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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-09-20 · 38 (20.9.1901) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
38 (20.9.1901)
Date
1901-09-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 626 ■*2o Bwm s Nr. 38 es sei eines Ariers nicht würdig, sich mit einem Juden zur Mensur zu stellen. Dieser Feigheit der Arier danken wir es, daß die Nachäffung des studentischen Duellweseus auf jüdischer Sette, bald ein Ende erreichte. Wenn wir Juden nun die Anti-Duell-Bewegung im katholischen Lager als einen Fortschritt auf der Bahn der Menschlichkeit mit den lebhaftesten Sympathien begrüßen, so geschieht dies nicht aüs Mangel an Muth, sondern in Anerkennung des humanistischen Gedankens, der dieser Bewegung zu Grunde liegt und der zugleich ein echt jüdischer Gedanke ist, und doppelt dankbar sind wir den katholischen Männern, die diesen untrennbaren Zusammenhang der jüdischen Grundlehren mit den Grundsätzen der Menschlichkeit und Civilisation durch ihr persönliches, leuchtendes Beispiel der arischen Welt wieder zum Bewußtsein bringen. Zerrissene Verträge. Das europäische Staatsrecht beruht bekanntlich auf internationalen Verträgen. Nachdem der große Corse mit Genie und Kraft die Landkarte Europas umgestaltet, Könige eingesetzt und abgeschafft, den Völkern seine Gesetze aufgezwuugen hatte, wurde nach seiner Entthronung zur Wiederherstellung der alten „Ordnung", d. h. um seine Schöpfungen zu vernichten uno so gut es eben ging, die Weltgeschichte nach rückwärts zu drehen, in Wien ein Congreß abgehalten und die Wienei. Congreßacte sollte, wie es in allen ähnlichen Documeuten heißt, für immerdar den Frieden unter, den Mächten Herstellen. Es ist noch kein Jahrhundert vergangen und kein Hahn kräht mehr nach dem Pergamente auf dem der ewige Friede verzeichnet wordm ist. Nach drei Lustren schon war dre Herrlichkeit zu Ende und es ist gar kein Land in Europa, das seither nicht die Kehrseite des Friedens zu verkosten gehabt hätte. Von den kleinen „ewigen Friedensschlüssen abgesehen, dre auf die Wiener Congreßacte folgten, sollten die Londoner Conferenzprotokolle, dann der Pariser Frieden und endlich die Berliner Congreßacte jedesmal nicht nur den Frieden auf fortwährende Zeiten besiegeln, sondern immer auch ein neues öffentliches Recht schaffen, ein Recht, in welchem nicht nur die monarchischen Interessen, sondern auch die Volksforderungen gerechte Berücksichtigung gesunden hätten. Zum letztenmale wallte das öffentliche Gewissen im Jahre 1878 auf, als die Großmächte in Berlin sich versammelt hatten, um die im Orient geschaffene neue Sachlage nach ihren Wünschen zu moduliren. Vor den Thoren des Congreßsaales standen die Vertreter der kleinen Orientvölker und bettelten nm einen Brosamen, um einen Fetzen fremden Gebietes, um Anerkennung ihrer selbstständigen Existenz, um Titel für ihre Herrscher u. A. m. Drinnen aber waltete ein hoher Geist, ein Geist, der sich aller Unterdrückten auuehmeu wollte und als Preis für die Selbstständigkeit nur die Gerechtigkeit verlangte. Nur wer gerecht sein wollte gegen Andere, dem sollte auch Gerechtigkeit und Anerkennung zu thell werden. Es lag ein ttefer ethischer Zug in dieser Versammlung, wenngleich auch er nicht ganz frei war von Eigennutz. Die kleinen Völker, die sich von der Türkeuherrschaft, unter der sie schwer gelitten, losgerissen hatten, waren nämlich selbst nicht frei von Barbarel. Sie behandelten Andersgläubige und Andersstämmige geradeso rechtlos und willkürlich, wie sie behandelt worden waren. Sie waren schlimmer als die Türken, ja sie standen auf tteferer Culturstufe, sonst hätten sie als Unterdrückte wenigstens Mitleid mit anderen Unterdrückten gehabt. Unter diesen Unterdrückten befanden sich auch Unterthanen der Großmächte, und es war daher Pflicht, sich dieser anzunehmeu. Dennoch wollen wir auch den Zug von edler GesiunMg nicht verkennen, der sich überhaupt auf diesem Congresse — wenn auch nach