Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 39 (27.9.1901)
- Date
- 1901-09-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 642 Dr. Bloch's WoüMMrryr» Nr. 39 femiten aufgestachelt werden, verwirrt und verwischt. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Recht und Unrecht, Wahrheit und Lüge, gut und böse; Alles ist erlaubt gegen die Bekenner des JuventyuMs. Diese antrsemitischen Ausschreitungen, Ausbrüche und Zerstörungen werden von Millionen Menschen kaltblütig mitangesehen und Keiner rührt sich, um Dämme gegen die antisemitische Hochfluth aufzurichten. Thierschutz und Antisemitismus, diese beiden Worte reichen hin, um unsere Zeit und ihre arische Denkungsart zu charakterrsiren. Schlachtmasken für Thiere und Marterwerkzeuge für Menschen! Die arische Humanität beginnt sich zu regen, wenn es gilt, eine Hetzjagd gegen die Juden zu arrangiren. Die Männer, welche von den Juden verlangen, daß sie, um das Schlachtvieh zu schonen, ihre rituelle Schlachtmethode ausgeben sollen, wissen doch, daß die ersten medicinischen Autoritäten, Männer wie V irchow, v.Pettenkofer, DuBois- Reymond, in Gutachten sich ausgesprochen haben, daß das rituelle Schächten der Thiere durchaus keine Thierquälerei ist. Und es liegen mehr als vierhundert solcher Gutachten von Fachmännern und sachverständigen Commissionen vor. Professor Zürn in Leipzig nennt das Schächten »eine der besten Schlachtmethoden, die es gibt"', und Prof. Gerl ach (Hannover) geht so weit, das Schächten nach jüdischen Vorschriften als »humanste Schlachtmethode" zu empfehlen, die »allgemein eingesührt zu werden verdient." Diese Mißachtung der wissenschaftlichen Gutachten hervorragendster Physiologen und Threrärzte ist, wie gesagt, eine moralische Schwäche und, fügen wir hinzu, eine Anmaßung. Dre Herren berufen sich auf das sittliche Empfinden. Ein sittliches Empfinden, das bei den Herren Antisemiten am stärksten sich regt, macht sich doppelt und dreifach verdächtig. Wie kommt es doch, daß »das sittliche Empfinden gerade des besten Theiles der europäischen Völker" ungerührt bleibt, wo es sich um die Grausamkeiten der edlen Parforcejagd, um die Qualen des Castrirens (bekanntlich lll. Buch Moses 22, 24 verboten), um die Thierquärerei des Dreffirens rc. handelt? Warum gestatten die Thierschutzvereine die ganz und gar zwecklose Verunstaltung der Hunde, denen man aus reinem Uchermuth den Schwanz und die Ohren abschneidet? — ohne vorherige Betäubung. Alle diese Thiere müssen sich aus sehr zweifelhaften Gründen das Fesseln, Niederwerfen, Verschneiden u. s. w. gefallen lassen, sie müssen, eine lange schmerzhafte Heilperiode durchmachen und erliegen sehr oft dem Wundstarrkrampf oder der Blutvergiftung; und die Thierschutzvereine schweigen dazu. Warum? — Werl sich allen diesen brutalen, zwecklosen Thierquälereien keine antisemitische Seite abgewinnen läßt. Man muß wirklich glauben, daß man einem Thiere,' wenn man e s tödten will, keinen Schnitt beibringen soll, dagegen aber »ach Herzenslust daran herumschneiden darf, wenn man es nur nicht töotet! Die Herren Thierschützler empfehlen die Schlachtung erst nach vorhergehender Betäubung. Nun hat im antisemitischen »Deutschen Bolksblatte" selber, Abendausgabe vom 23. August 1901, ein Fachmann erklärt: „Theilweise wird das Kleinvieh vor dem Abstechen durch Schlag betäubt, in einem Schlachthause aber dasselbe ausnahmslos ohne Betäubung geschächtet! Nun male man sich aus, daß jeder Fleischergesellr einst Lehrling war und seine Handfertigkeit in der Schlachtung am lebenden Thiere erlernt! Auch da, wo eine Betäubung mittelst Axt oder Hammer vorhergeht, sind häufig die Quälender Opfer unsägliche, wenn die noch nicht geübte oder mit zu geringer Körperkraft ausgestattete Hand den Schlag führt. Wie oft kann man ungenügend betäubte und mangelhaft geschnittene Schweine im Brnhtroge zucken sehen." Zu Gunsten einer solchen Grans amkett sollen wir die religionsgesetzliche, uns vorgescyrrebene Schlachtmethode aufgeben, welche nicht blos von einer durch den Grafen T a a f f e einberufenen sachverständigen Commission gründlich geprüft und als die beste befunden worden, sondern auch von vierhundert hervorragenden wissenschaftlichen Capacitäten als allen Voraussetzungen der Humanität am entsprechendsten, erkannt worden ist. In der Schweiz besteht bekanntlich ein Schächtverbot. Welche Folgen dieses Verbot gezeitigt hat, entnimmt man einer Darstellung der »Züricher Post" vom 10. August und den »Baseler Nachrichten" vom 