Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 40 (4.10.1901)
- Date
- 1901-10-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 662 Dr» Blvch's WvrjMrfchrMz Nr. 40 Prager Vorstadt Lieben mit Prag verbunden worden ist — daß dieser neue VIII. Stadttheil mit jenem V. Stadttheile („Viertel" nennen wir es hier) zu einem Wahlbezirke verbunden wurde, welcher zwei Abgeordnete in den Landtag zu entsenden hat. Lieben ist aber als Fabriksort stark socialdemokratisch, und auch andere von den Jungczechen gefürchtete Elemente treiben dortselbst ihr antijungczechisches Unwesen. Nachdem also auf Lieben kein Verlaß ist, muß die Judenstadt gewonnen werden. Die Juden, welche unter der Bevölkerung dieses Stadttheiles sehr stark vertreten sind, aber auch in der alten Judengemeinde Lieben nicht unterschätzt werden dürfen, avauciren also wieder zu „Herren Israeliten", und um ihnen zu zeigen, wie ernst es die Jungczechen mit der Gleichberechtigung aller Nationen und Confessionen nehmen, wird einer der beiden bisherigen Abgeordneten wieder candidirt. Wer wollte es aber den Jungczechen übel nehmen, daß sie das kleinere U e b e l wählen, den Dr. Scharf, da er doch einen guten Scherz versteht und die gspaßige Judenhetze nicht so ernst nimmt, sondern sogar ab und zu für Breznovsky und Cousorten bei seinen Glaubensgenossen eine Lanze bricht. Also Dr. Scharf wird in Josefstadt-Lieben candidirt, denn Gleichberechtigung muß sein, und wer dagegen ist, der wird es mit den Jungczechen zu thun haben, ja, ja, mit den Junghussiten. Lange hat die Parteileitung gezögert, einen Juden überhaupt, und sei es auch nur Dr. Scharf, zu candidiren. Erst nachdem die Socialdemokraten als Candidaten für den Wahlbezirk Josefstadt-Lieben einen Juden, Herrn Dr. Alfred Meißner, A d v o ca t in Prag, aufgestellt hatten, da fanden es die klugen Herren Jungczechen angezeigt, auch einen Juden zu candidireu, und so wurde denn das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden und ebenfalls ein jüdischer Candidat nominirt, aber nur Einer, denn es ist genug Honig auf den jüdischen Wahlzett e lg e s ch m i e r t. Herr Dr. Josef Zalui fiel also, er wird es hoffentlich verschmerzen. Damit die antisemitischen Wähler auch auf ihre Kosten kommen, so wurde neben Dr. Scharf als zweiter Candidat ein gewisser Franz F i l i p aus Lieben aufgestellt, ein Antisemit von schönstem Schlage, ein Individuum, das der Judenschaft in Lieben aus Schritt und Tritt seine feindliche Gesinnung zeigt, sie aber als Mitglied der Einschätzuugscommission sehr hoch zu „schätzen" weiß. Diesen Filip zu wählen, will man den Juden zumuthen. Wenn die Juden in Josef st a d t und Lieben Dr. Scharf wählen werden, so sollen dieselben laut Befehles des jungczechischen Generalcommandos auch den Antisemiten Filip wählen. Die Juden werden sich es überlegen und lieber aus die Ehre verzichten, Dr. Scharf als ihren Abgeordneten beibehalten zu können, denn es ist immerhin besser, zu dem Sturze des Einen nach Kräften beizutragen, der den Juden schaden würde, als den Anderen zuwählen, der ihnen wenig nützt. —p. Wieder eine Novelle zur Gewerbeordnung. Bekanntlich hat das Handelsministerium vor nicht langer Zeit den Handelskammern den Entwurf einer Novelle zur Gewerbeordnung zur Begutachtung unterbreiter. In dieser Novelle handelt es sich in erster Linie um die Rettung des Kleingewerbes. Wir haben des Oefteren schon dargethan, daß den kleinen Gewerbetreibenden, namentlich denjenigen Wiens, unter den gegebenen Verhältnissen nicht zu helfen ist. Den Kleingewerbetreibenden ginge es nicht schlecht, wenn sie bei der Betreibung ihres Erwerbszweiges eifrig beim Zeuge wären. Wenn man den ganzen Tag über im Wirthshause zubringt, des Abends dann politische Versammlungen besucht, so ist es ganz und gar unmöglich. Sinn und Elfer für das eigene Geschäft zu bethätigen. Dem Handelsministerium ist es bei der Verfassung des Entwurfes der Gewerbeordnungs-Novelle nur darum zu thun gewesen, den derzeitigen Machthabern einen Brocken hinzuwerfen, um ihnen das Maul zu stopfen. Denn die Befriedigung der Wünsche der Zünftler ist ein Ding der Unmöglichkeit, und die Forderungen des Prinzen Liechtenstein und Consorten, für die