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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-08-16 · 33 (16.8.1901) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
33 (16.8.1901)
Date
1901-08-16
Page
– (sequence 7)
Language
German
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srr. 33 Dr. Bloch's workrnfchrM. Seite 551 und nach Petersburg zur Durchsicht geschickt. Der Kaiser Nikolai I. — der zwar streng, aber durchaus gerecht war, — befahl damals, eine besondere Commission von Specialisten zu ernennen und sie mit der doppelten Aufgabe zu betrauen: 1. Alle jene Bücher, Briefe und Schriften durchzusehen und zu berichten, ob sich nicht in ihnen irgend etwas Verdächtiges finde, das auf das „Dogma" des Gebrauches von Christenblut Hinweise, oder aus dem man sonst irgendwie die Schuld der Angeklagten ersehen könne. 2. Gutachten über die Frage abzugeben, ob .die Juden überhaupt Christenblut zu religiösen oder zu sonstigen Zwecken gebrauchen. Ich, damals schon Professor der hebräischen, chaldäischen und syrischen Sprache an der hiesigen Universität, wurde als Delegirter des Ministeriums der Volksaufklärung zum Mitglied dieser Commission ernannt; die anderen Mitglieder dieser Commission waren: ein 86jähriger Geistlicher, der wegen seines hohen Alters sich an unseren Arbeiten gar nicht betheiligt hat, dann ein anderer Geistlicher, der selbst eingestanden hat, daß er nur das biblische Hebräisch kenne, aber rabbinische Schriften nicht verstehe, und oft Gelegenheit hatte, zu beweisen, daß er auch von der jüdischen Geschichte, Religion und Literatur keine blasse Ahnung habe. Das vierte Mitglied der Commission war der Professor des Hebräischen an den russischen und polnisch-katholischen geistlichen Akademien. W. A. Levis oh n aus Weimar. Die ganze Arbeit lag natürlich auf seinen und meinen Schultern. Den Mitgliedern der Commission wurden nicht nur sämmtliche Acten des Saratower Processes, sondern auch zahlreiche Acten früherer ähnlicher Processe, wie auch einige Pamphlete, jämmerliche Auszüge aus den blödsinnigen Schriften von Zuchowski, Pikußki und anderen Judenfeinden, die ich fleißig und aufmerksam geprüft habe, zur Disposition gestellt. Die erste der Commission auferleqte Aufgabe war leicht, wenn auch sehr zeitraubend. Die Bücher waren bis auf sehr wenige Ausnahmen allgemein bekannt und mit dem Imprimatur russischer Sensoren in Rußland versehen. Die Angabe von Jahr und Ort des Druckes und des allgemeinen Inhalts genügte. — Ueber die Haggada schel Pessach, welche, wie ich glaube, den orientalischen Juden abgenommen wurde, haben wir einen besonderen, ausführlichen Bericht abgestattet. — Von den Briefen, selbst von den kleinsten Zettelchen haben wir den genauen Inhalt angegeben, Manches davon vollständig übersetzt. Nirgends haben wir etwas Verdächtiges gefunden. Die zweite Aufgabe der Commission hat mir sehr viel Zeit und Mühe gekostet. Ich suchte die betreffende Frage so zu bearbeiten, wie ich andere wissenschaftliche, historische Fragen behandelt habe; ob gut oder schlecht, mögen Andere beurtheilen; aber strenge Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit hat Niemand meinen Arbeiten abgesprochen. Der wesentlichste Inhalt des vorliegenden Buches fand sich schon in meinem Gutachten. Nur das erste Capitel der zweiten Ausgabe wurde später umgearbeitet und wesentlich erweitert. Mein Gutachten zerfiel in zwei Theile, von denen der erste Theil die Frage überhaupt behandelt, ob die Juden Christenblut brauchen; der andere Theil dagegen enthielt eine ausführliche Behandlung des' Saratower Processes, dessen offenliegende' Einzelheiten ich aus den Acten genau kannte; das, was hinter den Coulissen vorging, konnte ich wohl ahnen, aber nicht genau wissen. Es fiel mir nicht schwer, die vollständige Lügenhaftigkeit der Zeugenaussagen auch aus solchen einzelnen näheren Umstünden nachzuweisen, deren Bedeutung den christlichen Richtern entgangen ist und entgehen mußte. Ein Beispiel davon habe ich mitgetheilt. Da der Proceß sich zu sehr in die Länge zog, — er bauerte gegen 9 Jahre — bat ich um die Erlaubniß, den ersten Theil meines Gutachtens veröffentlichen zu dürfen, was mir auch gestattet wurde. Ich machte dann noch verschiedene