5. September. Die beiden Blätter knüpfen die Mittheilung an, daß die deutschen Thierschutzvereine einen Preis von 12.000 Mark für die Vervollkommnung der vorhandenen Schußapparate bei Tödtung von Schlachtvieh aussetzen. Es soll dabei die Anwendung des Schußapparates insbesondere für Kleinvieh erzielt werden, der bisherige Schußapparat soll unzuverlässig und thierquälerisch sein und komme auch nur in wenigen Schlachthäusern in Deutschland für Großvieh zur Anwendung, für Kleinvieh sei er überhaupt unbrauchbar. Die genannten schweizerischen Zeitungen schreiben dann wörtlich: »Es ist damit neuerdings anerkannt, daß es eine moderne rationelle Schlachtmethode noch nicht gibt, und so gewinnt denn immer wieder die von der Wissenschaft anerkannte Anschauung an Bedeutung, daß die jüdische Schlachtmethode vom ethischen und sanitärischen Standpunkt aus die beste ist, wie sich eine ganze Menge der berufen st en Fachleute des In- und Auslandes ausgesprochen haben. In der Schweiz hat das Jahr 1893 das Schächtverbot gebrachr (Artikel 25 bis der Bundesverfassung). Es ist darum nicht em Stück Vieh weniger geschächtet worden; wenn auch auf Schweizerboden'nicht geschächtet wird, es geschieht dafür einige Schritte über die Grenze. Es sind aber seither in den verschiedensten Kreisen, besonders in der landwirthschastlichen Bevölkerung Stimmen laut geworden, welche eine Abschaffung des Artikels 25 bis befürworten. Vielfach wird die Meinung geäußert, daß der genannte Berfassungsartikel, wonach die Betäubung vor der Schlachtung überall, auch beim Kleinvieh, obligatorisch ist, nur für die Juden gilt, sonst aber in der praktischen Anwendung fast gänzlich unbeachtet geblieben, d.h. direct verletzt worden ist, und dies aus denselben Gründen, aus welchen die deutschen Thierfreunde es noch nicht zur allgemeinen Anwendung des Schußapparates gebracht haben. Von anderer Seite wird mit Recht hervorgehoben, daß durch das Schächtverbot in der Schweiz der einheimischen Land wir th schüft ein ganz beträchtlicher Schaden zu Gunsten des Auslandes erwachsen sei, der von Jahr zu Jahr sich steigere. Es ist statistisch nachweisbar, daß jährlich annähernd zwei M i l l i o n en Franken auf diese Weise der ausländischen Viehzucht zu Gute kommen. Wäre es da nicht an der Zeit, die Schächtfrage einer erneuten Kritik zu unterziehen und eine für die Interessen der schweizerischen Landwirthschaft, die ohnedies nicht auf Rosen gebettet ist, günstigere Lösung zu erstreben, d. h. den Artikel 25 bis aufzugeben?" Neuerdings wurde folgende gutachtliche Aeußeruug aus Beutheu gemeldet: Am 28. Juli d. I. hielt die »Freie Fleischer-Innung Beuthen O. S." ihre Quartal- und Generalversammlung ab, welche von 80 Mitgliedern besucht war. Auf der Tagesordnung stand u. ,A: „Abgabe eines Gutachtens über das rituelle Schächten für die jüdische Gemeinde". Nach kurzer Debatte waren sämmtliche 80 anwesende I n n u n g s m e i st e r sich darüber einig, daß bei genügenden Vorrichtungen zum Werfen der Thiere das Schachten die beste and schmerzloseste Tödtungsart der Schlachtthiere ist. Durch den Halsschnitt, mit einem haarscharfen Messer ausgeführt, entleeren sich sofort die Hauptblutorgane und der Tod tritt sofort ein. Ferner ist das Schächten nicht nur die schnellste Tödtungsart; es fällt noch in's Gewicht, daß das Fleisch eines geschächteten Thieres sich im Sommer 2—3 Tage länger hält als das Fleisch eines geschlagenen Thieres. Das Aussehen des Fleisches ist frischer und gesünder, auch ist es zarter und schmeckt besser. Die meisten hiesigen Jnnungsmeister lassen namentlich an schwerem Vieh, auch wenn es nicht in Eonsum der jüdischen Gemeinde kommt, durch den jüdischen Cultusbeamten den Halsschnitt vollziehen. Nach langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Arten von Schlachtungen geben wir gern das Gutachten ab: „daß der Halsschnitt ohne vorherige Betäubung allen anderen Schlachtmethoden vorzuziehen ist«». Der Vorstand der „Freien Fleischer-Innung Beuthen O. S.": Jacob Paikert, Obermeister, Johann Kirschnik, Josef M i ch a l l i k, Paul M a r r y, Johann N a w r a t h. (L. 8.) Wenn die jüdischen Renegaten der »Arbeiter-Zeitung" in völliger Mißachtung der autoritären Aeußerungen von Männern wie Virchow und Du Bois-Reymond, und zur Verhöhnung der vierhundert wissenschaftlichen Gutachten in der Nummer vom 22. September zu der Aeußerung sich versteigen: „Das Schächten der Thiere ist unstreitig eine durch gar nichts gerechtfertigte empörende Roheit und könnte wohl ohne lange