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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-11-01 · 44 (1.11.1901) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
44 (1.11.1901)
Date
1901-11-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 728 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 44 Die wohlhabende Judenschast in Böhmen hatte größere Beträge zusammengebracht, doch enthalten die mir vorliegenden Acten darüber keine näheren Angaben. Am 26. November 1748 war auch die Schuldigkeit für das Jahr 1748 bis auf 400 fl. abgeführt. Dieser Rest wurde, wie es scheint, nicht mehr bezahlt, denn noch am Ende des Jahres 1748 erfolgte die Eonvertirung sämmtlicher Judensteuern in Mähren. Sie wurden fortan mit 87.700 fl. Contribution und 10.758 fl. für den Domesticalfond festgesetzt und es verschwindet also auch die Paradiesäpfelsteuer wieder. Dreiundzwanzig Jahre später ist von ihr noch einmal die Rede. Am 24. Juli 1771 reicht der im 82. Jahre seines Alters stehende „Projektant" David Heinrich Lehmann ein Majestätsgesuch um Auszahlung der ihm als Remuneration noch gebührenden tausend Ducaten ein. Es scheint dem Manne, in dessen erfinderischem Kopfe die Idee zu der neuen Judensteuer entstanden war, nicht besonders gut gegangen sein, denn er erzählt in seinem Gesuche an die Kaiserin, daß ihm „ohne Zuwendung dero mütterlichen Gnade kein anderes mittel übrig ist als den Bettelstab anzutretten." Er sei in Folgender „ausgestandenen Mühseligkeiten nicht mehr im Stande, die nothwendrgen Lebensmittel beyzufchass en." Aus meinen Acten ist nicht ersichtlich, ob das Majestätsgesuch einen Erfolg gehabt hat oder nicht. Verdient wäre derselbe wohl kaum gewesen. w. m. (Aus der „Montags-Revue".) Die Gesammtorganisation fcß* deutschen Jude«. Das in der Ueberschrift genannte, vom Herrn Dr. Philippson herrührende Projekt scheint seiner Verwirklichung näher zu kommen, wie es das nachfolgende Rundschreiben zeigt. „Die Gesammtorganisation der deutschen Juden in die Wege zu leiten, ist Aufgabe des Unterzeichneten Ausschusses. Zwei Ve Sammlungen haben sich mit der Frage der Gesammtorganisation beschäftigt. Die Versammlung am 27. December 1900 hat beschlossen: Es'wird ein Ausschuß eingesetzt, welcher auf Grund der heutigen Berathungen im Anschluß an den Central- Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und die übrigen bestehenden jüdischen Organisationen einer neu einzuberufenden Versammlung weitere Vorschläge behufs Organisation einer dauernden Vertretung aller Juden Deutschlands unterbreitet. Der Ausschuß besteht aus den fünf Herren, welche denselben bisher bildeten, ferner aus je einem Delegirtcn der großen jüdischen Organisationen (Gemeindebund, Eentral-Verein d. St. j. Gl., Rabbinerverband, Lehrerverband, Logen, Provincialverbände, cv. der größten jüdischen Gemeinden der Provinz rc.). Dem Ausschuß wird ferner das Recht der Zuwahl (Abgeordnete rc.) bcigelegt. Die Versammlung am 3. März 1901 hat beschlossen: Ein Entwurf des geschäftsführenden Ausschusses ist einer neuen Versammlung zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Bis dahin ist der Anschluß derjenigen Organisationen zu erstreben, welche sich bis jetzt nicht erklärt oder ablehnend verhalten haben. Es gilt jetzt den Anschluß aller betheiligten Organisationen herbeizuführen und die etwa noch hie und da bestehenden Bedenken gegen die Bildung der Gesamm organisation zu zerstreuen. Eine solche Gesammtorganisation ist im Interesse der Gesammtheit dringend geboten. Nicht blos die Noth der Zeit, sondern die