Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 35 (30.8.1901)
- Date
- 1901-08-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Rr. 35 Vr. Bloch'5 Teile 579 Dawison, Sontheim, Ascher, Sonnenthal, Robert. — Dann Maler, Bildhauer und Architekten. In dem zweiten Rahmen sehen wir zahlreiche Adder alter und neuer Schriststeiler: Berth. Auerbach, Lubw. Börne, Bamberger, Carl Beck, Claretie, Max Falk, Fulda, Doczi, Frankl-Hochwart, Franzos, Jehuda Halevy, Heine, Herzl, Jules Janin, Kompert, Kuh, Laronge, Lorm, Lewald, Mosenthal, Max Nordau, Rodenberg. Vergangenheit und Gegenwart. Der Autor dieses Werkes fehlt darin, ein Anderer hätte Dr. Kohut nicht übergehen können. Dann folgen die Gelehrten und Forscher schwereren Kalibers: Moses Mendelssohn, Zunz, Disraeli. Spinoza, Luzato, Grätz, Lazarus. Die Nationalökonomen Marx und Lasalle. Die Aerzte Störk. Traube, Kaposi. Die Finanzgrößeu Rothschild, Stieglitz, Fould, Eskeles, Pereire. Bleich: öder, Günzburg. Gutmann. Die Philanthropen Montefiore, Baron und Baronin Hirsch. Die Parlamentarier Fischhof, Jacoby, Laster, Luzzati, Glaser, Unger — und viele, viele Andere. „Wer kennt die Völker, nennt die Namen Aller, die da zusammen kamen?" Dr. Kohut hat das Verdienst, den Juden zu einer Zeit, wo sie verfolgt, geächtet und von einer verwilderten Meute gehetzt werden, Männer vorzuführen, an deren Größe sich die Nachkommen aufrichten können; wahre Ritter vom Güste. Wenn man dieses Werk durchblättert, versteht man den Antisemitismus; denn die Juden, welche etwa anderthalb Percent der anderen Erdenvölker bilden, stellen ein zu großes Conlingent zu allen Größen auf dem Gebiete des Wissens und des Könnens. Der Neid artet in Haß aus, der Haß tobt in Verfolgung — sie müssen sich Luft machen unsere edlen Feinde, sonst zerspringen sie! So ist denn das große Sammelwerk Kohur's ein Schrein mit Photographien jüdischer Größen alter und neuer Zeit, der in jedem gebildeten Hause aufbewahrt werden sollte — und auf den wir mit einem gewissen Ahnenstolz blicken sollten — eine Familr.'ngakerie vergangener und noch lebender und wirkender Glaubensbrüder. Allerdings kommen Viele darin vor, die ihr Judenthum mit etwas Wasser wegspülen zu können vermeinten und die Synagoge ihrer frommen Väter gegen die Krrche vertauschten — aber Kohut hat Recht; der Kelch Wasser wäscht weder die Geburt, noch die Ahnen, noch die Eigenthümlichkeiten, weder die Eigenschaften noch die Stammesfehler der Neophiten weg. Der Jude bleibt Jude, und wenn sie die sänimtlichen Wässer des Jordans über ihu w e g st r ö m e n lassen oder auch wenn sie den Namen Schmul Leib Kohn mit dem Namen Georg Schönerer überklei st ern! Und die F r a u e n? Denselben ist ein separates kleines Plätzchen, eine Fcauenabtherlung, gewidmet. In früheren Zeiten bestand der Ruhm der Frau in der Verwaltung des Hauses, in der Pflege des Mannes, in der Erziehung der Kinder. Es gab treffliche, schlichte, aber seit Mirjam keine berühmten Frauen. Seit sich die jüdischen Jungfrauen den Wissenschaften, der Medicin, der Chemie, der Philosophie. der Jurie widmen, ist die Zeit noch zu kurz, um sich zur Höhe eines Oppolzer, eines Skoda, eines Billroth, von Liebig, Kant oder Mühlfeld empor zu schwingen. Das schöne Geschlecht marschirt überdies langsam, besonders wenn der ebene, von der Natur angelegte Weg zur Ehe umgangen und der steinige Pfad zur Selbsterhaltung hincmfaeklommen werden soll. Charlotte von Embden wird als L eblingsschwester Heinrich Heine's erwähnt, wie Bella Nagy Jokai als Frau von Maurus Jokai, ohne besondere persönliche Genialität. Als Schauspielerinnen erster Qualität erscheinen mit Recht Rachel Felix und Sarah Bernhard, von den neuern Künstlerinnen Jenny Groß und Lola Beth. — Judith Montefiore und Baronin Clara Hirsch sind wegen ihrer Hochherzigkeit und ihrer splendiden Wohlthätigkeit gerühmt. Als Schriftstellerinnen seien hervorgehoben die Damen Fanny Lewald, Betty Paoli, Lina Morgenstern und Nahida Ruth Lazarus, die Frau und die treueste Pflegerin ihres edlen und gelehrten Mannes, deffen Lebensabend sie behütet wie die Mutter die Wiege ihres Kindes. Vielleicht wird ein späterer jüdischer Plutarch mehr berühmte Frauen zu verzeichnen haben. Wahrscheinlich. In der schönwiffenschaftlichen Literatur wimmelt es bereits wie in einem Modebazar; in den Sectionssälen spotten Rosenlippen über die Nervosität und die Befangenheit der männlichen College«; zarte Finger blättern im Gorpus juris und selbst in den chemischen Laboratorien bringen beringte Hände, statt der Non plus Ultra- Maschine, die Phiole zum Kochen — ein Wettbewerb — ein Eroberungskrieg — ein wachsender Kampf in der Arena des Daseins. Vorläufig ein Guerillakrieg, später wohl ein Umsturz der socialen Ordnung. Teplitz. 