Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 39 (27.9.1901)
- Date
- 1901-09-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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bette «80 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 39 Ihr erfolg- und segensreiches Wirken als erster Vicepräses unserer Gemeinde, wie der Israelitischen Allianz, als Präsident des von Ihnen gegründeten Allgemeinen österreichischen israelitischen Gemeindebundes und nicht ganz zuletzt als gewesener Gemeinderath. Wir freuen uns dankbaren Herzens dieser Verlegenheit, denn wir preisen Gott, daß wir in Ihnen einen Mann besitzen, dem wir als Inden so vieles Schöne und Gute verdanken, von dem wir noch so vieles Schöne und Gute zu erwarten berechtigt sind. Bei Ihnen, sehr geehrter Herr Jubilar, ist das Fest des 70. Geburtstages in doppeltem Sinne ein jüdisches, einmal, weil an diesem Feste eine sehr große jüdische Gesammtheit den innigsten Antheil nimmt und dann weil Ihre Siebzig mit Fug und Recht den Namen „Sod" verdienen. „Sod" heißt zu deutsch Geheimniß und bezeichnet mit seinen drei Buchstaben den Zahlenwerth von Siebzig. Nun. siebzig Jahre alt zu werden, ist kein Geheimniß, aber mtt siebzig Jahren so geistes- und jugendfrisch, so schöpferisch zu wirken und segensreich zu walten, wie es bei Ihnen der Fall ist. das ist allerdings ein unlösbar zu nennendes Räthsel, ein Geheimniß wie jenes des Sees und des von ihm gespeisten Stromes. Daß Sie uns noch lange, lange, noch einige Jahrzehnte ein solches Geheimniß, ein solches Räthsel bleib«!, das ist der Inbegriff all der Wünsche, welche ich Ihnen im Namen Ihrer zahllosen Verehrer und Freunde ausspreche. Möge es Ihnen noch lange vergönnt sein, im Kreise Ihrer theuren Familienglieder auf der sonnigen Höhe zu verharren, die Sie heute einnehmen, mögen Sie noch ungezählte Jahre segensreich wirken zum Wohle und Heile unserer Gemeinde, zum Stolz und zur Ehre der ganzen jüdischen Gesammtheit!" Der Verein für unentgeltlichen Arbeitsnachweis, Wien, II.» Taborstraße 59 (Telephon Nr. 13920) bietet den P. T. Arbeitgebern seine kostenfreien Dienste an. Brieflicher oder telephonischer Auftrag genügt, um männliche und weibliche qualificirte Arbeitskräfte, sowie Hilfsarbetter, ferner kaufmännische Angestellte und Lehrkräfte beiderlei Geschlechtes zugewiesen zu erhalten Am 21. September 1901 standen in Vormerkung: I. Classe (Manuelle Arbeiter). 6 Anstreicher und Lackierer, 6 Aufpapper und Lederzurichter, 3 Bäcker und Zuckerbäcker, 2 Bildhauer und Steinmetze, 1 Bronzearbeit», 4 Buchbinder. 2 Buchdrucker, 5 Bureaudiener, 6 Drechsler, 3 Eisendreher, 8 Elektromonteure, 2 Fleischhauer, 3 Friseure, 39 Geschäftsdiener, 3 Glaser, 7 Gold- und Silberarbetter, 10 Hausknechte und Hausbesorger, 9 Installateure, 4 Maschinisten und Heizer, 25 Hilfsarbeiter, 2 Hutmacher, 4 Kellermeister und Kellerburschen, 4 Kellner, 9 Kutscher, 10 Laufburschen und Lehrlinge, 10 Magazineure, 4 Mechaniker, 6 Metalldreher. Gießer und Schleifer, 22 Schloffer für Bau und Maschinen, 1 Schmied. 17 Schneider für Herren und Damen, 7 Schriftsetzer, 12 Schuhmacher, 10 Spengler, 3 Tapezierer, 5 Taschner, Memer, Sattler, 7 Tischler, 7 Uhrmacher, 3 Zeichner für Bau und Conftruction, 2 Zimmermaler. II. C l a sse (Kaufmännische A n g e st e l l t e). 13 Branntweinverschleißer, 25 Buchhalter und Correspondenten, 87 Commis diverser Branchen, 47 Compioiristen und Strazzisten, 12 Jncaffanten, 6 Manipulanten und Expedienten, 40 Praktikanten, 17 Reisende, Platzvertreter und Agenten. Weibliche Abtheilung. 6 Bonnen und Kindergärtnerinnen, 54 Comptoiristinnen, 2 Dienstmädchen und Stubenmädchen, 2 Empfangsdamen, 8 Expedieutivuen und Manipulantinnen. 2 Kanzlistinnen und Stenographinnen, 2 Cafsafräuleins, 2 Hilfsarbeiterinnen, 1 Hutstaffiererin. ,24 Praktistrutinnen, 1 Schirmnäherin, 38 Verkäuferinnen und Berschleißerinnen, 7 Wirthschafterinnen und Stützen der Hausfrau. UI. Classe (Geistige Arbeit). 