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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-09-20 · 38 (20.9.1901) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
38 (20.9.1901)
Date
1901-09-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 634 Wochenschrift« Nr. 38 Petersburg. (Willkürliche Polizei st rasen.) Der Polizei-Präsident von Petersburg, Kleigeles, hat die Gasthofbesitzerinnen Marie Milewskaja und B. Kisewetter zu 500, respective 300 Rubel Geldstrafe verurtheilt, weil Erstere 5, Letztere 2 Juden, welche kein Recht hatten, in Petersburg zu wohnen, einige Tage unangemeldet beherbergt haben. Im Unvermögensfalle treten an Stelle der Geldstrafen 3, respective 2 Monate Gefängniß ein. Drei Monate Gefängniß wegen Nichtanmeldung von 5 Juden! Was bekommt wohl Derjenige, der in Petersburg einen aus den Bergwerken Sibiriens entflohenen Verbrecher 5 Tage lang unangemeldet beherbergt? Petersburg. Der Ausschluß der Juden aus den mittleren und höheren Schulen kommt den russischen Juden keineswegs unerwartet. Es ist in Rußland ein ganz offenes Geheimniß, daß General Wannowski ein Pobedonoszew in Generalsuniform ist. Dem General Wannowski als Kriegsminister haben es die russischen Juden zu verdanken, daß sie in völlig willkürlicher, allem Gesetz und Recht hohn sprechender Weise weit stärker als die vielgeliebten, strenggläubigen orthodoxen Russen zum Militärdienst herangezogen werden. Dabei wird in heuchlerischer echt Pobedonoszew'scher Art seit 10 Jahren von militärischer Seite gegen dieselben russischen Juden der Vorwurf erhoben, daß sie sich mit großem Erfolg dem Militärdienst zu entziehen wissen. Der Urheber dieser verlogenen Anklage war kein Geringerer als der russische Kriegsminister, eben dieser General Wannowski selbst, welcher dadurch den unzweifelhaften Beweis geliefert hat. daß er ein heuchlerischer Pfaff im Soldatenrock ist. Eine Frucht dieser Anklage war das ungeheuerliche Gesetz, laut welchem für jeden zur Affentirung nicht erschienenen jüdischen Recruten 300 Rubel Strafe zu zahlen sind und daß für diese Strafe in erster Reche die Angehörigen dieses Recruten, in zweiter Reihe aber die betreffende jüdische Gemeinde haftbar ist. Eine Frucht der Verbrüderung zwischen Krummstab und Säbel ist auch das jüngst im „Vorwärts" publicirte Rundschreiben der Militärbehörde, welches gleichfalls^eine Erfindung des in seinem Judenhaß unversöhnlichen antisemitischen General Wannowski sein soll. Es war nun vorauszusehen, daß der Antisemit Wannowski mit seiner Ernennung zum Minister der „Volksausklärung" seine judenfrefferische Thätigkeit auf das Gebiet der Schule verlegen werde. Zwar sind die Beschränkungen noch keineswegs in Kraft getreten, noch ist kein Gesetz oder selbst nur eine ministerielle Verordnung im russischen „Regierungsboten" pnblicirt worden, welche die Zahl der jüdischen Gymnasiasten unter die bisherige Norm von 10 Percent herabdrückt, allein ebenso unzweifelhaft ist es auch, daß diese Verordnung vielleicht schon im nächsten Jahre kommen wird. Dafür spricht nebst der Vergangenheit des General-Cultusminister noch das freche und völlig gesetzlose Benehmen zahlreicher Gymnasialdirectoren, welche, ohne erst eine diesbezügliche Anweisung aus Petersburg abzuwarten, schon jetzt und auf eigene Faust die zur Aufnahme in ihren Gymnasien sich meldenden jüdischen Knaben alle durch die Bank zurückweisen. Derartige Nachrichten werden von zuverlässigen russischen Blättern aus den Gymnasien von Wilna, Minsk, Warschau u. A. m. gemeldet. Die Herren Gymnasialdirectoren hoffen so den Wünschen ihres obersten Vorgesetzten zuvorzukommen, dessen judenfeindliche Gesinnung natürlich auch ihnen bekannt ist. Dabei gehen die Tschinowniks mit solcher Frechheit zu Werke, daß sie es ganz und gar für überflüssig halten, den Eltern der zurückgewiesenen Kinder auch nur den Grund der Zurückweisung anzugeben. Die Gymnasialdirectoren wissen eben, daß es gegen sie in Rußland keine Richter gibt, und „wo kein Richter, ist kein Kläger!" Die russischen Juden wiffen auch sehr wohl, daß sie gegen den bösen Willen eines General Wannowski nicht werden aufkommen können, und sie sinnen daher bei Zeiten schon auf Mittel und Wege, wie sie ihren Kindern die ihnen in Rußland verweigerte Gymnasialbilduug geben könnten, ohne den nur für sehr reiche Leute gangbaren Weg der Erziehung im Auslande. Aber das alte, schon so oft versuchte Mittel, Handelsschulen für Christen zu gründen, um dann in denselben den Percentsatz der zuzulaffenden jüdischen Schüler ein wenig zu erhöhen, hat sich bislang nicht bewährt. Für ihr gutes Geld eine Schule zu gründen und dann jedesmal mit dem geriebenen russischen Finanzminister um „einige Percentchen" zu feilschen, ist für die Juden ebenso erniedrigend, wie zwecklos. Die Christen, denen alle andern Schulen offen stehen, halten ihre Kinder von den Handelsschulen