnte, hat die Logik für sich. Es märe sehr wohl denkbar, daß in Hessen die Katholiken nach dem Proportionalprincip behandelt würden, sobald einmal einem Justizminister, der, wie Herr Dr. Dittmar, von culturkämpferischen Neigungen nicht immer ganz frei war, die Zahl der katholischen Richter nicht mehr dem Verhältniß der katholischen Bevölkerungsziffer entsprechend erschiene. Gerade solcher Confequenzeu wegen lohnten nicht nur die liberalen Ausschußmitglieder, sondern auch hervorragende Centrumssührer, wie Dr. von Daller, Dr. Schädler, Lerno den Antrag Heim's ab. Dr. Schädler besonders war es, der warnend betonte, daß aus dem Anträge Gefahren auch für Katholiken erwachsen könnten. Er hat nicht so ganz Unrecht. Es können auch einmal in Hessen Zeilen kommen, in denen die confessiouelle Rücksicht stärker wie im Augenblick die Anstellung der Staatsbeamten zu Ungnnsten der Katholiken beeinflußt. Cvncedirtu sie Herrn Dr. Dlttmar jetzt die Berechtigung seiner''Auffassung, dann dürfen sie sich hinterher auch nicht beklagen. Zur Auswanderung österreichischer Juden nach Amerika. Einem Berichte des nordamerikanischen Einwandei ungs- Comit6s ist zu entnehmen, daß im Vorjahre in die Vereinigten Staaten Nordamerikas 265.6! 8 Männer und 123.113 Frauen eingewandert sind, darunter über 40.000 Juden aus ^ufjlniih und Oesterreich-Ungarn. Diese jüdischen Einwanderer gehörten ausschließlich dem Prvletariate an. Während — so sagt dieser Bericht — die englischen Einwanderer durchschnittlich 32 Dollars und die französischen sogar 39 Dollars per Kopf mitbrachten, hatten die jüdischen Einwanderer bei der Landung auf amerikanischem Gebiete .urch'chuittlich per Person nur 6 Dollars bei sich. Der Bericht des nordamerikanischen Einwanderungs- Comites spricht Bände und bedürfte kei"es weiteren Commeutars, — allein in der Aera des Antisemitismus, wo über den Reichthum der Inden so viel gefaselt wird, ist es nothwendig, darauf hinzuweisen, daß nur die ärmsten unter den armen Juden emigriren und daß nur die desolaten Erwerbsverhaltnisse und die continuirliche Racenhetze die Juden zwingt, zu bem Wanderstabe zu greifen. Es ist männiglich bekannt, daß die russischen Juden von ihrer Heimstätte aufgescheucht werden, daß man sie in gewisse eng ilmgreuzte Bezirke einpfercht, daß sie sich, da ihnen alle iutellectuellen Berufe verschlossen sind, nur mit dem Handel allein zu befassen vermögen. In diesen engbegrenzten Bezirken müssen sie sich nothwendigerweise gegenseitig die schärfste Concurreuz bereiten und sind demgemäß ganz außer Stande, sowohl für sich als auch für ihre Familien auch nur den kärglichsten Unterhalt ins Verdienen zu bringen. Sie sind daher in einer Zwangslage, wenn sie ihre Heimat verlassen müssen. Auch den Juden in Oesterreich, namentlich denen aus der ärmeren Classe, wird das Leben sauer gemacht. Die bemittelten Juden, die im Stande sind, sich iutellectuellen Berufen zuzuwenden, die Industrie und Handel betreiben, sind wohl derzeit auch nicht auf Rosen gebettet. Sie vermögen aber, immerhin für ihren bescheidenen Haushalt, das Allernothwendigste zu erwerben, mehr aber auch nicht, denn hievon gibt die stets mehr überhanduehmende Verarmung ein beredtes Zeugniß. Ganz anders aber ergeht es den armen Juden, denn es an Baarmitteln fehlt und die von der Hand in den Mund leben müssen. Im Vormärz, in der finstersten Zeit der Reaction konnten sich die Juden in Oesterreich zumindest im Handel und Verkehr frei bethätigen; derzeit, wo Oesterreich auf Grund einer freieren Verfassung regiert wird, wo wir Staatsgrundgesetze besitzen, die zumindest ideal die Gleichheit aller Staatsbürger concediren, wird den Juden nicht einmal gestattet, das Hausirgewerbe unbehindert auszuüben. Darf es daher befremden, wenn Tausende und Abertausende dieser vom Schicksale stiefmütterlich bedachten Glaubensgenossen zum Exodus ihre Zuflucht nehmen müssen? Diese Juden, die freiwillig das Exil wählen, thun es — der Noth gehorchend, nicht dem eigenen Triebe! Sie verlassen schweren Herzens ihr Vaterland, wo ihre Ahnen gelebt und wo sie ihre Familien, Vater und Mutter, Brüder und Schwestern, Weib und Kinder zurücklaffen müssen. Die Auswanderung geschieht in den meisten Fällen derart, daß vorerst das Familienoberhaupt (innsi als Avantgarde hinauszieht. Die Mittel zur Reise können selbstverständlich ans Eigenem nicht bestritten werden, denn — wären sie vorhanden — so gäben diese ein Capital, womit die armen Juden noch einige Jahre sich durchzufretten im Stande wären. Diese Mittel werden einestheils dadurch aufgebracht, daß alles mobile Hab und Gut verkauft wird, und anderntheils daß Verwandte und Wohlthätigkeitsvereine den Fehlbetrag beisteuern. Der jüdische Emigrant, wenn er an Ort und Stelle ist, arbeitet Tag und Nacht, legt sich alle Entbehrutlgen auf, um die Reisespesen für seine Familie aufzubringen, die er sich dann kommen läßt, um wieder fern der Heimat einen Familienhausstand zu gründen. Es gehört zu den allergrößten Seltenheiten, daß ein jüdischer Emigrant, sei es in Amerika, A ustralien oder irgendwo, Schiffbruch gelitten und bemüßigt gewesen wäre, wieder sein früheres Vaterland aufzusuchen, allwo ihm ja wieder Entsagung, Noth, Elend, Kümmerniß bevorsteht. Daraus geht hervor, daß es nicht catilinarische Existenzen sind, die ihre Heimat verlassen, die das Vaterland verliert. Es sind vielmehr arbeitsame,, fleißige Leute, die ihrem Heimatlande zu Nutz und Frommen gereicht hätten. Daß dem so ist, dafür liegen vielfache Beweise vor.

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