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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-10-18 · 42 (18.10.1901) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
42 (18.10.1901)
Date
1901-10-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 694 Dr. Bloches Wochenfttzrftr. Nr. 42 Kenntniß der Bibel, dann hätte er sich von Roberts nicht in der Falle fangen lassen. „Wie Moses Mendelssohn von der Einquartirung befreit wurde." Unter diesem Titel schreibt G. Clauswitz in den „Mittheilungcn des Vereines tiir die Geschichte Berlins": Berlin hatte bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts bei einerstarken Garnison wenig Kasernen. Viele Hauseigenthümer waren zum Naturalquartier verpflichtet und konnten die ihnen zugewiesenen Soldaten, wenn sie lästig wurden, nur schwer und mit Geldopfern in andere Häuser einmiethen, da der Bezirk, in dem die Compagnie lag, nicht überschritten werden durfte. Wer irgend Gründe dafür anzugeben vermochte, versuchte es, sich von der Quartierlast zu befreien. Mendelssohn hatte sich bald nach seiner Verheiratung ein Haus gemiethet, auf dem die Verpflichtung, Soldaten aufzunehmen, noch ruhte. Daß er sich auf Geschäftsangelegenheiten nicht schlechter verstand als auf die Philosophie, lehren, schon die Mittheilungen, die sich über ihn in dem 1893 erschienenen Werke von Schmoller und Hintze „Die preußische Seidenindustrie" finden. Er reichte alsbald folgendes Gesuch ein, wohlweislich nicht an die eigentlich zuständige Servis-Commission, sondern unmittelbar an den König: Allerdurchlauchtigster u. s. w. Um nach Euer Königl. Majestät allergnädigsten Intention neben meinen Brodgeschästen auch ein bischen den Wissenschaften obliegen zu können, habe ich es dahin gebracht, daß ich die Besorgung der Seiden- Manufacturgeschafte, wovon ich lebe, in meinem Hause verrichten kann. Zu solchem Ende habe das in der Spandower Straße belegene vormals Hacnselsche, anjetzt der verehelichten Meyerin, gebohren Ephraim zugehörige Haus sub No. 345 (jetzt Spandauer Straße 68, dem Weinhändler Becker gehörig) auf 10 Jahre gemietet und die Manufacturcaffe, Scripturen, und was sonst zum Comtoir gehörig, dahin transportiren lassen. Wenn nun in diesem engen Häuschen kein Raum geblieben, auch im übrigen nicht thunlich ist, neben einem so importanten Comtoir Einquartierung einzunehmen, so erkühne ich mich, allerunterthänigst zu bitten: Euer Königl. Majestät wolle allergnädigst geruhen, dieses kleine Haus, so lange das Comtoir zur Seidenwaaren- Fabrique darin ist, von aller Einquartierung zu dispensiren. Ich ersterbe E. K. M. Moses Mendelssohn, Berlin, 28. August 1766. Schutzjude Hierselbst. Der König verfügte darauf unter dem 10. September an die Servis-Commission, „falls Wider dieses Gesuch nichts Erhebliches einzuwenden sei, dem Supplikanten bei denen in seiner Vorstellung angeführten Umständen gegen Erlegung des Services mit der Einquartirung zu verschonen, allenfalls aber mit Gutachten über dessen Gesnch zu berichten." Der Decernent in der Serviscommission, Kriegsrath und Bürgermeister Riediger, beauftragte die Stadtverordneten De Lagarde, Thiedecke und Breslow mit der Untersuchung des Falles. Sie berichteten am 23. September folgendermaßen: „Der Supplikant ist kein Seiden-Fabrikant, wie er vorgeben will, sondern nur ein Buchhalter bei dem Schutzjuden und Seidcnfabric. Bernart, welches große und Jmporten-Haus, weil sich darinnen die Mederlage von denen Seidenwahren befinden, so von Neutral-Einquartir. dispensirt ist. Und überdehn: so bewohnet dieser Supplic. nicht Mahl das gemiethete Haus alleine, sondern befinden sich in demselben noch mehrere Miethleute. Seine Einquartierung ist ausgemiethet, wofür die Possessin des Hauses monatl. 1 Thlr. 8 gr bezahlet. Mithin incommod. dieselbe den Supplic. keineswegs, wie er vorgeben will. Mithin sehen wir keineswegs ab, aus welchen Gründen demselben die Einquartierung sollte abgenommen werden, denn der Bernart hat in sein Hause zur Casse und Contor Platz genug u. wird solche Wohl nicht in einen andern Hause hin verlegen." Auf diesen Bericht hin konnte Riediger für die Befreiung des Mendelssohn nicht Wohl eintreten. Die .königl. Verfügung vom 10. September war aber so abgefaßt, daß man eine Ablehnung offenbar nicht wünschte. Deshalb gab Riediger die Sache seinem Rendanten Goersch zu anderweitiger Ermittelung. Dessen Darstellung des Sachverhaltes wich denn auch von der der drei Stadtverordneten einigermaßen ab. Wer Recht hatte, lußt sich natürlich nicht feststellen. Goersch schreibt: „Der Supplicant hat die gerechte Ursach zu klagen, denn wann denselben die Einquartierung nicht sollte abgenommen werden, so würde er aus diesem Hause delegiret, weil er wirklich alle Scripturen von der Manufactur bei sich hat und alles was zum Comtoir der Seioensabrique gehöret, auch die Casse. Denn so lange die 2 ledige Mann da ruhig haben liegen können, welche derselbe vor 1 Thlr 8 gr. monatl. ausgemiethet, hat er die Serviskomm, nicht behelligen wollen, da aber die F. au, so die 2 Mann gehalten, ausziehet, so ist es ihm nicht möglich gewesen, selbige anderweitig unterzubringen, ob er gleich über 2 Thlr. geboten. Und da es überdehm nur ein Häusgen von 3 Stuben und welches die gantze Zeit die Last getragen, sich aber in den Compagnie Revir noch Häuser befinden, welche die gantze Zeit Reserve gewesen, als sub uum. 381 bei dem Uhrmacher Beits oder 167 bei der verwitttveten Hofräthin Bergemann, weil es considerable Häuser sind Einer Königl. Serviskommission zur beliebigen Approbation gehorsamst presentiret." Dieser Aeußerung zufolge wurde das Mendelssohn'sche Miethshaus dann wirklich von der Einquartierung befreit', und die beiden Mann erhielt die Frau Bergemann. Die oben wiedergegebenen Schriftstücke befinden sich in den Acten der Serviscommission des Magistrats. Uehemias und seine soeial-politischen Krstretmilgen. Von Dr. S. Gelbhaus, Gemeinde-Rabbiner in Wien. (Fortsetzung.) Die Besitzergreifung des alten Eigenthums seitens der Herrenstämme konnte nur geschehen, wenn die fiscalische Coi.fiscation desselben aufgehoben würde. Mit der Licenz der Einwanderung war dieses entweder ausdrücklich oder eo ipso geschehen. Dadurch wurde die Lage der zurückgebliebenen jüdischen Ackerbauern und Rebenpflanzer eine veränderte. Sie haben durch die Auswanderung der Kriegerstämme ihre ihnen ursprünglich gehörenden Felder als ihr rechtmäßiges Eigenthum von der babylonischen Regierung wieder erhalten. Außerdem ist ihnen seitens des großköniglichen Fiscus wahrscheinlich ein großer Theil der Area der Ausgewanderten überlassen worden, den sie als Zinsbauern bewirthschafteten. Jetzt mußten sie diese Ackerkrume herausgeben. Ihre Einkünfte, welche ohnehin keine übermäßig großen waren, wurden dadurch reducirt, und ihre ökonomischen Einrichtungen wurden aus dem gewohnten Geleise gebracht. Die Zurückgekehrten, welche mit großköniglichem Ferman ausgerüstet waren, wollten alle ihre ehemaligen Rechte wieder erhalten. Sie erhoben die alten Ansprüche auf die theilweise Hörigkeit der Di?n der misera plebs, welchen sie durch ihre geistige Ueberlegenheit und durch die Unterstützung der persischen Satrapen Nachdruck verliehen. Auch noch ein anderes Moment kam hinzu. Die Eingewanderten haben in den persischbabylonischen Provinzen nicht nur Ackerbau, sondern auch Handel getrieben und Viele unter ihnen haben sich ein ansehnliches Vermögen erworben, welches sie nach Juda brachten. Neben der Kriegsaristokratie entstand auch eine Plutokratie. Durch die Capitalien wurden sie in den Stand gesetzt, auf die wirtschaftlich Schwachen einen mächtigen Einfluß auszuüben. Dieser Einfluß war schädlich und verderblich. Sie gaben in Jahren des Mißwachses den Bauern Vorschüsse an Geld und Getreide, nahmen Faustpfänder entgegen, die die Kleinbauern nicht einlösen konnten, wodurch sie in drückende Abhängigkeit von den Adeligen oder Großbauern geriethen. Dieser Geld- und Kornwucher brachte die nationalökonomischen Verhältnisse des jungen Gemeinwesens in arge Verwirrung. Nene agrarische Fragen tauchten auf, neue sociale Verlegenheiten wurden geschaffen und waren heilloser, als die im alten Israel, da die Insassen jetzt unter einer Fremdherrschaft standen und zu den Abgaben für die Adeligen noch die Staats - steuern hinzukamen (vergl. Nehemias C. 5). In dieser Zeit erscheint ein Mann auf dem Boden Judäas, der sich berufen fühlte, Ordnung in den allgemeinen Verfall zu bringen. Dieser Mann war Tirschata, auch Nehemias, der Sohn Chachaljas genannt. Ihm und dem Schriftgelehrten Esra wurden königliche Fermane und Briefe gegeben, die bezeugten, daß ihnen seitens der persischen Regierung discretionäre Gewalt verliehen wurde, die inneren, politischen und religiösen Anliegen der Juden nach ihrem besten Wissen zu regeln, lieber diese Briefe und Urkunden, welche in aramäischer Sprache abgefaßt sind, haben die neueren Geschichtsforscher den Stab gebrochen und sie für unecht erklärt. Im Jahre 1893 veröffentlichte Kosters ein das größte Aufsehen erregendes Werk: 8et borstet van Israel, in welchem er die ganze Geschichte der Einwanderung der Juden aus Babylon wie sie geschildert wird, als eine Erfindung hinstellt. Die Documente im Buche Esra sind nach seiner Behauptung falsche Zeugnisse, die handelnden Personen haben nicht existirt. Nicht Eingewanderte, sondern die in Juda von der babylonischen Regierung Zurückgelassenen haben den Tempel wieder errichtet, welche von Serubabel und dem Hohenpriester Josua geleitet wurden. Der Meinung Kosters' schlossen sich die Bibel- und Geschichtsforscher in Holland an. Aber schon früher haben Stade, Nöldeke, Grätz und Kuenen die genannten Documente für falsche erklärt. Gegen den vehementen Affront Kosters' hat Wellhausen Stellung genommen. In den Nachrichten der Göttinger Gesellschaft (1895 S. 166) widerlegte er mit Scharfsinn und Gelehrsamkeit die

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