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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-11-14 · 46 (14.11.1901) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
46 (14.11.1901)
Date
1901-11-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 754 Nr. 46 Dr. Blockes Wochenschrift. und Schachtender alljährlichen Sühnopfer". Der Mann rechts vom Opfer als: „ein Cultusbeamter der Hebräer, Oberer / -es Kahal der Polizei und Henker-Truppe der Hebräer" und die Gestalt io der Mitte: „Leopold Hilsner, jüdischer Leichenwächter aus dem Stamme Lewy, der Beschaffer des Opfers." Den weiteren Inhalt des Flugblattes bilden die aufreizende Rede Dr. Baxa's im Kuttenberger Gerichtssaäle und eine Anweisung: „Wie schützen wir unsere Kinder?", in der es wörtlich heißt: „Gebt den Kindern dieses lebenswahre, fürchterliche Bild zur Hand . . . . und die Kinder -werden die Kunde blitzschnell von Mund zu Mund, von Kind zu Kind, von Haus zu Haus tragen!" Das ist unter den Augen eines Priesters, eines päpstlichen Monsignore, eines Professors am bischöflichen Seminar zu St. Pölten colportirt worden. Was meinen nun die hochwürdigen Herren, die beim Justizminister über Be- . schimpfungen ihres Glaubens Klage führten, zu diesem blutrünstigen Angriff auf unseren Glauben? Sie haben Recht, der Bauer auf dem Lande muß sich absonderliche Gedanken machen, wenn ihm Zeitungen vor die Augen kommen/ dirffrin Heiligstes und Theurrstes in den Koth zerren. Aber welche Wirkung muß es haben, wenn angesehene Geistliche, führende Persönlichkeiten derartige Pamphlete gegen die jüdische Confession unter den Bauern verbreiten? Auch wir wenden uns an die Staatsgewalt, auch wir erbitten eine Audienz beim Justizminister. Wie können solches Hetzschriften unbeanstäudet ihren Weg in die Bevölkerung finden? Der Urheber derselben ist in Berlin zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt worden, wegen Beleidigung der jüdischen Religion; in Oesterreich gehen seine Preßerzeugnisse ungehindert von Hand zu Hand — ja was das Fürchterlichste ist: von Kinderhand zu Kinderhand! Und an den Minister des Innern richten wir die. Frage: Wo war der landesfürstliche Commissär, als in der Grafendorfer Versammlung das Blatt verthcllt wurde? Muß der Bauer nicht glauben, daß jedes Wort darin wahr ist, wenn er, sieht, daß die Staatsgewalt, die ja sonst mit Confiscativnen nicht kargt, solche Darstellungen freigibt? Wie weit es durch diese schamlos und ungestraft betriebene Hetze bei uns schou gekommen ist, lehrt folgende offene Correspondeuzkarte, die dem Herausgeber dieses Blattes am 6. d. M. mit. dem Poststempel Wien, VII/2, zugekommen ist: „L ö'-b l i ch e R e d a c t i o n der „O e st e r r. Wochenschrift" . (an Dr. Bloch) Wien, II. Untere Augartenstraße 1, Aus sicherer Quelle habe ich erfahren, daß Sie, Jud Bloch, an dem Morde in Polna betheiligt waren gemeinschaftlich mit Doctor Güdemann. Wenn Sie sich sofort nicht der Staatsanwaltschaft stellen, werde, ich die Strafanzeige gegen Sie erstatten. Ernst Schneider." Ob Ernst Schneider in einem Anfalle von Delirium tremens diese Worte wirklich geschrieben hat oder ob sein Mcmus non einem seiner würdigen Gesinnungsgenossen geschrieben wurde, wird die eingeleitete Untersuchung lehren. Zuzutraueu ist dem Stampiglien- und Stimmzettelfälscher auch diese Schurkerei. Aber wieder zeigt sich hier die Lässigkeit der Behörde, die trotz der eulgegenstehenden Postumschriften solche Karten beleidigenden Inhalts ruhig befördert und'zustellen läßt. Herr Schneider ist der Club-und Parteigenosse des Monsignore Sch ei ch er und des Dechants Kühschelm, eines Mitgliedes der oben erwähnten Deputation. Wenn diese Vertreter des Clerus genau wissen wollen, wodurch die Achtung vor dem katholischen Glauben so tiefen Schaden gelitten hat, so mögen sie sich bei ihrem Freunde Schneider * erkundigen. Der ' Bericht über . jene Audienz ist dem „Correspondenzblatt für den Clerus"' entnommen und fügt noch hinzu, daß der Minister übe/ die drohenden Worte des Sprechers ' ziemlich aufgeregt war. Baron Spens-Booden hat bei aller Schwäche einen stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Gewiß muß es-daßzWut in Wallung bringen, wenn Leute, welche den Glauben Anderer mit Füßen treten, für sich felfift einen ausschließlichen Schutz verlangen! Vom Jahrmarkt des LpbMs^ Glossen zur Tagesgeschichte. - Rabbinerswitwen mit dem Taufschein..