Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 37 (13.9.1901)
- Date
- 1901-09-13
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 620 Nr. 37 -*?Zo VloEs WochrnfchrM von den Rabbinern Dr. Diamant und Rosenthal betrat darauf Dr. Ungar das Emporium, während seine Gemahlin, von Frau Isidor A r m i n s k i und Bela Springer geleitet, unter den Damen des Frauenvereines Platz nahm. Hierauf begann unter der gediegenen Leitung unseres ausgezeichneten Obercantors Friedrach der Gottesdienst und dann betrat Herr Dr. Simon Ungar die Predigerkanzel und entwickelte, von den Grundsätzen Gottes^ehre, Gottesdienst und Nächstenliebe ausgehend, in schönen, würdigen und zum Herzen dringenden Worten die Art, wie er seine Aufgabe erfüllen wolle. Nachdem er seine Rede beendigt, sichte Herr Dr. Diamant vor der geöffneten Bundeslade den Segen des Allmächtigen auf den Herrscher und sein Haus, den Banus, die Behörden und Aemter, sowie die Gemeindemitglieder herab. Vom Chore erklangen die hehren Töne der Volkshymne. Königl. Rath Bürgermeister Grass betrat, kaum, daß der letzte Ton verklungen war, das Emporium, um sich den neuen Oberrabbiner durch Herrn Dr. Hugo Spitzer vorstellen zu lauen, worauf auch die übrigen eingangs genannten Functionäre, Officiere. Beamten und Geistlichen sich dem neuen Seelenhirten der israelitischen Gemeinde vorstellen ließen. Damit war der officielle Tdeil der Feierlichkeit zu Ende. Abends ^and in dem herrlich decorirten und beleuchteten Saale des neuen Gemeindehauses zu Ehren Vcs Oberrabbiners ein glänzendes Bankett statt, an welchem der Gefeierte mit seiner Gemahlin, die Rabbinen Dr. Diamant und Dr. Rosenthal, die Deputationen der Szegsznrder, der Essegg-Unterstädter und der übrigen Filialgemeinden, sowie selbstverständlich der ganze Vorstand und eine sehr große Anzahl von Gemeindemitgliedern theilnahmen. Den ersten Toast sprach Vorsteher Dr. Spitzer auf den König in kroatischer Sprache, den zweiten auf das Vaterland und den Banus (ebenfalls kroatisch) Vorstandsmitglied Dr. Klein, worauf der Vorsteher-Stellvertreter Bela Springer in zündender, wiederholt von jubelnden Zurufen unterbrochener Rede den neuen Oberrabbiner feierte. Herr Dr. Ungar dankte tiefbewegt. Hierauf begrüßte Commercieurath Weiszmayer in geistreicher Rede die Rabbinen Dr. Diamant und Doctor Rosenthal, wofür beide Herren in ebenso geistreicher Weise dankten. Es toastirten noch: Vorstandsmitglied Justus auf die Szegszärder, Vorstandsmitglied Fellner auf die Filialgemeinden (in deren Namen der Bicepräsident Dr. Cornel Leopold der SzegszLrder und der Präsident Josef Kellner der Essega-Unterstädter Gemeinde dankten) und Dr. Winter auf die Gemahlin des Oberrabbiners Dr. Ungar. Hieran schloß sich noch eine unzählbare Reihe von Trinksprüchen und bis 1 23 Uhr Morgens blieb die Gesellschaft in heiterster Stimmung, zu deren Hebung das vorzügliche voiu Restaurateur Herrn L. Goldschmidt beigestellte Menu und seine ausgezeichneten Weine wesentlich beitrugen, beisammen. München. Der antisemitisch-clericale Gemeindebevollmächtigte Kellner hatte, wie erinnerlich, vor einiger Zeit den israelitischen Magistratsrath Le brecht, in öffentlicher Versammlung „einen großen Juden" und „solch einen Grundstückspeculanten" genannt. Ec wurde darauf wegen Beleidigung Lebrecht's in erster Instanz zu 20 Mark, in zweiter zu 10 Mark Geldstrafe verurtheilt. Die zweite Instanz hielt nur den Ausdruck „aroßer Jude" für beleidigend, während der Ausdruck „solch ein, G r u n d st ü ck s p e c u l a n t" straffrei bleiben müsse, weil Lebrecht erwiesenermaßen in Grundstücken speculire. In einem Briefe an Lebrecht stellte nun der Cigarreuhändler Oberzimmer fest, daß Kellner s e l b st G rundst ü ck s P e c u l a n t sei und es nicht verschmäht habe, als principieller Antisemit dem israelitischen Rauhwaarenbändler Samuel Tag sein zwei Tagewerk großes Grundstück mit erbeblichem Nutzen zu verkaufen. Der Brief enthielt noch die Stelle: „Welch' ein Pharisäer." Wegen dieses Briefes erhob Kellner Klage. Schon im Eingänge der Verhandlung suchte Kellner den Rückzug anzutreten, denn sein Vertreter sowie er erklärte die Klage zurücknehmen zu wollen, wenn Oberzimmer die Beleidigung zurücknebme. Dieser erwiderte aber, er habe nichts zurückzunehmeu. Die Verhandlung ergab, daß die Behauptung Oberzimmer's vollkommen zutreffend war. Der Beklagte wurde zwar lediglich wegen des Ausdruckes „Pharisäer" mit 10 Mark Geldstrafe belegt, den Nachweis, daß der Kläger Grundstückspeculationen getrieben habe, erachtete das Gericht indeß als erbracht. Stettin. In recht eigenthümlichem Lichte erschien