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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-11-14 · 46 (14.11.1901) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
46 (14.11.1901)
Date
1901-11-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 46 Dr■ Bloch’s Jahrgang XVIII Centralorgan für die gesammlen Juiereffeu des Iudenthnms. M - .8 K. k. Pogsparcagen-Amt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Rrdsrlion und Administration: w r-u IX/1, Brrggaffe Nr. 39. Telephon Nr. 14.847. S ■= -* MieNz 18. 1901. -^^- Lrsch eint jeden Freitag. - ■>.. -H- »<» - Brief-Adresse: Wien, IX/I, Derggasse 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. S - Beiußaprsia sttr Sesterrrtch: || Halbjährig 8 Kronen. | Einzelexemplare 50 Heller. I rar'» Ass! and: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 , Anzeigen: Die 4mal gespaltene PetitzeNe 24 Heller. Inhalt. Leitartikel: Eine Audienz beim Justizminister. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Die Ausräubung der armen Juden in Galizien durch die Unio catholica. Zur Geschiche der Juden in Brünn. Ueber die Verwilderung des politischen Tones in Oesterreich in der antisemitischen Aera. Der Antisemit Pfarrer Krösell-Kloxin wegen Hausfriedensbruch vor Gericht. Zur Naturgeschichte des Ritualmordes. — Der jüdische Arbeitsnachweis. — Der Antisemitismus in den kaufmännischen Kreisen Deutschlands und die Abwehrversuche. -- Die Armuth der Juden in Rumänien. — Nehemias und seine social-politischen Bestrebungen. — Correspondenzen: Kranzablösungsspenden zu Gunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Budapest. Lemberg, Troppau, Pilsen, Reichenberg, Bischosteinitz. Zur Schächtfrage. Eine Enquete über die Zahl der jüdischen Schöffen und Geschworenen. Eydtkuhnen, Odessa, Warschau. — Vermischtes: Arische Rechtsprechungen Wien, Bisenz, Brünn, Mährisch-Ostrau, Kimpolung, Kopreinitz, Bukarest.— Feuilleton: Aus dem galizischen Leben. — Literatur. — Neue.Bücher. — Briefkasten. — Inserate. Eine Audienz beim Justizminister. Beim Herrn Justizminister erschien vor einigen Tagen eine Deputation mit einer sehr berechtigten Beschwerde. Die Herren baten um den Schutz der Regierung gegen gehässige Angriffe auf ihre Religion durch eine gewissenlose Hetzpresse. Der Justizminister entgegnete, daß er von diesen Angriffen Kenntniß habe, daß es ihn anekle, so oft er eines dieser Hetzblätter anschaue, und daß er schon zu wiederholten Malen solche Zeitungsnummern confiscirt habe; er hätte aber die Erfahrung gemacht, daß die Confiscation nichts nütze, da die constscirten Blätter trotzdem verbreitet werden und durch die Confiscation noch mehr an Interesse gewinnen. Ein Mitglied der Deputation bemerkte hierauf: „Was Excellenz bemerkt haben, mag für die großen, täglich erscheinenden Blätter Geltung haben; es gibt aber zahlreiche ganz gemeine Provinzblätter, welche in rüdester Weise unsere heilige Religion angreifen; diese Provinzblätter werden nie confiscirt! Was müssen sich unsere Bauern auf dem Lande denken, wenn solche gemeine Angriffe anstandslos gedruckt und veröffentlicht werden dürfen!" Die so sprachen, waren diesmal ausnahmsweise nicht die Repräsentanten der jüdischen Confession, sondern christkatholische Priester: der Dechant Brenner von Burgschleinitz, der Abgeordnete Dechant Kühschelm, der Prior Adalbert Zwieb vom Stifte Geras und der Benedictiner Dr. Robert Breitschopf. Ihre Klage richtete sich gegen die Anflegelungen und Beschimpfungen, denen die katholische Religion seitens der deutsch-radicalen „Los von Rom"-Leute ausgesetzt ist und die thatsächlich an Rücksichtslosigkeit und Niedrigkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Wir begreifen die Entrüstung der hochwürdigen Herren, die in ihren heiligsten Gefühlen verletzt sind, und wir verstehen auch den energischen Ton, den sie zuletzt gegenüber dem Justizminister anschlugen, dem sie drohten, daß sie gegen eine eventuelle Verweigerung des Schutzes seitens der hohen Regierung in ihrer Presse protestiren werden. Die Einrichtungen und Gebräuche der katholischen Religion sind strafgesetzlich ebenso geschützt wie jene aller anderen gesetzlich anerkannten Religionsgenossenschaften, und es geht nicht an, daß der Minister gegenüber dem verletzten Rechte erst auf ein zu schaffendes neues Gesetz verweist, statt das schon bestehende in Anwendung zu bringen. Die Staatsanwälte sind 6X offo verpflichtet, gegen solche Ungesetzlichkeiten subjectiv oder objectiv einzuschreiten, und sie Dürfen für die Unterlassung dieser Pflicht keinerlei Bequemlichkeitsgründe geltend machen. Aber was dem Einen recht, das muß dem Anderen billig sein. Wenn Beschimpfungen gegen die katholische Kirche ein Vergehen sind, dann sind es auch Verunglimpfungen der jüdischen Confession. Die hochwürdigen Herren, die bei dem Minister Beschwerde führten, müßten, wenn die Ehrlichkeit ihrer Empfindung nicht angezweifelt werden soll, consequent sein und ihre Entrüstung auch gegen die Verletzung der religiösen Gefühle Andersgläubiger richten. Wir können aber die traurige Thatsache nicht verhehlen, daß leider sehr oft das Gegentheil geschieht. Die Hetze gegen die jüdische Religion - — wir sagen ausdrücklich Religion! — wird von einem großen Theile der katholischen Geistlichkeit nicht nur geduldet, sondern offenkundig gefördert. Ueber die literarischen Bübereien, deren sich die erzclericale „Mährisch-schlesische Post" in Olmütz befleißigt, ein Hetzblatt niedrigster Sorte, welches sich rühmen darf, in mehr als 500 katholischen Klöstern, Pfarrhöfen und Gesellenvereinen aufzuliegen, haben wir in voriger Nummer das öffentliche Urtheil angerufen. Vor Kurzem hat der Abgeordnete Monsignore Sch sicher, ein Führer der „jungen" Clerisei, in Ober- Grafendorf bei St. Pölten eine Versammlung abgehalten. In dieser Versammlung wurde ein aus dem Berliner Verlage Gustav Adolf Dewald stammendes Flugblatt vertheilt, das den Titel führt: „Der Blutmord an der christlichen Jungfrau Agnes Hruza zu Polna". Das Blatt zeigt eine Abbildung, die eine über den Wolken thronende götÜiche Gestalt darstellt. Unterhalb der Wolken sieht man die Männer, die am Rande eines Jungwaldes ein Mädchen abschlachten und deren Blut in einen Eimer auffangen. Damit über die Bedeutung dieser drei Gestalten kein Zweifel obwalte, ist ein erklärender Text beigefügt. Der Mann links vor dem Opfer mit dem Messer in der Hand wird bezeichnet als: der Zaddik oder „Heilige Mann" der Hebräer, Wunderrabbj

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