Großindustriellen und für die Handelsgewerbe einen Befähigungsnachweis zu schaffen, konnten daher nicht beachtet werden. Das Handelsministerium hat augenscheinlich davon. Abstand genommen, den ohnehin darniederliegenden Handelsverkehr in Oesterreich diese allerneueste Daumenschraube anzusetzen, und damit.ist — wenn auch nicht Alles — so doch ein kleiner Theil des Unheils abgewendet. Dagegen müssen die strengeren Vorschriften über den Befähigungsnachweis erhebliche Bedenken wachrufen. Der Werth der Zeugnisse der Gewerbeschulen wird ohne jede Berechtigung herabgesetzt. Die jüdische Jugend, die sich dem Gewerbestande widmen will, frequentirt gerade diese Gewerbeschulen, weil sie den manuellen mit dem theoretischen Unterricht verbinden, was derzeit nothwendig ist, wenn man das Handwerk künstlerisch betreiben will. Eine weitere Erschwerung wird für Frauen bei Erlangung des Befähigungsnachweises statuirt, namentlich bei dem Kleidermachergewerbe. Ganz unbegreiflich ist die Bestimmung für offene Handelsgesellschaften bei dem Betriebe eines handwerksmäßigen Gewerbes, daß wenigstens ein Gesellschafter den Befähigungsnachweis erbringen muß, was den Antritt derartiger Gewerbe wesentlich erschwert. Den Geuoffenschaften wird die Entscheidung über die Erbringung des Befähigungsnachweises zum Theile zugewiesen. Es hat nämlich die Gewerbebehörde, wenn ihr die „zweifellose Stichhältigkeit" des beigebrachten Nachweises der Befähigung nichtdargethan erscheint, von der betreffenden Genossenschaft hierüber ein Gutachten einzuholen. Diese Jngerenz wird zu einer vexatorischen Behandlung für den jüdischen Bewerber, führen. Der Genossenschaft der Gastwirthe ist eine nicht unbedenkliche Concession dahin gemacht worden, daß bei der Genehmigung eines Localwechsels auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen sei. Auch in dieser Richtung müssen sich jüdische Bewerber auf eine vexatorische Behandlung gefaßt machen. ... Unverständlich ist ferner, was mit dem nachstehenden Passus eigentlich bezweckt wiro, in welchem es heißt: „Die Interessen des „ehrsamen" Handwerkes sollengegen die unbefugten „Uebergriffe der Händler" geschützt werden. — Das Handwerk ist nicht ehrsamer als der Handelsbetrieb. Die Handwerker haben kein Recht einer Bevorzugung. Es werden den Handwerkern auf Kosten der Handelstreibenden derartige Privilegien zugestanden, daß namentlich im Kleinhandel jede Bethätigung illusorisch gemacht wird. Den Handelstreibenden soll verwehrt sein, alle gewerbsmäßig erzeugten Maaren in Vertrieb zu setzen, und da derzeit bis auf Webwaaren alle Maaren von Handwerkern erzeugt werden, die mit dem zünftlerischen Privilegium umgeben sind, so erscheint hiedurch die Bethätigung der Handelsleute auf ein Minimum reducirt. Die gewerbliche Regelung der Confcctionsgewerbe soll durch ein besonderes Gesetz geregelt werden. Mas da herauskommen wird, kann man sich leicht vorstellen. Drakonisch erscheinen auch die Bestimmungen über die Verlängerung der Lehrzeit beim Handelsgewerbe. Für die jüdischen Lehrlinge werden seitens der Eltern, Vormünder oder Vereine Opfer gebracht, indem die Vergütung von Verköstigung und Bekleidung geleistet wird, so daß hiedurch eine nahezu um die Hälfte geringere Lehrzeit geleistet werden kann. Auch dies ist illusorisch gemacht worden. Ganz unannehmbar aber ist die Bestimmung, daß die Lehrlingsprüfungen obligatorisch sein sollen. Man kann da bestimmt Voraussagen, daß der allergrößte Theil der jüdischen Lehrlinge die Prüfung nicht bestehen wird, aus Gründen, die weiter auseinandergesetzt zu werden wohl überflüssig ist. Im Ganzen und Großen scheinen die Bestimmungen zur neuen Gewerbeordnung von zünftlerischem Geiste dictirt und sind als eine Abschlagszahlung an die vom Prinzen Liechtenstein und Genossen gestellten Forderungen zu betrachten. Es ist wohl die Annahme berechtigt, daß der vorerwähnte Entwurf zur Gewerbenovelle in der heurigen Parlamentssaison nicht zur Verhandlung gelangen wird. Sollte dies aber wider Erwarten doch der Fall sein, so erscheint es dringend geboten, daß rechtzeitig dahin gewirkt werde, damit alle jene Bestimmungen, die zur vexatorischen Behandlung für die Juden führen könnten, eine Eliminirung erfahren.