Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 45 (8.11.1901)
- Date
- 1901-11-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021385-3021431--11286-3035815- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 45 Dr. Bloches Wochvnschrifk. Seite 743 lassenen Kleinbauern dieses Berhältniß zu den Anwohnern fortgesetzt und nach der Rückkehr der Herrenstämme aus Persien- Babylonien haben sie dieses nicht aufgegeben. Ja. sogar die Herrenstämme mitsammt einer größeren Zahl von Priestern sind Mischehen eingegangen. Diesem Vorgehen glaubte der gesetzestreue und gesetzeseifrige Tirschata nicht anders zu begegnen, als nach dem Vorgänge Esra's eine Entfernung der fremden Frauen anzustreben, was er auch mit diesem ins Werk setzte. Im Wortlaute des mosaischen Gesetzes war dieses nicht begründet. Denn dieses untersagt nur die Eheschließung mit nichtjüdischen Personen, wenn dieselben bei ihrem Glaubensbekenntnisse verbleiben, mit Ausnahme von Amon und Moab. Die weiblichen Personen, die mit Juden Ehen geschlossen haben, waren aber gewiß Proselytinnen, was aus dem ganzen Ton der Erzählung hervorgeht. Denn von der Existenz eines Götzendienstes in jüdischen Kreisen oder von einer Verleitung zu demselben durch nichtjüdische Frauen wird nicht gesprochen. Proselytinnen durfte man aber heiraten. (Fortsetzung folgt.) Correspondenzen. Oessentliche Sitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde vom 1. November 1901, unter dem Vorsitze des Präsidenten kaiserl. Rath Heinrich Klinger. Aus dem (Stiltaufe wird zur Kenntniß gebracht an Spenden: Von Frau Jenny Adler, zur Erinnerung an den Sterbetag ihres seligen Vaters des Herrn Samuel Fränkel für den Erhaltungsfond der israelitischen Versorgungsanstalt (Siechen- Abtheilung).. . K 200.— Von Herrn Dr. Isidor Lederer, als Buße eines wegen Ehrenbeleidigung Belangten für den „Handwerker-Verein .„ 50.— Von Herrn Oberrabbiner Dr. Moriz Güdemann für die Talmud-Thora-Schule.„ 25 — Von Herrn Schachne Landau, für den Erhaltungsfond der israelitischen Versorgungsanstalt ... „20.— Von Herrn Julius Braun, zur Beköstigung armer israelitischer Schulkinder.. „ 10. — Von Herrn Oberrabbiner Dr. Moriz Güdemann, Zeitschriften für die israelitische Versorgungsanstalt. Von Frau Amalie N i r e n st e i n, Bedarfsgegenstand für die israelitische Versorgungsanstalt. Von Frgu Hedwig K o h n, Zeitschriften für die Bibliothek der israelitischen Bersorgungsanstalt. Von Herrn Gustav G r u b e r, Drucksorten für das israelitische Bersorgungshaus. Sammelspenden im I. Bezirke: Für die Armen-Anstalt.. 119.48 „ „ Chewra-Kadisclia.„ 94.03 Im Präsidialberichte gedenkt der Präsident zunächst des großen Verlustes, den die Cultusgemeinde durch das Ableben des Amtsvorstandes Herrn Gustav Wiener erlitten habe; es sei ihm als Pflicht erschienen, am Grabe dieses Mannes der glänzenden Eigenschaften, die ihn in so hervorragendem Maße zierten, zu gedenken und der tiefen Betrübniß des Cultusvorstandes Ausdruck zu geben; er halte es für entsprechend, auch in der Plenarversammlung dieses vortrefflichen Menschen als einer Zierde der Beamtenschaft zu gedenken. Der Vorsitzende constatirt, daß sich die Versammlung zum Zeichen der Trauer von den Sitzen erhoben habe und bittet um die Zustimmung, daß diese Kundgebung dem Sitzungsprotokolle einverleibt werden möge. (Zustimmung.) Der Präsident bemerkt, daß es — so wie ihm selbst — auch der Versammlung zur Befriedigung gereichen werde, zu ver< nehmen, daß der College kaiserl. Rath Moritz Hirsch die Vormundschaft über den Sohn des seligen Amtsvorstandes Wiener übernommen habe. Im Anschlüsse hieran theilt der Vorsitzende mit, daß, obgleich jeder Zweifel an der exacten Gebahrung des Verstorbenen ausgeschlossen war, das Vertretercollegium ordnungsgemäß eine Cassenscontrirung und Prüfung sämmtlicher Bücher und Belege durch eine Commission, bestehend aus dem Obmanne der Finanzcommission Herrn kaiserl. Rath Hirsch und Herrn Vertreter Oberfinauzrath Dr. Rappaport, angeordnet habe. Diese sorgfältig vorgenommene Revision habe die mustergiltigste Ordnung in der Amtsgebahrung ergeben. Im weiteren Verlaufe seines Berichtes bringt der