Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1901-08-16 · 33 (16.8.1901) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
18 (1901)
Issue
33 (16.8.1901)
Date
1901-08-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021385-3021419--11081-3035598
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Seite 650 Dr. Bloch's WvchrnfttzrM. Nr. SA heißt, erachte ich zugleich als zum Wohle des Vaterlandes gethan und wünsche Ihrem Vorgehen, sehr geehrte Herren, den ausgiebigsten Erfolg. Der im obigen Schreiben erwähnte ältere Brief aus dem Jahre 1880 lautete: »Verehrter Herr Geheimrath! Gestern Abend nahm die Frau Kronprinzessin eine Gelegenheit wahr, von der »Judenhetze" und der »schönen Geduld" zu reden, welche die Juden an den Tag gelegt. Im Laufe dieses Gespräches habe ich dann der hohen Frau von Ihrer Absicht, das Leffing-Denkmal zu errichten, erzählt. Aus meine Aeußerung, daß gerade jetzt der Augenblick mir gekommen zu sein scheine, wo gar Mancher sich freuen Würde, seine Gesinnung zu bekunden und damit einer ebenso frechen, als unerwarteten Agitation entgegenzutreten, ging sie lebhaft bejahend ein. »Ich hoffe, daß man weiß, wie scharf und entschieden der Kronprinz und ich diese Agitation mißbilligen." Ganz der Ihrige G. v. Bunsen. Non ölet f Zur Jllustrirung der »jüdischen Zuchtlosigkeit gegenüber der Armee" wird aus Warschau berichtet: Im Judenstädtchen Bendzin gerieth der Commandant der dortigen Kosakengarnison mit den Juden in Streit, wobei er von denselben geohrfeigt wurde. Als dies zur Kenntniß des Warschauer Gouvernements gelangte, ordnete dasselbe die unverweilte Verhaftung der Juden an. welche es gewagt hatten, sich in solcher Weise an einem russischen Officier zu vergreifen. Die verhafteten Juden legten jedoch eine Quittung des geohrfeigten Kosakenofficiers vor, worin derselbe den Empfang von 50 Rubeln bestätigt und sich damit vollständig ausgeglichen und entschädigt erklärt. Zur Literatur der Vluthetze. Der »Germanische Volksbund" in Deutschland hat eine Umfrage über den Ritualmord veranlaßt. Er schickte nämlich an fünfzig antisemitische Capacitäten die folgenden Fragen. 1. a) Gibt es nach Ihrer Ansicht Juden, die zu rituellen, religiösen oder sonstigen anderen Zwecken Menschenblut gebrauchen und darum den Ritualmord oder den Blutmord begehen? b) Und womit begründen Sie Ihre Ansicht? 2. Wenn Sie von der Wahrheit dieser Beschuldigung überzeugt sind, a) wodurch erklären Sie deren Berechtigung und welche Beweggründe nehmen Sie (seitens der Juden) an? b) Was Hallen Sie für das geeignetste Mittel zur Ausrottung dieser entsetzlichen Verbrechen? Von den fünfzig Autoritäten haben 34 geantwortet. 21 haben die erste Frage bejaht, darunter die sattsam bekannten Herren Rohling und Krösell, Ingenieur Theodor Fritsch, Kunstmaler Bindewald, Dr. Böckel, Max Bewer. 4 haben die »Möglichkett und hohe Wahrscheinlichkeit" zugegeben, darunter Mister Chamberlain und der große Nationalökonom Paul Dehn. Dagegen hat Herr Stöcker es abgelehnt, ein positives Urtheil öffentlich abzugeben, und Professor Paul Förster hat ebenfalls die Beantwortung abgelehnt. Ja, noch mehr: einer der Befragten, Dr. Wehrmann in Piritz, hat sogar die beiden Fragen verneint. Das Amüsanteste an der ganzen Enquete ist aber die Thatsache, daß einzelne »Autoritäten" nicht einmal ihren Namen zu nennen wagten. In der That, ein kläglicher Ausgang dieser großen Enquete. Eine erschöpfende Antwort auf diese Frage gibt das kürzlich in dritter mit wesentlichen Veränderungen und Zusätzen versehene, erschienene Werk des russischen Gelehrten Dr. D. Chwolson.