der redegewaltige Vorkämpfer gegen „jüdische Sittenverderbniß", Pastor Krösell-Kloxin, in einer Verhandlung des Schöffengerichtes zu Greifenhagen, vor welchem er sich wegen Hausfriedensbruches zu verantworten hatte. Der Anklage lag, wie das „Berliner Tageblatt" mittheilt, folgender Thatbestand zu Grunde: Pastor Kcösell hatte die Kaisergeburtstags-Feier des Kriegervereines in Woltersdorf besucht und beabsichtigte, da es spät geworden war, in dem Hause eines ihm befreundeten Gutsbesitzers zu übernachten. Er begab sich in das Zimmer der Wirthschafterin, um dieser hiervon Mittheilung zu machen. Nach der Aussage der Wirthschafterin., die bei seinem Eintreffen schon entkleidet im Bette lag, hat Pastor Krösell trotz mehrmaliger Aufforderung das Zimmer nicht verlaßen, sondern ein Gespräch mit ihr anzuknüpfen gesucht. Die Wirthschafterin hat unter ihrem Eide ausgesagt, daß sie den Herrn Pastor v i e r m a l aufgefordert habe, das Zimmer zu verlassen, das letztemal mit der Erklärung, daß sie um Hilfe rufen werde, falls er sie nicht schleunigst verlasse. Pastor Kcösell gab in der Verhandlung zu, daß die Wirthschafterin über sein Eindringen „indignirt" gewesen sei und ihn energisch aufgefordert habe, die Stube zu verlassen. Er bat den Gerichtshof aber um Freisprechung, denn die Affaire habe schon viel Staub aufgewirbelt und könnte auch für seine Carriöre von einschneidenden Folgen sein, da bereits seitens des Consistoriums das Disciplinarverfahren gegen ihn eingeleitet sei. Der Amtsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 150 Mark. Das Schöffengericht erkannte auf 30 Mark. Berlin. Das eben erschienene Heft der Zeitschrift des „Centralvereines deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" bringt zwei Mittheilungen, die für weitere Kreise von Interesse sein dürften. Die erste betrifft einen Vorfall, der sich an der technischen Hochschule in Charlottenburg zugetragen hat, wo ein jüdischer Student Schiffsbaukunst studirte, der in dieser Vorlesung der einzige Jude war, und sämmtliche Uebrigen sich zusammeuthaten, um als tapfere christliche Männer durch Trampeln und höhnische Bemerkungen dem Juden das Leben schwer zu machen — es waren etwa vierzehn Hörer gegen einen, der Muth war also in der That nicht überwältigend — und wie dann schließlich Zwistigkeiten herauskamen, die, so viel bekannt ist, trotz des vollständig anzuerkenuenden Eingreifens des Rectors der technischen Hochschule noch nicht beigelegt sind. Es ist das umso bezeichnender und läßt um so mehr die sonst doch als alle deutsche Tugend gerühmte Dankbarkeit vermissen, als dieselben Herren Studenten von dem Onkel dieses Juden regelmäßig während der Ferien ein Schiff zur Verfügung bekommen haben — der Onkel ist Rheder in Stettin — auf dem sie Studienreisen machen konnten. Die Quittung für dieses Entgegenkommen war das geschilderte Benehmen gegen seinen Neffen. Und weshalb geschah das Alles? Weil die Herreu erklärten, sie wünschten nicht, daß ein Jude Schiffsbauingenienr werde. Auf der technischen Hochschule sind, übrigens noch andere Vorfälle Paffirt, die uns zeigen, daß auch dieser Hochschule der Antisemitismus nicht fern geblieben ist. — Die zweite Mittheilung, die die Zeitschrift „Im deutschen Reich" bringt, stammt vom Rhein. In einer Stadt des Rheinlandes fand kürzlich in Anwesenheit eines zahlreichen Publicums eine Gerichtsverhandlung statt, in welcher ein zum Termin geladener Nichtjude in etwas lautem Tone sprach. Dies rügte der Assessor, -welcher den Vorsitz führte, mit den Worten: „Sie haben sich hier anständig zu benehmen!" Oder glauben Sie vielleicht, Sie befinden sich in einer Judenschule? Wir sind hier nicht in einer Judenschule!" Der Vorstand des „Centralvereines deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" hat sich alsbald an die Vorgesetzte Behörde dieses Affessors mit der Bitte gewandt, denselben darüber aufznklären, daß im amtlichen Sprachgebrauchs Worte besser unterbleiben, welche geeignet sind, berechtigte Gefühle einzelner Gerichtseingeseffenen, insbesondere in Bezug auf ihre Religion, zu verletzen. Darauf ertheilte der Präsident des betreffenden königlichen Landgerichtes am 16- Juli den Bescheid, „daß das Erforderliche zur künftigen Vermeidung des Ausdruckes „Judenschule" veranlaßt worden sei". Wien. (Enthebung von Neujahrs-Grätul a t i o n e n.) Nachstehendes Schreiben ist uns zugekvmmen : Wohllöbliche Redaction! Der praktischen, allseitiger Nachahmung würdigen Anregung des hochverdienten kais. Rathes Herrn Doctor Theodor Lieben folgend, sende anbei 10 Kronen als Spende für Arme der Wiener israelitischen CultuSge-