Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 38 (20.9.1901)
- Date
- 1901-09-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 38 Wx. Oloch's WvchrnfchrW» Seite 62ö Eine Karte erinnert an W i n t e r; sie trägt die Aufschrift: „Gedenket des 11. März 1901, an diesem Tage siel Gymnasiast Winter dem Schächtmesser zum Opfer." Das Bild zeigt einen jungen Menschen, der mit Stricken gefesselt ist und von Juden geschlachtet wird. Die zweite Karte schildert den „Blutmord an der christlichen Jungfrau Hruza im Walde bei Polna". Der Staatsanwalt verlangte die Bestrafung des D e w a l d mit folgender Motivirung? Jeder könne beanspruchen, daß sein religiöses Gefühl nicht in die Gosse gezerrt, werde. Der Angeklagte sei „Geschäfts-Antisemit". Er habe es auf seinen Karten so dargestellt, als ob Juden zu religiösen Opfern Menschenblut durch Mord herbeischaffen. Weiters sei der religiöse Act des Schächtens verunglimpft worden. Außerdem reizen die Karten zu Gewaltthätigkeiten gegen die Juden. Um ähnliche Verhetzungen hintanzuhalten, müffe Dewald streng bestraft werden. Professor Strack sagte: Die Karten verhöhnen den Schächtact, der zum Ritus der Juden gehöre, dadurch, daß das Schächten als Mord hingestellt werde. Der Vertheidiger Jüngst verlangte die Freisprechung. Es sei erwiesen, daß Winter geschächtet worden sei. Professor Strack trat den Ausführungen des Bertheidigers entgegen. Es gebe innerhalb des Judenthums keine Geheimlehre, nichts, was nicht jeder Christ wissen könne und dürfe. Er wies nach, daß es keine Vorschrift geben könne, die den R i t u a l m o r d fordere. Rabbiner Weiße sagte, er würde aus dem Judenthum austreten, wenn es solche Vorschriften gäbe. Der Staatsanwalt schloß seine Replik mit den Worten: „Es gibt für einen gebildeten Menschen keinen Ritual mord." Der Angeklagte Dewald versicherte, er habe nicht die jüdische Religion, sondern die jüdische Race treffen wollen. Das Urtheil lautete, der Angeklagte sei schuldig, nicht nur die Einrichtungen der Juden, sondern eine im Jnlande mit Corporationsrechten ausgestattete Religionsgenossenschaft als solche beleidigt zu haben. Der Gerichtshof hat keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der hier abgegebenen beiden Gutachten, insbesondere des Professors Dr. Strack, und sieht es für erwiesen an, daß in der jüdischen Religionsgenoffenschaft der Ritualmord nirgends vorgeschrieben ist. Es sei etwas ganz Anderes, wenn die Frage des'Ritualmordes wissenschaftlich erörtert werde, als hier durch Postkarten. Der Gerichtshof hat den Angeklagten zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Zur Naturgeschichte des antisemitischen Preßbanditenthums. Am 21. d. M. sollte vor dem Schwurgerichte die Verhandlung über die Ehrenbeleidigungsklage des Moriz G u l tmann gegen den Eigentümer des „Kikeriki" Fritz Gabriel I l g e r und gegen den verantwortlichen Redacteur Josef Strecha stattfinden. Schon Anfangs September bei dem ersten Versuche, die Vorladung zur Hauptverhandlung gegen den verantwortlichen Redacteur Josef S t r e ch a zuzustellen, ergab sich, daß nach Inhalt der Amtsdienermeldung derselbe aufs Land unbekannt wohin gezogen sei. Der Klageanwalt Dr. Schneeberger wies darauf hin, daß Josef Strecha ununterbrochen, trotz seines Landaufenthaltes „unbekannt wo", auf dem.wöchentlich zweimal erscheinenden Blatte als verantwortlicher Redacteur figurire und beantragte die Vorladung des Josef Strecha unter Inanspruchnahme des Polizeicommiffariats Hietzing, in dessen Sprengel er wohnhaft ist. Da auch diese Vorladung bis zum 14. September erfolglos geblieben war, wurde über Antrag des Klageanwaltes die Schwurgerichtsverhandlung durch Rathskammerbeschluß vertagt, weil die dem Angeklagten nach dem Gesetze zustehende achttägige Vorbereitungsfrist angesichts der Nichtzustellbarkeit der Vorladung verkürzt werden würde. Es bleibt immerhin interessant, daß ein Gerichtsverfahren wegen Unauffindbarkeit eines verantwortlichen Redacteurs unterbrochen werden muß. Zur Schächtsrage. In der vorletzten Nummer der Wochenschrift „Deutscher Schlachtviehverkehr" (Chefredacteur königl. Oekonomierath Herter) lesen wir: „Die. Schächtsrage kommt nicht zur Ruhe. Haben doch die Stadtverordneten in Potsdam ein Verbot des Schächtens für den dortigen Schlachthof beschlossen, der Magistrat aber die Ausführung desselben abgelehnt! Die Angelegenheit wird demnach wohl das Berwaltungsgericht beschäftigen. Das erste Mal ist es nicht, daß diese Behörden in der Frage zur Entscheidung angerufen werden. Das Oberverwaltungsgericht