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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-10-25 · 43 (25.10.1901) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
43 (25.10.1901)
Date
1901-10-25
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 708 Dr. Bloch's WochrnfchrM. Nr. 43 diesen rein rituellen Rahmen hinauszugeben. Gewiß wäre es wett bester gewesen, seinerzeit bei der Schaffung des Gesetzes bezüglich der äußeren Rechtsverhältnisse der Israeliten in Ergänzung des den Cultusgemeinden bestimmten Wirkungskreises eine Instanz zu schaffen, die der Gesammtheit der Cultusgemeinden vorgesetzt wäre, ähnlich wie es das französische Cons i st o r i a l s y st e m ist, und die zur Vertretung der Juden nach Außen und Innen gesetzlich berechtigt wäre. Dies wollte auch der damalige Referent des Jsraeliten-Gesetzes im Herrenhause und auch bei unseren Ceutralstellen ist dieser Wunsch zum Zwecke eines einfachen und einheitlichen Verkehrs heute noch vorhanden. Würde eine solche Instanz bestehen, dann würden wir wohl — meine sehr geehrten Herren — mit Freuden unsere Mandate in die Hände jener Behörde legen, bis dahin erachten wir uns als solche berufen und fühlen uns verpflichtet, die Rechte unserer Glaubensgenossen jederzeit und überall zu vertreten. Soweit es an mit liegt, verspreche ich, Sie mit Einsetzung meiner vollen Person und mit Hintansetzung aller meiner sonstigen Interessen zu unterstützen, wie ich es als meine selbstverständliche Pflicht erachte. Denn wer das Vertrauen genießt, im Namen der heiligsten Rechte seiner Mandanten in die Schranken treten zu dürfen, den darf wahrlich keine andere wie immer geartete Rücksicht hindern, dies überall und jederzeit mit vollem Nachdruck zu thun. Darin können Sie mir vertrauen, daß ich rückhaltslos für Sie eintreten und in keine Pflichtencollision kommen werde. Ich bin kein Leisetreterund gehöre nicht zu den Lavirern, ich reflectire weder auf die Gunst vnn Oben noch von Unten. Ich pactire nicht, wo es sich ummeinRecht handelt, geschweige um ein mir anvertrautes. Mein einziger und ich glaube gesunder Ehrgeiz auf öffentlichem Gebieteist, in pflichtgemäßer, d. h. selbstloser Weise thätig sein zu dürfen, wie ich es vor mir gesehen und als traditionelles Vermächtn iß meines Namens innerlich und äußerlich übernommen habe. (Stürmischer, anhaltender Beifall.) In ganz besonderem Maße wll ich vor Allem der Rechtsschutzaction, die von meinen Vorgängern in so ausgezeichneter und nachahmenswerther Weise eingeleitet und durchgeführt wurde, mein Hauptaugenmerk zuwenden. War sie doch der Grundzug in der Existenzberechtigung dieser Corporation, und nur durch sie hat dre „Union" ihre Bürgerrechte und die allseitige Werthschätzung bei der österreichischen Judcnschast finden können und auch gefunden. Ich benutze daher den heutigen Eintritt dazu, um neuerdings von dieser Stelle aus zu erklären, daß die „Union"' sich jedem unserer Glaubensgenossen und allen unseren Cultusgemeinden in den Fragen des Rechtsschutzes und der Vertretung der politischen Rechte mit Freuden und voller HingebungzurVerfügung stellt. Unsere Betätigung muß in erster Linie den Cultusgemeinden, an welche in der heutigen Zeit leider so viele Anforderungen gestellt werden, denen sie statutarisch nicht Nachkommen können, besonders erwünscht sein. Um divergirende Interessen kann es sich hier nicht handeln, ebenso wie ein kleinliches Wettlaufen auf dem Gebiete gemeinnütziger Thätigkett unter allen Umständen ausgeschlossen sein sollte. In den früheren Zeiten, wo der Antisemitismus noch nicht deutlich zur Schau getragen wurde, angesichts der früheren Gemeindestatuten und mangels einer politischen Corporation mögen wohl die Cultusrepräsentanzen vollberechtigt gewesen sein, über ihren localen Wirkungskreis hinaus im Namen der Judenschaft zu sprechen, und gewiß war in erster Linie die größte und bedeutendste Repräsentanz in der Residenz dazu berufen. Meines Erachtens ist aber das bereits oft erwähnte Statut, resp. der § 3 desselben klar genug formulirt, um daraus zu demonstriren, daß die Cultusgemeinden heute nur rein confessionell-ritualen Angelegenheiten sich widmen dürfen. Gerade deshalb erachte ich unsere Corporation umsomehr verpflichtet, sowohl Gemeinden als dem Einzelnen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Es kann sich auch um eine Heber- oder Unterordnung zwischen unserer Corporation und den Cultusgemeinden gewiß nicht handeln, und ich erkläre ausdrücklich, daß, wenn dies der Fall wäre, ich Ihre Berufung ebenso wie ich es vorher bei der polttischen Bethätigung zu sagen mir erlaubte, so ehrenvoll sie