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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-10-18 · 42 (18.10.1901) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
42 (18.10.1901)
Date
1901-10-18
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 42 Dr. LIvch's Wochenschrift Seite 695 Ansichten des schwedischen Gelehrten. Aber volles Licht brachte in dieses Dunkel erst Eduard Mayer in seiner Studie: Die Entstehung des. Judenthums (Halle 1896). In derselben tritt er mit schlagenden Beweisen für die Echtheit der aramäischen Documente ein. Unter Anderem schreibt er: „Die neueren Untersuchungen gehen aus von den sonstigen. Nachrichten, die wir über die jüdische Geschichte haben. Aus diesen suchen sie ein Bild des Herganges zu gewinnen: Weil die Urkunden dazu nicht stimmen, müssen sie unecht sein. Das ist ein historisch sehr bedenkliches Verfahren. Denn eine Urkunde ist, falls sie echt ist, ein Zeugniß, das jeden Widerspruch niederschlägt. Sind innerhalb des Berichtes der Tragweite einer Urkunde wirklich Widersprüche zwischen ihr und historischen Berichten vorhanden, so müssen diese das Feld räumen. Ost genug hat sich freilich gezeigt, daß derartige Widersprüche, die auf den ersten Blick unlösbar scheinen, in Wirklichkeit sehr wohl einen Ausgleich zulassen. Dann bietet die Urkunde das Mittel, den Bericht genauer zu verstehen und seine Tragweite richtiger zu bestimmen. Es wäre also wohl methodischer gewesen, wenn die Urkunden von Anfang an in den Mittelpunkt der Discussion gestellt worden wären, wenn die Gegner der herrschenden Ansicht gegen sie vor Allem ihre Angriffe gerichtet und sich nicht begnügt hätten, sie nebenbei abzuthun, weil sie mit ihren sonstigen Voraussetzungen und Ergebnissen nicht stimmen, denn vor einer echten Urkunde stürzt jede Construction, und mag sich noch so geistreich sein, rettungslos zusammen, wenn sie ihr widerspricht. Erweisen aber läßt sich die Unechtheit einer Urkunde, nur durch eine sehr eingehende, möglichst vorurtheilslose Prüfung und diese ist den Urkunden in Esra 4—7 bisher nicht zu Theil geworden'" Meyer fährt fort: „Wir wollen von einer sorgfältigen Prüfung der Urkunden ausgehen, „eet." Liegt die Urkunde im Original vor, so ergeben Material, Paläographie und sonstige technische Momente äußere Beweise für oder gegen die Echtheit von großer und oft überwältigender Stärke; das fällt weg, wo es sich um literarische Ueberlieferungen handelt. Wenn es gelingt, die vorgebrachten Anstöße und Bedenken zu widerlegen, nachznweisen, daß die Urkunde in Form und Inhalt keinen Anstoß bietet, daß sie aus den Zeitumständen sehr wohl verständlich ist, wenn es möglich ist, durch genauere Analyse tiefer in ihren Sinn einzudringen, eet. dann hat aber die Urkunde als echt zn gelten. Denn es kann nicht genug betont werden: bei einem aus hi st arischer Zeit überlieferten Document steht die Beweispflicht den Angreifern der Echtheit zu, nicht den Bertheidigern." (a a S. 7).