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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-08-30 · 35 (30.8.1901) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
35 (30.8.1901)
Date
1901-08-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 580 L>r» VloÄz'v WochenMrrLs^ Nr. 35 Arische Justiz. „Du sollst nicht in Deinem Hause zweierlei Maß kennen, eingroßes und ein kleines. Ein Gräuel des Ewigen, Deines Gottes, ist jeglicher, der solches übt " V. M. 25, i4 10. Wir lesen in der „Arbeiter-Zeitung" vom Sonntag, den 25. August 1901: Man macht Richtern zuweilen den Borwurf, daß sie nach einer Schablone urtheilen; daß sie es nicht verstehen oder gar nicht verstehen wollen, auf die besonderen Umstände. unter denen ein Verbrechen verübt worden ist, und auf die Gründe, aus denen der Thäter gehandelt hat, Bedacht zu nehmen; daß sie sich einfach damit begnügen, ein Delict unter einen Paragraphen zu bringen, und bei der Bemessung der Strafe nur die allergröbsten Details, wie zum Beispiel die Höhe der Schadeussumme, berücksichtigen. Diese Klage ist natürlich eine ganz ungerechte und kleinliche. Gewiß, es gibt noch Richter in Oesterreich, die ihre Urtheile gedankenlos, fast automatisch fällen, die für jede strafbare Handlung sozusagen eine bestimmte Taxe, einen einfür allemal feststehenden Tarif haben, aber sie sind zum Glück nur Aufnahmen. Im Allgemeinen verstehen es unsere Richter vortrefflich, den Besonderheiten eines Falles Rechnung zu tragen. Es ist gewiß nicht überflüffig, dies an zwei schlagenden Beispielen aus der jüngsten und allerjüngsten Vergangenheit darzuthun. In Troppau wurde, wie bekannt, vor ein paar Monaten ein Kind zu drei Jahren schweren Kerkers verurtheilt, weil es einem anderen Kinde eine Wuchtel weggenommen hatte; in Lemberg verurtheilte dieser Tage ein Erkenntnißsevat einen Domherrn, der eine Viertelmillion defraudirt, zu acht Monaten Kerker. Das ist ein Unterschied, der den Nörglern wohl zu denken geben müßte, wenn sie überhaupt denken und nicht blos um jeden Preis schimpfen wollten. Denn es ist klar: Hätten die Richter, die in den beiden Fällen zu urtheilen hatten, die Höhe der Strafe wirklich nur von der Größe des durch das Verbrechen verursachten Schadens abhängig machen wollen, so wären ihre Urtheile ganz anders ausgefallen. Wenn man für eine weggenommene Wuchtel drei Jahre schweren Kerkers gibt, so kann man für eine weggenommene Viertelmillion nicht acht Monate Kerker geben, wofern man thatsachlich dlös auf das Oekönomische Rücksicht nimmt. Aber die Richter von Troppau und Lemberg haben das auch nicht gethan. Sie haben bei der Urtheilsfällung nicht nur die Wuchtel und die Viertelmillion, sondern auch alle anderen Umstände in Betracht gezogen. Und das war sehr wohl gethan, denn zwischen der That des Troppauer Mädchens und der Tyat des Lemberger Domherrn bestehen noch ganz andere Unterschiede als der Unterschied zwischen einer Wuchtel und einer Viertelmillion. Dieser Unterschied war, was die Richter auch erkannt haben, noch der kleinste und unbedeutendste. Viel schwerer fiel ins Gewicht, daß es sich in dem einen Fall um ein vierzehnjähriges Mädchen, das vom Leben nichts weiß — in dem anderen um einen Mann in reiferen Jahren handelte, daß sich das Troppauer Mädchen in einem unbedachten Moment vom Hunger überwältigen ließ, der Lemberger Domherr elf Jahre lang wie ein Rabe stahl, trotzdem es ihm wahrlich an nichts fehlte; und endlich, daß es sich dort um eine ungebildete, obscure Person handelte, hier aber um einen Domherrn, um einen Mann, der sich in einer geachteten einflußreichen Stellung befand und das allgemeine Vertrauen genoß. Auf das alles hatten die Richter Rücksicht zu nehmen, und sie hoben es auch gethan. Zur Naturgeschichte des Ritualmordes. Man schreibt uns aus Tulln: Unter obiger Aufschrift war kürzlich in antisemitischen Blättern ein Bericht enthalten, wonach ein Wiener Israelit, Emil H o f f e r, 12. Bezirk, Schönbrunnerstraße 194 wohnhaft, auf der Fahrt von Klosterneuburg nach Tulln ein fünfzehnjähriges Mädchen an sich gelockt, in Tulln zum Aussteigen verleitet und sie in einem,Gebüsch vergewaltigt, eines Portemonnaies mit 10 fl. beraubt und mißhandelt habe, so daß das Mädchen blutend bei der Polizei die Anzeige erstattet habe, während der „jüdische Wüstlings flüchtete. Die eingeleitete gerichtliche Untersuchung ergab folgendes Resultat: Das Mädchen, die sechzehnjährige Anna Jaroschowa, mußte bei der Confrontation zugeben, daß sie selbst den Verhafteten mtt unsittlichen Zumuthungen belästigt und deshalb von ihm eine