Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 43 (25.10.1901)
- Date
- 1901-10-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 706 De. VLoch's WochenfthrifL. Nr. 43 eine uneinnehmbare Veste zurückgezogen haben. Aber Klage erheben wir über die frivole Täuschung, deren Opfer unsere Glaubensangehörigen sind. Unter dem Scheine her absoluten Gleichberechtigung werden unsere Söhne verleitet, sich dem Universitätssiudium zuzuwenden. Das Gesetz verheißt ihnen, daß sie ihre Kenntnisse, ihre Fähigkeiten, die Früchte eines jahrzehntelangen Fleißes und heldenmüthiger Entbehrungen, im öffentlichen Dienste werden verwerthen können. Ja mehr noch, der Staat verpflichtet sie für eine geraume Zeit, ihm diese Kenntnisse und Fähigkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, und diese Verpflichtung kann nur dann als eine moralische gelten, wenn damit die stillschweigende Voraussetzung verbunden ist, daß die unentgeltliche Dienstleistung über Wunsch und Willen des Betreffenden in eine entgeltliche Verwendung übergehen wird. Und wenn nun alll diese jugendliche Kraft und Intelligenz an dem Punkte augelaugt ist, die Einlösung der vom Staate geleisteten Versprechungen zu fordern, dann stößt sie dieser mit dem Worte zurück: „Du bist Jude, ich will mit Dir nichts zu thun haben!" So erfüllt sich jeden Tag an uns Juden das Wort Goethe's: „Ihr laßt den Menschen schuldig werden, Dann überlaßt Ihr ihn der Pein." Eines oder das Andere: Entweder ist der Jude für die Zweckendes Staates zu brauchen, dann darf seine Confession kein Hinderniß für seine Anstellung und Vorrückung sein — oder er ist nicht zu brauchen, dann darf man seine Arbeitskraft auch nicht durch die Verpflichtung zu zeitweiliger unentgeltlicher Dienstleistung ausnützen. Gegen diese officielle Frivolität und Heuchelei erheben wir Beschwerde, Herr Ministerpräsident! Aber nicht um uns Juden allein handelt es sich, sondern noch um ein höheres uud Wichtigeres! Ein Staat, dessen Organe mit Bewußtsein gegen die grundlegenden Gesetze handeln, bringt sich selbst um alle Autorität bei seiner eigenen Bevölkerung. Es wird geklagt, daß es (eine eigentlich staatserhaltende Partei mehr gibt, daß alle Parteien und Nationen nur darnach streben, sich auf Kosten der SLaatsgesammthelt ihre Sondervortheile zu sichern. Ist das anders möglich, wenn die Functionäre des Staates selbst so offen dessen gesetzliche Grundlage verleugnen? Nur so konnte es kommen, daß in den letzten Jahren der große Organismus der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, dessen Kräfte einheitlich ineinander wirken sollten, versagte, und so war es möglich, daß das Schicksal, welches man den Juden in Oesterreich bereitete, indem man jede Nichtachtung und Verhöhnung des Gesetzes duldete, bereits das Schicksal des Staates selbst zu werden aufängt. Will man das noch immer nicht bedenken und glaubt man ernstlich, die inneren Wirren, den Sprachenhader, den Racenhaß beschwören, kurz den Brand, der das ganze Haus ergriffen hat, dämpfen zu können, wenn man das Feuer in einem Winkel des Hauses fortbestehen läßt? Jede Beruhiguugs- und Beschwichtigungsarbeit Herrn v. Koerber's ist umsonst gethan, wenn es ihm nicht gelingt, die Achtung vor dem Gesetze und die Autorität des Staates vor Allem dort wiederherzuftellen, wo sie bereits den schwersten Schaden erlitten zu haben scheint — in seiner eigenen Beamtenschaft. Der «rugemiiistte Präsident der „Gesterreichisch - Israelitische« Union", Herr Marimilia« Paul-Schiff hat am 19. d. M. sein Amt mit folgender Ansprache an den versammelten Vorstand und Beirath angetreten: „Geehrte Herren! Wenn Jemand zur Leitung einer Körperschaft gewählt wird, in der er bereits längere Zeit zu wirken Gelegenheit hatte, so wird er darin die Begründung seiner Berufung nebst einer Anerkennung für seine bisherige Thätigkeit erblicken können. Aber selbst in diesem Falle wird der Erwählte inmitten des Gefühles der Befriedigung und der Ehrung Bedenken empfinden, ob er seiner Aufgabe und den Erwartungen seiner Wähler gewachsen .ist, mag er noch so viel guten Willen mitbringen. Um wie viel mehr treffen alle diese Momente heute bei mir zu! Muß ich mir doch sagen, daß ich außer der Beibringung des guten Willens gar wenig auf öffentlichem Gebiete geleistet habe, um diese ehrenvolle Wahl zu rechtfertigen, und umso größer, müssen also die Erwartungen