Vorsitzende zur Kenntniß, daß die auf Grund des Plenarbeschlusses vom 20. Juni 1901 erfolgte Neuordnung der feitens der Cultusgemeinde geübten Armenpflege hinsichtlich der Handbetheilung in Geld und Naturalien mit heutigem Tage in Kraft getreten sei und daß aus diesem Anlasse der Armenanstalt über deren Ersuchen geeignetere Amtslocalitäten als die bisher von ihr innegehabten im Hause 1. Seitenstettengaffe 2 angewiesen wurden. In Angelegenheit der am 20. October 1901 stattgefundenen Versammlung von Vertrauensmännern, betreffend die Anstellung ein«'s Hilfspredigers, berichtet der Vorsitzende Folgendes: Wie Sie sich, meine Herren, erinnern, hat der Vorstand bereits im Frühjahre 1900 die Anstellung eines Gemeinderabbiners, zunächst als Hilssprcdiger, beschlossen, vorwiegend auch zu dem Zwecke der Entlastung des Oberrabbiners, ohne daß — was ich hiemit ausdrücklich constatire — ein diesbetreffendes Verlangen seitens des Herrn Oberrabbiners Vorgelegen wäre. In dieser Hinsicht schreibt das Cultusgemeinde-Statut im 8 35 Folgendes vor: „Die Anstellung der Gemeinde-Rabbiner erfolgt durch den Cultusvorstand nach Anhörung von Vertrauensmännern, welche von demselben aus der Mitte der Gemeinde mit thunlichster Rücksichtnahme auf die den verschiedenen rituellen Richtungen angehörenden Bethausvereine hiezu berufen werden/ Demgemäß haben Sie denn auch die Ihnen seinerzeit namhaft gemachten Herren als Vertrauensmänner berufen. Bei der nunmehr am 20. October stattgefundenen Versammlung wurde von der weitaus großen Majorität der Anwesenden der Wunsch ausgesprochen, daß mindestens ein Ternavorschlag erstattet werde. Genau besehen, habe ich den Eindruck, den auch die anwesenden Herren theilen dürften, daß es sich hiebei zunächst nur um Wahrung eines Principes gebandelt haben kann und keineswegs um eine Beurtheilung der Qualification des vorgeschlagenen Candidaten, bezüglich dessen dem Borstande von hervorragender Seite besonders günstige Referenzen nach jeder Hinsicht Vorlagen und deren auch von fachmännischer Seite selbst in der Versammlung gedacht wurde. Die Angelegenheit wird nunmehr den Gegenstand der Beratung in der betreffenden Commission bilden, und wird das Vertretercollcgium Ihnen seinerzeit Anträge vorlegen. Zum Schluffe bringt der Präsident der Versammlung zur Kenntniß, daß Freiherr Dr. Heinrich v. Waldberg im Einvernehmen mit seinen Brüdern eine aus dem Nachlasse seines verewigten Vaters Freiherrn M. v. Waldberg herrührende, überwiegend hebräische Büchersammlung von circa 600 Bänden einem Zwecke zuzuführen beschlossen habe, durch dessen Förderung er gewiß sei, pietätvoll im Sinne des Verblichenen zu handeln; Freiherr Dr. Heinrich von W a l d b e r g habe es dem Ermeffen des Herrn Vicepräfidenten Dr. Stern anheimgegeben, ob diese Sammlung der Bibliothek der Wiener israelitischen Cultusgemeinde einzuverleiben wäre. Herr Vicepräfident Dr. Stern hat nunmehr in diesem Sinne verfügt, mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß die fragliche Büchersammlung dauernd mit dem Namen des seligen Freiherrn M. von Waldberg verknüpft bleiben solle. (Beifall.) Herr Vicepräfident Dr. Gustav K o h n referirt in der Angelegenheit des Simmeringer Bethausvereines. — Er bringt zur Kenntniß, daß über Anregung des Vorstandsmitgliedes kaiserl. Rath Weil eine Zusammenkunft sämmtlicher Interessenten des Simmeringer Bezirkes stattgefunden habe und daß, Dank den Bemühungen des Vorstehers kaiserl. Rath Wilhelm P o l l a k, ein Ausgleich zustande gekommen sei, welcher voraussichtlich dem Vereine die Fortführung seiner Agenden und die Verwaltung des Tempels ohne besondere Mehr-Inanspruchnahme der Gemeindemittel ermöglichen wird. Es stehe zu erwarten, daß der in einer Generalversammlung beschlossenen Auflösung des Vereines zufolge Recurses, welcher von einem Vereinsmil gliede wegen eines bei der Auflösung nnterlausenen Formfehlers eingebracht worden sei. seitens der k. k. niederösterreichischen Statthalterei die Kenntnißnahme verweigert werde. Oberingenieur Arthur Edler von Mises erstattet namens des Verwaltungscomitäs für das Bersorgungshaus der israelitischen Cultusgemeinde nachstehenden Bericht: