Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 42 (18.10.1901)
- Date
- 1901-10-18
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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uaasTEsat; ^naasrojeiis LAk^L-E Nr. 42 Br» Vioch'S Wochenschrift. Seite 681 schen Volke angehört, noch angehörte, sondern ganz ununzweifelhaft arischen Geblütes ist. Es müßte von all diesen Dingen nicht erst die Rede sein, wenn nicht das antisemitische Lügenblatt die Gelegenheit wieder einmal benützt hätte, durch erlogene oder erdichtete, entstellte oder fabricirte Nachrichten nicht dem Christen Löwenfeld und der ganzen Sippschaft Eins anzuhängen, sondern die Juden zu beschimpfen und das Judenthum als die Quelle derjenigen Erscheinungen darzustellen, welche das notorische Lügenblatt - als charaüeristische Merkmale dieses Duells hervorhob. Wirsind der Mühe überhoben, den Lügen auf den Leib zu gehen. Soweit einer der von diesen Lügen Getroffenen den Schutz' der Gerichte anrufen konnte, ist es geschehen, und es wird vor Gericht erwiesen werden, welche ordinäre Sorte von giftiger Journalistik hier das Handwerk treibt. Da auch das Duell selbst Gegenstand einer öffentlichen Gerichtsverhandlung sein wird, bietet sich von selbst die Gelegenheit, die antisemitischen Enthüllungen auf ihre Wahrheit zu Prüfen. Nach Allem, was aber bisher nicht blos „verlautet", sondern feststeht, sind gerade die am meisten gravirenden antisemitischen Angaben als erlogen anzusehen und speciell jene, welche über die Benützung der Waffen verbreitet wurden, von unzweideutigen Fachmännern und Zeugen als falsche widerlegt worden. Zuerst war es nämlich unerhört, daß der Fabrikant Löwenfeld gewagt hatte, sich vor dem Duell auf der Militär-Schießstätte einzuschießen. Da kam die Thatsache hervor, daß dies ein gutes Recht dessen sei, der einem Zweikampf entgegensieht. Dann waren es die Pistolen, die Löwenfeld gekauft und so vorgerichtet haben sollte, daß sie dem Lieutenant versagten, ihm aber losgingen. Da kam wieder die Thatsache zutage, daß die Secundanten Löwenfeld's die fraglichen Pistolen gekauft und in der Originalverpackung auf den Kampfplatz mitgebracht hatten, daß also jede Möglichkeit irgend welcher Präparirung der Waffen ausgeschlossen sei. Füglich sollte, da man den drei activen Ossieieren, die als Cartellträger fungirten, doch nicht an den Leib konnte oder wollte, das Karnikel an Allem schuld sein, der eine Secundant Löwenfeld's, der Advocatursconcipient und Reservelieutenant Dr. Jakobsohn. Aber fatalerweise steht dem die Thatsache gegenüber, daß Ein Secundant kein Secundant ist, daß nur zwei oder alle vier etwas gelten, daß also das Karnikel beim bösesten Willen keine Niedertracht begangen haben kann. Es bleibt also, um doch auf irgend eine jüdische Niedertracht zu stoßen, nichts Anderes übrig, als die Pistolen selbst zu verdächtigen oder vielleicht die Kapseln oder vielleicht den Zündsatz in den Kapseln. Irgendwo muß doch der Jude stecken! ' Allein nach den traditionellen Satzungen liegt alle Verantwortung der Anordnung und Durchführung des Zweikampfes ausschließlich bei den Secundanten. Sie sind es, nicht die beiden Gegner, welchen Auswahl und Bereitstellung der Waffen zukommt. Wer also die bloße Möglichkeit erörtert, daß bei einem Duell, dem drei active Officiere und ein Reserveofficier als Cartellträger anwohnten, ein Verschulden oder eine Außerachtlassung hätte Vorkommen können, welche die Chance des einen Gegners schmälern und die des anderen fördern mußte, der verdächtigt die Gesammtheit der Cartellträger und durch sie das Officierscorps, dem sie angehören. Was bleibt also von dem ganzen antisemitischen Lügengewebe übrig — nichts als die nichtswürdige, an den Haaren herbeigezogene Tendenz, aus einem Falle, mit dem die Juden gar nichts zu thun haben, Capital gegen die Juden herauszuschlagen. Die Erbärmlichkeit dieser Absicht wird nur übertroffeu von dem System, mit dem sie ausgeführt wird. Es scheint, als wenn die Antisemiten nicht blos Untersuchungsgericht spielen würden — wie in Polna — sondern auch die Polizei in die eigenen Hände nehmen wollten, nicht aber um der Wahrheit zu dienen, sondern um den „Fall