25. August. Leo Herzberg-Frän kel. Vom Jahrmarkt des Lebens. Zur Leidensgeschichte der Inden in Rumänien. Los juifs en Roumanie depuis le traite de Berlin (1878) jus qu’ ä ce jour par Edmond Sincerus. Londres Macmillan & Go. 1901. In einem neuen bedeutsamen Werke wird die Lage der Juden in Rumänien beleuchtet. Das Thema haben Biele vor Sincerus bearbeitet; flammende Anklageschriften, erschütternde Erzählungen wechseln mit lebhaften Anrufungen der öffentlichen Gerechtigkeit und dem Gewissen Europas. Erst kürzlich erschien eine meisterhafte Schrift des Herrn Rechtsanwaltes Dr. Platte, Frankfurt a. M., und in trefflichen Artikeln ist die gesammle jüdische Journalistik bemüht, die allgemeine Aufmerksamk.it auf diesen schmählichen Rechtsbruch zu lenken und das Mitleid für die unglücklichen Opfer desselben zu erwecken. Dennoch verschwindet die neue Schrift nicht in der Menge der Bücher und Broschüren, ja, es ist sogar anzunehmen, daß dies in völlig leidenschaftslosem Tone geschriebene Werk an Wirkung und Dauer die meisten Publicationen übertreffen wird. 2Jiit einer außerordentlichen Ueberfichtlichkeir und gründlichsten Kenntniß des Materials find in dem stattlichen Bande alle Gesetze zusammengestellt, die seit dem Jahre 1878 gegen die Juden erlassen wurden, und beffer als aus jeder noch so tragischen Schilderung erhellt aus dem nüchternen Wortlaut dieser Verordnungen die entsetzliche Lage der ungerecht Verfolgten. In einer Einleitung sind die einzelnen Punkte des Berliner Vertrages angegeben, in den folgenden 22 Capiteln folgen im Wortlaut die sremdenfeindlichen Gesetze, die im craffesten Widerspruch zu den vertragsmäßig übernommenen Verpflichtungen stehen. Eine Verordnung nach der anderen eliminrrt die Juden aus allen möglichen Berufen und Ständen; es wird ihnen verboten, geistige Getränke zu verkaufen, das Tabak-Monopol wird verkündet und alle jüdischen Arbeiter und Angestellten werden entfernt, beim Militär werden Juden als Freiwillige nicht angenommen, der Grad eines llntervfftciers ihnen niemals zuerkannt, sie dürfen weder Aerzte noch Ädvocaten, noch Lehrer und Börsenagenlen werden, die Schulen werden ihnen verschlossen — kurz alle zur Genüge bekannten traurigen Emzelhelten aus dem planvollen Vernichtungskriege gegen unsere unglücklichen Glaubensgenoffen werden in diesem Buche documentarisch festgenagelt und es wird dadurch wie kem zweites eine überaus wirksame Waffe in dem Kampfe, der die Befreiung jener Geächteten und Geknechteten zum Ziele hat. Wünschenswerry wäre es, das Werk Edmond Sincerus' den Regierungen und den führenden Organen un civilisirten Westen zugänglich zu machen, um dadurch endgilttg den lügenhaften Darstellungen der rumänischen Regierung entgegenzutreten, die mit Vorliebe alle Erzählungen als Uebertreibungen bezeichnet oder gar als Erfindungen brandmarkt und glauben machen will, daß die Behandlung der jüdischen Bewohner Rumäniens „durch die Nothwehr ausgezwungen" sei, daß sie selbst „die eigentlich Schuldigen" wären, denen nur geschehe, „was sie verdienen". Les juifs en Roumanie widerlegt diese Betheuerungen gründlich in ganz objektiver Weise. Die 22 Capitel find ebensoviel Anklageschriften gegen die Regierung und das Volk Rumäniens, und auch die frechste Deutelei kann diese mitleidslosen, Unmensch lichen Gesetze nicht mildern und beschönigen. Neues bringt also das Buch eigentlich nicht, aber es bringt das Bekannte in einer Form, vor der der bisher vorgeschützte Vorwand verstummen muß, daß der Vertragsbruch „nicht sicher erwiesen" und deshalb keine Möglichkeit geboten sei, Rumänien an sein Wort und seine Pflicht zu mahnen. Für die Verbreitung dieses trefflichen Buches sollte Sorge getragen werden.