Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 43 (25.10.1901)
- Date
- 1901-10-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Vr. Lioch's WorZrenfchrifr» Seite 707 Nr. 43 Mitteln sein. Meine Herren! Ich glaube, daß es wohl keiner ausdrücklichen Directive bedarf, um uns eine passive politische Rolle als die einzig richtige vorzuschreiben, wenn wir jenes wichtigste Correlat eines jeden auf Gesittung Anspruch machenden Parteiprogrammes vermissen. Ich bekenne auch aufrichtig, daß ich überhaupt unsere Betheiligung gar oft nicht für opportun halte, wo dies thatsächlich der Fall ist, denn heute ist die Reaction für die gesammte Culturwelt so gefahrdrohend, daß wir als verschwindende Minorität die große Mehrheit den Kampf gegen die Sonnverfinsterer und Dunkelmänner allein ausfechten lassen sollten. Es ist besser, wenn wir als passive Zuschauer verharren und uns lediglich für unser Interesse einsetzen. Wir brauchen ja nicht erst nachzuweisen, daß wir, solange es eine Geschichte gibt, in den Kampf um Freiheit, Gesittung und Cultur für die gesammte Welt in erster Reihe marschirten. Heute haben wir das volle Recht und die heilige Pflicht, in erster Linie an uns zu denken, umsomehr als wir selbst bei gemäßigten Parteien constatiren können, wie wenig sie in dieser für uns vitalen Frage Farbe bekennen und die Gefolgschaft unserer Glaubensgenossen, oft als störend für die große Sache des Fortschrittes empfinden. Sie sehen ja, wie selbst ein alt-liberaler Politiker, wie zum Beispiel der Abgeordnete Ritsche, die antisemitische Frage so grundfalsch beurtheilt und von einem Judenthum spricht, das, „sofern es in einer internationalen Form erfolgt, bekämpft werden muß." Wenn von einem internationalen Judenthum gesprochen wird, dann kann — und auch das nur im gewissen Sinne — der Zionismus gemeint sein. Sonst kenne ich kein internationales Judenthum, das sich, wie der erwähnte Abgeordnete behauptet, von jeder Nationalität loslöst. Erklärlich und rein menschlich wäre übrigens angesichts des internationalen Antisemitismus, den auch der Abgeordnete Ritsche nicht ableugnen wird, auch ein internationales Judenthum. Denn es wird einem wahrlich schwer gemacht, sich noch immer freudig zu einer Nationalität zu bekennen, wenn selbst die gemäßigsten Parteien aller Länder die Juden nicht ganz ohne Vorbehalt zur Nation rechnen. Wenn eine Race und eine Confession durch mehr als ein Jahrtausend verfolgt wird und eine gemeinsame Leidensgeschichte hat, dann ist ein enges Zusammengehörigkeitsgefühl leider vollauf berechtigt, ein solches Gefühl bewirkt aber unter uns nichts anderes, als etwa protestantische oder katholische Zusammengehörigkeitsbestrebungeu, obwohl letzteren gewiß nicht dieselben Leiden als Berechtigung dienen können. Andere Politiker, wie es neulich der Abgeordnete E r l e r that, der es schon für notwendig hielt, der radicalen Hefe in der Wählerschaft die Reverenz zu machen, sprechen von „einem übermäßigen Einfluß des Judenthums, der bekämpft werden muß." Wo, um Gotteswillen, ist der übermäßige Einfluß des Judenthums? Gibt es unter den Hunderten von staatsanwaltlichen Functionären in Oesterreich einen Juden? Gibt es einen Bezirkshauptmann, einen Bezirkscommissär, einen einzigen Statthalterei-Conceptsbeamten. Gibt es einen einzigen Hofbeamten bis zum letzten Stiegenputzer, der sich zum Judenthum bekennt? Wieviele jüdische Juristen promoviren alljährlich und auf wiewenige greift der Staat — wenn überhaupt — zurück. Besonders in Tirol, im Heimatland des Abgeordneten Erler, stelle ich mir das°Ueberwuchern des Judenthums schrecklich vor! Im ganzen Parlamente sitzen, glaube ich, nicht fünf bürgerliche, von den Städten oder Landgemeinden gewählte jüdische Abgeordnete. Wenn dann die Juden auf Basis ihrer Studien und ihres Bildungsgrades in die wenigen übrigbleibenden freien Berufe in unverhältnißmäßigem Maße gedrängt werden, dann wird von „Ueberwuchern" gesprochen, um den häßlichen Coneurrenzkampf zu beschönigen. Sollen sie etwa als Advocaten, Kaufleute sich nicht mühsam ernähren oder als Börseaner nicht verhungern dürfen? Wenn wir nun Freiheit von jeder anständigen politischen Partei beanspruchen und wenn wir fordern, daß Religion nicht nur als Privatsache aufgefaßt sondern respectirt und nicht zupolitischen Zwecken mißbraucht werde (Lebhafter Beifall), mit umso größerer Berechtigung dürfen wir es vom Staate, als dem obersten Hüter jener sanctionirten und beschworenen Gesetze, erwarten, die allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Glaubens die vollste Gleichberechtigung zusichern. Wir brauchen jenen Elementen, die es mit ihren Ehrbegriffen vereinbar halten, unsere