auch ist, nicht angenommen hätte. Ich habe derselben Folge geleistet, weil ich in der „Union" nicht nur keinen gewöhnlichen Verein, sondern die erste und zur alleinigen Vertretung der politischen Rechte der Juden inOesterreichberufeneCorPoration erblicke. Ich wüßte nicht, welche andere Corporation durch ihre Leistungen die Berechtigung hätte, darauf Anspruch zu machen. Ich bin der Ansicht, daß die „Union" durch ihre bisherigenLei st ungen dieseBerechtigungvollauf erwirkt hat, undwenn dieseAuffassungsich noch nicht überall Platz gemacht haben sollte, so will ich, wenn Sie, meine sehr geehrten Herren, mich kräftig st unterstützen, dafürsorgen, daß dies jedenfalls in nicht zu ferner Zeit der Fall sein soll. (Lebhafter Beifall.) Ich glaube, meine Herren, daß ich mich einer Unterlassung schuldig machen würde, wenn ich meine Ausführungen schließe, ohne jener bedeutenden Bewegung innerhalb des Judenthums zu gedenken, die, durch den Antisemitismus gezeitigt, seit einigen Jahren mit unleugbarem und berechtigtem Erfolge sich geltend gemacht hat. Ich meine die z i o n i st i sche Bewegung. Ich maße mir nicht an, über die Berechtigung und Bedeutung derselben in Gegenwart und Zukunft sowie über die Form der zionistischen Agitation ein Urtheil abzugeben, umsomehr als ich selbst dieser Richtung nicht angehöre. Ich begreife sehr wohl, daß eine Agitation, die auf die großen Massen wirken soll, sich der zarten Mittel nicht bedienen kann, daß, wer violett haben will, roth schreien'muß, und daß es zur logischen Folgerung conscquenter Agitation wird, wenn man sagt: wer nicht mit mir ist, ist gegen mich! Ebenso begreife ich vollkommen, daß Anhänger jener Bewegung in jedem einer anderen Bestrebung zugewendeten Geldbeträge einen Entgang für die eigene Sache erblicken. Sofern aber in der zionistischen Bewegung gleichzeitig die Ralliirung erfolgt, um vor Allem eine besser organisirte Abwehr gegen die Angriffe auf das Judenthum vorzubereiten, hat sie gewiß unser volles Einverständniß, und in dieser Beziehung brauchen wir uns weder an den Agitationsmitteln noch am angegebenen Ziele zu stoßen, und können letzteres für den Zionismus, wie wir ihn auffaffen, für ebenso gleichgiltig halten, wie es Afrika für Freiland war. Ich glaube, daß eine Bewegung, die nicht nur den Juden, sondern auch den Menschen in gleichem Maße zur Geltung bringt und welche den Juden veranlaßt, vorerst als Jude sein Menschenthum zu erringen, wahrlich edel genug ist und für sich selbst spricht, und ich sehe nirgends einen Punkt, wo unsere Rechtsschutzbestrebungen mit den Principien und Zielen der Zionisten in Couflict kommen. Wenn die Socialisten den Fabriksarbeiter, der sein vom Fabriksherrn geschenkt erhaltenes Häuschen lieb gewinnt, für die Organisation für verloren halten und daher den bürgerlichen Philanthropen bekämpfen müssen, so trifft dies per analogiam auf das Berhältniß zwischen zionistischer Organisation und unserer Corporation nicht zu. Der Zionismus braucht ja nicht soeialistischer wie der socialistische Zukunftsstaat zu sein und eine Verelendung der Maffen geradezu anzustreben, um fernere Ziele plausibler zu machen. Sagte doch ielbst der Dogmatiker Bebel am Lübecker Parteitag, daß die Katastrophentheorie resp. die Verelendung der Massen als Programmpunkt nicht verschwinden dürfe, daß aber, damit nicht gesagt sei, daß es gegen jene Verelendung keine Abwehr geben könne. Diese Abwehr so-' wohl gegenüber Angriffen aus das Judenthum als gegenüber der Verelendung unseres Rechtes zu schaffen und aufrecht zu halten, ist unser Bestreben. Ich glaube, daß auch die Zionisten enragirtester Couleur ebenso gut wie alle anderen Juden in unserer Mitte Platz finden, wenn sie auch sonst jede positive, von anderer Seite kommende Action, selbst in der Abwehr, bekämpfen. Denn so lange es den Zionisten nicht beschieden ist, den ihnen ungastlichen Boden zu verlassen und sie nun einmal hier weilen müssen, so lange wird ihnen auch der Schutz, den wir ihnen gegen hier erlittenes Unrecht angedeihen lassen, willkommen sein. So hoffe ich denn, daß jeder österreichische Jude, welcher Richtung er immer angehörenmag, sich unserer Corporation anzuschließen für verpflichtet halten wird. Jede politische oder religiöse Anschauung soll und muß in unsererCorporation ihren Platz finden. (Lebhafter Beifall.) In diesem Sinne hoffen wir, daß besonders die löblichen Cultusgemeinden sich für uns einsetzen und auf ihre Angehörigen einwirken werden, damit diese uns als Mitglieder bettreten. An unsere jetzigen Mitglieder richte ich aber schon jetzt den Appell,

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