sein, die die Berufung zur Leitung der bedeutendsten jüdischen Vereinigung der Monarchie erwecken muß. Wenn ich nun alle diese Bedenken dennoch überwunden und. Ihrem ehrenvolle» Ruse Folge geleistet habe, so geschieht dies vor Allem deshalb, weil ich cs als P f l i ch t arische, unter den heutigen traurigen Verhältnissen diesen exponirten Posten nicht von mir zu weisen. Da ich nun als domo novus vor Ihnen erscheinen darf und ich mir bewußt bin, daß meine Wahl in erster Linie auf das Vertrauen, welches Sie Ihrem zweiten Vice-Präsioenten gesckenkt haben, zurückzufüyren ist, so bin ich es Ihnen und meinem verehrten College» Sigmund Mayer umsomehr schuldig, meine Auffassung bezüglich der Thätigkeit, zu welcher Sie mich berufen haben, bekannt zu geben und Ihnen das P r o g r a m m welches ich mir als Richtschnur vor Augen halte, mitzntheilen^ Meine Herren! Diese Corporation kämpft um die Wahrung unserer politischen und unserer heiligsten Menschenrechte, eine Ausgabe, wie ich sie mir ehrenvoller nicht denken kann. Fürwahr, es ist traurig, daß wir heute, nachdem mehr als ein Jahrhundert seit der Declaration der Menschenrechte verflossen und in Oesterreich selbst fast mehr als ein Menschenalter dahingegaugen ist, seitdem durch die Staatsgrundgesetze die Gleichverechtlguug der Consessionen gewährleistet wurde, daß wir noch immer um unsere primitivsten Rechte kämpfen müssen. Unsere Glaubensgenossen haben ihren Patriotismus wahrlich mehr wie irgend ein Stanim oder eine Confession bethätigt, schon bevor sie die Liebe zur Scholle haben durften, deren Besitz jahrhundertlange Vergewattigung ihnen verwehrt hatte. Nicht die Rechte, die Jemand ausübt, sondern die Pflichten, die er sich auferlegt, bestimmen seinen Werth, und wahrlich die Pflichten gegenüber Staat und Gesellschaft haben wir Juden stets im vollsten Maße erfüllt. Inmitten des lauten haßerfüllten Kampfes, den wir noch immer un täglichen Leben mitmachen müssen, sprechen die stummen Gräber, welche die für ihr österreichisches Vaterland gefallenen jüdischen und christlichen Krieger friedlich nebeneinander bergen, wohl die beredteste Sprache. Angesichts dieser traurigen Verhältnisse war es nun ein Gebot der Nothwendigkeit, daß die Oesterreichisch-Jsraelitische Union sich der mißachteten Rechte unserer Glaubensgenossen annahm und auf das Gebiet des R e ch t s s ch u tz e s ihre Hauptthätigkeit verlegte, die denn auch allseits die berechtigte Anerkennung gefunden und dem Vereine jene große Anzahl von Mitgliedern zugesüyrt hat. Gestatten Sie mir, meine Herren, einige Worte mit Bezug aus die Bezeichnung „politischer Verein", die wir führen, zu sagen, obwohl ich weiß, daß ich bei Ihnen Allen und den gesammten Veremsmitgliedern, welcher Richtung sie auch angehören mögen, die unbedingte Zustimmung voraussetzen darf. Durch das Vereinsgesctz und unseren Zweck bedingt, mußte diese Corporation als politische Vereinigung gegründet und als solche muß sie auch weitergesührt werden. Was nun aber die politischen B e st r e b u n g e n unserer Vereinigung anbelangt, so fühle ich mich verpflichtet, über unsere diesbezügliche Auffassung keine Unklarheit walten zu lassen. Unsere politische Bethätiguug soll nicht etwa irgend einer von den Mitbürgern anderer Consessionen verschiedenen Sonderbestrebung auf Grund consissioneller Zusammengehörigkeit gelten; gewiß nicht, und. ich erkläre ausdrücklich, daß, so ehrenvoll Ihre Berufung für mich war, ich dieselbe doch nicht angenommen hätte, wenn dieses Pcincip mir nicht ausschließlich zur Richtschnur dienen dürfte. Ich bin der Ansicht, daß bei der Verscyiedenartigkeit der einzelnen Gebietstheile unserer Monarchie die daselbst wohnenden Juden jenen politischen Anschauungen huldigen und jener politischen Partei angehören mögen, die ihnen als die richtigste erscheint, vorausgesetzt, daß darin uns Juden die vollste Gleichberechtigung und dieseloe Achtung wie den anderen Mitbürgern gewährleistet ist, und daß Confession oder Race — um mich dieses traurigerweise heute modernen Ausdruckes zu bedienen, — keine Rolle spielt. In welcher Partei dies der Fall ist — ob überhaupt noch — dürfte angesichts des Umstandes, daß die Programme unserer politischen Parteien sowohl durch Betonung als auch durch weises Verschweigen des Antisemitismus an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen, unschwer zu er-