Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-11-01 · 44 (1.11.1901) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
44 (1.11.1901)
Date
1901-11-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021385-3021430--11269-3035797
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 44 Dr. Blorlz's Worhenfchrifk. Seite 727 sagen zumindest in einigen Punkten ihre Zuverlässigkeit raubten. Bei befangenen, ungebildeten Zeugen sei dies in umso höherem Maße der Fall, ebenso bei späteren wiederholten Vernehmungen, wo die Zeugen in der Regel nicht an ihre ursprüngliche Wahrnehmung, sondern an ihre letzte Aussage anknüpften. In Könitz sei der Einfluß einer Massensuggestion zweifellos und die große Zahl falscher Aussagen darauf zurückzuführen. Nur Richter, denen eine reiche psychologische Erfahrung zu Gebote stehe, könnten sich in solchen Fällen aus dem Wirrwarr widersprechender und unrichtiger Zeugenaussagen zurechtfinden. Falsch und gefährlich sei es aber gewesen, auf diese Widersprüche eine Reihe von Meineidsprocessen auszubauen. In Könitz habe sich wieder gezeigt, daß unser gesummter criminal i fii s ch e r Apparat nur bei alltäglichen, gewerbsmäßigen Verbrechen prompt arbeite, in anderen Fällen aber meist versage, nicht zum geringsten Theile wegen der mangelnden psychologischen Vorbildung der Richter und Staatsanwälte. Die Hauptforderung Aller, die an einer geordneten Rechtspflege ein Interesse hätten, müsse deshalb zunächst eine Umgestaltung des ganzen Voruntersuchungsverfahrens, begründet auf einer besseren psychologischen Werthung der Zeugenaussagen, bilden. Es ist dies eine alte Forderung Liszt's, deren Verwirklichung aber an dem Widerstand der Regierung und anderen Factoren bisher gescheitert ist. Die Geschichte einer Indenstener> Im Jahre 1736 machte ein Prager Handelsmann, Namens David Heinrich Lehmann der böhmischen Hofkanzlei den Vorschlag, auf die Einfuhr der von der Judenschaft zur Feier des Laubhiittenfestcs gebrauchten Adamspäfel eine „besondere Mauth" zu legen. Diese besondere Mauth werde „dem höchsten Aerario" ein „sicheres Quantum" abwerfen und es in die Lage setzen, davon dem Antragsteller eine Gratification von zweitausend Ducaten anszuzahlen. Der Vorschlag kam unter Karl VI. nicht zur Erledigung und ruhte auch während der Kriegswirren in beir ersten Jahren der Regierung Maria Theresias in irgend einem Prager oder Wiener Actenschranke. Erst im Jahre 1744 mag sich Jemand wieder des Vorschlages erinnert und der Kaiserin darüber Vortrag geholten haben. Die Folge davon war ein Hofdecret an die böhmische Hofkanzlei und an das königliche Amt in Brünn, in dem die Kaiserin, sich auf den erwähnten Antrag berufend, mittheilte, daß derselbe „wohl zu acceptiren" wäre, daß man aber dennoch über ihn zur Tagesordnung übergehen und es den Juden nach wie vor freistellen wolle, die Adamsäpfel zu kaufen, wo und wie es ihnen belieben würde. Nur mußte die Judenschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien für diese ihr gnädigst gewährte Einkaufs-Freiheit alljährlich den Betrag von 40 ono fl. an die Aerarialcasse in Wien abführen. Für das Jahr 1744 — das Hofdecret ist vom 17. Juli datirt — sei der vorgeschriebene Betrag sogleich zu erlegen, widrigenfalls die Judenschaft vom 1. Jänner 1745, an gezwungen sein werde, ihre Adamsäpfel um festgesetzte Preise und in einem bestinimten Ausmaße nach Weisung der Regierung zu beziehen. Die verlangten 40.000 fl. waren in der Weise aufzutheilen. daß die Juden in Böhmen