natürliche Fortentwicklung aller geistigen Institutionen verlangt, daß alle Kräfte im Judenthum zu'ammengefaßt werden, damit dasselbe seinen Bestand wahre und stärke, seine Mission erfülle. Es handelt sich nicht darum, den bestehenden Vereinen noch einen neuen Verein mit neuen Sonderausgaben hinznzufllgen, der jene majorisirt oder ihre Zwecke und Ziele durchkreuzt, sondern es soll ein Verband geschaffen werden, der sie einigt und sie zu gemeinsamer, einheitlicher Arbeit an den gemeinsamen Aufgaben verbindet. Die Gesammtorganisation will und wird das Bestehende wahren, wohlerworbene Rechte nicht verletzen, in die Befugnisse der Einzelverbände nicht eingreifen. Fragen des Cultus und des Ritus sollen seiner Eompetenz überhaupt entzogen sein; grundlos ist die Befürchtung, daß sich im Laufe der Zeiten ein Kirchenregiment entwickeln könnte, welches die Strenggläubigen durch freigeistige Anschauungen oder die freiere Richtung durch den Geist starrer Rechtgläubigkeit bedrücken könnte. Daß etwa in Zukunft die Eompetenz des Gesammtverbandes auf religiöse, cultuclle und rituelle Fragen ausgedehnt werde, kann durch Bestimmungen der Satzungen dauernd und wirksam verhindert werden. Man werfe nicht ein, daß einem Theil der Organisationen, an die wir uns wenden, um deßwillen der Beitritt versagt sei, weil der Verband sich mit polttischen Fragen werde beschäftigen müssen. Einmal steht nichts im Wege, daß die jüdischen Organisationell die ihnen zustehenden politischen Rechte ebenso wahren, wie jede andere. Politische Rechte der Juden sind in Deutschland durch Verfassung und Gesetz gewährleistet. Aber ihre Anwendung ist ungleich, ihre Auslegung meist gleichbedeutend mtt ihrer Einschränkung.. Da soll die Gesammtorganifation als Schutzmittel dienen; sie soll Gesetzesverletzungen und Gcfetzeseinschränkungen verhindern. Besteht die Gesammtorganisation als beglaubigte Verttetung der sämmtlichen oder der größten jüdischen Organisationen, so hat fie Gewicht genug, um die Verkümmerung wohlerworbener Rechte zu verhüten. Es hindert ja auch nichts, daß Organisationen, denen eine politische Thätigkeit untersagt ist, dem Gesammtverband nur innerhalb derjenigen Grenzen beitreten, die nach ihren Satzungen zulässig erscheinen. Daß einzelne süddeutsche Staaten eine staatlich geordnete Territorial-Vertretung der Juden haben, kann kein Hinderniß für eine Gesammtorganisation aller deutschen Juden sein. War es doch die badische Vertretung, die vom Anfang.an mit warmem Eifer für die Bildung der Gesammtorganisation eingetreten ist. Man kann auch nicht einwenden, daß durch die Errichtung des Verbandes die antisemitische Bewegung gestärkt werden würde. Was wir als richtig erkennen, haben wir unbekümmert um den Antisemitismus zu thun. Hätten die Juden eine Gesammtvertretung gehabt, hätte die ihnen nachgesagte Solidarität bestanden, nimmermehr wäre den Antisemiten gelungen, was sie in Verkümmerung der Rechte der Juden erreicht haben. Was kann mehr Unterstellungen. Unkenntniß, Neid und von Parteigeist getrübte Anschauungen beseitigen, als das Bestehen einer Gesammtvertretung, deren Mitglieder der Oeffentlichkeit bekannt sind, deren Thätigkeit beobachtet werden kann? Alle Gründe, welche gegen die Gesammtorganisation vorgebracht werden, sind nicht stichhältig. Die alte Zeit mit ihren Anschauungen, Errungenschaften und Mängeln ist dahin. Der Einzelne muß der Gesammtheit Opfer bringen. Es gibt kaum eine Bevölkerungsclasse, welche die Nothwendigkeit einer Gesammtvertretung nicht erkannt hat, eine solche nicht besitzt oder