29 Hauslehrer und Hofmeister. Das Bureau des Vereines hat seit seiner Eröffnung im November 1W9 bis inclusive 21. September 1901 — 2694 Vermittlungen durch- . geführt, und zwar: .1135 Vermittlungen in der I. Claffe (manuelle Arbeiter), 683 Vermittlungen in der II. Claffe (Handelsangestellte), 806 Vermittlungen in der weiblichen Abtheilung, 70 Vermittlungen in der HL Claffe (geistige Arbeit). Die Avretirung am Versöhnungstag. Der Cassationshof hatte sich am 23. September zum zweitenmal mit einer Angelegenheit zu befassen, welche die Judenschaft der Bukowina seit zwei Jahren beschäftigt und in große Aufregung versetzt. Am Vorabend des Versöhnungstages im Jahre 1&99 arretirte der Gendarmerie-Postcuführer in Wisnic, Adolf B e ck, einen bettelnden Juden im Hause eines Glaubensgenossen, ohne, wie es vorgeschrieben ist, einen Gemeindeausschuß beizuziehen. Die Verhaftung des Juden, der am nächsten Tag wegen Bettelns zu sechs Stunden Arrest verurtheilt wurde, erregte großes Aussehen. Die wohlhabenden Glaubensgenossen verwendeten sich für dessen Enthaftung bis nach dem hohen Feiertag. Der Gendarm sagte darauf: „Ich trachte schon lange darnach, einen Juden am Versöhn um gstag einzusperren, endlich ist es mir heute gelungen." Ein reicher Mann bot lOOO Gulden Caution für die Freilassung des Bettlers bis nach dem Feste. Der Postenführer war nicht dazu zu bewegen; er verweigerte auch den Transport des Verhafteten mit Wagen und rief: „Von heute ab werde ich täglich zwei Juden verhaften." Dieses Verhalten des Gendarmen veranlaßte den Beamten der Holzgewinnungs-Actiengesellschaft M. Sternberg zu einer Eingabe an das Landes-Gendarmeriecommando in- Czernowitz, in welcher der Vorfall geschildert und die strafweise Versetzung Beck's begehrt wurde. Die Disciplinarnntersuchung endete damit, daß erkannt wurde, der Gendarm Beck sei bei der Verhaftung correct vorgegangen. Beck klagte nun Stern b erg, welcher auch beim Bezirksgerichte Wisnic zu 40 Kronen Geldstrafe verurtheilt wurde. Er berief gegen das Urtheil. Das Landesgericht Czern owitz cassirte dasselbe und verurtheilte Sternberg zusechsMonaten schweren verschärften Kerkers. Dieses Urtheil hob der Oberste Gerichtshof über Nichtigkeitsbeschwerde des Vertheidigers Dr. Perl aus Czernowitz in nichtöffentlicher Sitzung auf. In der neuerlichen Verhandlung, in welcher zahlreiche Zeugen unter Eid die Aeußerungen des Gendarmen Beck bestätigten, erfolgte abermals die Verurteilung Sternberg's zu sechs Monaten Kerkers, weil er den Gendarmen fälschlich und grundlos des Verbrechens des Amtsmißbrauches beschuldigt habe. Vor dem Cassationshofe unter Vorsitz des Hofrathes Vernatzek erklärte Dr. Perl in Vertretung der Nichtigkeitsbeschwerde, es sei die Darstellung Sternberg's im guten Glauben geschehen und zahlreiche Zeugen hätten bestätigt, daß der Gendarm die Aeußerungen gethan habe. Der Vertreter der Generalprocuratur Oberlandesgerichtsrath O k r e t i c s trat für Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde ein, da sich die Eingabe als Verbrechen der Verleumdung darstelle. Der Cassationshof wies dieBeschwerde alsunbegründet ab. Graz. Der hiesige Gemeinderath hat bekanntlich, als vor einiger Zeit die Frage der Theaterleitung zur Verhandlung stand, den echt freisinnigen Beschluß gefaßt, nur einen Arier zum Director der Bühne in dem lieben Pensionopolis zu erwählen. Unter den zahlreichen Bewerbern um diesen bei unseren krähwinkeliqen Verhältnissen keineswegs beneidenswerthen Posten fand Herr Purschian aus Berlin Gnade vor den weisen Vätern der Murstadt. Wer sich über die Segnungen dieser arischen Theaterwirthschaft des Näheren informiren will, lese den socialdemokratischen „Bolkswille". Commentar überflüssig. Frankfurt a. M. (G r u n d st e i n l e g u n g.) Die Frankfurter Loge Bnei Brith, die sich seither in gemieteten Räumen schlecht und recht durchgeschlagen, hat an der Eschersheimer Landstraße ein umfangreiches Terrain erworben und am letzten Sonntag den Grundstein zu dem zu errichtenden Logengebäude feierlich gelegt. Der Präsident Raphael Ettlinger leitete die Feier, der Secretär Dr. Jacob Horovitz verlas die einzumauernde Urkunde, und eine weitere Anzahl Brüder (H. Seligmann, H. Schott, R. Kirchheim, S. Schlesinger, Dr. Blau u. s. w.) vollführte die üblichen Hammerschläge unter passenden Ansprachen. Nach Beendigung der schönen Feier stärkten sich die Anwesenden an den aufgestellten Buffets. Die Antisemiten und der Procest Sternberg. Gelegentlich des Processes Sternberg hat Herr Stöcker als arischer Tugendprotz in der Tivoli-Versammlung versichert: „Solche Unthaten könne nur ein Jnde begehen. Daß der verurtheilte Sternberg zum Christenthume sich bekannt hat, kommt nicht in Betracht, denn aus Ueberzeugung hat er nicht die Taufe genommen." Mit Recht bemerkt dazu das Berliner Abwehrorgan: Sternberg ist als Christ geboren, wenn auch semitischer Abstammung, und die Ausführungen Stöcker's zeigen, daß auch er von den heidnischen Racenideen nicht frei ist. Indessen, abgesehen von Stöcker; es läßt sich nicht leugnen, daß dir Figur Sternberg's für derartige Verbrechen in der öffentlichen Meinung gewiffermaßen eine Art Symbol geworden ist, die nunmehr glaubt,