schweren Kämpfen — Bahn gebrochen hatte. Die kleinen Hungrigen versprachen Alles, was man von ihnen verlangte — um nichts zu halten. Nichts charakterisirt wahrer den Tiefstand der Cultur dieser Völker, als daß sie un Momente, wo sie als Bittenoe erschienen, um das höchste Gut zu erlangen, hinterhältig im Vorhinein entschlossen waren, die Beoingungeu nicht zu halten, die man ihnen auferlegte. So war denn auch die Tinte auf der Berliner Congreßacte noch nicht trocken, und sie war schon zerrissen. Wie Frankreich und Italien den Wiener Vertrag, Rußland das Londoner Protokoll und den Pariser Vertrag m Fetzen rissen, so hatten Rumänien und Bulgarien die berliner Acte zu einem werthlosen Scheine gemacht. Eigentlich härten sie oamit die Basis ihrer Existenz untergraben — aber welcher Staatsvertrag wird denn heute noch respectirt. Macht ist Recht, und wenn Niemand die Rechtsverletzung verwehrt, daun haben die Verbrecher freie Hand. Vom Berliner Vertrag sind bereits schon so viele Stücke herausgerissen worden, daß man nur mit einem Gefühl deS Bedauerns das Bild bettachten kann, das seinen Abschluß verherrlichen sollte, und die wenigen Ueberlebeuden, die auf diesem Bilde verewigt worden sind, können wohl den Gedanken nicht unterdrücken, daß daS Werk, das sie schufen, vergänglicher war als die Farbe des Malers. Weshalb wir diese beschämende Thatsache in Erinnerung bringen? Der Berliner Vertrag wird wieder einmal angerufen. Von der Türkei „unterdrückte" Völker rufen ihn an und fordern von Europa Schutz auf Grund des Vertrages. Wir sind neugierig, was die Signatarmächte thun werden. Werden sie die Bestimmungen des Vertrages zur Geltung dringen? Vom moralischen Standpunkte müßten sie es thun, auch vom Standpunkte des „Mitgefühles mrt der christlichen Bevölkerung" deS Orients und dann doch auch vom rein menschlichen Standpunkte. Wenn sie nun sich evenso wie die „unterdrückten Völker" auf den Berliner Vertrag berufen und sich seiner annehmen, dann wollen, wir Juden auch dabei sein. Wir müssen ebenso wie die Anderen fordern, daß sie das gegebene Wort auch den Juden gegenüber einlösen. Dre Juden smd in Rumänien und Bulgarien so unterdrückt, wie sie es vor dem Berliner Vertrage waren, sie werden ärger verfolgt, als die Serben und Bulgaren von den Albanern in Macedomen. Die Minister, dre Gesetze und das Volk vereinigen sich, um zum Hohne des Berliner Vertrages die Juden zu brandschatzen, geistig zu morden und Physisch zu vernichten. Gilt für sie der Berliner Vertrag nicht? Nun dann gilt er auch für Makedonien nicht, für Ostrumelien nicht, für Rumänien nicht. Dann beruhen alle diese Staatsgebllde nicht auf einer Rechtsbasis, sondern sie find blos zeitweilige Existenzen, die nur solange bestehen, als sie Macht zu bestehen haben, und da sich auf die Dauer diese Kleinen ryrer großen Nachbarn nicht werden erwehren können, so besiegeln sie ihr eigenes Schicksal, wenn sie sich des einzigen Elementes, das ihnen Dauer verspricht, begeben, der Gerechtigkeit. Diejenigen, die den Berliner Vertrag für sich anrufen und also seine Geltung und Anerkennung zu ihren Gunsten verlangen, müssen demnach vorher selbst seine Bestimmungen erfüllen und beweisen, daß sie vor dem öffentlichen Recht Achtung hegen. Es geht nicht an, einen Theil des Vertrages zu zerreißen und daun noch zu verlangen, daß der andere in Wirksamkeit trete. Wollen Rumänen und Bulgaren auf Grund des Berliner Vertrages Rechte in Anspruch nehmen, so müssen sie zuerst ihren Verpflichtungen auf Grund dieses Vertrages Nachkommen. Der Vertrag, den sie zerrissen haben, kann ihnen nichts geben! Anarchismus und Antisemitismus. Die Schauerthat in Buffalo ist der antisemitischen Preßmeute eine willkommene Gelegenheit, gegen die Juden zu Hetzen. Zwar ist der Mörder Czolgosz ein slavischer Katholik rein arischer Abstammung, allein Emma Goldmann soll eine russische Jüdin sein, und die antisemitischen Preßlügner in Oesterreich wissen

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