hat schon einmal eine Verordnung der Stadtbehörde Rheydt, Regierungsbezirk Düsseldorf, für ungiltig erklärt, welche die Schächterlaubniß für den dortigen Schlachthof aus die jüdischen Metzger und eine bestimmte Anzahl Thiere beschränken wollte. So fern uns nun auch der rituelle Theil der Frage liegt, der manche Gemüther erhitzt, denen die angeblich Humanitären Bestrebungen mitunter nur zum Deckmantel für den Antisemitismus dienen, so möchten wir doch feststellen, daß die Militärconservenfabriken in Mainz und Haselhorst die Rinder, auch Armour und andere Chicagoer Großjchlächter Schweine und Schafe schachten lassen, weil bei keiner anderen Schlachtmethode ein so schnelles und vollständiges Ausbluten zu erreichen ist. Es ist das aber eine wesentliche Bedingung für die Haltbarkeit des Fleisches und für seine Verwendung zu eoruec! und bollecl deek. Jedem Schlachtverständigen ist die Thatsache bekannt, daß das Fleisch von Thieren, welche geschlachtet wurden, kurz nachdem sie größere körperliche Anstrengungen hatten, sich schlecht hält und eher in Fäulniß übergeht, als das Fleisch ausgeruhter Thiere. Es rührt dies von dem großen Zufluß an Blut in die Muskeln bei starker Bewegung her. das beim Schlachten nicht vollständig wieder austritt. Daß das Schächten demnach, wegen des vollkommeneren Ausblutens bei dieser Schlachtmethode günstig auf die Haltbarkeit des Fleisches einwirkt, läßt sich nicht bestreiten. Daß es für die Thiere schmerzhafter als das Schlagen wirkt, ist in keiner Weise weder wahrsckieinlich gemacht, noch viel weniger erwiesen, man müßte denn fälschlicher Weise die Reflexbewegungen, welche dem Tode vorangehen, als Schmerzenszeichen deuten wollen. Neben dieser Sachlage muß aber noch hervorgehvben werden, daß allgemein sanitäre Verwaltungsfragen, welche gleichen Bedingungen im Deutschen Reiche unterliegen, nur mißbräuchlich zur Entscheidung durch die Behörden kleinerer Städte gebracht werden können." Dev Jude als Patriot. Der Baptistenprediger C. Peters in Brooklyn, der sich bereits durch ein Werk „Witz und Weisheit aus dem Talmud" bekannt gemacht hat, kündigt ein Werk an, welches betitelt ist: „Der Jude als Patriot". In diesem Werke wird auseinander - gesetzt, welche Verdienste sich die europäischen Juden um die Entdeckung, die Colonisirung und die Unabhängigkeit Amerikas erworben haben. Die Juden haben ihr Geld hergegeben, um die Armeen auszurüsten und zu erhalten, welche die Unabhängigkeit Amerikas erkämpften, und haben selbst ihr Blut für die Freiheit des Landes vergossen. Bon den ersten Anfängen der Republik an bis auf den heutigen Tag haben die Juden in der amerikanischen Armee und Marine eine hervorragende Rolle gespielt, ebenso wie in allen anderen Zweigen des Staatsdienstes. — Es dürfte, wie wir hier hinzufügen möchten. Vielen unbekannt sein, daß Juden sich auch auf den Schiffen des Columbus befanden, welche die erste Fahrt nach der neuen Welt machten. Spanische portugiesische und französische Juden ließen sich dann in Mexico nieder und gelangten daselbst rasch zu Ansehen und Reichthum. Einige der vornehmsten Familien des heutigen Mexico, so beispielsweise die Trevinos, die Carabjal sind jüdischen Ursprungs. Ja Hunderte von Eingebornen traten zum Judenthum über, da das Verhalten der Juden ihnen besser gefiel, als der Hochmuth der spanischen Priester und die Grausamkeit der spanischen Soldaten. Dann freilich kam die spanische Inquisition und zerstörte Alles. Von welcher Bedeutung aber die Juden in Alt-Mexico gewesen sein mußten, geht daraus hervor, daß es in der Stadt Mexico einen „Judenplatz-, eine „Judenstraße* gibt und daß in den Sagen, die mit einigen Häusern verknüpft sind, Juden eine Rolle spielen. Die Inquisition trieb alle Juden aus dem Lande und zwang die Zurückbleibenden zum Uebertritt. Nach dem hier Mitgetheilten wird man es begreiflich finden, daß bereits im vorigen Jahrhundert ein amerikanischer Patriot, und zwar kein Geringerer, als der um die Durchführung der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung hochverdiente erste Bicepräsident und zweite Präsident der Vereinigten Staaten John Adams kurz nach Unterzeichnung der Unabhängigkeitserklärung am 4. Juli 1776 den Juden folgendes glänzendes Zeugniß ausstellen konnte: „Die Juden haben mehr zur Civilisirung der Menschen beigetragen als jede andere Nation. Wäre ich ein Atheist und glaubte an ein blindes ewiges Fatum, dann würde ich dennoch glauben, dieses Fatum habe bestimmt, daß die Juden als das wesentlichste Instrument zur Civilisirung der Menschheit dienen