Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 18 (1901)
- Issue
- 33 (16.8.1901)
- Date
- 1901-08-16
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 656 Nr. Blorh's Wochenschrift» Nr. 33 Berlin. An der Berliner Universität bestand Frau vr. med. Jenny Bornstein die ärztliche Vorprüfung. Sie war vom Minister zur Prüfung zugelaffen, nachdem sie bereits vor etwa sieben Jahren in Zürich den Doctorgrad und die Approbation erworben hatte. Die Dame erhielt beim .Physicum" das Prädicat .gut". Bemerkenswerth ist, daß auch ihr Sohn Candidat der Medicin ist und im vergangenen Jahre gleichfalls das Physicum bestanden hat. Die gelehrte Dame war allen männlichen College« über. Bon den neun Examinanden bestand sie am besten. — Bei der Preisvertheilung der Universität erhielt der stud. raed. Adolf Silberstein-Berlin den Preis der medicinischen Facultät. Den Preis der juristischen Facultät hat sind. jur. Paul Abraham Grünberg erhalten. Von den neuen Preisaufgaben betrifft die eine der philosophischen Facultät eine Prüfung der Berichte des Josephus über die römische Kaiserzelt bis auf Nero, drei der theologischen Facultät den Unterschied der einzelnen Sammlungen des alttestamentlichen Spruchbuches nach der Form ihrer Sprache, die Folgerungen, die sich aus dem geschichtlichen Verständniß der heiligen Schrift für den Schriftgebrauch in der Dogmatik ergeben haben, und die Frage, welche biblischen Namen von Griechen und Lateinern als Rufnamen recipirt worden sind. Petersburg. Eine neue Verfügung des Cultusministeriums beschränkt die Aufnahme von Juden in die höheren technischen Lehranstalten auf 2% (statt der bisherigen Norm von 5'7„). Das diesbezügliche Circular schreibt den Landesschulräthen (popecziteli) vor, sich streng an diese Norm zu halten und keine Abweichungen zuzulaffen. Einige Petersburger Zeitungen wollen vernommen haben, daß diese Beschränkung auch auf die Mittelschulen ausgedehnt werden soll. Sollte dies thatsächlich der Fall sein, so wäre diese Beschränkung gleichbedeutend mit der völligen Ausschließung der Juden von den Universitäten, denn mehr a!3 lie Hälfte jüdischer Gymnasiasten sind in Folge materieller und rechtlicher Verhältnisse der Eltern gezwungen, ihr Studium schon in den mittleren Claffen abzubrechen. Bei 2"/«iger Aufnahme ins Gymnasium würde kaum ya % bis zur Universität hinaufsteigen. Das Cultusministerinm hat verboten, in den jüdischen Lehramtscandidaten ausgestellten Zeugnissen den Paffus: .in öffentlichen Schulen Unterricht ertheilen" aufzunehmen, da Juden nicht berechtigt seien, christlichen Kindern Unterricht zu ertheilen. In Regierungskreijen beschäftigt man sich gegenwärtig intensiv mit der Frage der jüdischen Colonisten, und zwar scheint die Neigung vorzuherrschen, die Lage der jüdischen Colonisten zu verbefferu. So fand vor Kurzem unter Vorsitz des kaiserlichen Domänenregenten Somon eine Sitzung statt, zu der viele hervorragende Staatswürdenträger zugezogen wurden, welche den Entschluß faßte, in mehreren jüdischen Colonien (Gouvernement Cherson und Beffarabien) Schulen zu bauen. — Fast zu gleicher Zeit entschied der Senat, daß die 1857 edirten Gesetze, wonach es der Behörde anheimgestellt wird, jüdische Colonisten, yielche ihrem Berufe nicht in gehöriger Weise nach gehen, ihrer Rechte als Colonisten verlustig zu machen, keine Giltigkeit mehr haben. Wie willkommen diese Senatserklärung den jüdischen Colonisten ist, in deren Geschäfte sich die Behörde nicht mehr Hineinmengen darf, vermögen nur Eingeweihte zu beurtheilen. A. M—ky. Riga. (Ernennung eines jüdischen Privatdocenten an der Dorpater Universität.) Der Senat der Dorpater Universität hat den bisherigen ersten Affistellten des Professor Degio von der medicinischen Klinik, Dr. Hermann Rubinstein, mit sehr großer Majorität zum Privatdocenten der medicinischen Facultät gewählt. Geboren im Städtchen Shorani, Gouvernement Kowno. erhielt Dr. Rubinstein seine erste Ausbildung im Cheder, worauf er in das Gymnasium zu Reval eintrat. 1895 wurde ihm von der medicinischen Facultät der Universität Dorpat für eine glänzende Arbeit über den Krebs die goldene Medaille zugesprochen, worauf ec an dem Institut für allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie angestellt wurde. Dr. Rubinstein, welcher erst im 31. Lebensjahre steht, ist seit hundert Jahren der erste Jude, der an der etwas antisemitisch angehauchten Dorpater Universität angestellt worden ist. Petersburg. (Ein neuer Fälscher), welcher durch rigenhändig von ihm fabricirte Schulchan-Aruchstellen unter den russischen Juden sehr viel böses Blut gemacht hat, treibt seit einiger Zeit in der antisemitischen „Nowoje Wremja" sein Unwesen. Piatkowsky heißt der dunkle Ehrenmann und ist seines Zeichens Revolverjournalist, der in seinem in Petersburg erscheinenden, jedoch von Niemand gelesenen Blatte, .Der Beobachter" schon seit