Fahne heute in den Zeiten der Bedrängniß und gemeinster grundloser Verdächtigung feige zu verlassen, um ohne Ueberzeugung sich öffentlich zu einer anderen Religion aus Zweckmäßigkeitsgründen zu bekennen, wahrlich keine Thräne nachzuweinen. (Lebhafte Zustimmung.) Im Gegentheil! Ich für meine Person wäre froh, wenn noch mehr solcher unsicherer Cantonisten aus unseren Reihen verschwinden würden, nachdem wir heute charakterfester und verläßlicher Mitstreiter bedürfen. Wir überlasten dieses faule Holz mit Freuden denen, die daraus acquisitionswerthe Mitarbeiter wählen und diesen wohl Titel, aber keinen Charakter verleihen können. (Lebhafter Beifall.) Wem „Los von Rom" nicht recht ist, weil hier Religion thatsächlich oft in häßlichster Weste zu politischen Zwecken mißbraucht wird, dem sollte auch „Los von Juda" nicht billig sein. Erst in letzter Zeit haben wir wieder ein Pröbchen erlebt, wie es mit der Gleichberechtigung der Confeffionen in praxi aussieht, indem der Zugehörigkeit eines Vormundes zum „speciell jüdischen" Glauben eine Bedeutung beigelezt wurde, die in umgekehrten Falle — wenn der Vormund Christ und das Mündel Jude gewesen wäre — keine Gerichtsstelle vorzubringen gewagt haben würde. Von einem ähnlichen Falle haben wir gerade heute durch eine Cassationsverhandlung Kenntniß erlangt. Der Staatsanwalt des Jglauer Kreisgerichts fand es anläßlich einer Berufung im Falle Witrofsky für schicklich, die Aussagen jüdischer Zeugen unter besonderer Betonung ihrer Glaubenszugehörigkeit hervorzuheben. Wir dürfen uns keinem Zweifel hingeden, daß die allgemeine und sittliche Reaction heute relativ und absolut weit ärger ist als in jener Epoche, die der Schaffung der Staatsgrundgesetze vorausging. Denn damals waren nur die Regierung und die Behörden rückschrittlich und jeder Freiheitsbestrebung abhold, ja durch das Concordat zur Proselytenmacherei moralisch mehr oder weniger verpflichtet, während alle Brvölkerungsschichten, die nur halbwegs auf Gesittung und Intelligenz Anspruch machten, von Freiheitsbestrebungen, sowie von Toleranz erfüllt waren. Heute sind es neben den Behörden,für die die Staatsgrundgesetze, soweit sie auf uns Bezug Haben, nur allzu oft ein leeres Stück Papier find, große und nicht gerade die ungebildeten Schichten der Bevölkerung, ja solche, die wie die alldeutschen „Los von Rom"-Rufer sich als die Freiheitshelden und Reactionsbekämpfer aufspielen, die in den gemeinsten Schlagworten des Glaubens- und Racenhaffes eingefangen sind und die niedrigsten Beschimpfungen gegen uns wagen dürfen. Die gewissen Berufungen, Titel und Würden, mit denen manche unserer Glaubensgenossenbeglücktwerden. können meiner Ansicht nach wahrlich keinen Ersatz für jene Kränkungen und Verletzungen bilden, die uns Juden in der Gesammtheit mit oder ohne staatliche Förderung fast täglich angethan werden. (Stürmischer Beifall.) Und ich glaube, es wäre weit besser um uns bestellt, wenn unsere staatlich und gesellschaftlich ausgezeichneten Glaubensgenoffen in ihrem stolz zur Schau getragenen Judenthum die höchste Würde erblicken würden. Gnade wird für die Begnadeten und die Gesammtheit entwürdigend, wenn sie das Recht ersetzen soll, zur Schmach aber geradezu, wenn sie als Aequivalent für Unrecht bestimmt ist, das gleichzeitig an der Gesammtheit begangen wird. (Anhaltender Beifall.) Sehen wir es doch hier im Herzen des Reiches, in Wien — wo fast 9 Percent der Bevölkerung aus unseren Glaubensgenossen bestehen, daß dieselben mit dem Placet der Behörden wissentlich der größten Willkür communaler Autonomie preis gegeben wurden. In solchen Zeiten erfordert die Abwehr der niedrigen Angriffe, die wir von allen Seiten zu erdulden haben, eine ununterbrochene, energische, zähe Thätigkeit, umsomehr, als wir nicht nur mit schlechten, sond»rn mit beschränktesten Individuen, selbst in angeblich höher stehenden Schichten, zu thun haben, die nicht einmal davor zurückjchrecken, unserem Ritus Menschenmord u. dergl. als Attribut zu imputiren, während wir andererseits zusehen müssen, daß der staatliche Arm zu schwach ist, um zu verhüten, daß im Osten des Reiches Menschenraub von fanatischen Seelenfängern, ja selbst von Organen der katholischen Kirche inmitten unserer Glaubensgenossen begangen wird. Diese uns aufgedrungene Abwehr erfordert daher eine festgefügte, stets functionirendeOrganisation, die die „Union" im Rahmen des Rechtsschutzbureaus errichtet hat und deren Schaffung umsomehr bedingt war, als die Cultusgemeinden, deren statutarischer Zweck einzig und allein der Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der localen Mitglieder gilt, weder einzeln noch im Bunde berechtigt find, über