Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 45 (8.11.1901)
- Date
- 1901-11-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 45 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 739 Das Uadererthnm auf der Tribüne. Das Parlament ist nirgends in der Welt eine Erziehungsanstalt für gute Sitten, und vielleicht betont man eben darum so oft'die Nothwendigkeit des „parlamentarischen Anstandes", weil sich die Volksvertreter mit besonderer Schamlosigkeit über die Pflichten wohlerzogener Leute hinwegsetzen. In Oesterreich aber sind die Verhandlungen des Reichsrathes geradezu eine Pflanzstätte aller Brutalität und Niedertracht geworden. Lumpereien, Charakterlosigkeiten, Nichtswürdigkeiten, für welche deren Urheber im bürgerlichen Leben die tiefste Verachtung träfe, werden dort als Heldenthaten gepriesen und finden johlenden Beifall. Die Immunität der Abgeordneten wird heute nicht dahin aufgefaßt, daß der Volksvertreter in seiner freien Ueberzeugung vor der Willkür der Staatsgewalt geschützt ist, sondern sie gilt als ein Freibrief zur Beschimpfung Wehrloser, zur Besudelung der Ehre politischer Gegner, zur Denunciation Unschuldiger und zur Aufreizung gegen friedfertige Staatsbürger. In der Bethätigung solch' hochherziger Gesinnungen schreiten Alldeutsche, diese patentirten Vertreter des deutschen „Edelvolkes", allen anderen Parteien voran. Im Vormärz gab es nichts Verächtlicheres und Schmählicheres, als das Nadererthum. Heute werden die Delatoren mit der Purpurtoga bekleidet und man kann für die Bewerbung um ein Abgeordnetenmandat keine bessere Empfehlung mitbringen, als wenn man in der Lage ist, auf eine Reihe gelungener Denunciationen hinzuweisen. Ein lebendiges Beispiel für die Wahrheit dieses Satzes bietet ja der alldeutsche Abgeordnete Herzog, dessen sittliche Qualitäten in jüngster Zeit gebührend gewürdigt worden find. Es scheint aber, als wenn die Lorbeeren des Denuncianten Herzog seine engeren Parteigenossen Hauck und Wolf nicht schlafen ließen. In der Dienstag-Sitzung des Abgeordnetenhauses haben die Abgeordneten Hauck und Genossen, d. h. die gesammte alldeutsche Vereinigung, eine Interpellation an den Justizminister gerichtet, in welcher der Director des Colosseums, Herr Arthur Brill, beschuldigt wird, in einem Civilprocesse zwischen den Herren Karl Blasel und Lucian Brunner einen Meineid abgelegt zu haben. Mit welcher unerhörten Frivolität hier die Ehre eines Abwesenden und daher Wehrlosen in den parlamentarischen Koth gezerrt wird, geht aus folgender Erklärung hervor, die Herr Brill im „Fremdenblatt" veröffentlicht: „Herr Leopold M. Blasel hat im Frühjahre dieses Jahres gegen mich eine diesbezügliche Anzeige erstattet. Nach gepflogener Voruntersuchung hat die Staatsanwaltschaft laut Zustellung des k. k. Landesgerichtes vom 11. Mai 190 l, Z. 201/1 dieselbe gänzlich eingestellt." Die Parlamentarische Immunität soll also dazu dienen, von dem Justizminister die strafgerichtliche Verfolgung eines Mannes zu e rpressen, dessen vollständige Schuldlosigkeit die Staatsanwaltschaft durch Einstellung der gegen ihn böswillig heraufbeschworenen Untersuchung attestirt hat. Auch Herr Wolf ist unter die Naderer gegangen. In derselben Sitzung denuncirte er den Sectionschef Klein, daß er die „Verjudung" des Richterstandes durch die Ernennung ausgezeichnet qualificirter Richter jüdischer Abstammung, wie Dr. Josef Friedländer, Dr. B e i s s e r, Dr. Fried, Dr. Felix, Dr. Rappert rc., verschuldet habe. Wir haben an all' diesen Herren kein persönliches Interesse, denn sie alle haben aufgehört, Juden zu sein. Wohl aber hat der Staat ein Interesse daran, ob die Achtung vor seinen richterlichen Functivnären auf solche Weise untergraben werde und gegen die Justizverwaltung der Vorwurf der Protectionswirthschaft erhoben werden darf. Es wird da ein förmlicher Sport mit der Vernaderung getrieben und das „hohe Haus" ist so tief gesunken, daß es diese feigen Denunciationen nicht mit Entrüstung, sondern mit „lebhafter Heiterkeit" aufnimmt. Herr Wolf vindicirte sich am Schluffe seiner Rede „Männerstolz von Königsthronen." Ein sonderbarer Stolz, der