zu präpariren". Es ist augenscheinlich, daß mit diesen Manövern nichts Anderes bezweckt wird, als einerseits Meinungen künstlich zu schaffen, anderseits Gerichte und Polizeibehörden zu drängen, daß sie die Wege der Antisemiten einschlagen. So bildet sich nach und nach eine „Nebenregierung" bei uns heraus, ein Staat im Staate, der umso gefährlicher wird, als er nicht auf ethischer Grundlage beruht, sondern Leidenschaften wachrufen, Vornrtheile nähren, Haß säen und die Gemüther verwirren will. Das wird eine traurige Ernte geben, wenn man nicht rechtzeitig vorbeugt, daß diese Saat nicht weiter in die Halme schieße. Vom Jahrmarkt des Lebens. Luegers Klage. Das „Deutsche Bolksblatt" führt herzbewegliche Klage über den Mißbrauch des Jmmunitätsrechtes. „Bei der Schaffung des Jmmunitätsrechtes", schreibt es wörtlich, „ging man von der Boraussetzuug aus, daß nur anständige Leute, daß nur Männer, welchen fremde Ehre ebenso theuer und unantastbar erscheint, als die eigene, in die Lage kommen würden, im Abgeordnetenhause Sitz und Stimme zu haben". „Für gewisse Leute aber", führt das Organ der Gregorig. Schneider und Bielohlawek weiter aus, „bedeute das Jmmunitätsrecht nichts Anderes, als unbedingte Schimpfsreiheit, das heißt, die Möglichkeit, ohne irgend welche strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen, Jedermann nach Herzenslust beschimpfen und verleumde» zu können." Die Veranlassung zu dieser Standrede bietet der Leibnitzer Parteitag der Alldeutschen, auf welchem Herr Schönerer dem armen Dr. Lueger eine blutige Injurie an den Kopf warf. „Dieser Zustand" ruft das „Deutsche Volksblatt" aus, ist ein unerträglicher. Man ist gegen die Beschimpfungen Schönerer's und seiner Garde einfach wehrlos". Es will uns scheinen, als ob die Schatten des Abends sich niedersenkten auf das Haupt des „Herrn von Wien". Wenn er einen Schimpf nicht mehr mit gleicher Münze bezahlt, sondern die Miene der gekränkten Unschuld annimmt, dann muß ihn eine Ahnung von dem Niedergange seiner Macht beschleichen. Aber auch eine Ahnung von der rächenden Hand des Schicksals! Die Geister des Oberinspectors Etienne, den er zum Selbstmorde, und des Hofrathes Kaan, den er in den Wahnsinn trieb, werden wach! Ist es wirklich ein unerträglicher Zustand, unschuldig verleumdet zu werden und sich gegen den Unglimpf nicht wehren zu können, dann geschieht heute Herrn Lueger und den Seinen nur dasselbe, was sie seit zwei Jahrzehnten Tausenden ehrlicher und ehrenhafter Menschen angethan haben, die sie wegen ihrer Abstammung verhöhnten und verunehrten. Der Mann, der das Wort vom „Köpfen oder Hängen" sprach, hat kein Recht, sich zu beklagen, wenn ihn Einer, der einst Schulter an Schulter mit ihm kämpfte und ihn daher genau kennen muß, nach seinem richtigen Werthe taxirt. Uebrigens ist die Berufung auf die Abgeordneten-Jmmunität purer Schwindel. Vor vier Jahren schon hat das demokratische Parteiorgan Herrn Lueger einen ehrlosen Verleumder und Ehrabschneider genannt und ihn ausdrücklich aufgefordert, deshalb zu klagen; der Abgeordnete Noske hat den betreffenden Artikel in einer Wählerversammlung vorgelesen und ihn überdies im Parlamente Herrn Lueger unter die Nase gehalten. Der edle Recke aber hat es nicht gewagt, vor die Geschwornen zu gehen. Die Christlich- Socialen klagen nicht, wenn sie beleidigt, und schlagen fich nicht, wenn sie gefordert werden, sie winseln nur wie alte Klatschweiber, wenn ein Anderer für sich dieselbe Schimpffreiheit in Anspruch nimmt, die sie lange Jahre hindurch allein ausgeübt haben. Die geblufften Rechtspraktikanlen. Die Wiener „Allgem. Ztg." veröffentlicht eine Zuschrift von einem in Diensten eines Wiener Bezirksgerichtes stehenden Rechtspraktikanten, deren Thatsachenmaterial sie auf seine Richtigkeit geprüft habt. Das genannte Blatt bemerkt: Wenn wir diese Zuschrift veröffentlichen, so geschieht dies, weil wir es für unsere pnbl'cstische Pflicht erachten, jene un geschriebenen, aber geltenden Gesetze — von welchen die Zuschrift spricht — den Kreisen bekannlzugeben, die wehrlos diesen Gesetzen ausgeliefert sind, ohne von deren Existenz etwas zu wissen. Alle absolvirten Juristen, welche Juden sind,