Zusätze zu meinem officiellen Gutachten, namentlich im ersten Capitel, und suchte der ganzen Abhandlung eine populäre, allgemein verständliche Form zu geben. Das Werk erschien mit verschiedenen Kürzungen der Redaction in der damals sehr verbreiteten Revue „Libliotdeea dlja Tschtenja“, dessen Hauptredacteur Pisiemski, eine große Leuchte der russischen Literatur, war. Die Sonderabdrücke — 216 Seiten stark — tragen das Datum 1861. Von dieser Zeit an habe ich gegen 20 Jahre lang alle auf die in diesem Buche behandelten Fragen bezüglichen Notizen in mein Handexemplar eingetragen, die ich nachher bei der zweiten Ausgabe 1880 verwerthet habe. Die Veranlassung zu dieser Ausgabe war folgende: Gegen 1877 wurden nämlich mehrere Juden in Kutais in Transkaukasien gleichfalls angeklagt, ein Christenkind zu religiösen Zwecken getödtet zu haben. Das Schlimme war dabei, daß in jener Gegend nichts so billig ist, wie falsche Zeugen; die Taxe dafür ist eine sehr geringe. Dann erschien auch um diese Zeit (1876) das ebenso verlogene, wie nichtswürdige Buch von Ljutostanski und das ebenso verlogene, wie läppische Memoire von Skripizyn (1878), von denen im vorliegenden Buche die Rede sein wird, und welche sehr verbreitet und allgemein gelesen wurden — das Buch von Ljutostanski war auf allen Eisenbahnstationen aufgelegt — und daher eine sehr feindliche Stimmung gegen die Juden hervorgerufen haben. Das Gute dabei aber war, daß damals der neue Geist der Justizreformen schon tief in das Justizwesen eingedrungen war. Dazu kam, was ganz besonders in die Wagschale fiel, daß damals an der Spitze der Militär- und Civilverwaltung des Kaukasus ein Mann von engelhafter Güte und unbeugsamer Gerechtigkeitsliebe stand, Großfürst Michael Nikolajewitsch, dessen theueres Leben Gott verlängern möge. Im Jahre 1878 befand sich der Großfürst in Petersburg, und ich ersuchte ihn um eine Audienz, die mir auch leicht bewilligt wurde. Da der Großfürst in Voraus wußte, in welcher Angelegenheit ich zu ihm komme, ließ er sich mit mir in ein ziemlich langes Gespräch über die Vlutanklage überhaupt ein, und da er dabei erfuhr, daß ich über dieses Thema ein Buch verfaßt habe, verlangte er, daß ich eine Anzahl Exemplare davon seinem Adjutanten übergebe und beauftragte diesen in meiner Gegenwart, dieselben unter dem Gerichtspersonal in Kutais und Tiflis zu vertheilen. Dabei sprach er die denkwürdigen Worte aus: „Die Richter sollen nicht nur das gegen die Juden, sondern auch das zu Gunsten derselben Geschriebene lesen". Das war das erstemal in diesen verhängniß- und unheilvollen Processen, daß die Richter, in Folge eines hohen und gerechten Fürstenwortes, auch eine von einem competenten Fachmann zu Gunsten der Juden abgefaßte Schrift gelesen haben. Als der Proceß in Kutais begonnen hatte, besaß ich nur noch wenige Exemplare der ersten Ausgabe; in der Voraussicht aber, daß bei der Fortsetzung dieses Processes in den fernern Instanzen in Tiflis, eventuell im Senat viele Eremplare nöthig sein werden, bereitete ich eine vielfach, besonders im ersten Capitel, veränderte und erweiterte Ausgabe vor, an der ich ein volles Jahr gearbeitet habe und die am Anfänge des Jahres 1880 erschienen ist. Während meiner Anwesenheit in Tiflis und Kutais im Jahre 1881 hatte ich die Freude, vom Adelsmarschall des letzteren Ortes, sowie auch von einigen Richtern zu erfahren, daß sie durch die Lectüre meines Buche-' die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Blutbeschuldigung eine Verleumdung und Lüge sei, und in Folge dessen al-e angeklagten Juden freigesprochen haben. Auch der Vertheidigc-. der Juden versicherte mir, daß er die Vertheidigung erst nach Lesung meines Buches übernommen habe. Am Schluffe der Vorrede sprach ich von dem im Westen Europas „längst geschwundenen Vorurtheile" und bemerkte an einer anderen Stelle, daß diese Anklage nur rmch „in halbcivilisirten Ländern" auftauche. Nur einige Jahre vergingen und ich merkte, wie schwer ich mich getäuscht habe. Selbst in Deutschland, dem Lande der allgemeinen Bildung, der höchsten Gelehrsamkeit, wo auf dem Gebiete der Religion§ - und Geschichtswissenschaft die schärfste Kritik geübt wird.

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