sieben Zwölftel, die mährischen vier Zwölftel und die schlesischen Juden ein Zwölftel der Summe erlegen sollten. Die sonderbare Motivirung der neuen Steuer hatte für die Judenschaft nichts Ueberraschendes, denn sie war seit langer Zeit gewohnt, jede Erleichterung ihrer Existenz mit baarem Gelde zu bezahlen. Abgesehen von den alljährlich zu leistenden nicht geringen Steuern hatten beispielsweise dle mährischen Juden erst vor dreizehn Jahren für die Erlaubniß, wieder mit Wollwaaren Handel treiben zu dürfen, 60.000 fl. nebst einem freiwilligen Geschenke von 500 Ducaten bezahlt. Vor kaum zehn Jahren hatten sie für die Aufhebung eines allgemeinen Heiratsverbotes 100.000 fl. und 2500 Ducaten entrichtet. Für den Festungsbau in Brünn 1742 hatten sie 50.000 fl. und für die Reise der Kaiserin nach Böhmen im Jahre 1743 ebenfalls 50.000 fl. und 1774 zur „Land-Defension" abermals 15.000 fl. beigesteuert. Selbstverständlich hatten sie unter den Kriegswirren ebenso gelitten, wie die übrige Bevölkerung, so daß sie kaum im Stande waren, ihr jährliches „Contributionale" aufzubringen. Und nun verlangte man abermals von ihnen eine neue Jahressteuer von 13.333 fl. 20 kr. Diese Summe war für die mährische Judenschaft einfach unerschwinglich. Das königliche Tribunal in Brünn stellte aber zunächst keine Untersuchung darüber an, ob die neue Steuer zu erschwingen sei, sondern ließ sie durch den Landesrabbiner ganz einfach den einzelnen Gemeinden zurepartiren. Diese Repartitionstabelle des Landesrabbiuers Berend Gabriel E s k e l e s*) liegt vor. Wir ersehen aus ihr, daß die Anzahl der *) Es ist der in Wien residirende reiche Bankier Eskeles. Er unterschreibt sich „Königlicher Hofjude, wie auch kgl. hungarischer und mährischer Judeuschaft Ober- und Landesrabbiner". mährischen Judengemeinden 44 betrug, u. zw. entfielen auf den Olmützer Kreis 8, auf den Prerauer 6, auf den Brünner 10, auf den Znaimer 9, auf den Jglauer 5 und auf den Hradischer 6 Gemeinden. Der weitaus reichste Kreis war der Brünner mit der Nikolsburger Judengemeinde, der allein 2971 fl. 9 kr. vorgeschrieben wurden, während die 9 Gemeinden des Znaimer Kreises zusammen nur 1132 fl. 8»/, kr. als Vorschreibung erhielten. Die Steuerrepartition wurde den Judengemeinden im Monate März 1745 durch die Kreisämter vorgelegt, und sollte die Schuldigkeit für das Jahr 1744 sofort eingetrieben werden. Selbstverständlich ließ die Judenschaft eine Protesteingabe verfaßen, die sie am 9. April 1745 beim königlichen Amte in Brünn vorlegte. Sie bat darin, daß die Kaiserin wie bisher „den freien Einkauf der Paradiesäpfel noch fernerhin allermildest »erstatte." Sie erklärte sich auch bereit, alljährlich 150 Stück Aepfel zum Preise von 4 fl. für das Stück abzunehmen, mehr zu bieten sei sie außer Stande. Uebrigens müsie die Judenschaft in Mähren darauf gefaßt sein, noch im Juni des laufenden Jahres auszuwandern und werde also das Laubhüttenfest möglicherweise in einem fremden Lande feiern, da sei «die neue Steuer doch tatsächlich eine durch nichts zu rechtfertigende Ungerechtigkeit, die Bezahlung derselben für das abgelaufene Jahr sei vollends unmöglich. Man hoffe also, das königliche Amt werde der Kaiserin die Bitte um Nachlaß der neu einzuführenden Steuer vortragen und einstweilen mit der Eintreibung der Quote „mildreich superfediren". Die Erledigung auf diese Eingabe lautete kurz und bündig: „Man könne auf diese ihre Remonstration keine Reflexion machen" und die „diesfällige Quote sei ehestens