— Zü d i s ch e Lehrbuben b ei ch ristlichsocialen MeistixnJJ— Der öffentliche Frieden um 300 Mk. — Wiener Straßennamen ) -*■' Das Amtsblatt der k. k. Reichshaupt- und 'Residenzstadt Wien Ne. 89 vom 5. November 1901 enthält den iurkundk chen Beweis eines widerrechtlichen Vorgehens der Wiener antisemitischen Verwaltung. Es ist dies eine Kundmachung, betreffend die Katharina und Lazar G o l d st e i n'sche Stiftung Der Name Gold stein gehört zu denjenigen, die von den Antisemitenblättern niemals ohne das bekannte Ausrufungszeicheu (!) ahgedruckr werden; Katharina und Lazar G o l d st e i n waren auch thnisächlich ein jüdisches Ehepaar. Aus. den. ,Jutereffeu„ dieser StisUiiig nun gelangt, wie wir dem Amtsblatte entnehmen, ein B trag von 1230 Kronen an drei hilfsbedürftige Witwen christlicher C o n f e s s i o n zur Bertheilung. Die Thatsache allein, daß ein jüdisches Ehepaar eine Stiftung widmet, die ausichließlich Witwen christlicher Confession zugute kommt, wäre an sich nichts gar so Unerhörtes.. Es wäre möglich, daß das Ehepaar Goldstern durch die Anlegung von Stistungscapitalien speciell für jüdische Witwen gesorgt hat und daß es in seinem Wohltbätigkeitsdrange sich veranlaßt fühlte, vuch an christlichen Witwen Gares zu thun. Daß Inden Wohlthätigkeitsaete üben, an welchen Hilfsbedürftige ohne Unterschied der Confession theilnehmen, ist j i durchaus nichts Seltenes. Das jüdische Mitleid, der jüdische Wohlthätigkeitssinn hält sich niemals an die Confession, sondern ausschließlich an die Nöth: Den'Darbenden und den frierenden, der ieme Unterstützung anfleht, fragt der Jude nicht nach seiner Confession; er erblickt in dem Nothleidenden den . Menschen, der auf die Hilfe seines Nebenmenschen Anspruch macht. Mit der Goldstelil'ichen Sllftung hingegen, die den Gegenstand der im Amtsblatte enthaltenen Kundmachung bildet, hat es ein ganz anderes Bewändtniß. Cs geht aus dem Inhalte dieser Kundmachung selbst hervor, daß die bekanntgegebene Art der Widmung und der Vertheilung nicht blos mit dem Glaubensbekenntnisse und den Personen der Stifter, sondern mit deren ausbrückl i ch e m Will e n in eclatanten Widerspruch steht. Es : heißt nämlich in dieser Kundmachung weiter : . .. . . „Auf diese Stiftung, haben dürftige, im Polizeibezirke Wien wohnhafte Witwen aus dem Cibilstande, von nachgewiesener moralischer Haltung, deren Ehemänner in der Zeit vom 15. Qctobcr 1900 bis 14. October 1901 ohne Hinterlassung' eines' Vermögens gestorben sind und namentlich dem Rabbinats - uüd Lehrerstande angehört.haben^ Anspruch." . Wohlgemerkt also: das Geld wird, so gibt-der-Magistrat bekannt, an Witwen christlicher Confession vertheilt. Insbesondere aber haben, sotheilt derselbe Magistrat mit, Witwen den Vorzug, deren Ehemänner dem R a b bina t s st a n d e. ange.hört baden, und wenn wir weiter hinzufügen, daß in dieser selben Kundmachung des Magistrats neben anderen Papieren auch die Vorlage des Taufscheines verlangt wird, so' sehen wir te.r F .ll einer Rechtsverletzung in seiner vollen Klarheit-vor unseren Augen.- / . : .. ... : , . . . Da das Ehepaar Katharina und Lazar Galdstein gewiß nicht die Absicht hatte, durch seine Stiftung zu bewirken,, daß die Rabbinatswitwen sich taufen lassen, um aus dieser Stiftung betheilt zu werden, so gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder wurden dw Bestimmungen des Stiftbriefes absichtlich ignorirt und es werden Stiftuiigsgelder im Widerspruche zu dein Willen der Stifter jüdischen Witwen und den zu bevorzugenden' Rabbiners'Witwen entzogen und es wird absichtlich die Vorlage des Taufscheines verlangt, obgleich Rabbiners-Witwen mit Taufschein wohl eine' sehr seltene Erscheinung sind. Die. zweite. Möglichkeit wäre, daß man den Stistungsbrief. nicht genau ., gelesen, hat .und .die. Vertheilung ausschreibt, ohne sich um - die Intentionen der .Stifter■ zu kümmern. Scheinbar würbe diese. Alternative .das geringere; Verschulden darstellen, das vielleicht als eine bloße, Schlämpereizu erklären wäre.. 'ThätsächÜch'jst' aber in diesem fälle die citiri/ Kundmachung'ein schwerwiegendes Documettt für ein älliw Rechte'

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