erstrebt. Sollen die Juden in Deutschland etwa so lange warten, bis ihnen der Staat eine Gesammtvertretung auferlegt? Die geistigen Kräfte des Judenthums sind in Deutschland stark genug, um aus sich heraus eine Organisation zu schaffen, die keinen anderen Zweck hat, als das zu fördern, was die Gesammtheit der deutschen Juden selber als für sich dienlich erachtet. Ist es hier gelungen, den Juden die völlige thatsächliche Gleichberechtigung zu erringen, dann kann sie dazu übergehen, auch den Glaubensgenossen im Osten ihre hilfreiche Hand zu leihen. Wie die Gesammtorgani'ation im Einzelnen gegliedert sein soll, ist Sache der Beratbung und Beschlußfassung. Daß sie einen geschäftsführenden Ausschuß in der Hauptstadt des Deutschen Reiches haben muß, dürfte in der Natur der Sache liegen. Daß dieser Ausschuß hervorgehen muß aus einer größeren Versammlung aller Delegirten der jüdischen Organisationen oder Corporationen, kann ebenso wenig zweifelhaft sein. Die Wahl dieser Delegirten zu regeln-, gibt es mancherlei Wege, über die eine Verständigung möglich ist und erfolgen wird. Ob die einzelnen Organisationen einen oder mehrere Delegirte zu wählen haben, ob einzelne Gemeinden selbstständig Delegirte erwählen, oder mehrere kleine Corporationen zusammen ihren Vertreter bestimmen — all das wird durch gemeinsame Besprechung festgestellt werden. Eine Frage der Zweckmäßigkeit ist es, wie oft und an welchem Orte die Delegirtenversamnilung zusammenzutreten, in welchen Zeiträumen der Ausschuß ihr Bericht zu erstatten hat und Aehnliches mehr. Die Hauptsache ist und bleibt, daß eine Vertretung aller deutschen Juden geschaffen wird, die als solche beglaubigt ist, für alle deutschen Juden eine Schutzwehr gegen unberechtigte Angriffe bildet, Behörden, Verwaltungen und Privatpersonen gegenüber unsere Rechte wahrt und durch Rath und That Aufklärung schaft, wo Unverstand, Haß und Neid die Rechte der Juden zu verkümmern drohen. Was der Einzelne nicht erreichen kann, was die einzelnen Corporationen oder Organisationen nicht vermocht haben, das wird die Gesammtorganisation erreichen. Früher oder später muß es zu dieser Gesammtorganisation kommen, dazu drängen die Verhältnisse mit zwingender Nothwendigkeit. Helft uns daher schon jetzt die Organisation zu schaffen, die um so wirksamer sein wird, je schneller sie ins Leben tritt! Der Ausschuß: Bernhard Breslauer, Dr. Edmund Friedemann, Dr. E. Fuchs, Dr. Horwitz, Dr. M. Philippson. Zustimmungserklärungen wolle man an Herrn Gen ralsecretär Alphonse Levy, Berlin NW., Karlstraße 26, möglichst bald gelangen lassen." Unsere Stellungnahme behalten wir uns vor. Correspondenzen. Wien. Am 20. October fand im „Restaurant Wiener" die constituirende Generalversammlung des „Vereines zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judenthums in Wien und Niederösterreich" statt. Herr Bernhard Hofbauer als Einberufer begrüßt die zahlreich besuchte Versammlung und bezeichnet es als gutes Omen, daß der Verein ins Leben tritt, nachdem wir im Wochenabschnitt das Eintreten Abrahams für die jüdische Gottesidee verlesen hörten. Die Versammlung -acclamirt Herrn Hvsbauer zum Vorsitzenden, Herrn Prof. Salzmann zum Protokollführer. Das provisorische Comite unterbreitet einen Vorschlag für die Vorstandswahlen und wird dessen Liste über Antrag des Herrn Bondy mit Acclamation angenommen. Dieser Vorschlag berücksichtigt thunlichst alle Bezirke Wiens und die größeren Bethäuser, um die Interessen des Vereines allenthalben vertreten zu haben.

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