*) Das Beglaubigungsschreiben, welches Esra erhalten, ist erhalten. Die Schreiben des Nehemias besitzen wir nicht. Alles, *) lieber die im Buche Esra enthaltenen Documente' schreibt Meyer Folgendes: „Daß die Urkunden aramäisch abgefaßt sind, ist kein Argument gegen ihre Echtheit, sondern genau das, was wir aus einem authentischen Document aus der Perserzeit erwarten müssen. Es ist bekannt, oder sollte es doch sein, daß im Achaemenidenreiche das Aramäische die officielle Sprache für alle westlichen Provinzen weit über die Grenzen der semitischen Welt hinaus gewesen ist. Das Persische war die interne Sprache des Verkehrs der Beamten unter einander und mit dem Hofe, aber für Mittheilungen und Erlässe an die Unterthanen ganz ungeeignet, da es von diesen Niemand verstand. Für Königsschriften haben die Achaemeniden dem persischen oder richtiger arischen Text eine Uebersetzung in den Sprachen der beiden Hauptstädte des Reiches: das Susische'und das Babylonische, beigegeben. Das genügte für die östlichen Provinzen, die von den Königen durchaus als das Hauptland des Reiches betrachtet wurden, aber nicht für den Westen. In Egypten hat man (Inschriften des Suezcanals; Vasen des Xerxes und Artaxerxes) den Königsschriften eine hieroglyphische Version beigegeben, die auch außer den Priestern kein Mensch verstehen konnte. — Die Schriftsprache des Volkes war seit Jahrhunderten das Domitische, in Griechenland hat man eine griechische Uebersetzung (Inschriften des Darius am Bosporus Ueroä. IV. 87) hinzugefügt, und so mag, falls es in Syrien oder Kleinasien eine Königsschrift gab, diese eine aramäische Uebersetzung erhalten haben. Aber mit dem Sprachgebrauchs der persischen Kanzlei, d. h. der Reichsverwaltung, haben diese Königsschriften nichts zu thun. Die Kanzlet hat vielmehr für den Verkehr mit den westlichen Provinzen die Sprache gewählt, welche, wie Reg. II, 18. 26 und Jes. 36. 11 und die Gewichtsstücke und Urkunden aus Nineve mit aramäischen Legenden lehren, hier schon seit Jahrhunderten die allgemeine Verkehrssprache geworden war. Das Aramäische — eine Sprache, die sich überdies durch ihre bequeme Schrift im Gegensätze zu den unbeholfenen, Jahre langes Studium erfordernden Formen der Keilschrift, wie der Hieroglyphen und des Domitischen dem Verkehr empfahl; daher hat die aramäische Schrift mindestens seit der Partherzeit, vielleicht aber schon unter den Achaemeniden die Keilschrift auch in der Schreibung was darüber verlautet, ist die Mittheilung, daß Tirschata den König um Briefe gebeten, daß ihm solche ausgestellt wurden und daß er sie den Statthaltern jenseits des Stromes übergab. (Nehemias C. 2, 7—16.) *) Ihr Inhalt war, der Hüter des Forstes soll ihm Holz für die Thore der Bira am Tempel, für die Stadtmauern und für ein Haus, welches er beziehen werde, geben. Bon Briefen an die Juden selber ist nicht die Rede. Von irgend einer erhaltenen inneren Mission ist nichts bekannt. Der Name seines Vaters und die Bezeichnung seines Amtes oder Würde, welche in der des königlichen Mundschenks npffö bestand, das sind die wenigen Momente aus seiner Vergangenheit. (Nehemias 1. 1. 11.) Daß er eine einflußreiche Stellung bei Hofe einnahm, geht aus dem vertraulichen Ton hervor, in dem der Großkönig mit ihm verkehrt. Der Herrscher bemerkt, daß er traurig ist, ist darüber verwundert, da er sich nicht krank gemeldet hat. „dieses konnte nur Herzenskummer sein", meinte der Monarch. Solche Worte richtet ein Weltherrscher nur an eine ihm nahestehende Persönlichkeit. Eine alte Ueberlieferung im jerusalemischen Talmud berichtet, daß die damalige höchste, jüdische religiöse Instanz ihm mit Rücksicht auf seinen hohen Rang die Licenz ertheilt bat, den Wein der Heiden zu trinken, pa mnwb b wnnw xnsnnn ivD x*ip3 nab (Kidduschin C. 4, H. 1.) Daß er von vornehmer jüdischer Abkunft war, beweist, daß er auf sich und auf sein „väterliches Haus" hinweist. Ein Umstand, der darthut, daß das Haus seines Vaters ein allgemein bekanntes war. Dieses fällt noch