ihn nicht verhindert, die von ihm verachteten Juden anzuschnorren und mit jedem Polizeispitzel zu wetteifern! Die socialen nnd mirthschaMchen Interessen der nngarischeu Staatsangehörigen in Oesterreich. Das neue Heimatsgesetz räumt auch Ausländern den Anspruch auf die Erwerbung des Heimatsrechtes an dem Orte ihres zehnjährigen ununterbrochenen Wohnsitzes ein. Ausländer sind nun auch jene Tausende unserer Glaubensgenossen ungarischer Nationalität, die seit langen Jahren ihr Vaterland jenseits der Leitha verlassen haben, um sich in Wien eine dauernde Existenz zu begründen. Die meisten von ihnen sind kaum noch durch die Erinnerung mit ihrer alten Heimat verknüpft, ja sie sind im vollen Sinne des Wortes heimatlose Juden, denn durch ihre mehr als zehnjährige Abwesenheit von Ungarn haben sie ihre Zugehörigkeit zum ungarischen Staatsverbande verloren, ohne das österreichische Staatsbürgerrecht erworben zu haben. Dieser Zustand der Heimatlosigkeit birgt eine ernste Gefahr in sich. Nicht nur deshalb, weil die Nachlässigkeit der Eltern sich an den. Kindern bitter rächen muß, die gewisse Berufe und Erwerbszweige, deren Ausübung an die Bedingung der Staatsangehörigkeit geknüpft ist, nicht ergreifen können, sondern mehr noch deshalb, weil all' diese aus Ungarn stammenden Juden eines Tages unsanft aus der vermeintlichen Sicherheit ihrer Existenz aufgescheucht werden können. Wir leben in ernsten Zeiten! Der nationale Haß nimmt immer brutalere Formen an, der Antisemitismus scheut vor Gewaltthätigkeiten nicht zurück. Wenn es möglich ist, daß trotz allen Völkerrechtes österreichische und russische Staatsangehörige aus dem Deutschen Reiche ausgewiesen werden, lediglich aus dem Grunde, weil sie dort „lästig" fallen, wer bürgt dafür, daß nicht morgen oder übermorgen die österreichische Staatsgewalt, dem sanften Drucke der christlich-socialen öffentlichen Meinung nachgebend, mit den ausländischen Juden in gleicher Weise verfährt? Das stolze Bewußtsein aber, ungarische Staatsbürger zu sein und als solche den Schutz der ungarischen Regierung für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, wird in diesem Falle versagen, denn diese Staatsbürgerschaft ist, wie schon erwähnt, bei den Meisten nur noch ein leerer Wahn. Schutz- und hilflos sind sie dem Ansturm ihrer Gegner preisgegeben und sie müssen Gott danken, daß sie bisher hier geduldet wurden, daß sie hier ihren Geschäften nachgehen, ihre Kinder in die Schulen des Herrn Lueger schicken und an allen sonstigen Annehmlichkeiten des antisemitischen Wien theilnehmen durften. In einer Zeit, wo selbst die einheimischen Juden als Fremde, als Eindringlinge bezeichnet werden und in den gesetzgebenden Körperschaften die Anträge auf Entrechtung aller Juden sich häufen, haben die ausländischen Juden alle Ursachen, auf die Sicherung ihres Daseins bedacht zu sein und nicht auf ein vermeintliches Recht zu pochen, das sie längst nicht mehr besitzen. Die Gefahr einer Ausweisung besteht eigentlich jeden Tag, sie ist sogar die imperative Straffolge von Verurtheilungen wegen einzelner Delicte, wie z. B. der llebertretuug des Hazardspieles. Ihr vorzubeugen, ist eine dringende Pflicht, der sich unsere ungarischen Glaubensbrüder so rasch als möglich selbst unterziehen müssen. Das Mittel hiezu ist durch das neue Heimatsgesetz gegeben. Jeder noch zu Ungarn gehörige oder des ungarischen Staatsbürgerrechtes verlustige Jude muß sofort um die Aufnahmszusicherung in der Gemeinde Wien und in weiterer Folge um die Ertheilung der österreichischen Staatsbürgerschaft einschreiteu. Hier, wo er sich dauernd niedergelassen, wo er seinem Erwerb nachgeht, wo er seine Kinder großzieht und verheiratet, hier, wo seine wahre Heimat ist, muß auch seine gesetzliche Heimat sein. Alles Pochen auf die freiheitlichen Zustände in Ungarn ist werthlos, denn abgesehen davon, daß sich auch in Ungarn der Antisemitismus mächtig regt, wird ihn, den Heimatlosen, Ungarn nicht schützen. Die Erwerbung des Heimatsrechtes in Wien muß rasch und allgemein erfolgen. Zu diesem Zwecke möge sich aus der Mitte der ungarischen Juden selbst em C o m t1 e constituiren,