abzuführen." Die Kreisämter erhielten gleichzeitig den Auftrag, mit der Einhebung der übrigen Contributionsgelder auch die der Paradiesäpfelsteuer vorzunehmen. Aber nur der Kreishauptmann von Hradisch hatte einigen Erfolg. Dieser Verwaltungsbeamte — Franz Sigbert Zialkowsky von Zialkowitz hieß er — verstand es aber auch, sehr summarisch vorzugehen. Seinem Berichte an das königliche Amt vom 8. Mai 1745 ist zu entnehmen. daß er den Wirthschaftshauptleuten in allen von Juden bewohnten Gemeinden den Auftrag gegeben hat, „proviaorio modo sowohl in "euere als in specie auf all jüdisches Vermögen, es möge solches der Gemeine insgesammt oder einem Juden in. individuo gehörig sein —" Beschlag zu legen und wohl zu invigiliren, daß denen Juden nicht gestattet werde, ein oder die anderen Mobilien oder Effecten zu veralinkren." Und das königliche Amt in Brünn billigte diese Vorkehrung und nannte sie lobend „wohl geschehen." Wirklich hatte der Herr Kreishauptmann am 9. Mai schon einen Theil des Contributionales aus seinem Kreise beisammen und hoffte auch noch den Rest in kurzer Zeit einzutreiben. Mittlerweile war auch das die Judeuschaft mit Ausweisung bedrohende Hofdecret zurückgezogen worden. Trotzdem stieß die Einhebung der neuen Steuer fast überall auf die größten Schwierigkeiten. Bis auf die kleinen Beträge aus dem Hradischer Kreise, die dort mit drakonischer Strenge aufgebracht wurden, war bis zum Herbste des Jahres 1745 kein Kreuzer mehr aufzutreiben, so daß sich die Hofkammer Ende October entschloß, bei dem königlichen Amte in Brünn anzufragen, inwieweit das jüdische Contributionale durch die neue Steuer leide oder gelitten habe und ob die Juden die ihnen auferlegte Steuer überhaupt bezahlen könnten.' Die Frage wurde von dem königlichen Amte nunmehr an die Kreishauptleute gestellt und diese berichteten ausnahmlos, daß die ..Jmpost ohne Abbruch des Contributionales nicht eingehoben werden könne." Nur der strebsame Kreishauptmann von Hradisch hielt die Sache für möglich. Auf Grund dieser Gutachten blieb dem königlichen Amte in Brünn kaum etwas anderes übrig, als die fast einstimmig ausaesprochene Meinung der Kreishauptleute an die Hofkammer zu berichten. Die Sache verzögerte sich jedoch bis in den August des Jahres 1746, weil der referirende Gubernialrath, Herr von Hertod — die Acten verlegt hatte. Sie wurden erst Anfangs August von zwei Registratursbeamten im Zimmer des Herrn Referenten, dem sie am 10. Jänner übergeben worden waren, aufgefunden, und nun erst ging das Referat des rroverno an die Kaiserin ab. Es wurde beantragt, entweder dem Projectanten das gewünschte Privilegium zu ertbeilen und die mährische Judeiychast nun zur Abnahme von 150 Stück Paradiesäpfeln ä 4 fl. zu verhalten, oder die neue Steuer jedenfalls beträchtlich herabzusetzen. Die Folge dieses Vorschlages war endlich ein Hofdecret vom 25. Jänner 1747 mit der Ermäßigung der Steuer auf 4000 fl. und zwar vom Jahre 1746 angefangeu. Die Repartition dieser Summe auf die Judengemeinden erfolgte durch den Landesrabbiner am 23. März und nun gelang endlich die Eintreibung der ermäßigten Steuer. Am 20. April 1748 quittirt der Kammerrath Grömling in Prag den Eingang der gesammten Steuer für die Jahre 1746 und 1747 in der Höhe von 8000 fl. — Dem Projectanten David Heinrich Lehmann wurden davon 1000 Ducaten als Remuneration bezcchlt, so daß dem Aerar aus dem Ertrage der Steuer in Mähren kein nennenSwerther Theil verblieb.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.