zurück, und es kam schon öfters vor, daß ganze Claffen dieser Schulen leer standen, da die christlichen Schüler ausgeblieben sind, worauf auch die jüdischen Schüler draußen bleiben mußten, da der Percentsatz der Juden, der gewöhnlich 50 Percent beträgt, schon durch den ersten sich meldenden jüdischen Knaben überschritten ward. . . Aus diesem Grunde wehrt sich jetzt die jüdische Kaufmannschaft von Minsk, zur Errichtung einer Handelsschule beizutragen, obgleich der Magistrat dieser Stadt für eine solche Schule eine Subvention von 5000 Rubel jährlich votirt hat. Auch die vom Finanzminister bereits genehmigte Handelsschule zu Wilna wird wohl uneröffnet bleiben, da die Juden daselbst darauf bestehen, daß mindestens die Hälfte aller vorhandenen Plätze mit jüdischen Schülern b'setzt werden soll, gleichviel, ob Christen von den ihnen offenstehenden Plätzen Gebrauch machen oder nicht. Viel ehrenvoller, aber leider ebensowenig erfolgversprechend ist ein anderer Weg, den unsere tapfer kämpfenden russischen Glaubensbrüder einzuschlagen bemüht sind. Seit einigen Jahren suchen die russischen Juden in vielen Städten eigene Mittelschulen zu gründen. Ihr gutes Recht dazu wird ihnen unzweideutig durch Z 969 des IX. Bandes des russischen Gesetzbuches garantirt, welches kurz und bündig lautet: „Juden sind berechtigt, zur Ausbildung ihrer Kinder jede Art von Privat- und Gemeindeschulen zu gründen." Allein was kümmert sich ein russischer Cultusminister, namentlich wenn dieser Minister General Wannowski heißt und es sich um Juden handelt, um Gesttz und Recht! Seit 1890 bemüht sich Dr. Schirmann aus Kischinew um die Concession zur Errichtung eines jüdisch *it Progymnasiums, um endlich von General Wannowski den Bescheid zu erhalten, daß seinem Gesuche nicht Folge gegeben werden könne, da er, Wannowski, die Absicht hege, die Frage, ob Juden Privatschulen zu gründen berechtigt sind, allgemein zu regeln. Der Minister kümmert sich also um den oben angezogenen Paragraphen nicht und will die durch das Gesetz bereits längst geregelte Frage nach eigenem Ermessen erst „regeln". Man kann sich schon denken, wie diese Regelung eines Wannowski ausfallen wird. Liverpool. (Eine Warnung vor überstürzter Auswanderung) wird abermals in russischen Blättern rrlassen. Die Warnung kommt diesmal aus Liverpool und lautet: Zahlreiche russische Juden verkaufen ihre letzte Habe, um nach Amerika und Südafrika auszuwandern. Allein die amerikanischen und englischen Behörden sind speciell gegen jüdische Auswanderer sehr rigoros und gestatten keinem jüdischen Emigranten die Landung, der nur im Entferntesten ein kränkliches Aussehen bat. Andererseits jedoch schwächt die lange ungewohnte Reise zur See im Verein mit der Seekrankheit und dem elenden Leben als Zwischendeckspassagiere die armen Emigranten sehr ab und verleiht ihrem Gesicht ein blasses, kränkliches Aussehen, ein Umstand, der von den Hafenbeamten zum Vorwand genommen wird, um die armen jüdischen Emigranten zurückzuweisen und mit demselben Schiff in die vor Kurzem verlassene Heimat zurückzusenden. Fast jede Woche treffen große Partien dieser zurückgewiesenen Emigranten in Liverpool ein, ihre hohlen Wangen, die siiüden Blicke und die abgehärmten Gesichter sprechen von einer langen Leidenszeit, welche die Unglücklichen während der Hin- und Rückreise zu überstehen-hatten. Und alle diese Leiden waren vergebens erduldet worden, da die Leute, nachdem sie ihr letztes Geld und einen großen Theil ihrer Gesundheit verzehrt haben, sich wieder am Ausgangspunkt ihrer Reise, nämlich in ihrem kleinen russischen Heimatsstädtchen sehen. London. (E i n w a n d e r u n g s st a t i st i k.) Im Monat Juli sind vom Continent nach England 12.888 Personen (gegen 16.423 im gleichen Monat des Vorjahres) herübergekommen. Davon waren 5771 (gegen 7162 des Vorjahres) im Begriff, weiterzureisen, während 7117 die Absicht bekundet haben, in England zu verbleiben. Im Juli vorigen Jahres hat die Zahl dieser Kategorie von Einwanderern 9261 betragen, so daß in diesem Juli die Zahl der in England eingewanderten Fremden eine Abnahme von 2144 erfahren hat. Von dieser Zahl müssen aber noch 1357 Schiffer abgezogen werden (gegen 1323 im Juli vorigen Jahres). Während der 7 Monate, vom 1. Jänner dis 31. Juli, betrug die Zahl der vom Continent nach England herübergekommenen Personen 91.406 (gegen 93.306 im gleichen Zeiträume des Vorjahres). Davon waren Emigranten nach England, abzüglich von 9231 Schiffern, 31.706 Personen (gegen 37.217 Personen in den ersten 7 Monaten des Vorjahres). Diese Zahlen beweisen deutlich, daß die Einwanderung nach England in Abnahme begriffen ist und daß die von Herrn Howard Vincent dem englischen Volke vorgespiegelte Gefahr einer Ueberfluthung Großbritanniens mit fremden „Paupers" eben eine Vorspiegelung falscher Thatsachen ist.

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