schwerer ins Gewicht, wenn man die Gelegenheit erwägt, bei der er dieses thut. Chanani, einer seiner Brüder, kommt mit noch anderen Leuten zu ihm nach Judäa. Er erkundigt sich über die von Nebukadnezar zurückgelaffenen Juden, d. h. über die arme ackerbautreibende Bevölkerung und über Jerusalem. **) Und als er erfährt, daß die Zurückgebliebenen, die zurückgelaffen wurden, nach der erfolgten Gefangenschaft (der Herrenstämme) in großer Noth und Schmach sich befinden, die Mauer Jerusalems (noch immer) zertrümmert und ihre Thore die Spuren der Verwüstung an sich tragen, da weinte, trauerte und fastete er Tage lang und betete zu Gott, indem er ein Sündenbekenntniß ablegte: „Möge Dein Ohr vernehmen das Flehen Deines Dieners, das er Tag und Nacht emporgesendet für die Kinder Israels, Deine Knechte, der da bekennt die Sünden der Kinder Israels, die wir gegen Dich begangen haben, auch ich und mein väterliches Haus haben gesündigt." Wer in sich den Beruf fühlt, für sein ganzes Volk ein Sündenbekenntniß abzulegen, der muß, wenn er nicht im höchsten Grade anmaßend ist, eine weithin sichtbare Position nicht nur bei Hofe, sondern in der Mitte seines Volkes einnehmen, und wer auch des Persischen verdrängt. Das Aramäische war daher für die Bedürfnisse des persischen Reiches vorzüglich geeignet und ist unter den demselben nicht nur in Syrien, sondern auch in Egypten und im östlichen Kleinasien allgemein verwendet worden. Die Münzen, welche die persischen Heerführer in Kleinasien ausgaben, tragen aramäische Aufschrift. Ein persisches Löwengewicht ans Alydos hat den aramäischen Aichvermerk xaca 'T snnp bzpb pacx» der kaum anders übersetzt werden kann, als genau (exact, d. h. vollwichtig — das persische Wort paex kehrt in unseren Documenten wieder, i. S. 24) von den Silberbeamten (?), d. h. die Finanzbeamten, welche die meist in Silber eingehenden Tribute abwogen und zugleich die Reichsgewichte zu aichen hatten, haben das Gewicht geprüft und vollwichtig gefunden Ebenso wurden in Egypten an persische Beamte (C I, sern. II, 144), ferner Proceßschriften ib. 138) und officielle Rechnungen (1b. 146, 147) nicht etwa domitisch, sondern aramäisch abgefaßt, noch dazu in einem Aramäisch, das durch seine Kanaanismen deutlich zeigt, daß es von oben her octroyirt ist und die den Egyptern seit alters geläufige semitische Sprache vielmehr das Kanaanäische war. Dem entsprechen die zahlreichen persischen Siegel mit aramäischen Legenden aus Syrien und Babylonien. Danach ist kaum zweifelhaft, daß die persische Kanzlei auch in Babylonien aramäisch, nicht babylonisch gesprochen hat. Nur den Griechen gegenüber hat man. wie die später zu besprechende Gadatosinschrift lehrt,, das Griechische verwerthet. Daß ein von der persischen Regierung ausgestelltes Document, durch das Esra mit der Organisation der jüdischen Gemeinde beauftragt wird, aramäisch abgefaßt gewesen sein muß, ist niithin klar. (Hier liegt auch kein äußeres Verdachtsmoment vor, da Esra die Urkunde in Händen hatte und sie mithin in seiner Schrift mit Leichtigkeit mittheilen konnte) (Mayer a. a. O. 'S. 9—11.) *) Die Briefe waren für. die königlichen Beamten bestimmt: .Tin rpna bp b i;rr nnax aia bp cx Als Sendschreiben für die Juden konnten sie nicht gelten. **) Nur so ist der Ausdruck sa nx®: -i®x ntr^an D’Trrn zu verstehen. Hier können nicht die zurückgekehrten Adeligen gem int sein. Es müßte dann heißen: e-atPrr oder '2®nö cxarr*

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