*) Der Verfasser wurde im Jahre 1857 von der russischen Regierung zur Abfassung eines Gutachtens aufgefordert, als in der Stadt Saratow an der Wolga eine Anzahl jüdftcher Soldaten *) Die Blutanklage und sonstige mittelallerliche Beschuldigungen der Juden. Eine historische Untersuchung nach den Quellen von Doctor D. Chwolson. Nach der zweiten vielfach veränderten und verbesserten Ausgabe von 1860 aus dem Russischen übersetzt und mit vielen Verbesserungen und Zusätzen vom Autor versehen. I. Kauffmann, Frankfurt a. M. Preis 2 M. auf die lächerlichsten Erfindungen hin der Ermordung zweier Christenkinder zu religiösen Zwecken angeklagt war. Der Proceß währte beim damaligen barbarischen Gerichtsverfahren neun Jahre lang, obgleich es dem Verfasser leicht gewesen war, die Lügenhaftigkeit der anklagenden Zeugenaussagen sonnenklar nachzuweisen. Ein Theil dieses Gutachtens erschien im Jahre 1861; ein neuer Blutproeeß in Kutais in Transkaukasien veranlaßte eine zweite erweiterte Herausgabe im Jahre 1880. Die vorliegende Auflage in deutscher Sprache ist von dem gelehrten Verfasser wiederum reichlich durch neue Darstellunqen und Notizen vermehrt worden. In dem jetzigen Format erscheint das Buch als eine geschichtliche Darstellung der Verleumdungen gegen die Juden und deren Folgen, die sich an vielen Stellen wie eine Zusammenstellung der Meinungen und Thaten von Tollhäuslern liest. Wir erschauern, wenn wir von Hexenprocessen und ähnlichen mittelalterlichen Gräueln lesen, doch liegt das Alles so weit hinter uns, daß das Märchenhafte dieser Thatsachen unseren Unwillen mildert; dagegen die sinnlosen Anklagen gegen uns und unsere heilige Religion reichen leider bis in unsere Zeit und unser Land hinein, und nichts ist deshalb, was unseren Ekel- und unsere Empörung über dieses übriggebliebene Stück Mittelalter abzuschwächen vermag. Chwolson's Erzählungen zeigen uns in einer Fülle erschreckender Bilder, wie tief Geist und Gemüth des Menschen zu sinken vermag. So oft auch dieses traurige Thema behandelt wurde, und so wenig Neues deshalb die meisten Bearbeitungen desselben zu bieten vermögen, so wird man doch das Buch Chwolson's nicht aus der Hand legen, ohne eine Fülle von Anregungen erhalten zu habe». An dem Umfange des Materials sieht man, daß es auf Notizen beruht, die in einem langen Gelehrtenleben gesammelt sind. Um indessen unseren Lesern einen Einblick in die Tendenz des Werkes zu geben, möge hier die Vorrede zu demselben folgen: Die Abfassung des vorliegenden Buches habe ich nicht aus eigener Initiative unternommen; den Kern desselben bildet ein Gutachten, welches ein russischer Minister auf allerhöchsten Befehl im Jahre 1857 von mir vertan gt hat. Die Veranlassung dazu war ein Proceß in der Stadt Saratow an der Wolga, wo mehrere Juden — mit Ausnahme eines einzigen waren es Soldaten der Ortsgarnison, welche aus den verschiedensten Gegenden Rußlands stammten — beschuldigt wurden, zwei Christenkinder in der Synagoge zuerst beschnitten, ihnen dann das angeblich zu religiösen Zwecken uöthige Blut abgezapft und sie zuletzt getödtet zu haben. Das Blut sollen sie darauf nach der Aussage einer Zeugin, welche der Untersuchungsrichter selbst als ein dem Trünke ergebenes, lüderliches Frauenzimmer vom übelsten Rufe brandmarkte, an verschiedene jüdische Gemeinden versendet haben, von denen sie dafür viele Millionen Rubel erhielten. Man müßte ein dickes Buch schreiben, wollte man alle wahnsinnigen Scheußlichkeiten dieses Processes schildern, welcher nach dem alten barbarischen Gerichtsverfahren geleitet wurde. Ein bekannter hiesiger Jurist hat diesen Proceß auf Grund officieller Acten — etwa 200 Folioseiten — beschrieben, um das damalige Gerichtsverfahren als ein abschreckendes Beispiel den modernen Juristen vorzuführen, welche nach der Justizreform des Kaiser Alexander II. — dessen Andenken gesegnet sei — auf jene alten Justizformen so herabsehen, wie man in Europa auf die Justiz der spanischen Inquisition herabsieht. Den Angeklagten, sowie auch vielen anderen Juden, welche mit diesen während der letzten Jahre in irgend eine Berührung gekommen sind, oder die zufällig in Saratow oder in der Nähe dieses Ortes sich wenn auch nur wenige Tage aufgehalten haben — darunter auch zwei offenbar persische Juden*) — wurden eine große Menge von meistens unter russischer Censur gedruckten Büchern, sowie auch Briefen und sonst beschriebenem Papier abgenommen *) Unter den confiscirten Büchern befand sich auch eine in hebräischer Schrift abgefäßte Handschrift in jüdisch-persischer Sprache, die eine legendarische Lebensbeschreibung des Propheten Daniel unter dem Titel: Kissat Daniel en-Nebi enthält.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.