Jahren die Juden mit Schmutz zu bewerfen sucht. Da der Herausgeber des »Beobachter" aber die für ihn peinliche Beobachtung machen mußte, daß die in seinem Blättchen gegen die Juden geschleuderten Jnveetiven von aller Welt unbeachtet bleiben, beschloß er es von einer anderen Stelle aus zu thun, und Herr suworin zögerte nicht einen Moment lang, dem verkommenen Subjecte eine ganze Menge weißen Papiers in seinem leider immer noch stark gelesenen Blatte zur Verfügung zu stellen. Wie frech dieser Schubiak den Schulchan-Aruch gefälscht hat, dafür nur ein Beweis für viele. §§ 420 und 422 des Cho schen-hamischpot (des juridischen Theils des Schulchan- Aruch) lauten: .Es ist verboten, seinen Nächsten zu schlagen. Wer seine Hand wider seinen Nächsten erhebt, selbst ohne ihn zu schlagen, wird als kloscho (böser Mensch) bezeichnet. Hier wird also vom .Nächsten" gesprochen, ohne daß der mindeste Versuch gemacht wird, dieses Wort irgendwie näher zu erklären. Von „Akum“ ist an dieser Stelle gar nicht die Rede. Piatkowski jedoch übersetzt diese Stelle wie folgt: .Unter dem Worte .Nächster" wird nur ein Jude verstanden. Einen Akum zu schlagen, ist keinem Juden verwehrt." Mit solchem Gesindel müssen sich die Juden herumschlagen. Bei der gelegentlich dieser Fälschung entstandenen Preßfehde sind auch über den antisemitischen Oberponzen Suworin nette Sachen in die Oeffentlichkeit gedrungen. So theilt Herr A. Landau, dessen an die .Nowoje Wremja" eingesandte Berichtigung von dieser verstümmelt wiedergegeben wurde, mit, daß der große Herr Suworin noch Ende der Sechziger-Jahre ganz klein, war und unter seiner, Landau's, Leitung in der Redaction der .St. Petersburgskija Wjedomosti" arbeitete. Hier schrieb der jetzige Antisemit Suworin unter dem Dictat Landau's judenfreundliche Abwehrartikel gegen den antisemitischen .Golos", der inzwischen den Weg alles Fleisches gegangen ist. Wie haben sich in den letzten 30 Jahren die Zeiten in Rußland geändert! Nicht umsonst haben unsere Weisen gesagt : „Kol hameizar 1, isroel naseh rösch“, zu deutsch: .Wer die Juden bedrängt, gelangt zu Amt und Würden!" Petersburg. (Die christlichen Rechtsanwälte für die Juden.) Die Petersburger Anwaltskammer hat in einer besonderen Broschüre Stellung zu der von der Regierung geplanten neuen Gerichtsverfassung genommen, welche auch zwei auf die Juden bezügliche Paragraphen enthält. § 397 bestimmt, daß in jedem Gerichtsbezirke nur 10 Percent jüdische Anwälte functioniren dürfen, während § 403 den Juden verbietet, Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende der Anwaltskammer zu werden. Motivirt werden diese Bestimmungen durch die bekannten antisemitischen Phrasen von der alleinseligmachenden christlichen Moral und durch die echt Pohedonoszew'sche Behauptung, daß nur das Christenthum seinen Bekennern diejenige sittliche Kraft verleihen kagn, die das Publicum von einem Rechtsanwalt, dem es sein volles Vertrauen schenken soll, mit Recht zu fordern berechtigt ist. Ferner wird befürchtet, daß die Juden in der mit gewissen Vorrechten einer ständischen Vertretung ausgestatteten Anwaltskammer bei einer wichtigen Abstimmung die Mehrheit erlangen könnten. Die Anwaltskammer empfiehlt jedoch die Streichung der beiden judenfeindlichen Paragraphen. Ohne sich auf eine theologische Discussion über den höheren Werth des Christenthums und die Minderwerthigkeit anderer Religionen einzulassen, muß die Kammer entschieden erklären, daß ihre 30jährige Erfahrung die von den Motiven behauptete sittliche Minderwerthigkeit der jüdischen Anwälte durchaus bestreiten muß. Als Beweis wird die Zahl der disciplinarisch aygeklagten Anwälte in Moskau und Petersburg angeführt. In Petersburg, wo die Anwallskammer gegen ihre Mitglieder sehr streng vorgeht, wurden weniger Anwälte vor das Disciplinargericht gestellt als in Moskau, wo die Kammer minder minutiös ist. Und dennoch beträgt die Zahl der angeblich sittlich minderwerthigen jüdischen Anwälte in Moskau kaum 5 Percent, während sie in Petersburg 13°5 Percent beträgt. Noch greller tritt die Erscheinung zu Tage, wenn man noch die Zahl der jüdischen Anwaltsgehilfen in beiden Gerichtsbezirken in Betracht zieht. Dieselbe beläuft sich in Moskau auf 11, in Petersburg jedoch auf 37 Percent. Die Furcht des Verfassers der Motive vor einer Majorisirung der Kammer durch die Juden wird als absurd sowohl wie für die christlichen Rechtsanwälte beleidigend erklärt. Damit diese Eventualität eintreten könnte, müßte nach der bestehenden Verfassung und Zusammensetzung der Kammer vorausgesetzt werden,daß 1. 3'4 Percent aller christlichen Anwälte so indolent wären, daß sie bei einer wichtigen Abstimmung durch Abwesenheit glänzten, 2. müßten sämmtliche jüdischen Anwälte der betreffenden Sitzung beiwohnen und aus national-jüdischen Jntereffen alle wie Ein Mann stimmen. Endlich ist es nothwendig, daß ein Thetl