Ohrfeige erhalten habe, worauf sie zur Polizei lief und den Schauerroman erzählte. Auch das Portemonnaie mit 10 fl. wurde in den Kleidern versteckt bei dem Mädchen vorgefunden. Emil Hoffer wurde sofort auf freien Fuß gesetzt, während die phantasiereiche Dirne wegen Irreführung der Behörden in Haft genommen wurde. * * * Man schreibt dem Centralcomitä der Pariser „Alliance" aus Rustschuck: Sonntag den 9. Juni erhielt der Vorsitzende der deutschisraelitischen Gemeinde zu Rustschuck, Herr Dr. Stein, folgenden aus Varna datirten Brief: „Da ich weiß, daß Sie bei verschiedenen Gelegenheiten Kinder nöthig haben, so stelle ich zwei kleine Knaben von 9 und 10 Jahren zu Ihrer Verfügung. Ich würde Ihnen sehr verpflichtet sein, wenn Sie mir das nöthige Geld schickten, das mir gestattete, Ihnen die Kinder zu bringen, oder falls Sie es vorziehen, wollen Sie ein Gemeindemitglied hierher senden, welchem ich sie übergeben werde. 'Obgleich ich Bulgare bin, so können Sie doch alles Vertrauen in mich setzen; nach empfangener Belohnung verpflichte ich mich, Sie nicht zu verratheu. Wenn Sie mein Anerbieten genehmigen, so bitte ich Sie, das größte Geheimniß über diese Sache zu wahren." Gezeichnet: Jean Bassileff, Hotel äajeäg. zu Varna. Herr Dr. Stein begab sich sofort nach Empfang des Briefes in Begleitung des Advocaten und Vorsitzenden des Schulcomitös zum Präfecten von Rustschuck und theilte ihm ihn mit. Der Präfect er öffnete eine Untersuchung, in deren Folge er die Verhaftung des Jean Bassileff verfügte. Dieser wird nächstens vor dem Gericht erscheinen. Zur Schirchthetze. Laut Mittheilung der „Jüdischen Presse" aus Beuthen wandte sich Herr Rabbiner Dr. K o p f st e i n an den Vorstand ' der dortigen Fleischer-Innung, welcher seinem Ersuchen um eine gutachtliche Aeußerung über das Schächten mit nachstehender Kundgebung Folge leistete: Freie Beuthen O. S., den 5. August 1901« Fleischer-Innung. Herr Rabbiner Dr. Kopfstein hier ersuchte uns um ein Gutachten über, das rituelle Schächten, welches wir in Nachstehendem abgeben. Am 28. Juli d. I. hielt die „Freie Fleischer-Innung Beuthen O. S." ihre Quartal- und Generalversammlung ab, welche von 80 Mitgliedern besucht war. Auf der Tagesordnung stand u. A.: „Abgabe eines Gutachtens über das rituelle Schächten für die jüdische Gemeinde". Nach kurzer Debatte waren sämmtliche 80 anwesende Jnnungsmeister sich darüber einig, daß bei genügenden Vorrichtungen zum Werfen der Thiere das Schächten die beste und schmerzloseste Tödtungsart der Schlachtthiere ist. Durch den Halsschnitt, mit einem haarscharfen Messer ausgeführt, entleeren sich sofort die Hauptblutorgane und der Tod tritt sofort ein. Ferner ist das Schachten nicht nur die schnellste Tödtungsart; es fällt noch in's Gewicht, daß das Fleisch eines geschlichteten Thieres sich im Sommer 2—3 Tage länger hält als das Fleisch eines geschlagenen Thieres. Das Aussehen des Fleisches ist frischer und gesünder, auch ist es zarter und schmeckt besser. Die meisten hiesigen Jnnungsmeister lassen namentlich an schwerem Vieh, auch wenn es nicht in Eonsum der jüdischen Gemeinde kommt, durch den jüdischen Cultusbeamten den Halsschnitt vollziehen. Nach langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Arten von Schlachtungen geben'wir gern das Gutachten ab: ,,daß der Halsschnitt ohne vorherige Betäubung allen anderen Schlachtmethoden vorzuziehen ist". Der Vorstand der „Freien Fleischer-Innung Beuthen O. S.": Jacob P ai kert, Obermelster, Johann Kirsch nick, Josef Michallik, Paul M a r r y, Johann N a w r a t h. (L. 8.) Dagegen ist bemerkenswert, daß das antisemitische „Volksblatt" in Wien im Abendblatt vom 23. August für die zwangsweise Einführung der Tödtungsmethode durch Erschießen eintritt und dabei folgendes Geständniß ablegt: Ueber ein 12.000 Mark-Preisausschreiben für Vervollkommnung der Schußapparate zum Tödten des Schlachtviehes wird uns aus Berlin berichtet: „Es mehren sich erfreulicherweise die Bestrebungen, die großen Thierquälereien, die den heutigen Schlachtmethoden noch anhaften, zu beseitigen. In jedem Gewerbe hat die vervollkommnete Maschinentechnik einschneidende, ja die früher üblichen Handbetriebe geradezu umwälzende Verbesserungen eingeführt, nur in der Tödtung des Viehes bilden heute noch wie vor Jahrhunderten Messer und Beil das alleinige Handwerkszeug! Es ist die Hartnäckigkeit unbegreiflich, die der an sich ja lobenswerthe, patriarchalische, altconservative Sinn des Fleischergewerbes der Anwendung der mannigfachen vorhandenen

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